seltsamer ibook Kauf

find ich mal wieder eine harte Story!

ich wünsche dir viel Glück!
 
macprediger schrieb:
Na das ist ja mal wieder ne Story!
Kaum zu glauben.....

Ich bin gespannt wies ausgeht...ich denke das mit dem Schreiben an Apple war schon mal ganz gut...und vielleicht noch etwas mehr Publik machen!

Für RTL Explosiv wär das sicherlich ne Story!!!
Adresse rausfinden lassen...Kamerateam hin.....auf das Book, die "Gebrannte OSX Cd" usw ansprechen und alles schön mitfilmen......und am Besten den arroganten Richter ebenfalls interviewn!

Viel Glück

Und du glaubst allen Ernstes das sich der Richter filmen lässt? Garantiert nicht.
 
Hi Rallef,

also ehrlich gesagt ist die Story so schräg dass ich Sie dir nicht glaube:

  • Du hast im Versandhandel bestellt, da hast du laut Fernabsatzgesetz ausreichend Rückgaberecht. Das weiss auch der Richter
  • wenn das tatsächlich so gelaufen ist, ist das ein Betrugsversuch. Da wäre eine Strafanzeige angebracht gewesen, dein Anwalt hätte dich darauf aufmerksam müssen. Aber wahrscheinlich verdient er daran nichts genug
  • dein Anwalt hätte dir auch sagen müssen, dass du besser die Finger von diesem iBook lässt und zwecks Beweissicherung einen neutralen Gutachter ran lässt. So hast du dich selber in eine Position versetzt, die denkbarungünstig für deine Beweisführung ist
  • Richter sind oft doof und fern der Realität des Alltags, das mag schon sein - v.a. auf unterster Ebene. Aber es gibt andere Instanzen und die hätte ich ohne lang zu überlegen bemüht

Und wenn das alles tatsächlich so gelaufen sein soll, frage ich mich schon, von welcher Gurke von Anwalt du dich hast vertreten lassen?

*kopfschüttel*

bin_ichs_wirklich?
 
Zuletzt bearbeitet:
...tut mir leid, aber ich kanns ach ned glauben. Klingt alles sehr unsinnig, und wie mein Vorredner treffend analysiert hat: Fernabsatzgesetz!

Du verschweigst etwas... :rolleyes:
 
Sternenwanderer schrieb:
...tut mir leid, aber ich kanns ach ned glauben. Klingt alles sehr unsinnig, und wie mein Vorredner treffend analysiert hat: Fernabsatzgesetz!

Du verschweigst etwas... :rolleyes:

Schon mal dran gedacht, dass das Fernabsatzgesetz noch keine 2 Jahre alt ist?
 
Also einen Vorwurf muss man dir machen - nach dem Zugang der Rechnung, spätestens aber bei der ersten Mahnung hättest du von dir aus reagieren müssen. Dass das irgendwann vor Gericht gehen könnte war da schon abzusehen. Außerdem - wenn das Paket bei Lieferung 'zu klein' war, hättest du es ja von der Post bezeugt dort auspacken können - wären nur 2 Bücher drin gewesen, geht man mit dem Paket und der Zeugenaussage zur Polizei und erstatten Betrugsanzeige - bezahlt hattest du ja noch nicht, insofern eigentlich eine gute Ausgangslage.

Das mit dem gebrauchten Notebook ist natürlich der Hammer! Andererseits - auch dein Geld ist ja mittlerweile 'gebraucht' :)

Gruß Stefan
 
Hallo Ralleff,
die Geschichte ist aus Deiner Sicht sehr ärgerlich. Ich habe dafür volles Verständnis. Es war allerdings ein Fehler die Lieferung nicht anzunehmen, nur weil das Paket etwas klein war. Dadurch bleibt die Annahme, daß nicht das iBook geliefert wurde eine reine Vermutung. Da ein Kaufvertrag geschlossen wurde, hat der Verkäufer einen Anspruch darauf, daß die gekaufte Sache abgenommen wird. Wie soll der Richter denn da entscheiden? (Die Einzelheiten des Prozesses kennen ich natürlich nicht).
Ich meine auch nur den ersten Teil Deiner Geschichte. Ein gebrauchtes iBook hast Du natürlich nicht bestellt.
 
So zum Fernabfragegesetz:
Die gilt nicht wenn man als Firma bestellt, Punkt.
Zum Thema unglaublich:
 
Zuletzt bearbeitet:
peterli schrieb:
Schon mal dran gedacht, dass das Fernabsatzgesetz noch keine 2 Jahre alt ist?

