Selbstständiger/freiberuflicher Minijob als Student

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benjbrn

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Hallo zusammen,

ich bin Student und bin gerade dabei, mich nach einem Nebenjob umzusehen.
Ich denke mir schon seit einiger Zeit, dass Programmieren & IT eigentlich auch wunderbar von daheim funktionieren kann.
Über eine Plattform im Internet bin ich nun konkret auf einen Auftraggeber gestoßen, für den ich ich verschiedenste kleinere Projekte umsetzen könnte (Scraping von Websites, Schnittstellenprorammierung zwischen Plattformen, kleinere Programmierarbeiten,...). Auftragsvergabe und Kommunikation läuft über Trello, Abrechnung über PayPal. Allerdings würde das ganze auf Rechnung laufen.
Wichtig dabei ist, dass ich pro Monat unter 400€ bleiben werde (Familienversicherung Krankenkasse), d.h. max. 4800 € im Jahr < 8.472 € (Steuerfreibetrag).

Da ich bisher immer im Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis angestellt war, sind nun ein paar ganz neue Fragen auf mich zugekommen, von denen ich hoffe hier Antwort zu bekommen:

1) Status "Freiberufler"
Wer kann mir sagen, ob die Tätigkeit als "freiberuflich" gilt? Wie würdet ihr das einschätzen?
Dazu folgende Punkte:
  • Aufträge laufen ungefähr so ab: Auftragsanfrage -> Planen, was gemacht werden muss und wie eine Lösung aussehen könnte -> Eventuell abstimmten über geschätzten Zeitaufwand -> Umsetzung/Implementierung
  • ich würde die Arbeit als Dienstleistung einstufen, teilweise auch beratender Funktion im IT Bereich
  • die fertigen Projekte tauchen nicht auf dem Markt auf und werden nicht vermarktet, es handelt sich eher um Dienstleistungen für meinen Auftraggeber, welche dann auch nur von ihm genutzt werden
  • für die Arbeit ist in gewisser Weise eine höhere Bildung notwendig, da ich die im Studium erlangten Fähigkeiten für die Projekte benötige

2) Haftung
Ich vermute mal ich hafte für meine Arbeit? Wenn beispielsweise der geschriebene Code Schaden anrichtet, kann ich dafür haftbar gemacht werden? Sollte dann eine Haft-Versicherung abgeschlossen werden?
Oder kann ich die Haftung irgendwie durch Vermerk auf der Rechnung oder einen Vertrag ausschließen? Ich denke mein Auftraggeber wäre damit einverstanden.

3) Gewerbe anmelden-ja nein?
Falls ich ich nicht als freiberufler eingestuft werden kann, sollte ich dann ein Gewerbeschein beantragen? Oder ist das nicht notwendig, da unter Steuerfreibetrag?

4) Rechnung schreiben
Was muss beim Rechnung schreiben beachtet werden? (aktueller Auftraggeber sitzt in USA)
Umsatzsteuer muss ja keine ausweisen, da ich im Jahr unter 17.500 Euro liege, richtig?

5) Scheinselbstständigkeit

Bin ich in der Gefahr, als Scheinselbstständiger zu gelten? Wenn ich beispielweise in den kommenden Monaten nur Aufträge vom oben erwähnten Auftraggeber bekomme/annehme?
Oder ist das eher irrelevant, da die Arbeit von daheim verrichtet wird und ich daher ja eher schwer mit einem typischen Angestellten verglichen werden kann?

6) Steuernummer
Egal ob freiberuflich oder nicht, ich muss eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen, richtig? Kann hier auch die "ganz normale" Steuer-ID verwendet werden, die ich bereits als "Angestellter" hatte, oder ist das etwas anderes?

7) Was gibt es sonst zu beachten? Welche Behörden müssen noch informiert werden, was angemeldet werden?

Ich wäre euch dankbar für Infos jeglicher Art,
Viele Grüße
 
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1) IT kann gewerblich oder freiberuflich sein, das hängt u. a. von deiner Ausbildung ab. Als Informatiker wirst du bei der beschrieben Tätigkeit vermutlich freiberufliche Einkünfte erzielen.
2) Ein Haftungsausschluss muss vor Auftragsvergabe vereinbart werden. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ist dennoch (i. d. R.) sinnvoll.
3) Ein Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden. Es ist nicht gewerblich tätig.
4) Bei einem Auftraggeber in den USA, der Unternehmer ist, fällt für die beschriebene Tätigkeit auch über 17.500 € keine USt an. Die Umsätze sind nicht nicht steuerbar.
5) Nur ein Auftraggeber, das riecht schon sehr nach scheinselbständig.
6) FÄer sind i. d. R. so organisiert, dass Freiberufler andere St.Nr. haben, als ArbN.
7) Du muss insbesondere dein FA informieren. Dafür gibt es einen Fragebogen, in dem man ziemlich viel verkehrt erklären kann. Eine Stunde Beratung bei einem StB - auch zu 4) und 5) - solltest du dir "gönnen".
 
