Rechtliche Lage ... Bilder vom Fotograf

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steffenmauch

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Hallo,

ich habe heute bei jemandem eine Mappe vom Fotograf gesehen, auf der beinahe wörtlich stand, Bilder dürfen nicht eingescannt werden.
Ich frage mich gerade nur, ist dies wirklich so, obwohl man selbst den Auftrag gegeben hat, dass man für den Privatgebrauch keine "Sicherungskopie" bzw. Ausdruck anfertigen darf.
Diese Person hat nämlich ja den Fotografen für das anfertigen der Bilder bezaht.
Dass eine komerzielle Nutzung nicht erlaubt ist, leuchtet mir ein, aber eine Private?

Danke,
Steffen Mauch
 
Ich fürchte da hättest Du schlechte Karten. Der Fotograf hat üblicherweise die Rechte am Bild. Genaueres liest Du in der Regel in den AGB’s des Fotografen nach. Viele Fotografen gehen heute aber dazu über, die private Nutzung zu erlauben. Das ist nur ein Zugeständnis an die Realität. Denn, wie will er denn verhindern bzw. kontrollieren, ob ich den einen gekauften Satz Foto’s scanne und ausdrucke?

--dryhabanero
 
Ich fürchte da hättest Du schlechte Karten. Der Fotograf hat üblicherweise die Rechte am Bild. Genaueres liest Du in der Regel in den AGB’s des Fotografen nach. Viele Fotografen gehen heute aber dazu über, die private Nutzung zu erlauben. Das ist nur ein Zugeständnis an die Realität. Denn, wie will er denn verhindern bzw. kontrollieren, ob ich den einen gekauften Satz Foto’s scanne und ausdrucke?

--dryhabanero

yes. So isses leider.
 


"Leider" aus der Sicht vieler privater Auftraggeber, die das nicht nachvollziehen können bzw. über das Thema Bilderrechte nicht Bescheid wissen.

Natürlich besteht das gleiche Recht, wenn der Fotograf gewerbliche Aufträge (B2B) bearbeitet. Den Fotografen (Topline ausgenommen) möchte ich aber sehen, der von einem guten Kunden zusätzlich Verwertungsrechte bezahlt haben will. Das war dann wohl der letzte Auftrag.
 
fotografen können ihr recht am eigenen material besser durchsetzen als musiker und dann wirds ech teuer :rolleyes:
 
Wie in #2 bereits erwähnt:

Ich, als Fotograf, habe das Recht an meinem Bild und gebe, nach Absprache oder AGB, die Nutzung frei. Diese Nutzung kann das private Vervielfältigen beinhalten oder auch nicht.

Sieh das ähnlich wie auch bei Software, die Dir auch nicht gehört, die Du aber laut Vertrag nutzen kannst.

Und denke nicht, der Fotograf kann das unerlaubte Kopieren und Vervielfältigen nicht bemerken. Die Welt ist ein Dorf … :D Spätestens dann, wenn ein solches Plagiat von Dritten dann bei mir auftaucht, um es hübsch rahmen zu lassen … :D
 
Hallo,

ich habe heute bei jemandem eine Mappe vom Fotograf gesehen, auf der beinahe wörtlich stand, Bilder dürfen nicht eingescannt werden.

Glaubst Du denn in der Tat, daß das fachgerechte Einscannen, Ausflecken, Ausdrucken, Beschneiden, Verpacken ……… für Dich wirklich billiger ist, als einen vernünftigen Originalabzug zu einem ausgehandelten, fairen Preis zu kaufen? Soooo teuer sind Fotostudios ja auch nicht … :)
 
Glaubst Du denn in der Tat, daß das fachgerechte Einscannen, Ausflecken, Ausdrucken, Beschneiden, Verpacken ……… für Dich wirklich billiger ist, als einen vernünftigen Originalabzug zu einem ausgehandelten, fairen Preis zu kaufen? Soooo teuer sind Fotostudios ja auch nicht … :)

Und was ist, wenn er es einfach einscannen will, da er z.B. ein jpg für seine Bahncrd braucht. Da ist die Qualität Laterne.
 
Alle Fragen zur Weiterverwendung von z.B. Fotos beantwortet das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
Über die Qualität der Vervielfältigung sagt das Gesetz nichts aus. D.h. egal aob gut oder schlecht, Vervielfältigung ist Vervielfältigung.
 
Über die Qualität der Vervielfältigung sagt das Gesetz nichts aus. D.h. egal aob gut oder schlecht, Vervielfältigung ist Vervielfältigung.

Das es es verboten werden kann (egal bei welcher Qualität) ist klar.

Es ging um das Argument von "rpoussin", dass es ja bei Fotografen eh nicht viel teurer sei, als es selbst zu machen.

Ich persönlich hätte kein Bok, z.B. für eine Bahncard, extra beim Fotografen extra zu löhnen und dort hinlaufen zu müssen. Ich würde dann lieber zu einen Fotografen gehen, der mir dieses Recht einräumt (auch wenn es dann mehr kostet).
 
Ich würde dann lieber zu einen Fotografen gehen, der mir dieses Recht einräumt (auch wenn es dann mehr kostet).

Hallo berndbiber,

diesen Fotografen, gewerblich tätig, mit Studio und/oder Laden, wirst Du aber wahrscheinlich nicht finden. Der Fotograf verdient an Aufnahme mit Weiterverarbeitung, warum sollte er darauf verzichten? Er sägt sich so den Ast ab, auf dem er sitzt, bildlich gesprochen, nicht wirklich …
 
die Frage der privaten Nutzung der Bilder (z.B. um sie in iPhoto zu archivieren) kann man einfach mit dem Fotografen vorher abklären, er kann sich dann entscheiden ob er den Auftrag bekommt oder nicht.
Ich habe mir das Recht zusichern lassen, aber gleichzeitig auch noch ein paar Abzüge bestellt, denn die Qualität für Bewerbungsfotos, Auftragsunterlagen, Passbilder etc. sollte einem nicht völlig schnuppe sein. Ich habe des öfteren Bwerbungsfotos gesehen und mich gefragt, ob diese Person den Job vorsätzlich nicht bekommen möchte… Es gibt Situationen da sollte man sich zugunsten von Qualität entscheiden, fürs persönliche Archiv mag ja ein Scan oder Kopie reichen.
 
Hallo,

ich habe heute bei jemandem eine Mappe vom Fotograf gesehen, auf der beinahe wörtlich stand, Bilder dürfen nicht eingescannt werden.
Ich frage mich gerade nur, ist dies wirklich so, obwohl man selbst den Auftrag gegeben hat, dass man für den Privatgebrauch keine "Sicherungskopie" bzw. Ausdruck anfertigen darf.

Vielleicht stand da sogar eine Tel-Nummer dabei?

Dann könnte man mit dem Fotografen reden, ob man für die Bahncard
das Foto verwenden darf. (1 cm Größe...)

Dazu fotografiert man es am schnellsten mit der Digicam ab.

Ich würde mal tippen: "Ja, kein Problem...."
 
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