Spenden statt wegwerfen? Kann den Job kosten. Oder auch nicht. Erschreckende Justiz..

falkgottschalk

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Hallo,

hier habe ich dann mehrmals hingeschaut:
Sagenhaft wie bekloppt manche Firmen sind und noch erschreckender, wie aberwitzig die deutsche Justiz agiert.

Kurzform: Firma beauftragt 2 Mitarbeiter eine alte (Tee)Küche zu entsorgen.
Beide meinen die wäre doch nicht sooo schlecht und wollen die Reste verkaufen statt wegzuwerfen UND DAS GELD FÜR ETWAS WOHLTÄTIGES SPENDEN.
Was macht die Firma? Kündigt beiden fristlos.
=> Kalauer Nummer 1 - aber es geht noch weiter.

Beide klagen gegen die Kündigung, beide mit dem selben Anwalt, beide beim selben Gericht.
Dort kommen die beiden Klagen bei 2 verschiedenen Richtern auf den Tisch.
1x "Kündigung unwirksam"
1x "Kündigung rechtswirksam"
:confused:

Willkommen in der deutschen Justiz..
Rest hier:

http://www.spiegel.de/karriere/beru...t-jobs-wegen-gespendeter-kueche-a-980348.html
 
Ich hab den Artikel nicht gelesen. Aber:

1. ist es nunmal Diebstahl, klärt man sowas vorher ist es in den seltensten Fällen ein Problem. Frei Schnauze handeln und sich dann wundern ist was dumm :)

2.Es ist Ermessenssache des Richters, sieht zwar nun doof aus aber was willst du tun?

Hier wurde also zu beginn wohl schon falsch gehandelt (nicht im Voraus geklärt das man mit der Küche anders vorgehen könnte) Wird mündlich wohl behauptet bringt aber nun keinem was.
 
Dass ein eigenmächtiger Verkauf Konsequenzen haben muss, verstehe ich schon. Immerhin wurde eine Weisung missachtet und sich dann auch noch (wie mans nimmt) bereichert. (Oder eine Drittperson)

Eine Kündigung ist aber schon etwas sehr hart (vor allem haben die beiden schon lange dort gearbeitet!). Und dass vom gleichen Richter unterschiedlich entschieden wurde, verstehe ich auch nicht. Allerdings kenne ich den Hintergrund nicht. Vielleicht hat die eine Person leicht anders gehandelt?
 
ab wann gehört es einem nicht meher, wenn man etwas wegwirft?
 
Wenn die Ware übergeben worden ist? Aber nicht an die Mitarbeiter, sondern an das Entsorgungsunternehmen.
 
Tchja, in dieser Weltfirma möchte die Geschäftsführung immer das letzte Wort haben.
Das ist ihr recht.

Das das deutsche Gesetz gebogen und gezogen werden kann, ist auch nichts neues, immerhin haben Anwälte die besten Lobbyisten.
Sie sitzen sogar im Bundestag ;)
 
...hängt davon ab wo, was, wie weit, und wohin man es wirft...

Das kommt jetzt drauf an.
Die fastfood Tüte, die in der Autobahnausfahrt aus dem Seitenfenster fliegt, hat niemals dem Fahrer gehört.
Der wild abgestellte Spermüll gehört der Kommune (Ironie!),
Der illegal entsorgte Sondermüll gehört uns allen.
Alles andere gehört so lange dem Besitzer bis vollkommen klar ist, daß niemand mehr was damit anfangen kann. Und wenn es nur bedeuten sollte, daß jemand anderes die Sache weiternutzt.
Wo kämen wir hin, wenn man nicht die Kontrolle über seine Gegenstände behält, auch die die man nicht mehr will. Bis diese entweder vernichtet sind oder einen ordentlichen, gesetzlich korrekten Nachbesitzer haben, der dann das tut was wann will.
 
Die Mitarbeiter hätten unbedingt fragen sollen ob sie die Küche verkaufen und den erzielten Betrag an "___" Spenden dürfen.
Die Firma hätte ein Einsehen haben müssen und die beiden nicht kündigen sollen. Dürfen darf die Firma es allerdings, meiner Meinung nach, wegen Eigentum.
Tja die Richter, zwei Richter zwei Auslegungen des Rechts.
 
Die beiden haben laut Artikel bei ihren Vorgesetzten nachgefragt und haben wohl kein klares "Nein" bekommen....

Edit: @fruglwurz: einem "Besitzer" gehört erstmal gar nichts, Besitz ist nur die unmittelbare Sachherrschaft (Bsp.: wenn Du mir Dein Auto leihst, bin ich der Besitzer, nicht aber der Eigentümer. Ich bin auch Besitzer meiner Mietwohnung, sie gehört mir aber nicht). Du meinst "Eigentum" ;).
 
