Selbstständig _ Privatwagen _ Benzinkosten

Al Terego

Al Terego

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Hallo zusammen.

Ich werde noch meinen Steuerberater dazu befragen, möchte aber vorab weitere Vorgehensweisen in Erfahrung bringen, frage also an dieser Stelle zunächst Euch als Freiberuflerin ähnlichen Verhältnissen.

Ich habe mittlerweile ein Kfz über die 1%-Regelung in geschäftlicher und privater Nutzung. Vorher hatte ich 4,5 Jahre einen privaten PKW, der unter 50% geschäftlich genutzt wurde. Fahrtkosten zu meinen Kunden etc. wurden gelistet (kein Fahrtenbuch), diese km mit je 30 Cent steuerlich als Betriebskosten angesetzt.
Alle Tankquittungen aus diesen Jahren habe ich noch, die Tankkosten wurden laut Steuerberater dem Finanzamt nicht vorgelegt, weil ich ja die 30 Cent /km ansetzte.

Nun macht mich ein selbststäniger Kollege stutzig, dessen Steuerberater so verfährt, dass er zusätzlich zu den „Geschäftskilometern“ auch die Mehrwertsteuer der Tankkosten geltend macht. Sollte dies legitim sein, wäre mir ein beträchtlicher Betrag in den letzten Jahren flöten gegangen und ich würde mit meinem StB Rücksprache halten.

Wenn mir jemand seine möglichst verbindliche Ansicht dazu mitteilen möchte, freue ich mich.

Gruß, Al
 
Also, meines Wissenstandes nach kannst Du, wenn das Fahrzeug der Firma gehört und Du dies per 1% Regelung Privat nutzt, die MwSt. der Fahrzeugausgaben (Reparatur, Sprit, etc.) als Vorsteuerabzug wieder geltend machen.

Aber, wenn Dir das Fahrzeug Privat gehört und Du nur die Geschäftskilometer der Firma "berechnest", dann sind mit diesen Kilometern der Firma ja alle Fahrzeugkosten berechnet worden, und ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher Rechtsgrundlage hier die MwSt. von den ja in diesem Falle Privaten Tankungen gezogen werden sollte.

Grüße
Charlie
 
Nee Charly, da hast Du was falsch verstanden. 1% ist 1%, er meint aber seine vorherige Lösung. Eigener PKW, geschäftliche Kilomter pauschal mit 30Cent abgerechnet. Und jetzt will er wissen, ob er damals zusätzlich noch die MWST hätte geltend machen können, was ein Kollege ihm erzählt...

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, kenne diese Situation aber nicht.

Eines aber trotzdem von mir: Wenn Du weniger als 50% geschäftlich fährst, kannst Du Probleme bekommen, trotz 1% Regelung. D.h. Du musst trotzdem ein Fahrtenbuch führen um nach zu weisen, dass der Wagen hautpsächlich geschäftlich genutzt wird!
Gilt jetzt nur für Einzelkämpfer, Zahnarzt und Co. Wenn Du eine große Firma hast und bist dort als GF angestellt, dann trifft das nicht zu.
 
Danke für Euer Feedback.
Ich kenne es ebenfalls nur so, dass mit den 30 Cent pro Geschäfts-km alles erledigt ist.
Alles andere würde mich sehr wundern.

@jabba: Klar, als Grafiker bin ich Solotänzer. Ich schätzte mal, meine Nutzung privat/Job hält sich in etwa die Waage. Wie aber sollte das FA es eigentlich mitbekommen, falls es anders wäre? Zum Fahrtenbuch bin ich nämlich nicht verdonnert.
 
Du kannst die MwSt. aus einem privaten Wagen nicht geltend machen, denn mit den 30 Cent ist ja alles abgegolten. Vorsteuer kannst Du immer nur als Firma abziehen. Da müsste es einen "Schleichweg" geben, der sich mir nicht erschließt.
 
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Nee Charly, da hast Du was falsch verstanden. 1% ist 1%, er meint aber seine vorherige Lösung. Eigener PKW, geschäftliche Kilomter pauschal mit 30Cent abgerechnet.

Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, aber genau das meinte ich.

Bei 1% is das KFZ ja Betriebsmittel und somit kann man da dann von allen Ausgaben, die das KFZ betreffen die Vorsteuer ziehen.

Wenn das KFZ aber Privat ist, und der Frma nur die Kilometer in Rechnung gestellt werden (Über ne Spesenabrechnung oder so), is das KFZ ja Privat und da kann ich mir auch nicht vorstellen, wie man da die Vorsteuer ziehen will.

