Spiele und Sicherungskopien

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fuchs77

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Darf ich eigentlich Sicherungskopien von gekauften Spielen machen ?
Und geht das eigentlich oder sind die kopiergeschützt .

Mein Sohn hat mir meine Myst-CD zerbrochen - da war ich schon angepisst..

Danke..
 
dürfen nicht, aber wenn du die original-cd hast wird dir sicher keiner einen strick draus drehen. darfst das original (die kopie auch nicht) dann natürlich nicht verkaufen/verschenken.
 
Bobs schrieb:
dürfen nicht, aber wenn du die original-cd hast wird dir sicher keiner einen strick draus drehen. darfst das original (die kopie auch nicht) dann natürlich nicht verkaufen/verschenken.

Natürlich darf er. Ist ja kein Ton/Filmträger.
Kopierschutz ist aber idR vorhanden, den muß er umgehen.

Privatkopien gibts bei Software allerdings nicht.
 
Incoming1983 schrieb:
Natürlich darf er. Ist ja kein Ton/Filmträger.
Kopierschutz ist aber idR vorhanden, den muß er umgehen.

Privatkopien gibts bei Software allerdings nicht.
Den darf er nicht umgehen, sonst wird es illegal. Nicht kopiergeschütze Kopien zum privaten Gebrauch sind gestattet.
 
FloFH schrieb:
Den darf er nicht umgehen, sonst wird es illegal. Nicht kopiergeschütze Kopien zum privaten Gebrauch sind gestattet.

Wenn ich mich jetzt nicht grade ganz irre zählt das nur für Ton- und Videodatenträger. Für Software gilt jenes nicht und du darfst den durchaus umgehen.
 
Jiji schrieb:
Wenn ich mich jetzt nicht grade ganz irre zählt das nur für Ton- und Videodatenträger. Für Software gilt jenes nicht und du darfst den durchaus umgehen.
Ich will das nicht ausschließen. Ist möglich, dass das nur für Tonträger gilt. Angesichts der ständig wechselnden Rechtssprechung zu dem Thema (die meistens noch von Richtern stammt, die sich mit der Materie kein Stück auskennen), bin ich aber ohnehin der Meinung, dass es im Bereich "Privatkopie" momentan sowieso keine gesicherte Rechtslage gibt.
 
FloFH schrieb:
Den darf er nicht umgehen, sonst wird es illegal. Nicht kopiergeschütze Kopien zum privaten Gebrauch sind gestattet.

Falsch. Das gilt nur für Ton- und Videoträger.

Kopierst du eine nichtkopiergeschützte Software für den Privatgebrauch, würdest du dich strafbar machen.

Eine Sicherheitskopie steht dir jedoch zu, und dazu darf auch der Kopierschutz umgangen werden.
 
Und wo genau liegt dann der Unterschied zwischen Privatkopie und Sicherheitskopie?
 
FloFH schrieb:
Ich will das nicht ausschließen. Ist möglich, dass das nur für Tonträger gilt. Angesichts der ständig wechselnden Rechtssprechung zu dem Thema (die meistens noch von Richtern stammt, die sich mit der Materie kein Stück auskennen), bin ich aber ohnehin der Meinung, dass es im Bereich "Privatkopie" momentan sowieso keine gesicherte Rechtslage gibt.

1. Richter und Justiz kennen sich idR NIE in der Materie aus (egal ob Software, EMV-Vorschriften, Frequenzzuteilungen, Urheberrecht etc.)

2. Die Rechtslage in Deutschland ist immer unsicher. Sicherheit gibt es nicht. Sonst hätten die gerichte und Anwälte ja auch nichts zu tun. Vorschriften werden bewußt schwammig formuliert, damit sie nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen bei Bedarf rückwirkend anders ausgelegt werden können.
 
FloFH schrieb:
Und wo genau liegt dann der Unterschied zwischen Privatkopie und Sicherheitskopie?

Privatkopie: Dafür bezahlst du pauschal im voraus und darfst alle Ton- und Videodokumente für den privaten Eigengebrauch kopieren, für die du eine legale Quelle findest

Sicherheitskopie: Darfst du von Software anfertigen, um den Original-Datenträger zu schonen, bzw. als Ersatz, falls er verloren geht. Die Sicherheitskopie darfst du nur haben, wenn du auch die Lizenz hast. Bei Abgabe der Lizenz muß die Kopie weitergegeben oder vernichtet werden.
Eine Verwendung ohne Lizenz ist nicht gestattet.
 
