Sind Webdesigner immer die verlierer?

Bom0815 schrieb:
@No.Time: siehe mein Post und vor allem den Link in #58 - eine solche Vereinbarung wäre demnach illegal

nein, nicht pauschal!

Der Webdesigner hat ja die möglichkeit diese rechtlichen Sachen von einem Anwalt klären zu lassen!

Erstellt er immer die gleiche Art von Seiten ist das sogar recht einfach handhabbar.
 
Er kann sie für sich klären lassen, ja.

Nur: wenn er seinem auftraggeber eine zusage macht (=rechtlich einwandfrei), dann haftet er u.U. auch...für einen eigentlich "verbotenen" Rat.
 
das gefällt mir aber gut so..

wenn ich dem kunden also nicht verspreche das alles gesetzlich korrekt ist, kann ich auch nicht belangt werden..

ich kann ihm also z.b. einfach einen hilfreichen link schicken, wo er selbst lesen kann was das gesetz so dazu sagt.. dann entscheidet er was rein soll. (mach ich eigentlich auch so)

oder check ich grad was nicht?
 
Hi,

§70 war es klaube ich und §??? in den heißt es sinngemäß, das eingetragene Kaufleute und Selbstständige voll Rechtsfähig sind. Sprich, wenn du einen Vertrag machst, wo dein Kunde die Verantwortung übernimmt auf Sachliche, Fachlich inhalte und Links, kann dir kein deutsches Gericht was!!!!!
Mit dem abspeichern ist nervig, weil du viel Speicherplatz brauchst, aber meist mietet man e einen halben Server mit GB ohne Ende...
Ich würde mir nicht so den Kopf machen. Was du vielleicht machen solltest ist, einen schnell Kurs bei einer Volkshochschule/Abendschule über das Web-Recht... kostet wohl um die 70EUR...
 
styler schrieb:
wenn ich dem kunden also nicht verspreche das alles gesetzlich korrekt ist, kann ich auch nicht belangt werden..
oder check ich grad was nicht?
Ich check auch nicht, wo das Problem sein soll.

Man kann dem Kunden einfach sagen:
"Da muß ein Impressum rein.
Du bist dafür verantwortlich.
Wenn das nicht in Ordnung ist, kannst du belangt werden.
Du mußt wissen, welche Angaben du im geschäftlichen Verkehr machen mußt.
Also schick mir das Ding zu, ich bau's dann in die Seite ein.
 
genau..

und genau das gleich gilt dann auch für das neue internetgesetz bzw. die datenschutzklausel..
 
<<Performa>>
Man kann dem Kunden einfach sagen:
"Da muß ein Impressum rein.
Du bist dafür verantwortlich.
Wenn das nicht in Ordnung ist, kannst du belangt werden.
Du mußt wissen, welche Angaben du im geschäftlichen Verkehr machen mußt.
Also schick mir das Ding zu, ich bau's dann in die Seite ein.

Ihr kommt auf Ideen.

Mit so etwas schießt du dir selbst ins Knie.

Du musst eine Rechtlich-Einwandfreie Seite erstellen.

Wenn dein Auftraggeber dir ein falsches Impressum schickt, hast du dieses NICHT
Einzubauen, wenn doch hast du die ARSCHKARTE.

Und du kannst dir sonst was Unterschreiben lassen, das Interessiert keinen.

Du bist erst aus dem Schneider wenn du deinem Auftraggeber eine einwandfrei Seite
übergeben hast.

Wenn du die Seite pflegst bist du für die Seite verantwortlich.

Ich würde mir Gedanken darüber machen wie ich Nachweisen kann das ich eine
Rechtlich-Einwandfreie Seite übergeben habe.
 
NorbertH schrieb:
...
Wenn dein Auftraggeber dir ein falsches Impressum schickt, hast du dieses NICHT Einzubauen, wenn doch hast du die ARSCHKARTE.
...

