Schreckt die KSK Unternehmen ab?

Ich wusste nicht einmal, dass es sowas wie die KSK gibt...

Und was bedeutet "gestalterische Arbeit im Gegensatz (!) zu Gewerblicher"? Hätte ich mir als "Künstler" den Gewerbescheinsparen können? Ich dachte einmal so etwas gelesen zu haben, hatte mich aber nicht wirklich drum gekümmert, da ich dachte, dass Webdesign nicht mehr unter Kunst fällt. Aber bringt das denn was? Ist das alles verwirrend :D
 
Künstlersozialkasse und Webdesign

Hallo noch mal aus Hamburg
Lieber "Blacksy" - gerade zum Thema Webdesigner und KSK
solltest Du mal auf meiner Seite nachlesen!
Auch zur Geschichte der Künstlersozialkasse findest Du etwas
unter INFOPOOL

bis dann Joachim
 
Ich bin seit 30 Jahren Freiberufler und kenne die Zeiten vor der Künstlersozialkasse noch: Es gab jede Menge Kreative und KünstlerInnen, denen es nach dem Ende ihrer Berufslaufbahn finanziell dreckig ging. Die KSK ist eine wirkliche Errungenschaft für uns, und nicht umsonst möchten jetzt so viele in die KSK, denn erst durch sie sind sie einigermaßen abgesichert. Aber die KSK finanziert sich nun mal auch durch die Beiträge der Betriebe&Unternehmen. Warum sollen die also nicht ihren Scheffel dazu tun? Reicht es nicht, wenn Verlage und andere Medienunternehmen seit vielen Jahren ihre Festen rausschmeissen und möglichst nur noch Freiberufler beschäftigen - unter anderem auch, um die Beiträge für deren Altersvorsorge zu sparen? Und warum sollten grade die ohnehin schon zur Selbstausbeutung neigenden Freelancer ihnen dabei helfen, indem sie nach Gewerbeleistungen aussehende Rechnungen schreiben? Absurd! Wer als Betrieb Leute beschäftigt und dadurch Einnahmen hat, sollte dafür auch Sozialabgaben leisten - egal ob es für Feste oder Freie ist. Und diese Abgaben muß er in die Rechnungen mit einkalkulieren.
Was soll das Gejammer also? Immerhin räumt der Staat uns Kreativen einige Privilegien ein, neben der - für uns sehr vorteilhaften - Versicherung über die KSK ist das auch ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7%. Und den sind wir los, wenn wir uns als Gewerbetreibende verkleiden.
Die Alternative zu unserem System ist eine steuerfinanzierte Altersversorge wie z.B. in Dänemark. Das ich wesentlich besser fände, es ist einfach gerechter und solidarischer. Aber dann stöhnen wieder erst recht alle rum, weil jede(r) so viel Einkommen- und Mehrwert- und Luxussteuern zahlen muss.
 
Die KSK ist cool! Wer die KSK nicht mag, soll seine Leute gefälligst fest anstellen und glücklich werden.
 
Noch´n Nachtrag: Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, zahlt in etwa den gleichen Beitrag für Kranken- und Rentenversicherung wie ein Festangestellter - er muß sein "vorausichtliches" Einkommen natürlich auch jährlich schätzen und der KSK melden. Ob es dem wirklichen Einkommen entspricht, kann sie nicht nachprüfen. Die Folge: Viele KSK-Versicherte zahlen weniger als sie eigentlich müssten.
Die KSK war ja ursprünglich für Leute gedacht, die freiberuflich einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Vorher waren die meistens nicht versichert, und die Verwerter ihrer Arbeiten - Theater, Galerien, Medienunternehmen - mussten dafür auch keine Sozialabgaben zahlen. Mittlerweile wollen aber viel mehr Leute ein warmes Plätzchen in der KSK, als ursprünglich geschätzt. Darunter vermutlich auch viele Kandidaten aus der Grauzone zu den gewerblichen Dienstleistern und dem Handwerk (ich kenne auch ein paar) - wie viel, weiß niemand. Also versucht die KSK nachzuprüfen, ob ihre Tätigkeit wirklich eine künstlerische ist. Und das ist schwierig, weil weder Politik noch Rechtsprechung eindeutige Grenzen ziehen.
Und gleichzeitig versuchen sich die Verwerter künstlerischer Leistungen um die Sozialabgaben zu drücken, wo immer es geht. Und die Branche hat sowieso schon unter der Wirtschaftsflaute zu leiden.
Die Folge: Der KSK geht es finanziell schlecht. Aber es wäre ungerecht, sie dafür anzupissen, Motto "KSK ist Scheiße". Die Politik ist verantwortlich.
Trotzdem kann man jeder/jedem DesignerIn, GrafikerIn etc. nur empfehlen, in die KSK zu gehen.
Die steuerliche Anerkennung als Künstler hat damit nichts zu tun. Sie ist auch nur sinnvoll, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist. Dann kann man die vollen 16% für seine Ausgaben gegenrechnen mit den 7% seiner Einnahmen, die KünstlerInnen zahlen müssen. Aber auch das Finanzamt wirft ein Argusauge auf die anerkannten Künstler: Wer auch nur geringer gewerblicher Dienstleistungen oder Dealereien mit Handelsware überführt ist, verliert die Anerkennung.
 