Charlie
 
Das mit dem Fahrtenbuch kann Dir aber leicht passieren, wenn da mal einer prüft. Du solltest die "über 50 %" zumindest begründen können, z.B. einfach mit einem Terminkalender in dem gaaanz viel darin steht. Nicht dass Du da was aberkannt bekommst, wäre blöd!
 
z.B. einfach mit einem Terminkalender in dem gaaanz viel darin steht.
DIE gibt es, aus allen bisherigen Jahren, mit allen Jobterminen, parallel zu den ans FA geleiteten Exceltabellen über die Job-Fahrten. Und die Tankquittungen im Schrank. :Oldno: :jaja:
 
Wie aber sollte das FA es eigentlich mitbekommen, falls es anders wäre?
Eben das ist es, DU musst nachweisen, dass Du mehr geschäftlich unterwegs bist. Ist doch, wenn man mal nachdenkt auch logisch. Sonst kannst Du mit einer 95% Privatnutzung trotzdem alle Kosten steuerlich geltend machen, das mag das FA aber gar nicht. Wegen dieser großzügigen Ausnutzung durhc die 1% Regel ist das FA jetzt gerade bei "Solotänzern" besonders misstrauisch und prüft die tatsächliche Nutzung.
Wenn ein Prüfer feststellt (warum auch immer), Du bist mehr als 50% privat unterwegs, dann kannst Du Teilbeträge der Kosten aufgebrummt bekommen.

Daher: Fahrtenbuch als sicherer Nachweis für hauptsächliche Geschäftsnutzung. Papier ist ja geduldig ;)

Bitte klär das mit Deinem Steuerbrater mal ab, nicht dass Du Dich dann ärgerst. Das Thema habe ich immer wieder, hatte dieses Jahr erst eine BP über zwei Wochen. Da kamen wir auch darauf zu sprechen, diese ganze Fahrtenbuchthema etc.
 
Wenn das KFZ aber Privat ist, und der Frma nur die Kilometer in Rechnung gestellt werden (Über ne Spesenabrechnung oder so), is das KFZ ja Privat und da kann ich mir auch nicht vorstellen, wie man da die Vorsteuer ziehen will.
Charlie

Wieso nicht?

Es wird nur für "geschäftlich genutztes Benzin" die Vorsteuer wieder ab-
gezogen. Nicht für den PKW.


Wie man das aber auseinanderklamüsern will, welche Tankkosten nun genau
auf die geschäftlichen Fahrten entfallen, weiß ich auch nicht.

Ich weiß leider sowieso überhaupt nichts, wollte nur eine Idee liefern, wie
es logisch sein könnte :D


Ich selber setze einfach pauschal jährlich 500 EUR Fahrtkosten in meiner Gewinn-
ermittlung an, ohne Belege und ohne Fahrtenbuch. Bisher hat sich noch keiner
beschwert, auch nicht bei einer Überprüfung meiner Steuererklärung.
 
Es wird nur für "geschäftlich genutztes Benzin" die Vorsteuer wieder ab-
gezogen. Nicht für den PKW.
Das ist ja aber schon mit der Kilometerabrechnung abgegolten.
Ansonsten würde man ja 30cent + X, also die MwSt. abrechnen müssen. Aber als Privatmann kann man keine Vorsteuer ziehen.

IMHO würde das ein Prüfer als verdeckte Gewinnausschüttung werten...

Charlie
 
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Eben das ist es, DU musst nachweisen, dass Du mehr geschäftlich unterwegs bist. Ist doch, wenn man mal nachdenkt auch logisch. Sonst kannst Du mit einer 95% Privatnutzung trotzdem alle Kosten steuerlich geltend machen, das mag das FA aber gar nicht. Wegen dieser großzügigen Ausnutzung durhc die 1% Regel ist das FA jetzt gerade bei "Solotänzern" besonders misstrauisch und prüft die tatsächliche Nutzung.
Wenn ein Prüfer feststellt (warum auch immer), Du bist mehr als 50% privat unterwegs, dann kannst Du Teilbeträge der Kosten aufgebrummt bekommen.

Daher: Fahrtenbuch als sicherer Nachweis für hauptsächliche Geschäftsnutzung. Papier ist ja geduldig ;)

Bitte klär das mit Deinem Steuerbrater mal ab, nicht dass Du Dich dann ärgerst. Das Thema habe ich immer wieder, hatte dieses Jahr erst eine BP über zwei Wochen. Da kamen wir auch darauf zu sprechen, diese ganze Fahrtenbuchthema etc.

Nee nee, das ist schon alles OK und in trockenen Tüchern und stimmt auch. Auch ohne Fahrtenbuch.
 