Sorry, aber hier möchte ich leise Zweifel anmelde. Der Auftraggeber ist Vollkaufmann, muss also wissen, welche Angaben im Geschäftsverkehr notwendig sind. Ansonsten könnte ich auch Briefbögen drucken lassen und dem Drucker auferlegen, für die richtigen Angaben zu sorgen. Wäre doch verrückt, oder?

4F
 
Hallo
Ich wollte nur durch meinen Beitrag verdeutlichen, das wenn der Gesetzgeber sich in dem neuen Gesetz auf die Web – Designer bezieht könneN diese sich nicht mit AGB’s oder Vertraglichen – Vereinbarungen aus der Verantwortung ziehen.


Keiner weis wie ein Richter das neue Gesetz auslegen wird.

Im Beitrag # 23 habe ich ein Bespiel mit dem Fliesenleger geschrieben.
Dieser hatte sich auch Schriftlich bestätigen lassen, vom Auftraggeber, das dieser die Fliesen jetzt verlegt haben will trotz des zu feuchten Bodens.

Dem Richter war das insoweit Egal dass er dem Fliesenleger 50 % der Kosten aufdrückte.

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN IST NICHT DAS GLEICHE
 
ich glaube auch eher nicht, dass du recht hast norbert.

aus dem oben genannten link geht eigentlich recht deutlich hervor, dass ich das eben nicht darf..
 
NorbertH schrieb:
..Ich wollte nur durch meinen Beitrag verdeutlichen, das wenn der Gesetzgeber sich in dem neuen Gesetz auf die Web – Designer bezieht könneN..

das kann einfach so nicht stimmen..
woher kommt diese aussage?
 
Es besteht ja auch die Möglichkeit, die Seite "leer" zu gestalten mit entsprechenden dynamischen Elementen für die Texte. Der Webgestalter ist ja auch nicht für die Technischen Angaben von Produkten im Online-Shop zuständig. Soll heißen - der Webdesigner liefert das leere Gerüst, der Betreiber stellt seine Texte auf den Server und diese werden eingebunden. Damit ist man doch aus dem Schneider. Bloß weil BMW Autos baut, die 250 Km/h fahren müssen sie noch lange nicht meine Stafzettel zahlen ;-)
 
performa schrieb:
Ich check auch nicht, wo das Problem sein soll.

Man kann dem Kunden einfach sagen:
"Da muß ein Impressum rein.
Du bist dafür verantwortlich.
Wenn das nicht in Ordnung ist, kannst du belangt werden.
Du mußt wissen, welche Angaben du im geschäftlichen Verkehr machen mußt.
Also schick mir das Ding zu, ich bau's dann in die Seite ein.

Ich denke auch wenn das für den Designer der sichere Weg ist, wirst das eher Kunden abschrecken!

Wenn ich für ein Unternehmen eine Homepage bestelle, erwarte ich, dass ich mir keinen Kopf darüber machen muss. Ich gebe dem die Vorgaben, Logos und was er sonst noch so braucht und irgendwann habe ich eine fertige Homepage.

Bestelle ich bei einem Designer ein Briefpapier für mein Unternehmen wird er mich - angenommen ich bin z.b. eine gmbh - nach Firmierung, Gewerbenummer, gerichtsstand usw. fragen, weil es auf einem Brief einfach drauf sein muss. Ich kann von einem Designer erwarten, dass er die für mein unternehmen typischen formalen Ansprüche kennt und erfüllt.
Tut er das nicht, ist er leider nicht kompetent genug und ICH würde zu einem anderen gehen, weil wer schon nicht in der Lage ist formale rechtliche und damit statische Vorgaben einzubauen, wie soll der dann eine aktuelle und ansprechende Internetseite gestalten?
 
NorbertH schrieb:
Du musst eine Rechtlich-Einwandfreie Seite erstellen
Nein, muß ich eben nicht.
Zumindest nicht, was das Impressum anbetrifft.
Oder sagen wir's mal so:
Wer als Webdesigner dem Kunden das Impressum macht (Dieses kann ja nach Kunde spezifische Anforderungen erfüllen!!!) und auch noch Haftung für dessen Rechtskonformität übernimmt, der handelt in meinen Augen einfach fahrlässig.

