Steuerkram für Dummie-Freelancer?

selbständig machen als Student??

Hallo, zunächst meinen Dank an alle die hier schreiben, Eure Infos sind wirklich sehr gut!!

Ich werde im Oktober von Hamburg nach Berlin gehen um dort meine Studium „Wirtschaftinformatiker“ weiter zu führen, um meine Studentenkasse etwas aufzubessern dachte ich mir so, dass ich mich als „Freiberufler/Kleingewerbetreibender?“ mal versuche.

Der Hintergedanke ist der, dass ich so gleichzeitig mehre Jobs bei unterschiedlichen Unternehmen machen kann und nicht immer diese Blöde „Lohnsteuerkarte“ hin und her tragen muss.

(1.)
Was melde ich am besten an „Betriebszweck“ damit ich gleichzeitig Rechnungen an unterschiedliche Unternehmen, wo ich auch unterschiedliche Tätigkeiten wahrgenommen habe
z.B. mal eine Webseite erstellt, Wohnungen vermessen, mal als VK im Fitnesscenter gearbeitet, Schuhe verkauft bei … oder oder oder ….

(2.)
Ich bin ja als Student Kranken-/Pflege- versichert und die Vorsteuer Berechtigung werde ich nicht anmelden, was habe ich vom Gevatter Staat zu befürchten bezüglich seiner sonstigen Forderungen?

(3.)
Mal noch eine Fibu-Frage um auch etwas zum Thema beizutragen,
wie wird bei einem Vorsteuer berechtigtem Unternehmen dass z.B. seine BGA durch einen Abschreibungspflichtigen Inventargegenstand die Vorsteuer Berechnet??

Wird diese nur zum Zeitpunkt A0 = Anschaffungszeitpunkt berücksichtigt/eingereicht oder wird sie jedes Jahr (Laufzeit der Abschreibung) mal angenommen Progressiv 4Jahre jedes Jahr mit 16% vom Buchwert berechnet?

Ps. wenn ich mir dass mal so Überlege ist eigentlich nur die erste Lösung sinnvoll oder?


:) Danke euch schon mal für eure hoffentlich Hilfreichen Ratschläge!! :rolleyes:
 
Zusammenfassung: Du bist Student, als solcher in der gesetzlichen Krankenversicherung, und jobst auf Rechnungsbasis.

1. Deine Krankenversicherung ist egal, dass ist, weil Du Student bist.
2. Wenn du irgentwo angestellt bist, sind das Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit
3. Wenn Du (zusätzlich) auf Rechung arbeitest, sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anmerkung: Es gibt noch Einkünfte auf Selbständiger Arbeit, dass sind die Freiberufler, daoch dafür brauchst Du mindestens ein Diplom.
4. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb kannst du dich als Kleinstunternehmer nach §19 UStG anmelden, wenn Dein Umsatz (=alle Einnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Als Kleinstunternehmer brauchst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, d.h. Deine Rechnungen werden ohne USt. gestellt und Du verbuchst alle Einnahmen komplett ohne USt.
5. Abschreiben kannst Du, EDV über 3 Jahre, allerdings im 1. Jahr nur anteilig. Beispiel. Computer kostet 3.600 Euro, erworben am 25. April 2005, dann kannst du 9/12 (April-Dezember) von 1.200 Euro = 900 euro im 1. Jahr absetzen. im 2. und 3. jahr jeweils 1.200 Euro und im 4. Jahr 300 Euro.
6. Die Vorsteuer wird bei einem zur UST Abgabe verpflichteten Unternehmen vollständig im Jahr der Anschaffung verrechnet.
7. Ein Fibu brauchst Du nicht, eine Einnahme-/Überschussrechnung genügt. Am besten MacKonto, kann alles (auch Abschreibungen) und hat noch einen Buchhaltungskurs dabei, der die notwendigen Grundlagen erklärt. www.msu.de.
 
