rechte an musiktiteln bei privatem film

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kalteente

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Hej ihr,

ich hoffe, dass ich mich ins richtige forum eingeklinkt habe, andernfalls die bitte an einen moderator mich ins passende zu verschieben.
Folgendes:
Ich bin ehrenamtlich bei den pfadfindern aktiv und arbeite ebenso ehrenamtlich in der redaktion unserer verbandszeitschrift. Zu unserer jaehrlich stattfindenden landesversammlung (bei der alle "wichtigen" leute zusammenkommen) habe ich mit meiner redaktion einen imagefilm fuer unsere zeitschrift erstellt. Ohne auftrag und einfach nur so aus bock um uns (also die zeitschrift) mal nett praesentieren zu koennen.
Nun haben wir den film auch mit diversen musikstuecken aus meiner musiksammlung unterlegt. Einige teilnehmer der versammlung haetten diesen film nun gerne auf dvd gebrannt, was ich gerne mit iDVD fuer diese tun moechte.
Meine frage: Wie sieht es rechtlich mit der verwendeten musik aus? Die dvds werden gegen den rohlingspreis (also kein verdienst) an die leute vergeben.
Kann ich/koennen wir als redaktion da aerger mit der musikindustrie bekommen?
Oder gibt es vielleicht die moeglichkeit an den anfang der dvd so etwas wie einen disclaimer zu stellen, der besagt, dass die dvd ausschliesslich fuer private vorfuehrungen gedacht ist und auch nicht gegen geld verliehen bzw. weiter verkauft werden darf?
Ich hoffe doch, dass es da fuer ehrenamtliches arbeiten eine loesung bzw. antwort gibt, die mich/uns weder mit dem gesetz in konflikt bringt noch dazu fuehrt, dass wir tausende von euro fuer lizenzen zahlen muessen.
Oder wir duerfen den film halt doch nicht rausgeben.
Ich freue mich auf eure antworten und schon mal vielen dank im voraus.

kalteente
 
*ausderversenkungholundaufantwortenhoff*
 
Mit dem DVD brennen, wäre ich vorsichtig. Das könnte Probleme geben, wenn es publik wird. Ich würde dir raten, dass du die Gesellschaft, die die Musikrechte verwaltet mal kontaktierst und nachfragst, wie das geregelt ist. Dann bist du 100% sicher. (In Österreich ist das die AKM, in DE weiß ich das nicht)
Wenn du 10 Kopien machst und an andere Pfadfinder weitergibst, glaube ich aber ehrlich gesagt nicht, dass da ein Hahn danach krähen wird. In Österreich ist die Rechtslage so, dass du zum Beispiel Musik für Freunde brennen oder kopieren darfst. Allerdings darfst du dafür nichts verlangen. Soviel ich weiß auch nichts für den Rohling.
Grüße,
Bigpietsch
 
Hi kalteente,

in der aktuellen c't ist ein Bericht von jemanden, der für eine Geburtstagsparty für 10 Leute einen Sampler brennen wollte, aber nur legal. Er hat mit den verschiedenen Vertretern der Musikindustrie Kontakt aufgenommen - mit deprimierendem Ergebnis. Die meisten Vertreter haben ihn ausgelacht und ihm empfohlen die Titel einfach so zu kopieren, es würde doch jeder so machen.

Was bleibt dir also?

Entweder nimmst du die Titel raus, oder du lässt sie drin.

Unser Rechtsystem im bereich der digitalen Medien ist grob gesagt Wahnsinn... Es wird dir als Normalconsumer unmöglich gemacht die Künstler richtig zu entschädigen. Auch wenn du die CDs kaufen würdest und sie vernichten würdest wäre das ganze vermutlich noch illegal.

Kurz zusammengefasst: Niemand wird dich deswegen belangen, wenn du ein paar DVDs brennst. Wenn du allerdings eine Version im Web zum download anbietest, würde ich den Sound entfernen.

Viele Grüsse
 
Kompliment für so viel Engagement,

also wenn es nur für Deine Freunde ist glaube ich kaum das es da Probleme gibt!
Soviel ich weiß dürfen Titel bis zu 30 sec. angespielt werden, aber da können sicherlich die Musiker im Forum helfen!

Was die Bezahlung Deines Materials betrifft, dann lass Dir doch eine Spende geben oder neue Rohlinge!

Und ganz ehrlich, wenn die MI bei einem Verein wie die Pfadfinder, Wasserwacht, Bergwacht usw. Probleme macht, dann ist das für mich der größte Sauhaufen den es gibt, Ihr arbeitet ja nicht um Gewinne zu machen!
 
