Rechnungsposten bei Kreativ/Grafik-Leistung

habt ihr soviele posten auf der rechnung?
bei mir steht immer nur 1 art von "leistung" und halt verschiedene mengen an lieferungen. die einzelnen arbeitsschritte
zähle ich nicht auf.

CDRoms, DVDs, Brennen stell ich absichtlich nicht in rechnung. ich weiss dass das viele agenturen machen (gegen hohen aufpreis, zb CD brennen: 40,- Euro), aber ich schenke ihnen die paar euro. würdet ihr das kommunizieren oder is das, wie nennt man das, understatement?
 
Mein Agent (ja, ich habe für einige Kunden einen Agenten) stellt sogar die Übertragung der Daten (via iMehl, z.B.) in Rechnung, mit einer Pauschale von € 2,5o.

Und bei mir kommen oft diverse Punkte auf die Rechnung (bei Illustration sind das: Layout, Optimierung, Erstellung reprofähiger Reinzeichnung, Übertragung der Nutzungsrechte zumeist inkl., die Art und Begrenzung halte ich allerdings immer akribisch fest).

Ach so, und oftmals auch eine "Autorenkorrektur" - das ist der Punkt, der zusätzlich hinzugefügt wird, wenn an einer fertigen Arbeit noch etwas geändert werden soll.
Klare Bezeichnungen haben etwas magisches: bevor ich diese Arbeiten an fertigen Werken so benennen konnte, konnte ich auch nichts dafür berechnen.
Erst seitdem ich dieses Wort benutze, kann ich diesen Posten auch in Rechnung stellen - und es wurde in den letzten 1o Jahren der Satz "… na, das ist aber dann eine Autorenkorrektur …" von KEINER Agentur in Frage gestellt.
 
ja mirzel, da hast du rechnung, äh recht. ups.
ich kannte das früher auch nicht. AT, also Autorenkorrektur
finde ich auch am wichtigsten, wenns auch die jungen art direktoren
der agenturen oft nicht kennen, dann klär ich gerne auf.
dieses wort findet sich auch oft auf meiner rechnung wieder...gottseidank
ich mag es.
 
Hallo!

Laut Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD der Allianz deutscher Designer besteht die Rechnungsposition Vergütung für sonstige Leistungen aus Tätigkeiten, die unter den Punkten Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung nichts zu suchen haben, da es keine eigenschöpferischen Leistungen sind, die das Urheberrecht für sich in Anspruch nehmen können oder dürfen. Die Position Vergütung für sonstige Leistungen beinhaltet z. B. den Datentranfer per E-Mail (der bei Bild- und Videodaten in einer Layoutphase durchaus komplex sein kann) oder Brennen einer CD oder DVD. Betriebs- und Personalkosten, die auf einer Seite den Stundensatz rechtfertigen, ohne Einsatz und Leistungen verschenken zu müssen. Darüber hinaus gibt es die Rechnungsposition Organisations- und Materialkosten, wo jene Kosten in Rechnung gestellt werden, die man i. d. R. vernachlässigen würde, wie z. B. Luftpolsterumschläge für den Versand, Rohlinge für CD oder DVD, Druckfarben und Papier.

Seit wann gibt es denn bei Aldi eine Tüte kostenlos, obwohl man dort einkauft?

Weder unser Studio noch meine Studenten würden Arbeitszeit verschenken, denn sie können es sich nicht leisten. Und Anbieter, die etwas zu verschenken haben, sind nicht großzügig sondern wissen meist nicht, was ihnen an Einkommen entgeht. Als Designer kann man in einer halben Stunde einen Flyer entwerfen oder in der gleichen Zeit die Sicherungskopien auf DVD für Kunden brennen. Wobei man im letzteren Fall nur eine Aufsichtspflicht hat, bleibt es doch Arbeitszeit. Auf der Rechnung steht dann ein Minimum von 45,00 EUR – denn Zeit ist Geld. Wer als Unternehmer großzügig sein möchte, kann dem Kunden Skonto einräumen oder Geld für die gute Sache spenden. Auf Rechnungen sollten daher alle Positionen aufgeführt werden, die man im Auftrag eines Kunden erledigt hat. Das ist gut für den Kunden (Transparenz) und gut für den Auftragnehmer (Übersicht über bereits erbrachte Leistungen).