Ich habe noch mal den alten Thread hier entdeckt und möchte ein paar Anmerkungen machen, damt es keine Missverständnisse gibt:

1. Deine Krankenversicherung ist egal, dass ist, weil Du Student bist.
Der KV ist gar nichts egal. Wenn man Sozialversicherungspflichtig ist (und das ist z.B. grundsätzlich jeder Arbeitnehmer), kommt man um die KV nicht herum. Ausnahme: Studenten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 20 h/Woche.
2. Wenn du irgentwo angestellt bist, sind das Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit
richtig.
3. Wenn Du (zusätzlich) auf Rechung arbeitest, sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anmerkung: Es gibt noch Einkünfte auf Selbständiger Arbeit, dass sind die Freiberufler, daoch dafür brauchst Du mindestens ein Diplom.
Rechnungen oder Diplome führen nicht zu diesen oder jenen Einkünften. Es kommt auf die Tätigkeit an. Ist es eine gewerbliche Tätigkeit (Handel, Handelsvertreter usw...), sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist es aus der Tätigkeit eines sog. freien Berufes (Arzt, Steuerberater, Architekt, Notar, auch Katalogberufe genannt) oder künstlerische Tätigkeit (hier kommen die Grafiker ins Spiel), sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Unterschied zwischen den beiden Einkunftsarten ist, dass für die EInkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbesteuer fällig wird. Noch nebenbei angemerkt: Wird die Firma als GmbH geführt, liegt IMMER ein Gewerbebetrieb vor.
4. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb kannst du dich als Kleinstunternehmer nach §19 UStG anmelden, wenn Dein Umsatz (=alle Einnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Als Kleinstunternehmer brauchst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, d.h. Deine Rechnungen werden ohne USt. gestellt und Du verbuchst alle Einnahmen komplett ohne USt.
Der Kleinunternehmer hat nichts damit zu tun, zu welcher Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes die Einkünfte zählen. Liegt man unter den Grenzen, die im Umsatzsteuergesetz § 19 stehen, kann man beantragen, als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen. Damit entfällt natürlich die Voranmeldung, nicht aber die Jahreserklärung, weil die Prüfung der Höchstgrenzen jedes Jahr durchgeführt wird. Zuletzt hierzu das Wichtigste: Vorsteuer (also die von anderen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) darf nicht abgezogen werden und stellen somit nur Betriebsausgaben dar.
5. Abschreiben kannst Du, EDV über 3 Jahre, allerdings im 1. Jahr nur anteilig. Beispiel. Computer kostet 3.600 Euro, erworben am 25. April 2005, dann kannst du 9/12 (April-Dezember) von 1.200 Euro = 900 euro im 1. Jahr absetzen. im 2. und 3. jahr jeweils 1.200 Euro und im 4. Jahr 300 Euro.
soweit ok.
6. Die Vorsteuer wird bei einem zur UST Abgabe verpflichteten Unternehmen vollständig im Jahr der Anschaffung verrechnet.
Womit denn? Nein, die Vorsteuer kann von Kleinunternehmern nicht abgezogen werden. Sie stellt Anschaffungskosten dar.
7. Ein Fibu brauchst Du nicht, eine Einnahme-/Überschussrechnung genügt. Am besten MacKonto, kann alles (auch Abschreibungen) und hat noch einen Buchhaltungskurs dabei, der die notwendigen Grundlagen erklärt.
Fibu=Finanzbuchhaltung. Eine Einnahmen/Überschußrechnung wird per Finanzbuchhaltung erstellt. Nicht zu verwechseln mit der Verpflichtung, Bücher zu führen. Das ist was völlig anderes.

So, sorry für das längere Posting. Eine Bitte noch an den einen oder anderen Verfasser:

Bitte hier oder auch wo anders keine Halbwahrheiten oder Pi mal Daumen Steuertipps abgeben. Nur dann, wenn man auch Ahnung davon hat. Sicher wollen alle helfen, aber solche "Schüsse" gehen nach hinten los. Es gibt viele, die den einen oder anderen Quatsch glauben und sich dann wundern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
 
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