Rippen mit iTunes, illegal oder nicht?

H

HAL

So, mal wieder eine Frage zu einem beliebten Thema:

Viele Audio-CDs sind ja bekanntermassen kopiergeschützt,
respektive "not playable on pc". Gut, ich habe hier eine CD,
die von iTunes erkannt wird, die Titel werden aus dem Netz
geladen, alles bene. Und jetzt der Clou: Ich kann selbige CD,
genauso wie eine CD ohne Copy-Schutz in iTunes importieren.

Da ich also nicht vorsätzlich Energie aufgewendet habe, um
einen Kopierschutz zu umgehen, sondern ein legal aus dem
Internet herunterladbares Programm benutzt habe (um mal
die juristisch sachliche Formulierung zu gebrauchen), stehe
ich vor der nicht unerheblichen Frage: Raubkopiert oder nicht?

Her mit eurer Meinung!

:p
 
hallo

keine raubkopie. ist möglicherweise juristisch falsch, aber wie du sagst:

Da ich also nicht vorsätzlich Energie aufgewendet habe, um
einen Kopierschutz zu umgehen, sondern ein legal aus dem
Internet herunterladbares Programm benutzt habe

andersrum: was kann ich dafür, wenn der kopierschutz nicht wirkt?

gruss
wildwater
 
Hi.

würde ich auch sagen.
Kenne mich zwar mit den juristischen Dingen nicht so aus, aber würde sagen, da du den Kopierschutz quasi gar nicht extra "ausgehebelt" hast, ist es nicht illegal. Wenn du aber extra nen Programm nehmen müsstest, um die CD abzuspielen, dann sieht das denke ich anders aus. Hast du ja nicht. Also --> nicht illegal = LEGAL! :D

MfG MDLC =)
 
Genau das glaube ich auch, wenn ich kopiergeschützte CDs mit dem DVD Brenner und dem (bezahlten) Nero Burning ROM auf meinem PC rippe :D

Und da ich die CDs vorher gekauft habe, habe ich also die bislang immer noch existierende Private Nutzungskopie angefertigt, um das bisher auch noch existierende Nutzungsrecht eines rechtmäßig erworbenen digitalen Guts auch auf meinem iPod wahrnehmen zu können.

Also meine Meinung: NOCH legal - aber nach der zweiten Novelle des Urheberrechts, die derzeit von den Interessenverbänden erarbeitet wird (weil die Regierung es nicht selber kann oder will), wird alles anders.

Da könnte es schon verboten sein, dass ich meine Freundin in oben beschriebene Privatkopie hineinhören lasse... Oder ich müsste sie heiraten, damit wäre das Problem auch gegessen :D

Frohes Wochenende!

nio
 
Original geschrieben von nio

Da könnte es schon verboten sein, dass ich meine Freundin in oben beschriebene Privatkopie hineinhören lasse... Oder ich müsste sie heiraten, damit wäre das Problem auch gegessen :D
 

Kinder, Steuerersparnis, strenger Glaube - alles schon gehört. Aber DAS ist mal wirklich ein neuer Grund um zu heiraten! :D

Alles Gute euch beiden!
Martin

P.S.: Die Musik bei der Hochzeitsfeier liefert natürlich iTunes oder eine GaragenBand!
 
Original geschrieben von nio
Genau das glaube ich auch, wenn ich kopiergeschützte CDs mit dem DVD Brenner und dem (bezahlten) Nero Burning ROM auf meinem PC rippe :D
 

Ist die Frage, ob Nero, oder Roxio Toast oder sonst welches "normale" Brennprogramm schon als "Rippprogramm" zählt. Theoretisch habe ich mir ja das Programm gekauft (oder Freeware), damit ich meine eigenen Zusammenstellungen auf CD brennen kann. Wenn ich aber nun mit diesem Programm eine rechtmäßige "Sicherheitskopie" anfertige, ist das schon illegal, nur weil das Programm so schlau ist, und die CD brennen kann?

MfG MDLC =)

PS: sollte ich vielleicht doch schon meine Freundin heiraten? :D
 
Original geschrieben von admartinator
 
Die Musik bei der Hochzeitsfeier liefert natürlich iTunes oder eine GaragenBand!
 