QUOTE=snoop69;8271113]Die beiden haben laut Artikel bei ihren Vorgesetzten nachgefragt und haben wohl kein klares "Nein" bekommen....[/QUOTE]
Wo steht das klare Nein? Ich lese nur, dass es eben nicht klar war, ob sie es durften oder nicht.



Die Kleinen fängt man, die Großen läßt man laufen:

Freispruch für den gesamten Vorstand der HSH

Mit einem riskanten Finanzgeschäft hatten die Ex-Vorstände der HSH während
der Finanzkrise mehr als 50 Millionen Euro verzockt. Das Langericht Hamburg
spricht die Angeklagten um Ex-Finanzvorstand Nonnenmacher frei.
Der Fall könnte vor den Bundesgerichtshof gehen.

Im Untreue-Prozess gegen ehemalige Vorstände der HSH Nordbank hat das
Hamburger Landgericht die Angeklagten überraschend freigesprochen.
Die Manager um den damaligen Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher
hätten sich zwar unzureichend informiert, als sie in der aufziehenden Finanzkrise
per Eilentscheid die umstrittene "Omega"-Transaktion beschlossen.

Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung reiche das jedoch
nicht aus
, befand die Wirtschaftsstrafkammer am Mittwoch.


manager magazin

Die fett gesetzten Passagen kann man sich schön auf der Zunge zergehen lassen.

Hier, Kollegen daraus abgeleitet eine Argumentationshilfe:
Ich habe meinem Kunden fertige Druckdaten übergeben, mich aber nicht darüber
informiert, ob noch RGB Bilder hinterlegt waren. Jetzt ist der Druck in die Hose
gegangen und kann eingestampft werden, verantwortlich bin ich aber nicht.
 
Das mit den Richtern ist wohl so. Ich hatte mal gegen einen Vermieter geklagt und einen Erfolg erstritten, hätte den aber noch erweitern können (theoretisch).

Mein Anwalt riet mir davon ab mit der Begründung, er wisse nicht, ob derselbe Richter den Fall vorgelegt bekäme und dann wäre wieder "alles offen". Also hab ich"s sein lassen.

Wenn ein Richter morgens keine Milch für seinen Kaffee vorfindet kann sich das ebenfalls prozessentscheident auswirken. Zudem sind Paragraphen nicht aus Kruppstahl sondern aus Gummi.
 
ab wann gehört es einem nicht meher, wenn man etwas wegwirft?

Das ist oft so.

Wenn du Sperrmüll an die Straße legst, gehört es dir nicht mehr.
Aber auch keinem der da vorbeiläuft.

Nein, es gehört den Entsorgungsunternehmen.

Du kannst auch auf einer Entsorgungsdeponie nicht mitnehmen was ein andere dort wegschmeißt.

PS: In Deutschland ist es gar nicht so einfach etwas Gutes zu tun. Es gibt mit Sicherheit irgendein Gesetz was dein Vorhaben torpediert.
 
Das mit den Richtern ist wohl so. Ich hatte mal gegen einen Vermieter geklagt und einen Erfolg erstritten, hätte den aber noch erweitern können (theoretisch).

Mein Anwalt riet mir davon ab mit der Begründung, er wisse nicht, ob derselbe Richter den Fall vorgelegt bekäme und dann wäre wieder "alles offen". Also hab ich"s sein lassen.

Wenn ein Richter morgens keine Milch für seinen Kaffee vorfindet kann sich das ebenfalls prozessentscheident auswirken. Zudem sind Paragraphen nicht aus Kruppstahl sondern aus Gummi.

Da hast Du wohl recht. Als Angeklagter sollte man vorher auch die Urlaubspläne seiner Richter kennen, sonst
könnte die Urteilsfindung schludrig werden:

Zeitdruck, Urlaubswünsche von Richtern, unordentliche Protokolle, widersprüchliche Urteilsbegründungen: Im Mollath-Prozess werden selbst Richter und Staatsanwälte im Zeugenstand plötzlich kleinlaut.

Als ihr* offensichtliche Widersprüche in ihrer damaligen Urteilsbegründung vorgehalten werden, macht sie klar: "Vor mir lag ein lange geplanter Urlaub." Die Richterin hatte die Begründung schnell diktiert und sie nicht mehr überprüft. Auch heute ist sie mit Reisegepäck angereist – sie will wieder in Urlaub fahren.
* (Die Richterin)

Quelle Die Welt
 
Hier wäre es aber möglich gewesen wenn man sich vorher absichert. Ob das Handeln danach moralisch so richtig ist sei mal dahingestellt.

Im Grunde hat man alle Möglichkeiten wenn man drüber spricht, einfach mal machen verbietet das Gesetz ist doch eigentlich garnicht so verkehrt.
 
