Steuerfragen nach Beendigung der Arbeit als Freelancer

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cschroec

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Hallo liebe Freelancer,

ich war bis einschließlich 30.04.2005 Freelancer. Danach gab ich meine Freiheit auf und begab mich in eine Festanstellung. Am Anfang des Jahres kaufte ich aber, das plötzliche Ende meiner Freelancertätigkeit noch nicht absehend, ein betrieblich genutztes iBook mit externem Monitor, Speicher und Scanner. Wie muss ich das abschreibungspflichtige Wirtschaftsgut bei Betriebsauflösung versteuern und in welcher Höhe?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

cschroec
 
Du schreibst an Dich selbst eine Rechnung über den Buchwert plus Märchensteuer, verkaufst Dir das Betriebsvermögen quasi selbst. Das Wirtschaftsgut wird dann zum 30.04.2005 in der abschließenden Einnahme-Überschuss-Rechnung in Höhe des Restbuchwertes abgeschrieben.

Frag aber zur Sicherheit noch mal Deinen Steuerberater oder das Finanzamt. ;)
 
Du mußt glaube ich den Restbuchwert auf deinen Gewinn rechnen. Aber wie aro74 schon sagt frage besser Deinen Steuerberater.
 
OK, danke. Wird mir wohl nix anderes übrigbleiben. Die Frage ist, wie hoch ich den Verkaufspreis ansetze. Ist hier nur der Neuwert minus abgeschriebener Wert statthaft, oder, wie mir mein Steuerprogramm glauben machen will, der voraussichtlich erzielbare Wert?
 
Liegt der voraussichtlich erzielbare Wert unter dem Restbuchwert, dann ist die mit der Liquidation verbundene Einnahme geringer als die Ausgabe (also die Abschreibung des Restbuchwertes). Das könnte das Finanzamt negativ auslegen, weil Du ein Wirtschaftsgut unter dem tatsächlichen Restbuchwert Deinem Unternehmen entnimmst. Das würde ich nicht empfehlen - es sei denn, Du kannst den geringeren Wert tatsächlich nachweisen. Aber dann könnstest Du ja auch eine Sonderabschreibung vornehmen, die entsprechend streng begutachtet würde ...

Liegt der voraussichtlich erzielbare Wert deutlich über dem Restbuchwert, dann ist die mit der Liquidation verbundene Einnahme höher als die Ausgabe und Du würdest durch das Prozedere Deinen Gewinn erhöhen. Freiwillig wird das niemand machen, es sei denn, bei der Betriebsprüfung weist das Finanzamt eindeutig nach, dass das Wirtschaftsgut deutlich mehr wert war. Diesen Ansatz halte ich aber für unsinnig, weil Du ja beispielsweise eine Ansparanschreibung für das iBook nach § 7 g EStG genutzt haben könntest und dann wäre ein Vergleich des Restbuchwertes mit dem erzielbaren Marktwert nicht ohne weiteres möglich. Außerdem handelt es sich um einen Laptop, also einen relativ geringen Betrag.

Von daher: Ruf beim Finanzamt an, frag nach, ob es okay ist, wenn Du das iBook an Dich selbst zum Restbuchwert verkaufst und gut ist. Zu konkreten Fragen muss man Dir auch konkrete Antworten zukommen lassen. ;) :)

Mach bitte nur nicht den Fehler, den Restbuchwert nicht komplett abzuschreiben. Wenn das Wirtschaftsgut Deinen Betrieb verlässt, muss es auch komplett aus der AfA ausgebucht werden ...
 
An Dich selber kannst Du es als Freelancer nicht verkaufen. Mit der Abmeldung und damit Liquidierung Deines Unternehmens, fällt Dir das Notebook zu. Da Du als EÜ'ler nur die Abschreibungen gelten gemacht hast, würde ein ausserordentlicher (und damit steuerpflichtiger) Gewinn nur bei einer Wertsteigerung anfallen. Das dürfte bei einem Notebook nicht der Fall sein :cool:
 
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