Steuererklärung / KSK / Rentenversicherung

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mastervron

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Liebe Leute, ich habe eine Frage,

ich möchte meine Einkommenssteuererklärung machen - wie erkläre ich dort die Zahlungen, die ich an die KSK getätigt habe (Renten-, Kranke- und Pflegeversicherung)? Oder kommen die in meine Gewinn/Verlustrechnung mit rein?

Und noch eine zweite Frage: Kann ich die Beiträge an meine Kapitalrentenversicherung als Freiberufler komplett absetzen?

Ich würde mich über eine Info sehr freuen, herzlichen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße, mastervron
 
leider keine Hilfe, aber dafür Fragen

Hi mastervron,

bei diesem Anliegen kann ich Dir leider nicht helfen. :(
Mich interessiert aber, wie Du in die KSK gekommen bist.
Ich bin auch Freiberufler.
Habe bis dato nur von Leuten gehört, dass es sehr schwierig sein soll, dort hineinzukommen.
Falls Du ein paar Tips haben solltest, wäre ich Dir sehr dankbar.

Grüße
Stussy
 
@Stussy
Zur KSK zu kommen, ist einfach, wenn Du künstlerisch arbeitest und das auch nachweisen kannst - also Rechnungen und Eingänge auf Deinem Konto. Gut sind auch Beteiligungen an Ausstellungen oder ein Studium in dieser Richtung.
Wenn die KSK Zweifel an Deiner künstlerischen Tätigkeit hat, z.B. wenn du nur Layouts erstellst und keine Entwürfe machst (und das auch so auf den Rechnungen ersichtlich ist), gibt's Schwierigkeiten. Außerdem sollstest Du "nicht weisungsgebunden" handeln, so wie eine Bekannte, die Makeup-Artist ist und angeblich nur umsetzt, was ein Fotograf fordert. Sie ist aus diesem Grund nicht reingekommen. Hilfreich wären auch Artikel in der Presse über Dich oder Gutachten, die Deine Arbeistweise beschreiben. Du kannst auch Angebote oder emails beilegen, die künstlerische Tätigkeit nachweisen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen. VIel Glück beim Antrag, mastervron
 
Danke!

@ mastevron

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Noch bin ich Student und arbeite quasi parallel dazu freiberuflich im Film- und Fernsehbereich.
Gegen Ende des Jahres würde ich dann gerne zur KSK wechseln.
Deine Ratschläge sind mir auf jeden Fall eine große Hilfe.
Werde mich noch ein wenig weiter informieren. "logisch" ;)

Grüße
STUSSY
 
mastervron schrieb:
@Stussy
Wenn die KSK Zweifel an Deiner künstlerischen Tätigkeit hat, z.B. wenn du nur Layouts erstellst und keine Entwürfe machst (und das auch so auf den Rechnungen ersichtlich ist), gibt's Schwierigkeiten.

@mastervron
Was ist für Dich der Unterschied zwischen Layout und Entwurf?

@stussy
Ich bin auch in der KSK, freier Grafiker, teils eigene Kunden, teils im Freelance bei Firmen.
Wenn Du abgelehnt wirst, scheue dich nicht davor Widerspruch einzulegen, wenn Du berechtigte Zweifel an der Ablehnung hast.
Zu Deinen beiden konkreten Fragen habe ich leider keine Antwort parat, da ich alles an meinen Steuerberater gebe. :cool:
 
Schon wieder etwas schlauer!

Al Terego schrieb:
Wenn Du abgelehnt wirst, scheue dich nicht davor Widerspruch einzulegen, wenn Du berechtigte Zweifel an der Ablehnung hast.
@Al Terego
Das ist doch schon mal ein guter Anfang.
Wüsste nicht, ob ich es dann wieder probiert hätte; zumindest nicht direkt.
Quasi: Gras über die Sache wachsen lassen. ;)
Wie lang hat denn der Eintritt bei Dir gedauert?
Den Zeitraum von Anmeldung bis Eintrittsbescheid meine ich.

