Sind die vom Finanzamt noch ganz sauber?

Schalli75

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Tach allerseits!

Ich bin seit letztem Jahr selbständig und wurde nun (nach Monaten) aufgefordert, die Umsatzsteuer für Juni bis November einzureichen. Okay, ich habe dann also die USt.-Voranmeldungen für den geforderten Zeitraum fertiggemacht, und dabei kam dann heraus, daß ich für 06, 07, 08 und 11 ziemlich viel zahlen muß, dafür aber für September 130 Euro und für Oktober 1.800 Euro zurück bekomme. Vor ein paar Tagen gab's eine Gutschrift von 130 Euro für September.

Gerade öffne ich den Briefkasten, und es fallen mir erstmal drei Briefe vom Finanzamt in die Hände, darunter eine Mahnung (!!) für USt. über 5.200 Euro für alle Monate außer 9 und 10. Wieso fangen die mit einer Mahnung an? Ich hab doch noch gar keine Rechnung bekommen! Abgesehen davon wurden mir bisher erst die 130 Euro gutgeschrieben, von den 1.800 Euro keine Spur!

Was ist mit denen denn los?!?
 
Das kann Dir hier keiner Sagen. Da heißt es beim Finanzamt anrufen!
Bei 5.800 Euro Mehrwersteuer hast Du aber auch ne Menge verdient. Leg Dir was für die Steuer zurück! :D
 
Äh,
Gutschriften bekommst Du vom Finazamt nicht, das mag vielleicht so aussehen.
Hast Du denn Abbuchung vereinbart?
Hast Du Verrechnung vereinbart?
Hast Du irgendetwas schon bezahlt?
Hast Du das Geld ausgezahlt bekommen, oder steht das was von Guthaben?

Das Finazamt mag stur und chaotisch sein, abgerechnet werden festgestellte Beträge aber immer 100 pro korrekt. D.h. Du wirst für Deine verspätete Eingabe der Ust auch noch Verzugszinsen bezahlen müssen, bzw. welche erhalten.

Du schreibst halt nicht, was Du schon getan bzw. bezahlt hast, ob Du Zahltermine bekommen hast, etc.

Und, nicht nervös werden, ruf am Montag dort an und bitte um Aufschub bis zur Klärung, das geht immer.
HTH
 
Seit wann verschickt das Finanzamt Rechnungen über die Umsatzsteuer?
Du mußt die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen, abgeben und die sich ergebende Umsatzsteuerschuld ohne weitere Aufforderung an die zuständige Finanzkasse überweisen.
 
Aufschieben innerhalb der Frist beantragen... dann mit den netten Damen und Herren telefonieren. Solange du alles innerhalb der Frist regelst gibts da keine Probleme. Das mit der Mahnung ist allerdings schon komisch...
 
FunDiver schrieb:
Seit wann verschickt das Finanzamt Rechnungen über die Umsatzsteuer?
Du mußt die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen, abgeben und die sich ergebende Umsatzsteuerschuld ohne weitere Aufforderung an die zuständige Finanzkasse überweisen.

So ist es! Du bekommst keine Rechnung o.ä. sondern bist dazu verpflichtet die eingenomme Umsatzsteuer selbstständig und ohne Aufforderung zu zahlen.
 
Nice schrieb:
So ist es! Du bekommst keine Rechnung o.ä. sondern bist dazu verpflichtet die eingenomme Umsatzsteuer selbstständig und ohne Aufforderung zu zahlen.
In diesem Sinne ist es für freiberufl. Berufsstarter sehr angenehm die UMSt.
montl. zu bezahlen und bei Bedarf sogar abbuchen zu lassen.
Man kann sich aber vor Beginn davon freistellen lassen; bzw. einmal angegeben,
dass UMSt. gezahlt wird – ist man 5 Jahre daran gebunden.
 
Sich von der USt. befreien zu lassen ist aber in der computer branche eher fragwürdig, da man dann ja auch keine Vorsteuer geltend machen kann. Und bei den derzeitigen Produktzyklen geht ja schnell die ein oder andere relevante Mark über den Tisch...
 
Ja, sind "die".

Das ist leider ein großes Problem derjenigen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Viele wissen oft gar nicht, worauf sie sich einlassen.
Daher bieten z.B. die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern Kurse an, wo über die Selbständigkeit informiert wird. Dazu gehören neben Tips über Förderprogramme auch und insbesondere die Pflichten, denen man plötzlich per Gesetz ausgesetzt ist.
Zu diesen Pflichten gehört eben auch die Umsatzsteuervoranmeldung mit allem, was dazu gehört...

Die jetztige Bundesregierung hat ja wohl erkannt, daß das derzeitige Konstrukt der Umsatzsteuer gewisse Mängel aufweist, vielleicht ändert sich ja in absehbarer Zeit in dieser Hinsicht etwas.
 
Hallochen...ich bin auch selbstständig im Verkauf. Ich habe auch schon öfter eine Mahnung auf eine Vorabzahlung erhalten....ist alles schon ganz schön bescheuert. Manchmal kann man sich doch nur noch an den Kopf fassen... :(
Gerade hab ich eine Aufforderung ( auch als Mahnung) zu einem Soli aus dem Jahre....man stelle sich das mal vor....1997 erhalten. Mit Zinsen sind aus 11 Euro nun 18 Euro tüdelütt geworden. Da fällt man doch vom Glauben ab, sofern man überhaupt noch einen hat. Mal schaun, wie lange ich diesen vermaledeiten SOLI noch zahlen soll.... kopfkratz
 
Nice schrieb:
So ist es! Du bekommst keine Rechnung o.ä. sondern bist dazu verpflichtet die eingenomme Umsatzsteuer selbstständig und ohne Aufforderung zu zahlen.

Und zwar ohne Verzögerung, da Dir das Geld ja nicht gehört. Da verstehen die FA i.d.R. auch keinen Spaß und gewähren in den seltensten Fällen Aufschub.
Bei der Einkommensteuer sieht das schon wieder anders (entspannter) aus.
Ich würde dringend zu einem guten Steuerberater/Anwalt raten.

Grüße,
Flo
 
Die beim Finanzamt sind anders als die anderen.

"Finanzamt Pfeif mal......
puuuups"

dasich
 
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