Hallo,
in letzter Zeit wirbelt die KSK aus bereits erwähntem Grund (leere Kasse) viel Staub auf und plötzlich sind alle entsetzt, dass sie für die Inanspruchnahme kreativer Arbeit an die KSK zahlen müssen.

Aber es ist doch logisch, dass das finanziert werden muss. Das sollte auch jedem klar sein, der selbst über die KSK versichert ist.

Nur mal vorab: Jeder Auftragnehmer muss für kreative Leistungen an die KSK zahlen egal ob der betroffene Freelancer selbst in der KSK versichert ist oder nicht. Das zumindest ist so gelöst, damit niemandem Nachteile entstehen.

microboy schrieb:
absurd bei beispielsweise einem flyer den entwurf von
der reinzeichnung zu trennen und einen teil der arbeit
als gewerblich zu deklarieren!
:confused:

Nein, in dem Fall mußt du das ja auch nicht. Hier gehört die Reinzeichnung zu dem kreativen Prozess dazu. Schwierig wird es, wenn du bei einem Projekt ausschließlich die Reinzeichnung machst.

Viele Infos zum Thema KSK gibt es auch hier:
http://www.kunstrecht.de/

viele Grüße
Nicole
 
Zuletzt bearbeitet:
...jungs was regt ihr euch auf?
für uns freie ist die ksk eine prima sache.
wenn ihr unternehmer seid ist es auch billiger einen freien zu haben, denn rechnet mal aus was ihr an abgaben zahlen müsst wenn ihr jemanden fest anstellt...!

...da wir aber in unserer abzockergesellschafft leben will natürlich niemand mehr zahlen als er glaubt zu müssen....das sieht man ja auch an den teilweise sehr spärlichen honoraren, ganz zu schweigen von den nutzungsrechten...
ich denke einige von uns hätten schon ein häuschen in der provence wenn die agenturen oder kunden die korrekten nutzungsrechte laut agd zahlen würden...aber das ist ein anderes thema.
 
Krill schrieb:
Die steuerliche Anerkennung als Künstler hat damit nichts zu tun. Sie ist auch nur sinnvoll, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist. Dann kann man die vollen 16% für seine Ausgaben gegenrechnen mit den 7% seiner Einnahmen, die KünstlerInnen zahlen müssen. Aber auch das Finanzamt wirft ein Argusauge auf die anerkannten Künstler: Wer auch nur geringer gewerblicher Dienstleistungen oder Dealereien mit Handelsware überführt ist, verliert die Anerkennung.

Zitat meines Steuerberaters zu den 7% MwSt:
„Bücher, Zeitungen; Körperersatzstücke; Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke) und Stiche oder Erzeugnisse der Bidlhauerkunst.“

Für mich als freiberuflichen Grafiker kommt dieses Bonbon leider nie und nimmer in Frage.
 
Ich kann dazu nur empfehlen, das Finanzamt aufzusuchen und persönlich mit dem zuständigen Menschen darüber zu reden. Es ist immer auch eine Ermessensfrage, die persönlich beantwortet werden muß. (Die Medien- und Computerkunst ist in der sehr altertümliche Definition Deines Steuerberaters z.B. gar nicht enthalten.) Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht, selbst bei einer Steuerprüfung - der Finanzbeamte an sich ist selten leidenschaftlicher Schikanierer.

Aber im Grunde sind es auch dort die gleichen Definitionsschwierigkeiten wie bei den KSK-Aufnahmekriterien: Was ist künstlerische/publizistische Arbeit und wo fängt die gewerbliche an? Dies eindeutig zu fassen, wäre eben die Aufgabe des Gesetzgebers.
Auf Seiten der Verwerter aber ist die Lage viel klarer: Ein Unternehmen muß für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an die KSK zahlen.
Wer dagegen ist, müsste sie mit anderen Sonderabgaben belasten, mit denen sie dann an der Kranken- und Altersversorgung der freien Künstler/Publizisten beteiligt werden.
Und wer auch dagegen ist, will offensichtlich die alten Zustände zurück, in der die freien KünstlerInnen/Publizisten ihre Kranken- und Altersversicherungen komplett selbst zahlen mussten - und oft genug nicht konnten. Wer kalkuliert denn korrekt seine Sozialabgaben in die Honorarforderungen ein, wenn tausende Konkurrenten scharf auf die gleichen Aufträge sind?
Gäbe es die KSK nicht, wären sie Fälle für Hartz IV. (Und viele sind es trotzdem.)
 