Wenn Du meinst Al... :rolleyes:
 
Wenn Du meinst Al... :rolleyes:
Wieso denn:rolleyes:, Jabba?
Ich machte es so, wie mein Steuerberater es mir in Absprache mit dem FA rät. Privater PKW mit unter 50% Jobnutzung --> kein Fahrtenbuch, Tankbelege archivieren, Kalender nachhalten, monatliche Excel-Listen ans FA mit Ziel, km, Kunde, Zweck, Summe der km. So what?
Und mit dem neuen PKW in 1%-Regelung auch kein Fahrtenbuch, alle KFZ-kosten mit Quittungen belegen. Von der Gasanlage bis zum Blinkerbirnchen. Fertig, glücklich sein, kein Palaver. :noplan:

Ich sehe aber, dass jedes FA das anders handhabt. Und einem jeder Steuerberater etwas anderes erzählt. Ich hasse sie alle. :hehehe:
 
Wieso denn:rolleyes:, Jabba?

Weils immer auf den Prüfer ankommt.

Ich hatte auch schon Steuerprüfungen, da hat sich der Mensch unsere Autos nur so "im vorbeigehen" angesehen, Jaja, da sind ein paar Fahrtenbücher, aha, ein paar laufen auf 1%, und, hmhm, da sind noch 2 ohne Versteuerung als reine Betriebsschlampen. Ja, passt schon so, alles in Ordnung.

Und dann hatte ich Prüfungen, in denen sich der Prüfer 2 Tage mit 5 Autos beschäftigt hat und mir zur 1% Regelung zusätzlich noch ein Fahrtenbuch aufoktroyieren wollte.

Obwohl ich zwar eigentlich gute bis sehr gute Erfahrungen mit unserem Finanzamt gemacht habe, ist das immer ein kritischer Punkt...

Charlie
 
wer die 1% regelung nutzen will muss ab 2006 im rahmen der neuregelung des "gesetzes zur eindämmung missbräuchlicher steuergestaltungen" die betriebliche nutzung von über 50% nachweisen.

dann kann man die 1% regelung nutzen.

zum nachweis benötigt man kein fahrtenbuch. excel tabelle oder kalender genügt

bei nutzung unter 50% wird es komplizierter.

googelt mal nach:

kfz und nachweis der betrieblichen nutzung

da gibt es jede hinweise.
 
das war zwar alles gar nicht das primäre thema des threads, aber trotzdem danke. :)
 
Hai Al,
hat immer noch nix mit dem Thema zu tun, aber ich hatte gerade meinen Steuerberater dran:
Du musst zumindest am Anfang (!) die ersten drei Monate nachweisen, dass Du das KFZ über 50% geschäftlich nutzt. Das geht am einfachsten mit einem Fahrtenbuch (muss nicht so pedantisch genau sein, aber alles schön getrennt) oder aber Deine Kalenderlösung mit den auswärtigen Terminen wäre auch eine Lösung, wobei es dann schwer wird mit den Kilometern, die dort ein zu bringen.
Nach dem Nachweis durch die 3 Monate Aufzeichnung kannst Du dann die 1% ohne weiteren Nachweis dauerhaft gelten lassen.

Ich stimme da Charlie voll zu: Es kommt auf den Prüfer an... bei mir ziehen die sich immer an den Autos auf, weil ich sonst nix habe an Spesen oder so.

Und zum Topic: Nein, Du kannst die Steuer nicht geltend machen, mit den 30Cent ist alles abgegolten! Aussage eines Steuerprüfers aus dem Schwabenländle, die sind genauer als genau ;)
 
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MMhhh, jetzt werd' ich aber unsicher. Das mit den ersten 3 Monaten ist mir neu, bei mir ging das immer so. Könnte das daran liegen, dass ich immer einen wesentlich höherwertigen Wagen als Privatwagen laufen lasse? Denn das nahe liegende wäre ja den teuren Wagen auf's Geschäft zu nehmen. Konkret: Nissan Micra für das Geschäft und Porsche privat. Dennoch die 1-Prozent-Regelung für den Micra, das wollte das FA so. Und sorry für OT.
 
Klar ist das gut, wenn Du einen höherwertigen Wagen auf Dich privat laufen lässt. Aber ein Prüfer hat mal zu mir gesagt, dass ich mit meinem Privatauto sicher nicht Einkaufen fahren würde, da es zu teuer sein, falls mal beim Parken was passiert... :p Jaja, die Prüfer, denen fällt immer was ein.
Aber wieso zahlst Du dann noch die 1% trotzdem? Da würde ich aber Fahrtenbuch führen, auch wenn es nur ein Nissan Mikrig ist!
Die Sache mit dieser Nachweispflicht, dass der PKW zu über 50% geschäftlich genutzt wird ist auch erst relativ neu. Da Du das schon immer so hattest, geht das auch so durch.
Aber Al hatte ja erst den Wagen privat und will nun den neuen Wagen über die Fa laufen lassen, d.h. er ist Frischling diesbezüglich.

Sorry fürs OT Geschwafel, Al! :D

Mich würde interessieren, was Dein Steuerspezi sagt!
 
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