Rechtliche Frage: Verkauf von "Studentenhardware" aus dem Apple Store ...

Olrik schrieb:
.Z.B will beklin bei ihrer 10 Jahres Garantie das das Produkt namentlich registriert wird.
hmmm ... nun wäre noch interessant zu erfahren, inwiefern das Einsenden der Rabattcoupons und die damit zwangsläufig verbundene (namentliche) Registrierung des Produkts dem Weiterverkauf vielleicht doch einen Riegel vorschiebt, zumindest was die Garantieleistung angeht ... dann würde nämlich dieses ganze umständliche Prozedere für mich plötzlich einen Sinn bekommen ... ;-)
 
Zen schrieb:
klar kann man den abtreten...gib mal entscheidungen an

Müsste ich noch mal nachschauen(geh mal auf die Seiten des BGH) , aber dein besagter § kommt eh nicht zum Tragen.Da die Gewährleistung keine Forderung ist eine Forderung ist ein matterieller Anspruch , die Gewährleistung ist im gesetzlichen Sinne keine Foderung.Deine Foderung würde erst dann entstehen wenn die gesetzliche Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl schlägt.Also wenn der Händler nicht reparien kann und ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreis ensteht.Diese Geldwerte Forderung kann man abtretten.Nur dazu muss der Erstkäufer alle Mittel der Gewährleistung ausschöpfen.Und dann bist du wieder am Anfang.Der erst Käufer muss die Gewährleistung für dich über nehmen oder er hat sie aus geschlossen, dann kannst du eben nicht zum erst Händler gehen und sagen ich möchte die Gewährleistung.Weil eine Forderung noch nicht enstanden ist.
 
Chriss schrieb:
hmmm ... nun wäre noch interessant zu erfahren, inwiefern das Einsenden der Rabattcoupons und die damit zwangsläufig verbundene (namentliche) Registrierung des Produkts dem Weiterverkauf vielleicht doch einen Riegel vorschiebt, zumindest was die Garantieleistung angeht ... dann würde nämlich dieses ganze umständliche Prozedere für mich plötzlich einen Sinn bekommen ... ;-)

Da hilft nur ein Blick in die Rabbatt Bedigungen aber soweit ich weis gibt es diese Einschränkung nicht das mit den Rabbatcoupons sind ja meisten so das die Zugaben von irgenteiner Marketing Firma Versand werden.
 
Zum Anfangspost

Hallo!

Ich habe mir das auch so gedacht wie Du und auch Computer und iPod bestellt. Das Problem besteht aber darin: wenn Du die 150 € haben willst, dann musst Du irgendwelche Teile vom Karton abschneiden, auf denen die Etiketten kleben, welche Du einschicken musst (ablösen darf man sie nicht). Kommt halt im ebay Angebot nicht so toll, wenn Du einen iPod in kaputter Schachtel o.ä. anbietest und dazu schreiben muss man das ME. ist halt nicht mehr OVP--> drückt den Preis. Ich schätze ich werde meinen iPod zurückschicken und auf die 150€ verzichten.

Gruss

Dirk.

P.S. Alle Bedingungen findest Du auf dem Coupon, den's auf der Apple Seite gibt (Kleingedrucktes).
 
dirk1812 schrieb:
Ist halt nicht mehr OVP--> drückt den Preis. Ich schätze ich werde meinen iPod zurückschicken und auf die 150€ verzichten.
ach naja, es gibt ja trotzdem noch etliche, denen das unwichtig ist, die zahlen trotzdem einen guten Preis - im schlimmsten Fall kriegst hat ein paar Euros weniger. Der Zusatz muß unbedingt rein, das find ich auch.
Je nachdem, was demnächst präsentiert wird, kann das Teil natürlich schnell noch mal zus. an Wert verlieren. Aber unterm Strich bleibt da sicher noch was über ....
 
