Sind Webdesigner immer die verlierer?

No.Time schrieb:
Er macht auch keine Rechtsberatung, da er dem Auftraggeber keine Hinweise zur Gestaltung des Impressums gibt, sondern die komplette Seite inklusive Impressum erstellt. Er selbst muss sich rechtlich beraten lassen um das fehlerfrei zu erledigen.
Das ist die Frage!
Schuldet er dem Betreiber eine Seite mit "unbedenklichem" Impressum?
Kommt drauf an, was in seinem Vertrag steht.
Ich persönlich würde mich da schon als Firma nicht auf einen dahergelaufenen Hobby-Webdesigner verlassen. (Sorry, Mondmann ;) )
Ist schlicht und einfach fahrlässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
performa schrieb:
Das ist die Frage!
Schuldet er dem Betreiber eine Seite mit "unbedenklichem" Impressum?
Kommt drauf an, was in seinem Vertrag steht.

Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass in einem solchen Werkvetrag die formale Richtigkeit ein vereinbarter Bestandteil ist. Alles andere macht ja bei einem Internetauftritt für ein unternehmen keinen Sinn, oder? Schließlich kann ein unternehmen eine unerwartete Abmahnung nicht brauchen :)

performa schrieb:
Ich persönlich würde mich da schon als Firma nicht auf einen dahergelaufenen Hobby-Webdesigner verlassen. (Sorry, Mondmann ;) )
Ist schlicht und einfach fahrlässig.

Es ist in meinen Augen nur fahrlässig, wenn ich mich selbst nicht absichere! Für den Designer allerdings wäre es fahrlässig bar jeglicher Fachkenntniss einfach eine schicke HOmepage zu erstellen und zu hoffen, dass alles formal i.O. ist.
 
No.Time schrieb:
Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass in einem solchen Werkvetrag die formale Richtigkeit ein vereinbarter Bestandteil ist. Alles andere macht ja bei einem Internetauftritt für ein unternehmen keinen Sinn, oder?
Ja - aber der Webdesigner muß ja nicht für den Inhalt geradestehen.
Würde ich auch nach Möglichkeit im Vertrag ausschließen, als Webdesigner.

Der Punkt ist der:
Je nach Kunde treffen diesen ja ganz genaue Angabepflichten im Impressum.
Bspw. Handelsregisternummern, Mitgliedschaft in Berufsvereinigungen, etc...
Man kann wohl kaum erwarten, dass ich als Webdesigner dies prüfen muß, oder?
 
Machen wir umgekehrt mal einen Schuh draus:

Darf ein Webdesigner im Vertrag versprechen, dass er ein juristisch einwandfreies Impressum liefert ?

Ich denke, eher nicht... mit einer solchen Aussage verstößt er gegen das Rechtsberatungsgesetz:

"(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung .. darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist."

Ein Impressum, bei dem unvollständige/mangelhafte/ zweifelhafte Angaben zu(wettbewerbs)rechtlichen Folgen führen kann, zu überprüfen und/oder eine Vollständigkeit zu garantieren - das geht meiner Meinung nach doch schon deutlich in Richtung "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten".

Klar, der Webdesigner/die Agentur/wer auch immer muss bei der Erstellung Sorgfalt walten lassen - aber eine Garantie für juristische Vollständigkeit oder gar Haftung darf er/sie gar nicht geben. Und der Auftraggeber auch nicht erwarten, denke ich...
 
No.Time schrieb:
..Bestelle ich eine beleuchtete Reklameinstallation zu befestigung an meinem Geschäft und sage dem Gestalter, er solle das größt mögliche Schild machen, dass noch erlaubt ist, so kann ich genau dies erwarten...

meine frage bezieht sich eher darauf, ob dieser schildbauer dann in 10 jahren wiederkommen muss, um das schild an die DANN neuen gesetze anzupassen.

es ist natürlich überhaupt kein thema eine -sagen wir mal ab jetzt- erstellte seite korrekt mit diesem dünnsinn auszustatten..

ABER, muss ich das auch bei alten seiten machen, die ich vor jahren an irgendwen verkauft habe?
 