Aber nur, wenn iTunes nicht als illegale Software abgestempelt wird und somit die Benutzung verboten ist. *g*:)

MfG MDLC =)
 
Was heißt, die Tracks werden aus dem Internet geladen?
 
ich vermute mal HAL meint die namen der tracks über CDDB.... sonst wärs ja kaum legal :-D!

cheers
 
Dir sind laut aktueller Rechtssprechung 7 Verfiefältigungsexemplare (analog oder digital, egal) gestattet.
Voraussetzung: Privater Gebrauch, keine Erwerbszwecke und die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig sein.
 
Original geschrieben von Manolo Bronson
die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig sein.
 

was zählt unter "offensichtlich rechtswidrig"?
 
Original geschrieben von Manolo Bronson
Dir sind laut aktueller Rechtssprechung 7 Verfiefältigungsexemplare (analog oder digital, egal) gestattet.
Voraussetzung: Privater Gebrauch, keine Erwerbszwecke und die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig sein.
 

und gilt das dann auch für kopiergeschützte cds?
 
In erster Linie bezieht sich dies auf unlauter Erworbene Originale, oder unrechtmäßige Verfielfältigungen von Originalen, z.B. unter Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, wobei auch wiederum Kopierschutzmaßnehmen unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden dürfen.
 
Hi.

Welche Kopierschhutzmaßnahmen darf ich denn LEGAL umgehen? Dachte, es wäre allgemein verboten, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.

MfG MDLC =)
 
Es kommt nicht auf die Art der Kopierschutzmaßnahme an, sondern auf den Zweck.
Zu privatem Gebrauch nur bei photomechanischen Verfahren, bei sonstigem Gebrauch zu wissenschaftlichen Zwecken, Aufnahme in ein Archiv (Bibliotheken), usw.
Dann kommt es aber auch wieder auf die Auswertung im einzelnen an. Teilweise muss das originale Werk vorliegen, teilweise darf nur eine analoge Vervielfältigung stattfinden.
Das ist ein RiesenDschungel!
 
Und um meine eigene Frage zu beantworten, hier noch einmal
das, was ich eben schon an anderer Stelle geschrieben habe.

*kleinlaut* Sorry für Crossposting*

So, gerade mal kurz mit meinem Anwalt telefoniert, und
meine Theorie hat sich als Wahr herausgestellt!

Nicht wenige von uns werden wohl schon festgestellt haben,
das der Kopierschutz auf den meisten CDs auf einem Mac
zu folgendem Effekt führt:

Man legt die CD in das Laufwerk, respektive füttert den
SlotIn an, es dauert ca. 10 - 20 Sekunden und auf dem
Desktop erscheinen 2 CD Symbole.

Eines dürfte CopyXA (oder so ähnlich) benannt sein, das
andere im günstigsten Fall so, wie sie halt heisst, sofern
der Titel in der CD-Datenbank im Netz gefunden wurde.
Gut, iTunes ploppt auf und siehe da, unsere CD ist zu
sehen. Doch noch besser, sie lässt sich sogar rippen!

Das schönste daran: Dieser Vorgang ist legal ! Denn:
Wir haben keine technischen Hilfsmittel benutzt, um
die CD rippen zu können, respektive wir sind keinen
Kopierschutz umgangen.

Oder um es mit den Worten meines Anwalts zu sagen:
"Ist doch nicht Dein Problem, wenn der Kopierschutz
auf einem Mac nicht wirkt."

Und natürlich darf man Kopien für den persönlichen
Gebrauch machen, man darf sogar innerhalb der
Family die Musik weiterreichen. Wie gesagt: Nur für
den persönlichen Gebrauch, und dass schliesst
Familinmitglieder, die in deinem Haushalt leben,
mit ein.

Gut wa?!

:D
 
Hi.

Wäre ja auch noch schöner, wenn das illegal wäre.
Wie dein Anwalt so schön gesagt, hat:
Ist doch nicht Dein Problem, wenn der Kopierschutz auf einem Mac nicht wirkt.

Und solange iTunes immer im Mac OSX dabei ist, kann ich erst recht nix für. :D


MfG MDLC =)
 
Endlich ein wirklicher Grund, einen Mac zu besitzen :p
 
Gute Gründe gibbet doch viele.

Nun ist aber noch ein sehr schöner hinzugekommen. :)


MfG MDLC =)
 
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