Chriss schrieb:
ach naja, es gibt ja trotzdem noch etliche, denen das unwichtig ist, die zahlen trotzdem einen guten Preis - im schlimmsten Fall kriegst hat ein paar Euros weniger. Der Zusatz muß unbedingt rein, das find ich auch.
Je nachdem, was demnächst präsentiert wird, kann das Teil natürlich schnell noch mal zus. an Wert verlieren. Aber unterm Strich bleibt da sicher noch was über ....

Ich werde meinen iPod jetzt an einen Freund verkaufen: der Gutschein wird brüderlich geteilt und ich muss mir keinen Kopf wegen der fehlenden Lasche machen :)

Dirk.
 
Nochmal zurück zur Ursprungsfrage. So einfach ist es nicht.

Apple Store Geschäftsbedingungen:

" Damit Sie Ihren Einkauf über den Apple Store zu den Sonderkonditionen für Bildungseinrichtungen tätigen können, müssen Sie entweder als Student eingeschrieben sein und einen gültigen Studentenausweis besitzen oder Sie müssen als Pädagoge oder Dozent an einer Bildungseinrichgung beschäftigt sein und das Produkt für Ihre privaten Zwecke, für Unterrichts- und/oder für Forschungszwecke erwerben. Apple ist berechtigt, von Ihnen jederzeit einen entsprechenden Nachweis anzufordern. "
 
performa schrieb:
Nochmal zurück zur Ursprungsfrage. So einfach ist es nicht
na moment ... für Dich als ERSTKäufer, klar. Aber Apple kann Dich nicht daran hindern, das Gerät irgendwann zu veräußern - ob nun schon eine Woche später, oder erst in einem Jahr oder wann auch immer ....
 
Chriss schrieb:
na moment ... für Dich als ERSTKäufer, klar. Aber Apple kann Dich nicht daran hindern, das Gerät irgendwann zu veräußern - ob nun schon eine Woche später, oder erst in einem Jahr oder wann auch immer ....

Aber der Threadersteller nimmt den Rabatt ja schon mit Weiterveräußerungsabsicht wahr. Eindeutiger, als mit diesem Forenpost geht's ja nicht.

Normalerweise würde ich auch sagen: Wenn kümmert's? Nicht einmal Apple.
Aber das wollte der Threadersteller ja auch nicht hören ;-)

Wobei Apple ja mit den AGBs auch mehr als inkonsequent ist, iPods zu Studentenkonditionen günstiger anzubieten. Die glauben ja selbst nicht, dass das hauptsächlich die Musikstudenten kaufen, oder andere damit ihre Vorlesungen aufzeichen... Eine Studentenbescheinidung wollen sie auch noch nicht mal von allen Käufern sehen... Was soll's...?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also im SZ-Magazin gibts ja immer diese Gewissensfrage... vielleicht wäre das ja ein Fall dafür. Ich meine, wenn's jetzt schon so Richtung "Moral" geht ;)
 
performa schrieb:
Aber der Threadersteller nimmt den Rabatt ja schon mit Weiterveräußerungsabsicht wahr. Eindeutiger, als mit diesem Forenpost geht's ja nicht.

Wobei Apple ja mit den AGBs auch mehr als inkonsequent ist, iPods zu Studentenkonditionen günstiger anzubieten. Die glauben ja selbst nicht, dass das hauptsächlich die Musikstudenten kaufen, oder andere damit ihre Vorlesungen aufzeichen... Eine Studentenbescheinidung wollen sie auch noch nicht mal von allen Käufern sehen... Was soll's...?
nunja ... zum einen muß man es ja nicht an die ganz große Glocke hängen, stimmt schon ... zum anderen: die lockere Handhabung bzgl der Studienbescheinigung ist nichts anderes als eine Anpassung an die reale Praxis - wenn ich selbst nicht zu dem Kreis der Berechtigten gehöre, dann bestellt es eben der Untermieter, Nachbar, Neffe, usw. für mich ... da kannste letztlich auch nichts gegen machen ...
 
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