Die beiden haben laut Artikel bei ihren Vorgesetzten nachgefragt und haben wohl kein klares "Nein" bekommen....
Wo steht das klare Nein? Ich lese nur, dass es eben nicht klar war, ob sie es durften oder nicht.
Hab' ich doch geschrieben. Sie haben kein klares "Nein" bekommen....
Die Kleinen fängt man, die Großen läßt man laufen:

Freispruch für den gesamten Vorstand der HSH

Mit einem riskanten Finanzgeschäft hatten die Ex-Vorstände der HSH während
der Finanzkrise mehr als 50 Millionen Euro verzockt. Das Langericht Hamburg
spricht die Angeklagten um Ex-Finanzvorstand Nonnenmacher frei.
Der Fall könnte vor den Bundesgerichtshof gehen.

Im Untreue-Prozess gegen ehemalige Vorstände der HSH Nordbank hat das
Hamburger Landgericht die Angeklagten überraschend freigesprochen.
Die Manager um den damaligen Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher
hätten sich zwar unzureichend informiert, als sie in der aufziehenden Finanzkrise
per Eilentscheid die umstrittene "Omega"-Transaktion beschlossen.

Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung reiche das jedoch
nicht aus
, befand die Wirtschaftsstrafkammer am Mittwoch.


manager magazin

Die fett gesetzten Passagen kann man sich schön auf der Zunge zergehen lassen.

Hier, Kollegen daraus abgeleitet eine Argumentationshilfe:
Ich habe meinem Kunden fertige Druckdaten übergeben, mich aber nicht darüber
informiert, ob noch RGB Bilder hinterlegt waren. Jetzt ist der Druck in die Hose
gegangen und kann eingestampft werden, verantwortlich bin ich aber nicht.

Also der Tatbestand hat ja wohl mit dem Nonnenmacher Fall nicht das geringste zu tun.....
 
Hab' ich doch geschrieben. Sie haben kein klares "Nein" bekommen....


Also der Tatbestand hat ja wohl mit dem Nonnenmacher Fall nicht das geringste zu tun.....

Eben, das meine ich doch.
:attention:
 
Die Kleinen fängt man, die Großen läßt man laufen:

Das hat doch überhaupt nichts mit dem Fall hier zu tun. Die beiden wurden ja nicht angeklagt, sie haben bloss die Kündigung angefochten*.

*Wenn man so nennen kann, bin kein Jurist. :teeth:
 
Man geht da ja in Berufung. Unten im den Artikel steht auch, dass in einem anderen Fall, wo eine Küchenhilfe zwei Kilo Rotkohl aus der Truppenküche entwendet hat, keine Zersetzung der Wehrkraft vorlag und die Kündigung nichtig war. Ich kann mir richtig die traurigen Gesichter der Kameraden vorstellen, die keinen Rotkohl zu ihrer Rinderroulade bekommen haben.
 
man sollte vielleicht einfach mal die Fakten angucken.

Eigenwilliges Verkaufen von firmeneigentum ist eindeutig ein vergehen und wurde auch bei beiden wohl auch vor Gericht so gesehen.
Warum das auch für Müll gilt? Weil es nunmal dem Unternehmen zu überlassen ist, wann es etwas verkauft oder spendet und was nicht.
gerade bei "abfall" mag es unsinnig erscheinen, aber es geht da letztendlich um grundsätzliches. Sonst kann man auch den Laptop in Müll schmeißen und den mitnehmen. ist schwer zu sagen, wie die Kommunikation wirklich ablief. Da der Artikel stark tendenziös ist und vermutlich nur auf die Aussagen der "Opfer" zurückgreift kann ich das nicht beurteilen. GF vs BR ist immer etwas Heikel.

Ob die Kündigung aufgrund des Vorgangs wirksam ist, hängt nunmal von vielen Faktoren ab. Wie lange arbeitet man für die Firma, gab es vorher ähnliche vorfälle ist man irgendwie geschützt (waren ja beide), als was arbeiten sie ...

In dem einen Fall wirkte vermutlich der BR Status sehr stark, daher Kündigung unwirksam. Beim Datenschutzbeauftragten wohl nicht. vielleicht muss gerade zum Datenschutzbeauftragten ein besonderes "Vertrauenverhältnis" haben, das jetzt dauerhaft "gestört" ist. aber das Spekulation.

Die gerichtliche Beurteilung der Kündigung ist zudem kein Strafverfahren. Darum muss der Arbeitgeber den beiden nicht nachweisen, das wirklich gegen ausdrückliche Anweisung handeln oder sich bereichern wollten. Er muss nur seine Kündigung begründen und die AN müssten nachweisen das die begründung nicht zutrifft oder ausreicht. Letztendlich müssten die beiden Nachweisen, das Chef X gesagt "ja, von mir aus". Schwierig wenn Chef X darauf beharrt.

Im Fall Nonnenmacher ging es um den Verdacht der Untreue. Die muss man ihm eindeutig nachweisen, sonst gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Das würde im hier genannten Fall auch schwierig. Wenn die beiden darauf beharren Chef X hat gesagt "ja, von mir aus" und er das bestreitet, kann man sie nicht verurteilen.
 
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