Mondmann schrieb:
...Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht..

ich glaube da verwechselst du was.. ich bin doch als webdesign-agentur nicht der webmaster aller von mir erstellen seiten.. das wär ja noch schöner.. ;)
 
sorry.. muss nochmal weitermachen:

Mondmann schrieb:
..Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht.

unsinn... das wäre evtl. bei einem von mir betreuten projekt so..
wenn mich jemand für die einfache erstellung einer seite bezahlt und ich ihm bei bezahlung alle "rechte" abgebe, hab ich nichts mehr mit der seite zu tun... AUSSER natürlich er meldet sich später nochmal für eine änderung/update.

aber ich bin doch nicht automatisch der, der die seite MACHT..

Mondmann schrieb:
..Ausführliche Rechtsberatung darf und sollte ein Webmaster auf KEINEN Fall machen, da er a) nicht dazu berechtigt ist und b) Im Falle eines Falles erst Recht der dumme ist, da er falsch Informiert hat.

interessiert mich nicht, denn ich bin ja nicht der webmaster..

Mondmann schrieb:
Selbst wenn man im Impressum den Verantwortlichen angibt, hat der Seitenbauer immer Teilschuld.

WO GENAU HAST DU DAS HER ???

Mondmann schrieb:

da seh ich nichts darüber...
 
styler schrieb:
ABER, muss ich das auch bei alten seiten machen, die ich vor jahren an irgendwen verkauft habe?
Wenn du nicht der Webmaster bist, nicht.
Außerdem: "Vor Jahren" = dürfte verjährt sein, oder? ;)
 
;)

aber du weißt was ich meine, oder?

mir ist wichtig heraus zu finden, wie weit meine sorgfaltspflicht jetzt geht.. denkst du ich muss all meine kunden anschreiben und ihnen mitteilen, dass es jetzt dieses gesetz gibt und die -von mir erstellte seite- ab märz nicht mehr rechtlich sicher ist?

und falls ja, was wäre mit denen, die ich nicht erreichen konnte?

EDIT:
wenn ich jetzt eine rundmail mit sowas losschicke, hab ich die nächsten wochen keine luft mehr zum atmen..

EDIT2:
ich kann mir übrigens nicht mal wirklich vorstellen, dass der webmaster immer der haftende ist.. dann doch eher admin C.

überlegt mal in wie vielen firmen ein kleiner azubi den webmaster macht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich warum es solche diskussionen noch nie gegeben hat oder ob ich der einzige bin der sich darüber Gedanken macht?

Natürlich gibt es Projekte deren Pflege, Inhaltlicher Art mir unterliegen.
Sei es in Änderungen imDesign oder regelmäßige Eintragungen wie zb. Termine/News usw.

Bin ich dann der Webmaster oder nicht?


Natürlich hat jeder Seite seine spezifischen Angaben wie Zahnärzte, Architekten usw.
Ich behaupte mal, daß es kein kleiner oder halbwegs professioneller Webdesigner schafft, alles "wasserdicht" zu machen ohne Jura, schwerpunkt Internet Recht studiert zu haben, derweil die Gesetze dermaßen schwammig sind, daß die unendlich viel Interpretationsspielraum lassen.
 
Mondmann schrieb:
Ich frage mich warum es solche diskussionen noch nie gegeben hat oder ob ich der einzige bin der sich darüber Gedanken macht?

weil sich die rechtslage eben jetzt gerade ändert..
ich war bisher mit dem ganzen kram im reinen..

Mondmann schrieb:
Natürlich gibt es Projekte deren Pflege, Inhaltlicher Art mir unterliegen.
Sei es in Änderungen imDesign oder regelmäßige Eintragungen wie zb. Termine/News usw.

Bin ich dann der Webmaster oder nicht?

nö.. aber in dem fall evtl. verantwortlich.. das kann sein.
ich rede aber von projekten, für die ich keinen "pflegevertrag" geschlossen habe.


Mondmann schrieb:
Natürlich hat jeder Seite seine spezifischen Angaben wie Zahnärzte, Architekten usw.
Ich behaupte mal, daß es kein kleiner oder halbwegs professioneller Webdesigner schafft, alles "wasserdicht" zu machen ohne Jura, schwerpunkt Internet Recht studiert zu haben, derweil die Gesetze dermaßen schwammig sind, daß die unendlich viel Interpretationsspielraum lassen.

