Server-Admin-Software ->14 Tage Rückgaberecht?

derCHRIS

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Hallo,

ich habe mir zur Serververwaltung eine Software installiert und musste natürlich die dazugehörige Lizenz erwerben. Die Software hat mich nicht zufrieden gestellt und einige Teilfunktionen haben nicht einwandfrei funktioniert. Ich möchte nun mein Geld zurück.

Hat man auch bei Software und Lizenzen Rückgaberecht?
 
Nach dem ehem. Fernabsatzgesetz (ist jetzt im BGB integriert worden, find gerade aber die entsprechenden Paragraphen nicht.) hat man kein Widerrufsrecht wenn:

"2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"

Ich schätze aber mal, die Software wurde nicht auf versiegelten Datenträgern geliefert, oder?
Aber guck mal in die aktuellen BGB Paragraphen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, nach Lizenzerwerb konnte man die Pakete vom Server laden...

Auf gut deutsch: Darüber kann man jetzt wahrscheinlich streiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Chris,

der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen greift nur ein, wenn die Software auf einem versiegelten Datenträger geliefert worden sind und vom Verbraucher entsiegelt wurden - so wollte es der Gesetzgeber, steht klar in den Drucksachen.
Mit anderen Worten: Du hast ein Rückgaberecht, wenn du die Software als Verbraucher gekauft hast. Deren Problem, dass sie das nicht mit CD gemacht haben.

Weiß jetzt nicht, ob es dazu schon Urteile gibt, hab auch grad keine Lust zu suchen, aber die Bundestagsdrucksachen sind ja schonmal deutlich, das steht auch in jedem Kommentar.

Grüße vom Schaf
 
Doppelpost, sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wattschaf schrieb:
Hi Chris,

der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen greift nur ein, wenn die Software auf einem versiegelten Datenträger geliefert worden sind und vom Verbraucher entsiegelt wurden - so wollte es der Gesetzgeber, steht klar in den Drucksachen.
Mit anderen Worten: Du hast ein Rückgaberecht, wenn du die Software als Verbraucher gekauft hast. Deren Problem, dass sie das nicht mit CD gemacht haben.

Weiß jetzt nicht, ob es dazu schon Urteile gibt, hab auch grad keine Lust zu suchen, aber die Bundestagsdrucksachen sind ja schonmal deutlich, das steht auch in jedem Kommentar.

Grüße vom Schaf

Danke vielmals... das bringt mich wieder ganz schön nach vorne! You made my day!
 
Wattschaf schrieb:
Hi Chris,

der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen greift nur ein, wenn die Software auf einem versiegelten Datenträger geliefert worden sind und vom Verbraucher entsiegelt wurden - so wollte es der Gesetzgeber, steht klar in den Drucksachen.

... Paragraph, wo?
 
Ich denke nicht das du bei Software eine Chance hast! Hast du Dir mal die AGBs durchgelesen!!??
 
AGBs müssen nicht rechtens sein, die können das reinschreiben was sie wollen. wenn teile der software nicht funktionierten ist das ganze eh noch von einer anderen seite zu betrachten.
 
derCHRIS schrieb:
... Paragraph, wo?
§ 312d IV Nr.2 BGB - hier ein kleiner Auszug:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Dieser o.g. Ausschlußtatbestand greift nur ein, wenn die Software auf einem versiegelten Datenträger geliefert worden ist und entsiegelt wurde - wie es bereits weiter oben erwähnt wurde
 
ja - und das ist sie nunmal nicht, da die Software als Installationspaket auf den Server geladen wurde...

Ich habe nun nochmal eine Mail mit dem Paragraphenauszug geschrieben und nochmal daraufhingewiesen, dass sie damit nicht im Recht sind und sich andersweitig mein Anwalt damit beschäftigen wird - wozu ist man im Rechtsschutz ;)


Vielen Dank für eure Hilfe
 
;) Der Hinweis auf die AGB ist nicht schlecht, greift aber wegen § 312f BGB nicht. Danach darf von den Fernabsatzregelungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Also nicht ins Boxhorn jagen lassen :)
 
Wattschaf schrieb:
;) Der Hinweis auf die AGB ist nicht schlecht, greift aber wegen § 312f BGB nicht. Danach darf von den Fernabsatzregelungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Also nicht ins Boxhorn jagen lassen :)

Ich lass es euch wissen, wie sie darauf reagiert haben.
 
Ich hab' schlechte Neuigkeiten: Nach § 312d IV Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (z.B. durch AGB), nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind...

Rspr. und Lit. sagen hierzu: "Verträge über Software, die durch Download geliefert werden, sind Verträge über die Lieferung von Waren und fallen daher unter Nr. 1; das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, weil die Software wegen der Möglichkeit der Weiterbenutzung nicht "rückstandslos" zurückgegeben werden kann"
Gruß

::TheMagnificent::
 
Dann hab ich verloren :(
 
derCHRIS schrieb:
Dann hab ich verloren
Es sei denn du machst von deinen Mängelansprüchen Gebrauch
derCHRIS schrieb:
einige Teilfunktionen haben nicht einwandfrei funktioniert
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Minderung

Gruß

::TheMagnificent::
 
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