Sollte ich beim Autokauf ein zusätzliches Navigationssystem im Kofferraum finden, das nicht auf meiner Rechnung aufgeführt ist, dann freut mich das, aber noch mehr wundert es mich. Sollte das Gerät aus irgendeinem Grund nicht funktionieren, dann wird die Person, die es dort hineingelegt hat, ein Problem bekommen, denn was nirgendwo erscheint, kann auch nicht reklamiert werden. Umgekehrt kann es auch nicht berechnet werden.

Hüte dich vor Griechen, die mit Geschenken kommen ... und vor Anbietern, die Leistungen nicht vollständig in Rechnung stellen.

- Sterling
 
danke für die sehr ausführliche info.
werde mein rechnungsvorgehen nochmal überdenken,
wenn ich das lese komm ich mir dilettantisch vor. ;-)

treffen alle deine eben erwähnten punkte auch zu für 1-mann betriebe & freiberufler, die in ihrem eigenen büro arbeiten (wie ich) oder nur grösseren firmen?
 
@ Sterling:

Ich verstehe Deinen Ansatz nicht, Sterling: auf der einen Seite empfindest Du, dass eine Formulierung wie "Zahlbar bis zum …" Kunden nur unnötig unter Druck setzt, auf der anderen Seite betonst Du, dass ein Verband, dessen Zahlen sich Kunden gegenüber so gut wie nie durchsetzen lassen (€/Std. 105,- x u.U. max. Faktor 6,2 = €/Std. 651,-) - (!) - (hey-ho, Hand hoch, wenn’s einer jemals geschafft hat, das durchzubekommen …), auf zusätzliche Entlohnung von Versandkosten besteht.

Mein Tagessatz ist hoch genug, dass ich mir den Verzicht der Aufrechnerei der Versandkosten und sonstigen Organisations- und Materialkosten durchaus leisten kann (ich bin Illustrator & Kalligraph, kein Grafiker und der Satz schwankt zwischen 7oo,- und 1.3oo,- €/Tag).

Das mit dem Navigationsgerät verstehe ich übrigens nicht: wieso sollte der, der Dir ein kaputtes Navigationsgerät klammheimlich und kostenlos in den Kofferraum legt, Probleme bekommen (Begründung: "… denn was nirgendwo erscheint, kann auch nicht reklamiert werden")?

Hmmm - stimmt da etwas mit meiner Logik nicht?
 
edit: stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@pepper: auch in pms werden sich die geister scheiden und klaffende schluchten auftun :)
 
Hier muss ich Al Recht geben -

so unterschiedlich, wie hier die Arbeitsgebiete sind, wird es keine einheitliche Aussagen geben, wie (und zu welchem Preis) man etwas macht.
Doch nicht nur die Arbeitsgebiete spielen hier eine Rolle, dazu kommen die Erfahrung, die Referenzen, die man vorweisen kann, das Alter (!) und in starkem Maße auch das Auftreten, zudem die Branche, wie auch die geographische Region (bei Layout-Illustration z.B. wird, wie zu erwarten, in Großstädten mehr gezahlt als in kleineren Städten oder auf dem Land; erstaunlicherweise werden in diesem Fachbereich in Stuttgart die höchsten Honorare gezahlt, gefolgt von Hamburg, dann Frankfurt sowie Düsseldorf, und am Ende München und Berlin).

Zum persönlichen Auftreten: ich kenne einen Illustrator, der Kurieren von großen Agenturen nach sechs Uhr nicht mehr die Tür öffnete ("… die hatten den zwei Stunden früher angekündigt - was glauben die eigentlich, mit wem sie’s hier zu tun haben? Ich bin Geschäftsmann, kein Hobbyzeichner!"). Er konnte sich’s leisten, bei Anfragen wirklich namhafter Agenturen zu sagen "… was wollt Ihr? Ich arbeite für Pitches grundsätzlich nicht unter 4.ooo; kommt wieder, wenn Ihr das Geld zusammenhabt" - und er wird weiterhin von denen gebucht.
Er hatte schon mit 3o ein "Standing", welches andere (mich eingeschlossen) einfach nicht haben, vermutlich auch nie haben werden.
 
Das mit dem Navigationsgerät verstehe ich übrigens nicht: wieso sollte der, der Dir ein kaputtes Navigationsgerät klammheimlich und kostenlos in den Kofferraum legt, Probleme bekommen (Begründung: "… denn was nirgendwo erscheint, kann auch nicht reklamiert werden")? Hmmm - stimmt da etwas mit meiner Logik nicht?