Das Impressum einer Webseite ist ganz klar dem inhaltlichen, nicht dem Design-Bereich (der Inhalt des Vertrags zwischen Seitenbetreiber und Webdesigner ist) zuzuordnen.
Eine inhaltliche Prüfung einer Webseite durch den Webdesigner ist - je nach Art der Kunden - schlicht als Webdesigner nicht leistbar.
Wer das zusichert, der ist einfach "dumm".

NorbertH schrieb:
Wenn dein Auftraggeber dir ein falsches Impressum schickt, hast du dieses NICHT
Einzubauen, wenn doch hast du die ARSCHKARTE.
Völliger Quark, sorry.
Nehmen wir mal ein Beispiel, mit dem ich auch vor Gericht argumentieren würde:

Eine Firma will eine Werbeanzeige an in einer Zeitung schalten.
In dieser Werbeanzeige sind inhaltlich falsche Werbeaussagen drin, die von der Konkurrenz abmahnbar sind.
Die grafische Erstellung der Werbeanzeige wird an eine Werbeagentur gegeben.
Glaubst du etwa, die Agentur sei dann für die falschen Werbeaussagen verantwortlich?

NorbertH schrieb:
Wenn du die Seite pflegst bist du für die Seite verantwortlich.
Nein, auch dann nicht.
Die Pflege wird sich eindeutig nicht auf eine einzelne Prüfung der Inhalte beziehen.
Zumindest - siehe oben - wäre das wieder komplett fahrlässig.

Nehmen wir an, jemand betreibt eine Webseite zum Thema Medizin.
Dort finden sich Behandlungsempfehlungen und Ratschläge.
Jemand befolgt diese, und stirbt / wird behindert, invalide, sonstwas.
Ist der Webdesigner bzw. Webmaster dafür verantwortlich, weil er die Inhalte auf die Seite gestellt hat?
Nonsense.
 
No.Time schrieb:
Bestelle ich bei einem Designer ein Briefpapier für mein Unternehmen wird er mich - angenommen ich bin z.b. eine gmbh - nach Firmierung, Gewerbenummer, gerichtsstand usw. fragen, weil es auf einem Brief einfach drauf sein muss.
Ja und? :D
Exakt das sage ich hier doch auch:

Frag als Webdesigner deinen Kunden nach dem Impressum.

No.Time schrieb:
Ich kann von einem Designer erwarten, dass er die für mein unternehmen typischen formalen Ansprüche kennt und erfüllt.
Tut er das nicht, ist er leider nicht kompetent genug und ICH würde zu einem anderen gehen
Das mag schon sein.
Aber wer sich als Webdesigner darauf einläßt, der sollte halt wissen, was er tut.
Das ist sein eigenes Risiko.
Wer sich's nicht selbst zutraut und keinen Experten (Anwalt, Notar, whatever) heranzieht, der ist selbst Schuld.
Mit dem habe ich kein Mitleid.

Im übrigen erstaunt mich die Argumentation immer wieder:
"Ein Designer soll besser über die notwendigen Angaben einer Firma im geschäftlichen Verkehr bescheid wissen, als die Firma selbst." :confused:
oder generell:
Ein Designer soll Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Angaben einer Firma auf deren Internetseite übernehmen.

Klar, wenn man kundenorientiert ist, als Webdesigner, wird man das vielleicht "mitmachen".
Vielleicht hat man als Kunden eine kleine Firma (Ein Restaurant, das von einem 60-jährigen, nicht Internet-aktiven Ehepaar betrieben wird, mag ja sein), der da nicht so die Ahnung hat.
Aber wer das als Designer macht, der sollte sich entweder a) selbst auskennen und bescheid wissen b) fachlichen Rat hinzuziehen c) nicht die Verantwortung dafür übernehmen, und dies im Vertrag über die Website-Erstellung darstellen.