Al Terego schrieb:
Zitat meines Steuerberaters zu den 7% MwSt:
„Bücher, Zeitungen; Körperersatzstücke; Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke) und Stiche oder Erzeugnisse der Bidlhauerkunst.“

Für mich als freiberuflichen Grafiker kommt dieses Bonbon leider nie und nimmer in Frage.


Das stimmt so nicht. (Problem - viele Steuerberater wissen über die speziellen Bedingungen von freien Designern schlicht und ergreifend NICHTS)

In dieser föhlichen Diskussionsrunde werden so viele Dinge durcheinander geschmissen, dass es einem ja die Haare zu Berge stehen lässt.

ALSO:
Freiberufler können sehr wohl einen ermäßigten Steuersatz geltend machen - wenn sie Nutzungsrechte vergeben. Und zwar nur dann. Diese Nutzungsrechte müssen in der Rechnung genau beschrieben werden, wenn auch nicht der entsprechende Betrag auftauchen muss.

Dann bestimmt wiederrum die Hauptleistung den Mwst-satz. Heißt: Hauptsächliche mit Entwürfen und Nutzungsrechten Geld verdient und die RZ macht nur einen kleinen Teil der Leistung aus? Dann schluckt quasi die Hauptleistung die RZ und man berechnet 7 %. Ist die Hauptleistung aber nur Umsetzung, RZ und werden zudem auch keine Nutzungsrechte vergeben sind 16 % fällig. Und Achtung: das kann man hin und wieder als Freiberufler tun, doch sehen die rechnungen allesamt so aus, liegt tatsächlich ein GEWERBE vor.

Das Problem allerdings ist: wer in der KSK versichert sein will, darf kein Gewerbetreibender sein. Gewerbetreibend ist der, der ausführend, dienstleistend tätig ist. Daher sollte man der KSK immer auch 7% Rechnungen vorweisen können. Oder dem Finanzamt. Einfach auf Nummer sicher immer 16% auszuweisen ist so ziemlich das dämlichste, was man machen kann und ich hier gelesen habe. BITTE NICHT!!

Das ganze ist sehr kniffelig und nicht in 2 Sätzen zu beantworten. Es gibt sehr hilfreiche Lektüre z.B. http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-917?GalileoSession=39622981A19kU5.idRw dafür und ich kann jedem Freien nur empfehlen, sich Rat bei der Allianz deutscher Designer einzuholen. >http://www.agd.de/index.html

Die KSK ist sehr wertvoll für Freie, (wenn auch die Leute dort saudumm sind) Agenturen kennen die KSK sehr genau und es ist völlig wurscht, ob der FREIE SELBST in der KSK drin ist oder nicht. Man wird nicht Verwerter künstlerischer Arbeit, wenn der Freie in de KSK ist, sondern weil man "freie künstlerische Leistungen" verwertet. (Der Witz ist: Es gab einen Fall, wo die KSK die Aufnahme eines Web-Designers abgelehnt hat, aber von dem Verwerter Abgaben reinholen wollte. Die KSK allerdings streitet ab, das somit auch der Web-Designer versicherungspflichtig ist.)

Und Achtung wenn ihr als freie euch untereinander rechnungen schreibt!!!! Habe ich hier auch gelesen, dann wird man SELBST zum VERWERTER und somit abgabepflichtig...


Also: Alle Freien sofort informieren über

Nutzungsrechte
Gewerbe/ Freiberuflichkeit
AGD
und: wie kommt man ganz schnell in die KSK (Aufnahme dauert etwa 3-4 Monate... aber dann spart es richtig viel Geld und sichert ab)


nicht dass einer von euch sonst das böse erwachen erlebt ;-) Die KSK kann nämlich bis zu 5 Jahre rückwirkend Abgaben einfordern und ist was Prüfungen angeht noch schlimmer als der Fiskus.... und schmeisst einen auch ganz schnell wieder raus, wenn ein Gewerbe vorliegt....
 
Sehr guter Beitrag ! Es würde mich sehr intressieren wie Du zu Deiner "Einschätzung" der Mitarbeiter der KSK gekommen bist ! Melde Dich doch mal bei mir
Gruß aus Hamburg - und für alle die sich über die KSK informieren möchten hier mein Forum www.kskforum.de
Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
joker_rein schrieb:
Bin jetzt auch seit Februar selbständig und wurde von meinem Ex-Chef und u. a. jetzigem Arbeitgeber angesprochen die Rechnung als Freelancer umzuschreiben, da die KSK vorbeigeschaut hat um Prozente einzutreiben. Laut seiner Aussage darf in der Rechnung nichts stehen von wegen "Layout, Entwurf, Kreation etc." ... Kreativ sein muss bezahlt werden ... was aber geht ist "Reinzeichnung", weil ja quasi nur als Handwerk zu bezeichnen ist. Vielleicht hilfts ja was.
auf dauer so praktiziert, bist du aber auch bald deine ksk-berechtigung los. denn handwerker werden dort nicht versichert...
 
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