Nennen wir es eine Metapher! Wer Rechnungen an Kunden sendet, der sollte dem Kunden auch einräumen, das Leistungen, die man abrechnet, im Detail nachvollziehbar sind. Es ist stets für beide Seiten hilfreich, wenn sämtliche Leistungen (aus)formuliert werden und das aus einem einfachen Grund: Die Verantwortlichen auf beiden Seiten können sich jederzeit ändern, z. B. aufgrund eines Personalwechsels. Wer als Anbieter eine langjährliche Geschäftsbeziehung mit einem Kunden pflegt und plötzlich mit neuen Ansprechpartnern im Unternehmen zu tun hat, die von ihren Vorgängern nicht umfassend instruiert wurden, dem wird es schwer fallen, seine bisherigen Leistungen für das Unternehmen nachweislich zu dokumentieren, wenn Angebote und Rechnungen nicht konkrete Angaben enthalten. Wer sicher ist, eine Leistung erbracht zu haben, der Kunde aber darüber keinen Nachweis hat, weil aus einer pauschalen Formulierung nicht zu entnehmen ist, was man für ihn leistete, dann verliert man mehr Zeit bei der Rekonstruktion eines Sachverhalts als beim Schreiben eines ausführlichen Angebotes und einer ebenso ausführlichen Rechnung. Es hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob und was man sich leisten kann oder nicht. Es ist schlicht und einfach eine Gliederungsform, die für Auftraggeber und Auftragnehmer die Nachvollziehbarkeit aller Leistungen und Kosten (Transparenz) gewährleistet. So viel Zeit sollte sein. Zumindest würde ich eine Rechnung mit dem schlichten Vermerk: "10 Illustrationen für ein Kinderbuch ..... 8.000 Euro" in Frage stellen, denn das gibt Kunden keine nachhaltige Übersicht über Format und Inhalt und damit Gelegenheit, die Motive auch für andere Zwecke zu (be)nutzen, eben weil man Nutzungsbedingungen nur einräumen und vereinbaren kann, aber niemals als selbstverständlich voraussetzen darf. Es sei denn, man möchte mit seiner Tätigkeit nicht sich selbst sondern Anwälte reich machen. Die Angaben in den AGB haben damit wenig zu tun, denn ein universell anwendbares Urheber- und Nutzungsrecht gibt es nicht.

Mein Tagessatz ist hoch genug, dass ich mir den Verzicht der Aufrechnerei der Versandkosten und sonstigen Organisations- und Materialkosten durchaus leisten kann.

Entschuldigung, aber das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht unhaltbar. Du verzichtest lediglich auf die Nennung der jeweiligen Positionen in den Rechnungen, denn der von Dir festgelegte Tagessatz (Pauschale) beinhaltet bereits sämtliche Betriebskosten. Laut Steuerrecht ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, Ausgaben und Einnahmen voneinander getrennt zu führen. Schon aufgrund einer ordentlichen Steuererklärung kann es sich kein Unternehmer leisten, Ausgaben, die durch Einnahmen finanziert werden, nicht anzugeben oder darauf zu verzichten. Das würde nur unnötig Deine steuerlichen Verpflichtungen erhöhen und damit Deinen Profit in der Sache schmälern. Damit wärst Du alles - nur kein gescheiter Geschäftsmann! Klingt mehr nach ehrenamtlicher Tätigkeit. Nicht mal Konzerne mit Milliardenumsätzen verzichten auf die Abrechnung ihrer Versandkosten sowie sonstigen Organisations- und Materialkosten, selbst wenn sie wollten! Sie verschicken Geschenk-Gutscheine und selbst diese werden als Betriebsausgaben geführt (Selbstkosten). Als Geschäftsmann unterliegt man unternehmerischen Verpflichtungen, jeden Cent zu belegen, der aus einer Kasse ein- und ausgeht. Auch Du hast gegenüber dem Finanzamt die Pflicht nachzuweisen, woher das Geld für Porto und Versandmaterial stammt. Diese (Selbst)kosten gehen selbstverständlich von der Höhe Deiner Tagespauschale ab und damit von allen Einnahmen. Und nach Abzug sämtlicher Selbstkosten und Fremdkosten, dürfte der vermeintlich hohe Tagessatz sichtlich geschrumpft sein.

- Sterling
 
Tja, das mit dem Tagessatz ist natürlich meine interne Kalkulation.
Auf Rechnungen splitte ich selbstredend die einzelnen Posten auf - auf vielfachen Wunsch der Kundenberater der Agenturen auch wortreich und blumigst formuliert (die müssen ja für die Summe bei IHREN Auftraggebern geradestehen, und ein knapper Text "Bild für Sie, Geld für mich" reicht da dann doch nicht).
Die Materialkosten wie auch die Versandtkosten liegen bei hauptsächlich digital erstellten Illustrationen im einstelligen Cent-Bereich, denn die WIRKLICHEN Kosten (Anschaffung und Wartung des 21" Cintiq-Tabletts, z.B.) kann ich den Kunden eben einfach NICHT in Rechnung stellen.
Okay, das also dazu.