Grüße
STUSSY
 
Die KSK ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Wie ist das eigentlich: Mal davon abgesehen, daß ich als Doktorand an der Uni eingeschrieben bin, arbeite ich seit einem Jahr auch freiberuflich/selbstständig als Regisseur/Produzent (hat also praktisch gerade erst angefangen und kommt jetzt langsam in Fahrt). Die Krankenversicherung zahle ich aber seit jeher selbst aus eigener Tasche (bin zu 100 Prozent privatversichert). Sollte ich mich jetzt noch bei der KSK anmelden? Geht das überhaupt (wegen meiner Privatversicherung)?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Al Terego
Entwurf bedeutet, dass Du Dir etwas selbst ausgedacht hast; Layout dagegen, dass Du nach bestehenden Entwürfen etwas "nur" noch in Form bringst. So sieht es jedenfalls die KSK. Bei einem antrag an die KSK ist es demnach auch gut, in Rechnungen Nutzungsrechte mit ausgewiesen zu haben, da diese sich auf Entwurfsleistungen beziehen.

Aber weiss denn niemand eine Antwort auf meine Frage ganz oben???

Gruss, mastervron
 
Zur Kapital...versicherung kann ich nichts sagen.

Die KSK-Beiträge kommen direkt in die Einkommenssteuererklärung
rein, da gibts die Felder unter Sonderausgaben... für
"Arbeitnehmeranteil an Gesamtsozialversicherung" oder sowas
 
stussy schrieb:
Wie lang hat denn der Eintritt bei Dir gedauert?
Den Zeitraum von Anmeldung bis Eintrittsbescheid meine ich.

Ein halbes Jahr bis zur ersten Ablehnung, dann nochmal zwei Monate bis mein Widerspriuch akzeptiert wurde.

@elmquist
Such doch mal hier im Forum. Es gibt hier einige Links zu KSK-Infos im Web und die KSK hat selber eine sehr ausführliche Webseite.
Viel Glück.
 
mastervron schrieb:
Liebe Leute, ich habe eine Frage,

ich möchte meine Einkommenssteuererklärung machen - wie erkläre ich dort die Zahlungen, die ich an die KSK getätigt habe (Renten-, Kranke- und Pflegeversicherung)? Oder kommen die in meine Gewinn/Verlustrechnung mit rein?

Und noch eine zweite Frage: Kann ich die Beiträge an meine Kapitalrentenversicherung als Freiberufler komplett absetzen?

Das sind doch alles private Ausgaben, keine Betriebsausgaben, und die gehören somit in den Mantelbogen, nicht in die Anlage GSE. Guck' Dir mal die Anleitung zur Einkommensteuererklärung an, Mantelbogen Seite 3, ab Zeile 68. Empfehlenswert ist auch die App. "TaxUp Pro", kannste für 30 Euro bei arktis.de direkt runterladen. Da sind einfache Erklärungen zu den Formularen enthalten und Du kannst direkt Deine voraussichtliche Steuerlast berechnen. Und die USt-Erklärung ist auch schon drin –*frei nach Kaiser Franz. :D
 

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@Al Terego: Hat sich erstmal erledigt, meine Steuererklärung für 2004 macht jetzt eine Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, bei denen auch meine Eltern schon seit Jahrzehnten sind.

Mittelfristig werde ich aber versuchen, mich in die ganze Materie inklusive KSK einzulesen, damit ich mich in Zukunft selbst darum kümmern kann.
 
Du hast doch bestimmt einen Brief von der KSK bekommen, indem steht wie sich Dein Beitrag aufschlüsselt. Diese setzt Du einfach in die Steuererklärung rein. Nicht in die GuV-Rechnung.
 
Vielen Dank für die Antworten, das hat mir geholfen!
Liebe Grüße, mastervron
 
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