Incoming1983 schrieb:
2. Die Rechtslage in Deutschland ist immer unsicher. Sicherheit gibt es nicht. Sonst hätten die gerichte und Anwälte ja auch nichts zu tun. Vorschriften werden bewußt schwammig formuliert, damit sie nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen bei Bedarf rückwirkend anders ausgelegt werden können.
Das ist Unsinn. Die Normen werden bewusst abstrakt (jemand, der sich nicht mit der Materie beschäftigt, mag es auch schwammig nennen) formuliert, damit sich eine möglichst große Zahl an Fällen darunter subsummieren lässt und nicht für jeden Einzelfall oder jede kleine Fallgruppe eine eigene Norm benötigt wird. Damit wird nicht zuletzt eine ständige Rechtsfortbildung ermöglicht (eben indem die Rechtssprechung die Interpretation der Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen erweitert oder einschränkt), ohne dass sich jedesmal der Gesetzgeber damit befassen muss. Das ist normalerweise kein Problem und schafft durchaus Rechtssicherheit, wenn diese richterliche Rechtsfortbildung einheitlich ist. Das ist aber gerade im Fall des Urheberrechtes nicht der Fall.
 
FloFH schrieb:
Das ist Unsinn. Die Normen werden bewusst abstrakt (jemand, der sich nicht mit der Materie beschäftigt, mag es auch schwammig nennen) formuliert, damit sich eine möglichst große Zahl an Fällen darunter subsummieren lässt und nicht für jeden Einzelfall oder jede kleine Fallgruppe eine eigene Norm benötigt wird.

Bei sovielen Ausnahmeregelungen, die es gibt, ist das sicher nicht die Zielsetzung.

Damit wird nicht zuletzt eine ständige Rechtsfortbildung ermöglicht (eben indem die Rechtssprechung die Interpretation der Tatbestandsmerkmale oder Rechtsfolgen erweitert oder einschränkt), ohne dass sich jedesmal der Gesetzgeber damit befassen muss. Das ist normalerweise kein Problem und schafft durchaus Rechtssicherheit, wenn diese richterliche Rechtsfortbildung einheitlich ist. Das ist aber gerade im Fall des Urheberrechtes nicht der Fall.

Diese "Rechtsfortbildung" ist selten einheitlich, wenn man sich die veröffentlichten Urteile ansieht. Jedes Landgericht entscheidet anders, gerade, wenns um viel Geld geht (siehe Links, Zensur von Seiten, etc. pp).

Ferner werden Entscheidungen bewußt hinausgezögert. Ich erinnere da beispielsweise an das Kindergeld, wo jahrelang unklar war, ob Gesamtbrutto oder Steuerbrutto angerechnet wird, und nach Jahren (!) entschieden wurde, daß rückwirkend das Gesamtbrutto (was ungünstiger für den Verbraucher war) angerechnet wird. Wer da nicht genug abgesetzt hatte, konnte im schlimmsten Fall für Jahre richtig viel Geld nachzahlen.
Und so Fälle gibts dauernd. Es gibt nunmal keine Rechtssicherheit. Wichtig ist, daß man nicht auffällt und immer genügend Reserven / Plan Bs hat.
 
Wie dem auch sei, ich denke das Thema gehört eher in die Bar, als hierher.
Also: Back to topic! ;)
 
ist doch wieder typisch was hier alle auf gesetzeshütermachen und den thread vollmüllen.

@fuchs: mach es einfach. wenn du mit der gebrannten cd nicht grad auf die straße rennst und sie zum verkauf anbietest, wird dir niemand ans bein pinkeln und dich auf millionen verklagen.
stört kein mensch was du vorhast. da ist das parken im halteverbot ja noch gefährlicher ;)
 
Ich würd den Thread gerne hier lassen, da öfters mal nachgefragt wird. Die Rechtsdiskussion sollte aber an anderer Stelle geführt werden.
incoming hat es aber bereits gesagt, bei Software (und ein Spiel ist eine Software) darf eine Sicherungskopie erstellt werden und dazu darf auch der Kopierschutz umgangen werden (Film und Ton ist was anderes). Steht so explizit im Urheberrechtsgesetz!
Edit: @sir flow: Es wurde nach der Rechtmäßigkeit gefragt … also waren solche Antworten erwünscht ;)
 
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