No.Time schrieb:
weil wer schon nicht in der Lage ist formale rechtliche und damit statische Vorgaben einzubauen, wie soll der dann eine aktuelle und ansprechende Internetseite gestalten?
:confused: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Auch ohne großartige rechtliche Kenntnisse kann ich doch gestalterisch und handwerklich begabt sein?
 
Moin Leute,

dann stehen also abertausende Maurer in der Haftung, weil eventuell irgendwelche Bauvorschriften nicht eingehalten wurden?

Ach so, es ist also ein schlechter Maurer, wer die Bauvorschriften nicht kennt?

Was ist mit dem Lektor, dem Setzer, der Druckerei? Oder dem Buchhalter, der die getürkten Belege vorgelegt bekommt? Ist der Monteur des Sportauspuffs oder des Federnsatzes, der offensichtlich keine ABE hat, dafür verantwortlich, wenn der Besitzer daraufhin seinen Führerschein abgeben muss?

Es gibt die einen, die machen den juristischen Krempel und es gibt die anderen, die machen den anderen Krempel. Es geht sogar so weit, dass die anderen den juristischen Krempel der einen nichtmal machen dürfen, selbst wenn sie es wollten und könnten.

Gleichwohl soll dann aber verlangt werden, dass man das beherrscht, was man selbst gar nicht durchführen darf (Rechtsberatung, um genau zu sein) und wofür andere jahrelang studiert haben?

Bei Gericht gibt es - meistens - einen Gewinner und einen Verlierer - wenn das Recht so ein einfaches Geschäft wäre, warum kommt es zu Prozessen? Weil beide Parteien davon überzeugt sind im Recht zu sein! Und dennoch irrt einer der beiden Anwälte regelmässig.

Mir fällt da spontan die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ein, die gar vom Gesetzgeber empfohlen wurde....

Ich kann will und werde keine rechtsverbindliche Auskunft darüber geben, welche Angaben je nach Berufsstand Kammerzugehörigkeit und Bundesland in ein Impressum gehören oder gegen welche Punkte der PangV der Online-Shop, den ich gerade im Kundenauftrag realisiere, verstösst. Soll ich auch noch die AGB überprüfen, die ich gerade aus dem Word-Dokument des Kunden in CMS kopiere?

Die Antwort auf die Frage "Ist das rechtlich in Ordnung" bewirkt eine Rechtsberatung, die man entweder nur sich selbst kann oder die nur ein Jurist geben darf.

Sicher gehört das Wissen, um sich in dem juristischen Jungle einigermassen zurechtzufinden, zum Rüstzeug eines Selbständigen. Aber dieses Wissen darf kein relevanter Teil meiner Leistungserbringung sein. Das wäre es aber, soll ich dafür verantwortlich sein.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung.

Ciao
Fuzzel
 
ich würde auch sagen, was am ende übrigbleibt ist wohl die neue bestimmung, dass nicht nur das impressum, sondern jetzt eben auch der datenschutz auf eine seite gehört.

als ausführender websdesigner kann/darf ich dem kunden keine sicherheit versprechen, ihn aber wohlwollend auf das gesetz aufmerksam machen.

ob ich jetzt all meine kunden anschreiben muss, um sie darauf aufmerksam zu machen ist wieder eine andere frage..
(könnte ich garnicht!)

das auch seiten die VOR dem 1.3.2007 erstellt wurden jetzt nachträglich mit einer datenschutzerklärung ausgestattet werden müssen scheint klar zu sein, oder?
 
Man kann auch alles Zerreden….

Buchalter. Wenn er wissentlich dieses Tut dann ist er serwohl Haftbar.

Auspuff / Federbeine.
Wenn durch die Montage der Federbeine der Auftraggeber einen Unfall baut, ist der
Monteur/Firma serwohl Hafbar………..
Ohne ABE dürfen keine sicherheits-relevanten Teile verbaut werden, nicht von dir und auch
Nicht von einer Firma / Monteur
Unwissenheit schütz nicht vor Strafe….