Stimmt nicht. Das Fernabsatzgesetz trat 2000 in Kraft und wurde 2002 aufgehoben, da die Regelungen direkt in das BGB übernommen wurden.

Die eigentliche Frage ist doch nicht, ob er ein Widerrufsrecht hatte, sondern ob er es auch wahrgenommen hat. Denn, ob die Nichtannahme eines iBooks mit der Aussage "der Karton ist mir zu klein" wirklich die Willenserklärung birgt, das man von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht und den gesamten Kaufvertrag widerrufen möchte, wage ich mal zu bezweifeln. Aber dazu müsste man eingentlich genauere Details wissen.

Bevor hier alle dem Richter also "Dummheit" und sonstiges vorwerfen, sollten hier erst mal alle Fakten auf den Tisch. Das Urteil mit Begründung zum Beispiel. Die persönlichen Daten können ja gelöscht sein.

Nick die Erdnuss
 
ralleff schrieb:
So zum Fernabfragegesetz:
Die gilt nicht wenn man als Firma bestellt, Punkt.
Zum Thema unglaublich:

Ich entnehme dieser Aussage mal, dass du als "Nicht-Verbraucher" das iBook gekauft hat. Dann hattest du natürlich auch kein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzrecht.

Wieso sollte das Urteil dann ein Fehlurteil sein?

Nick die Erdnuss
 
ralleff schrieb:
Nö,
Verbrecher habens hier leicht, da die ROBENPENNER ZU DÄMLICH SIND.


Galt vor zwei Jahren etwa das Fernabsatzgesetz noch nicht ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Häääääääääääääääää?

Dasich
 
NickdieErdnuss schrieb:
Ich entnehme dieser Aussage mal, dass du als "Nicht-Verbraucher" das iBook gekauft hat. Dann hattest du natürlich auch kein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzrecht.

Wieso sollte das Urteil dann ein Fehlurteil sein?

Nick die Erdnuss
Ein Handwerksbetrieb kann ein Endverbraucher aber auch eine Firma sein, ist das so schwer? Das book sollte für meine Firma sein und als solche gekauft um die MwSt zurückzubekommen.
dasich
was soll das?
Im Übrigen geht die Story weiter, habe eben mit Anwalt telefoniert, und die Fantasie der Fa. alles-fuer-den-mac.de stellt alles bisher mir bekannte in den Schatten, so sollen zb. beim zurückklonen eines Systems, welches nach deren Aussage 10 Sekkunden dauert alle gelöschten Festplattendaten eines anderen Systems mit übertragen werden, ich werde sobald mir das Schreiben vorliegt dieses hier einstellen, zur allgemeinen Belustigung ob den Schwachsinn den ein erwachsener Mensch von sich gibt.
Ralle
 
...ist alles-fuer-den-mac.de jetzt http://www.fit4mac.de ???

Da finde ich unter http://www.fit4mac.de/f4mstore.htm so richtig interessante Angebote, wie z.B.:

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WER kauft denn da???
 
ja ist so ,
wer kauft denn da?
Manchmal so ein Trottel wie ich .
Vielleicht unternimmt ja Apple was wegen des gebrannten OS, solchen Betrügern muss das Handwerk gelegt werden.
achso, von mir wollense für sonen Oldie 1700 €
 
Zuletzt bearbeitet:
ralleff schrieb:
Manchmal so ein Trottel wie ich .


So war die Frage nicht gemeint!

Aber Preise sind das, dagegen ist eBay ja wirklich günstig!


Viel Glück weiterhin!
 
in deren faq steht:

Ziel war und ist es die wichtigsten und preiswertesten Angebote des Mac-Marktes in einer Plattform einem interessierten Publikum zur Verfügung zu stellen. alles-fuer-den-Mac.de kooperiert mit verschiedenen Anbietern die Ihre Produkte zur Einstellung ins Portal anbieten. Neben anhaltender Preiswertigkeit achten wir auf Seriösität des Anbieters, einwandfreier Ware und schnellen Lieferzeiten.


soollte man net zu ernst nehmen



Viel Glück auch von mir !
 
das ibook II 900 12" liegt schlappe 269 Euro über dem aktuellen modell im apple shop.

das meinen die doch nicht ernst. ich schreib denen jetzt mal ne email
 
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