Al Terego schrieb:
Zitat meines Steuerberaters zu den 7% MwSt:
„Bücher, Zeitungen; Körperersatzstücke; Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke) und Stiche oder Erzeugnisse der Bidlhauerkunst.“
Für mich als freiberuflichen Grafiker kommt dieses Bonbon leider nie und nimmer in Frage.
Das stimmt so nicht. (Problem - viele Steuerberater wissen über die speziellen Bedingungen von freien Designern schlicht und ergreifend NICHTS)
In dieser föhlichen Diskussionsrunde werden so viele Dinge durcheinander geschmissen, dass es einem ja die Haare zu Berge stehen lässt.
ALSO:
Freiberufler können sehr wohl einen ermäßigten Steuersatz geltend machen - wenn sie Nutzungsrechte vergeben. Und zwar nur dann. Diese Nutzungsrechte müssen in der Rechnung genau beschrieben werden, wenn auch nicht der entsprechende Betrag auftauchen muss.
Dann bestimmt wiederrum die Hauptleistung den Mwst-satz. Heißt: Hauptsächliche mit Entwürfen und Nutzungsrechten Geld verdient und die RZ macht nur einen kleinen Teil der Leistung aus? Dann schluckt quasi die Hauptleistung die RZ und man berechnet 7 %. Ist die Hauptleistung aber nur Umsetzung, RZ und werden zudem auch keine Nutzungsrechte vergeben sind 16 % fällig. Und Achtung: das kann man hin und wieder als Freiberufler tun, doch sehen die rechnungen allesamt so aus, liegt tatsächlich ein GEWERBE vor.
Das Problem allerdings ist: wer in der KSK versichert sein will, darf kein Gewerbetreibender sein. Gewerbetreibend ist der, der ausführend, dienstleistend tätig ist. Daher sollte man der KSK immer auch 7% Rechnungen vorweisen können. Oder dem Finanzamt. Einfach auf Nummer sicher immer 16% auszuweisen ist so ziemlich das dämlichste, was man machen kann und ich hier gelesen habe. BITTE NICHT!!
Das ganze ist sehr kniffelig und nicht in 2 Sätzen zu beantworten. Es gibt sehr hilfreiche Lektüre z.B.
http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-917?GalileoSession=39622981A19kU5.idRw dafür und ich kann jedem Freien nur empfehlen, sich Rat bei der Allianz deutscher Designer einzuholen. >
http://www.agd.de/index.html
Die KSK ist sehr wertvoll für Freie, (wenn auch die Leute dort saudumm sind) Agenturen kennen die KSK sehr genau und es ist völlig wurscht, ob der FREIE SELBST in der KSK drin ist oder nicht. Man wird nicht Verwerter künstlerischer Arbeit, wenn der Freie in de KSK ist, sondern weil man "freie künstlerische Leistungen" verwertet. (Der Witz ist: Es gab einen Fall, wo die KSK die Aufnahme eines Web-Designers abgelehnt hat, aber von dem Verwerter Abgaben reinholen wollte. Die KSK allerdings streitet ab, das somit auch der Web-Designer versicherungspflichtig ist.)
Und Achtung wenn ihr als freie euch untereinander rechnungen schreibt!!!! Habe ich hier auch gelesen, dann wird man SELBST zum VERWERTER und somit abgabepflichtig...
Also: Alle Freien sofort informieren über
Nutzungsrechte
Gewerbe/ Freiberuflichkeit
AGD
und: wie kommt man ganz schnell in die KSK (Aufnahme dauert etwa 3-4 Monate... aber dann spart es richtig viel Geld und sichert ab)
nicht dass einer von euch sonst das böse erwachen erlebt ;-) Die KSK kann nämlich bis zu 5 Jahre rückwirkend Abgaben einfordern und ist was Prüfungen angeht noch schlimmer als der Fiskus.... und schmeisst einen auch ganz schnell wieder raus, wenn ein Gewerbe vorliegt....