Kein Gesetz verlangt von dir deinem Auftraggeber eine Rechtsberatung zu kommen zu lassen.

Es wird sich doch erst in der Zukunft zeigen welche Auswirkungen das neue Gesetz hat.
Wie werden die Richter das Gesetz auslegen?


Es würde mich mal Interessieren auf welcher rechtlichen Basis
Ebay in Deutschland steht.

Wenn du in Deutschland eine Auktion abhalten willst musst du
einige Auflagen einhalten, die Ebay bem besten Willen nicht einhält.

Nur so neben bei…………
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Norbert,

du selbst hast doch folgendes geschrieben:
NorbertH schrieb:
<<Performa>>
Du musst eine Rechtlich-Einwandfreie Seite erstellen.

Wenn dein Auftraggeber dir ein falsches Impressum schickt, hast du dieses NICHT
Einzubauen, wenn doch hast du die ARSCHKARTE.

Und du kannst dir sonst was Unterschreiben lassen, das Interessiert keinen.

Du bist erst aus dem Schneider wenn du deinem Auftraggeber eine einwandfrei Seite
übergeben hast.


Wenn du die Seite pflegst bist du für die Seite verantwortlich.

Ich würde mir Gedanken darüber machen wie ich Nachweisen kann das ich eine
Rechtlich-Einwandfreie Seite übergeben habe.


du willst mir also sagen, dass es zwar kein Gesetz gibt, dass mich zur Rechtsberatung zwingt, auf der anderen Seite ich aber juristisch wasserdichte Ergebnisse abliefern muss?

Wie absurd ist das denn?

Man kann als Webdsigner keine rechtlich einwandfreie Seite erstellen, ohne Jura studiert zu haben - denk an die Überprüfung der AGB oder die Einhaltung der PangV - und selbst dann klappt es nicht immer.

Und selbstverständlich können ich und der Monteur verbauen, was immer er / ich will. Ob es der Kunde im öffentlichen Strassenverkehr - auf eigene Verantwortung - nutzen darf, steht auf einem anderen Blatt. Tausende Rennsportmechaniker, die mit einem Bein im Knast stehen, weil sie nicht strassenverkehrszugelassene Teile ohne ABE verbauen?

Zerreden, das trifft es genau. Denn auf die Formulierung kommt es an!

Ciao
Fuzzel
 
Also, der Thread hat mich komplett durcheinander gebracht.
1) Was hat das alles mit dem Speichern von IP Adressen und dem ganzen Kram, was auf der ersten Seite besprochen wurde, auf sich? Ich hab das wirklich nicht verstanden.

2) Wenn ich nicht als inhaltlicher sondern nur als technisch Verantwortlicher auf der Website stehe, kann ich dann für den Inhalt belangt werden?!?

3) Da ich - meines Wissens nach - gar keine Rechtsberatung als Webdesigner (Kleingewerbe) durchführen darf, wie soll ich denn dann dem Unternehmen, für das ich die Seiten erstelle, ein juristisch einwandfreies, auf das Unternehmen zugeschnittenes Impressum zaubern?

4) Daraus resultiert für mich: Wenn ich eine Website mache, dann muss ich das Impressum von einem Anwalt machen lassen und die Kosten umlegen. Oder ich erstelle als Designer nur das Gerüst der Seite und lasse es vom Unternehmen selbst befüllen.

5) Wenn der Kunde meine Seite abgenommen hat, bin ich dann aus dem Schneider? Schließlich hat er es für gut befunden.

Total verwirrt und verunsichert. Da soll man für etwas haftbar gemacht werden, was man prinzipiell nicht machen darf aber trotzdem machen muss ... mir schwirrt der Kopf. :(

Julia

EDIT @Fuzzel: Yep, die Gedanken habe ich eben auch!
 
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