..würd ich nicht unbedingt sagen..
bisher war es ja "nur" das impressum, welches eben korrekt sein musste.
informationen draüber, was in einem korrekten impressum stehen muss gibt es doch..
 
Hat jemand eine Idee oder eine Vorlage wie diese neuen Impressums aussehen sollen? Ich hab früher immer so nen standart ding genommen, was besagte, dass man nichts mit den verlingten seiten zu tun hat und eine adresse mit rein geschrieben, so das man weiss, wo man sich zu melden hat, wenn etwas ist???
Da gibts doch bestimmt irgendwelche standart sätzchen...ansonsten muss man ja wirklich jura studieren um ein "bombensicheres" impressum hin zu bekommen
 
Die Rechtslage ändert sich beim Telemediengesetz und evtl. in Sachen Vorratsdatenspeicherung (wenn die nicht vom BVG loder EuGH kassiert wird, Klagen wird's genug geben ;-) ).

Beides hat mit Haftung eines Website-Betreibers hinsichtlich der Inhalte nichts zu tun !

Impressumpflicht, Urheber- und Wettbewerbsrecht etc. sind schon längst zu beachten - und werden das auch bleiben.

@Styler:
Da das letzte Skript im Juni '06 veröffentlicht wurde, kommt bestimmt dieses Frühjahr eine Aktualilsierung. Bis dahin werd ichs bestimmt vergessen, hier Bescheid zu geben ;-)

Edit:

@styler: Exakt - es gibt bisher das Teledienstgesetz (TDG), künftig dann ein neues Telemediengesetz
 
man sollte sich jetzt auch nicht verrückt machen, sofern man gewissenhaft den inhalt gestaltet und die urheberrechte für bilder, musik etc. beachtet, ist man auf der sicheren seite. habe bis jetzt schon einige seiten gestaltet und habe die kunden auch auf alle urheberrechtlichen sachen hingewiesen (dass er z.b. keine bilder aus google einfach so verwenden kann). habe von meiner rechschutzversicherung bisher noch keinen gebrauchgemacht.
 
und was kostet so ein Rechtsschutz für Gewerbetreibende? Was ich in einem anderen Thread gelesen habe ist er unbezahlbar. Außerdem würde er auch nur aufkommen wenn du nicht der Schuldige bist, was im Falle einer Abmahnung sehr wohl der Fall wäre.
 
performa schrieb:
Wenn du nicht der Webmaster bist, nicht.
Außerdem: "Vor Jahren" = dürfte verjährt sein, oder? ;)

In diesem Fall ist ja nicht das Datum der Erstellung sondern das aktuelle Datung mit dem aktuell rechtswidrigen INhalt das Problem.

Ich interpretiere die Situation so:

Der Webseitenersteller hat (eine so lautende Vereinbarung mal angenommen) die Pflicht eine zum Zeitpunkt des Releases rechtlich einwandfreie Seite zu erstellen.

Hat er über die Erstellung hinaus noch einen Betreuervertrag so hat er dafür sorge zu tragen, dass die Seite formal richtig bleibt und ist so dem Betreiber der Seite gegenüber Schadensersatzpflichtig.

War es ein Einmal Auftrag, sprich die Seite programieren und Good Bye, trägt ab da der keinerlei Verantwortung mehr für die aktualisierung der Seite bei gesetzlichen Änderungen.

Beispiel von dem Schild :D :
Schild muss den heute geltenden Vorschriften entsprechen. Habe ich mit der Firma einen generellen Vertrag über Werbung, so kann ich erwarten, dass die Werbung, die sie für mich macht legal ist.

Hat die Firma nur das Schild gemacht, freue ich mcih, wenn sie mich darauf hinweißt, dass es gesetzliche Änderungen gegeben hat (ev. mit Angebot für ein neues Schild) kann sie aber natürlich nicht vor den Kadi ziehen, wenn mich jetzt jemand abmahnt
 
@No.Time: siehe mein Post und vor allem den Link in #58 - eine solche Vereinbarung wäre demnach illegal
 
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