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Vielen Dank für deine Antwort.
Zu 2) reicht hier ein Emailverkehr, aus dem klar hervorgeht bei wem die Haftung liegt? Oder muss ein unterschriebener Vertrag vorliegen?
 
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Scheinselbstständigkeit bemisst sich nach der Weisungsgebundenheit. Es ist kein Problem nur einen Auftraggeber zu haben, wenn man von dem die Aufträge selbstständig abarbeitet. Angestellte dagegen sind weisungsgebunden und haben entsprechend nicht die Freiheiten wie sie ihre Arbeit machen.

Eine Steuernummer bekommst du vom Finanzamt zugeteilt (steht dann auf dem Einkommensteuerbescheid, da es ist aber egal, welche Einkünste du versteuerst. Auch als Kleinunternehmer kannst du dir eine Umsatzsteuernummer geben lassen, gerade für Auslangsgeschäfte ist das wohl wichtig.

Wenn du freiberuflich arbeiten kannst musst du dich eigentlich erst mal nur beim Finanzamt anmelden, eventuell interessiert es noch deine Krankenkasse, je nachdem, wie viel du außerdem noch verdienst und bei welcher Kasse du bist hat das Auswirkung auf den Beitrag.
 
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Scheinselbstständigkeit bemisst sich nach der Weisungsgebundenheit. Es ist kein Problem nur einen Auftraggeber zu haben, wenn man von dem die Aufträge selbstständig abarbeitet. Angestellte dagegen sind weisungsgebunden und haben entsprechend nicht die Freiheiten wie sie ihre Arbeit machen...

Das ist eine mutige Aussage. Für die möchte ich keine Haftung übernehmen. Hier ist ein wenig mehr Information, die über eine schnelle Äußerung hinausgeht: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit

@benjbrn: Wenn der E-Mail-Verkehr eindeutig ist, kann das reichen. Ein ordentlicher Vertrag ist aber sicherlich vorziehenswürdig.
 
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Warum mutig, selbst dein verlinkter Artikel benennt es doch:
Nachdem 1999 zunächst anhand einzelner konkreter Umstände eine Einstufung vorgenommen wurde, ist nunmehr lediglich in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV geregelt, dass es darauf ankommt, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist
 
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Erstmal danke für die Infos. Wer stuft das denn überhaupt ein? Es muss ja irgendeine Instanz geben, bei welcher ich ein "ja" oder "nein" zum Freiberuflerstatus bekommen kann, oder?

Solange meine Einkünfte im oben genannten Rahmen bleiben: was hätte ich überhaupt für Nachteile wenn ich ein Gewerbe anmelde, abgesehen von den 20-40 Euro für die Beantragung des Gewerbescheins? Es müsste dann ja auf jeden Fall die Kleinunternehmerregelung greifen, d.h. ich muss sowieso keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und bezahlen.

Scheinselbstständigkeit bemisst sich nach der Weisungsgebundenheit. Es ist kein Problem nur einen Auftraggeber zu haben, wenn man von dem die Aufträge selbstständig abarbeitet. Angestellte dagegen sind weisungsgebunden und haben entsprechend nicht die Freiheiten wie sie ihre Arbeit machen.
Im Sinne der Weisungsgebundenheit würde ich mich als Selbstständig einstufen. Ich erhalte Aufträge und entscheide selbst, ob ich diese annehme, wie ich diese ausführe und wann ich diese ausführe (natürlich gibt es einzuhaltende Fristen).
 
So wie ich das aus belomats Link verstehe macht auch das Finanzamt die Einstufung.
 
Mal angenommen das FA macht Stress, einfach auf das Mac User Forum berufen:)
 
Offensichtlich habt ihr ja viel Erfahrung mit solchen Themen. Scheinselbständigkeit ist eines der ganz großen Themen in der Sozialversicherungsprüfung. Und ich kann versichern, dass es ganz sicher nie alleine um das Thema Weisungsgebundenheit geht.

Ob freiberuflich oder gewerblich stuft nicht das FA ein, sondern letztlich die Rechtsprechung des BFH. Falls benjbrn das Studium noch nicht abgeschlossen hat, geht die Tendenz tatsächlich eher in die Richtung Gewerbebetrieb. Aber auch das ist bei weitem nicht so problemlos zu entscheiden, dass es in einer Zeile Antwort erledigt wäre. Bis 24.500 € Gewerbeertrag (in dem Fall hier wohl i. W. mit dem Gewinn gleichzusetzen) gibt es als Gewerbetreibender keinen Nachteil, weil keine GewSt anfällt.

Um beide Fragen vernünftig entscheiden zu können, braucht man den kompletten Sachverhalt. Und deshalb nochmals: Eine Stunde bei einem Steuerberater, halte ich für unerlässlich.
 
Es ist aber auch nicht nur das Kriterium, ob man nur einen Auftraggeber hat. Nicht umsonst gibt es den Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, der von Scheinselbstständigen zu unterscheiden ist.
 
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