Für meine Filme nehme ich Musiktitel von einem mir persönlich bekannten Musiker,dafür bezahle ich eine Gebühr, das ist reine Verhandlungssache.
Der Musiker hat sein eigenes Label und ist unabhängig von anderen Musiker.
Wichtig, ist die schriftliche Genehmigung des Muckemacher für den / die Musiktitel !
 
wenn man die persönliche zustimmung des rechteinhabers hat dann muss man eh keine gema bezahlen. ob man jetzt direkt etwas dafür zahlt oder nicht ist dabei unerheblich.

selbst für die vorführung deines filmes in nicht-privatem kreise muss man offiziell gema gebühren bezahlen. selbst wenn es eine geschlossene veranstaltung ist...
 
MacPopey schrieb:
Soviel ich weiß dürfen Titel bis zu 30 sec. angespielt werden, aber da können sicherlich die Musiker im Forum helfen!
Das ist eine von vielen einfach nicht totzukriegenden urbanen Legenden des Internets, siehe auch:
http://music2movies.zdf.de/b2c/index.php?action=3#37

@kalteente: Allerdings gilt auch das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn Du es wirklich nur für 5 oder 10 Kumpel aus Deinem Club brennst, wird wahrscheinlich kein Hahn danach krähen, auch wenn die Sache rein rechtlich nicht ganz wasserdicht ist. Wenn ihr aber Aufführungen plant, die DVD doch hier und da verteilen wollt, weil ihr Stolz darauf seid, oder wenn Du Dir nicht sicher bist, ob einer Deiner Kumpel den Film nicht irgendwie verbreitet, könnte es Probleme geben. Ob ehrenamtlich oder nicht, spielt dabei übrigens keine Rolle. Es sind schon Fanseiten abgemahnt worden, weil sie Songs für Flash-Filme oder auch nur Ausschnitte von Musiktiteln verwendet haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hurrycane schrieb:
Guckst Du hier.
http://www.gema.de/urheberrecht/fachaufsaetze/tarife.shtml

Ich habe da einige interessante Textstellen gefunden, es war mir allerdings zuviel das alles zu lesen. Vielleicht hilft es.

hurrycane

Vielen dank fuer den link. Ich werde mir das mal zu gemuete fuehren.
@MacPopey: Lieben dank fuer das kompliment!
@all: Ein dickes dankeschoen fuer die antworten. Mal sehen, was eine anfrage bei den musikvertreibern oder aehnlichem ergibt.
In jedem fall sehe ich jetzt ein wenig klarer.

kalteente
 
Gerne geschehen,

Noch eine Idee, mache Deine Songs doch einfach selbst, mit Garageband lassen sich da recht gute Ergebnisse erzielen! Und zum anderen könntest Du das Produkt auch öffentlich vorführen, da alle Rechte ja bei Dir liegen!
 
Das nur am Rande: Wenn ich bei solchen Sachen sichergehen will, mache ich mir mit GarageBand /Apple-Prog die Musik selbst. Ich bin kein Musiker, aber GB ist so einfach zu benutzen, dass etwas leidlich besseres als es auf dem Radio-Musikmarkt gibt immer dabei rauskommt. Mit den Samples läßt sich einfach über Minuten hinweg Sound erzeugen (Na, passen sollte es schon).

Einfach mal ausprobieren (Falls GB zur Hand)

In wie weit die Samples zum freien Gebrauch sind weiß ich jetzt aber auch nicht. Ich mache es aber auch nur zum privaten Erfreuen.

Spock

Huch... MacPopey war da schneller! Aber Recht hat er.
 
In wie weit die Samples zum freien Gebrauch sind weiß ich jetzt aber auch nicht

Die apple Loops sind frei und können für alles benutzt werden. Steht jedenfalls in meinen Soundtrack Pro Handbüchern.

Frank
 
nicolas-eric schrieb:
wenn man die persönliche zustimmung des rechteinhabers hat dann muss man eh keine gema bezahlen. ob man jetzt direkt etwas dafür zahlt oder nicht ist dabei unerheblich.
Hundertpro sicher? Glaube ich nämlich nicht. Beleg, Quelle?
 
das sagte mir eine kundin die mir für meine eigenwerbung schon mehrfach erlaubte einen der von ihr vertriebenen titel zu benutzen.
 
...erlaubte einen der von ihr vertriebenen titel zu benutzen...

Ich glaube nicht - das sollte mal einer nun was dazu sagen, der es weiß - dass sich die GEMA da umgehen läßt. Da will auch Roberto Blanco mitverdienen.

Spock
 
also ich gehe davon as dass alles rechtens ist.
also wir vor einigen jahren für eine RWE werbung die rechte an "imagine" von john lennon erworben haben durfen wir auch in dem vertraglich vereinbarten rahmen diesen titel öffentlich vorführen. und zwar ohne einen cent für die gema zu zahlen. abgesehen davon dass die rechte an dem song eine höhere 6-stellige summe gekostet hatten und deswegen die gema gebühr verschwindend klein gewesen wäre. aber wie gesagt, wenn man di erechte direkt beim rechteinhaber erwirbt (also selber in einem gewisssen umfang rechteinhaber ist) dann muss man keine gema zahlen.
 
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