Software und Lizenz ???

Roland O.

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Womit habe ich die Softwarelizenz erworben ?

1. Original CD / DVD ?
2. Original CD / DVD und Software Coupons ?

Oft werden z.B. bei eBay nur die original Medien angeboten, reicht das schon aus um die Software rechtmässig zu nutzen ?

Ich weiss das im Moment nicht so genau.
 
marco312 schrieb:
Das hat die deutsche Rechtsprechung schon mehrfach so bestätigt.

Hallo marco,
Du bist ja immer schnell.

iLife 05 wird mit einer DVD und CD ausgeliefert, oft wird die CD für den Verkauf angeboten, da die Programme schon auf der DVD vorhanden sind.
Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, das der Erwerb dieser CD mich nicht berechtigen würde die Software zu nutzen, obwohl ich eine original CD hätte. Das mal als Beispiel.
 
In dem Fall von iLife geht das natürlich nicht.
Das Programm ist nur legal wenn beides vorhanden ist die frage ist nur wo die Kontrollinstanz da ist :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ein Glück, dass ihr alle Jura studiert habt. Und Urhebervertragsrecht war euer Wahlfach.
 
gegengift schrieb:
Was ein Glück, dass ihr alle Jura studiert habt. Und Urhebervertragsrecht war euer Wahlfach.

Wenn Sie was besseres beizutragen haben, HERR RICHTER, dann ist uns das allen willkommen. Aber ich denke ich spreche für alle, wenn ich sage, dass wir auf solche sinnfreien Beiträge verzichten können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise gilt die CD als Nachweis, bei einigen Programmen (z.B. Office, Windows und anderen) ist einen Lizenz dabei, die bräuchte man in diesem fall, aber auch einen Rechnung kann als Besitznachweis gelten, Wobei ich den Datenträger vorziehen würde
 
Zuletzt bearbeitet:
ist Urhebervertragsrecht so etwas wie Umweltsgeselsschaftsstrafrecht?? ;)
 
Tzunami schrieb:
Wenn Sie was besseres beizutragen haben, HERR RICHTER, dann ist uns das allen willkommen. Aber ich denke ich spreche für alle, wenn ich sage, dass wir auf solche sinnfreien Beiträge verzichten können.

Genau so ist das clap clap clap
 
Tzunami schrieb:
Normalerweise gilt die CD als Nachweis, bei einigen Programmen (z.B. Office, Windows und anderen) ist einen Lizenz dabei, die bräuchte man in diesem fall, aber auch einen Rechnung kann als Besitznachweis gelten, Wobei ich den Datenträger vorziehen würde

Genau das ist mein Problem, ich als Käufer eines original Mediums, kenne leider nicht den Auslieferungszustand der Software.
Ich wusste z.B. nicht, das bei Office eine Lizenz bei liegt, oder das iLife 05 nur mit dem Besitz beider Medien (CD / DVD) mich berechtigt die Software legal zu nutzen.
 
Und wie ist das dann mit Umlizensieren? Wenn jemand auf eBay z.B. Studio MX 2004 anbietet und dabei steht "Leider ist der Umlizensierungsantrag nicht dabei, eine Änderung der Lizenz ist also nicht möglich"?

Bin ich mit so einer CD auch legal unterwegs?
 
gegengift schrieb:
Was ein Glück, dass ihr alle Jura studiert habt. Und Urhebervertragsrecht war euer Wahlfach.
Und was hat jetzt bitte das Urhebervertragsrecht mit dieser Diskussion zu tun? Das hat doch einen völlig anderen Regelungsbereich, es geht um die Vergütung des Urhebers - na gut, meinetwegen auch bei Fragen der Mehrfachnutzung und Weitergabe. Trotzdem ist die Frage hier eine andere...

Ansonsten schliesse ich mich den anderen begeisterten Kommentaren an: Wie wäre es mit kenntnis- und hilfreichen Beiträgen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Normalerweise erwirbt man mit der CD ein Nutzungsrecht bezüglich des Programms. Daher ja auch die Authentifizierungsnummer. Diese kann idR nur einmal genutzt werden.
Verkauft jemand die CD, so wird das Nutzungrecht nicht mitverkauft, sonst könnten ja von einem intendierten Nutzungsrecht unendlich viele Nutzungsrechte abgeleitet werden. Deshalb müsste der erste Käufer das Programm löschen und die Nummer freigeben lassen (Umlizenzierungsantrag!).
Problematisch ist hierbei die Kontrolle. Ganz so einfach wie CD = Nutzung ist es also nicht (es geht aber in die Richtung)

Ren
 
Ren Hoek schrieb:
Problematisch ist hierbei die Kontrolle. Ganz so einfach wie CD = Nutzung ist es also nicht (es geht aber in die Richtung)

Ren

Das meine ich eigentlich, CD = Nutzung ist es also nicht.

Mit anderen Worten, man besitzt einige original CD´s und hat dafür bezahlt, aber man hat noch lange keine Nutzungsrechte erworben.

Habe ich das richtig verstanden?
 
Roland O. schrieb:
Mit anderen Worten, man besitzt einige original CD´s und hat dafür bezahlt, aber man hat noch lange keine Nutzungsrechte erworben.

Habe ich das richtig verstanden?

Du hast mit dem kauf das Nutzungsrecht erworben und der Vorbesitzer hat seines verloren.

Bei dem Erwerb von Software kann es hilfreich sein wen man sich vom Käufer die Löschung bestätigen lässt , bei der Verbraucherschutzzentrale gibt es endsprechende Vordrucke Ich spreche da aus Erfahrung ich habe da mal gearbeitet .
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist das was ich meinte, man muss sich eben die Lizenz übertragen lassen bzw. sich die Löschung durch den Verkäufer bestätigen lassen.

Ren
 
Hallo zusammen...

ich greife dieses Thema mal auf, da ich grad ein Problem beim Verkauf meines Office-Pakets hab.
Ich hab mein Office exakt so verkauft, wie ich es gekauft habe (das übliche Plastik-Ding mit diversen CDs drin, auf den Hüllen die Keys und außen auf der Verpackung das grüne Echtheitszertifikat).
Der Käufer fragt mich nun, wo ich denn die Lizenz gelassen habe.

Meine Frage ist jetzt: was genau ist die Lizenz? Ich habe beim Kauf nicht mehr als das erworben, was ich dem Käufer geschickt hab. Hätte da noch ein Lizenz-Zettel oder irgendwas in der Art dabei sein müssen, den ich nie gehabt hab? :confused:

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß, eiq
 
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