Womit die schiefe Metapher (ja, ich nahm an, dass es sich um eine solche handelt) aber noch nicht geklärt wäre - wieso sollte jemand "ein Problem bekommen", wenn ich ein zusätzliches, wenn auch kaputtes Navigationsgerät in meinem Auto vorfinde, es aber nicht reklamieren kann …?
Verschwurbelt da nicht irgend etwas?
 
Falls ich beim Neuwagenkauf die Positionen im Angebot, mit den Positionen auf der Rechnung vergleiche und sich bei der Überprüfung der Ware herausstellen sollte, das sich ein zusätzliches Navigationssystem, originalverpackt, in meinem Kofferraum befindet, das weder im Angebot noch auf der Rechnung Erwähnung findet, dann ist das für jeden Kunden erstmal ein Rätsel und ähnlich verhält es sich auch, wenn man – wie im oben genannten Fall vom Teilnehmer geschildert – Leistungen für einen Kunden ausführt, die für Dritte nicht nachvollziehbar sind. Derjenige, der sich die Freiheit erlaubt, dem Kunden ein weiteres Navigationssystem in den Kofferraum zu legen, will dem Kunden zwar ein Geschenk und damit eine Überraschung machen, aber im Hinterkopf spekuliert die Person auf eine Empfehlung des Kunden, um für sich für weitere Interessenten in seinem Umfeld verantwortlich zu zeigen, die den gleichen Verkäufer wählen und keinen Mitbewerber (Kollegen). Ein Autoverkäufer lebt schließlich von dem Verkauf von Autos, nicht von dem Fixum, was er als Gehalt erhält. Und als Fachmann und Insider mit vielen fachlichen und außerfachlichen Kontakten, ist es für ihn einfacher, Geschenke zu machen, wenn niemand nach der Quelle der Geschenke fragt. Daraus ergeben sich zwangsläufig Probleme, denn zum einen kann er der Verschwiegenheit seiner Kunden nicht vertrauen und zum anderen kann es passieren, dass die Empfehlungen der Kunden ausbleiben und sich die erhofften Neukunden doch an andere Verkäufer wenden. Besonders heikel wird es, wenn sich mögliche Forderungen aus dem Geschenk ergeben, falls das Navigationssystem nicht funktionieren sollte und sich der Kunde ohne Wissen des Verkäufers an die Werkstatt wendet. Dann fliegt der Schwindel auf, auch wenn dieser in guter Absicht erfolgt ist.

Es muss nicht mal ein hochwertiges Geschenk wie ein Navigationssystem sein, denn schon ein Satz neuer Reifen reicht aus, die Zusatzleistung auf einer Rechnung aufzuführen, weil die Nachhaltigkeit sonst nicht gegeben ist, falls später der Kunde mit dem neuen Pkw einen Unfall hat und dieser angibt, einer der "geschenkten" Reifen, die jedoch nirgendwo ersichtlich sind, das es geschenkte Reifen sind, geplatzt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn (aber ich lasse mir das Vergnügen doch nicht nehmen, etwas weiter ausgeholt zu haben):

Keine gute Tat bleibt ungestraft! Wer glaubt, seinem Kunden etwas Gutes tun zu wollen, indem man auf Leistungsnennung und Leistungsvergütung verzichtet, der trägt das Risiko, das der Kunde (oder jemand von der Konkurrenz, die über Umwege davon erfährt) den Anbieter wegen "Steuerhinterziehung" anzeigt und vom Finanzamt zur Rechenschaft gezogen wird, denn umsonst gibt es nichts in Unternehmen und schon gar nicht, wenn Unternehmen miteinander Geschäfte machen! Serviceleistungen, die unser Studio dem Kunden "gratis" überlässt, werden trotzdem als reguläre Positionen auf der Rechnung aufgeführt, aber vor der Währung steht dann der Preis 0,00 Euro. Somit fließen Aufmerksamkeiten mit Leistungen zu einer Summe zusammen, die es den Anbietern und Kunden überlässt, dies zu akzeptieren. Hauptsache, für Dritte (Finanzamt) ist der Vorgang ersichtlich und nachvollziehbar. Niemand wird Fragen stellen, weshalb man 4 Kopien einer DVD ohne Berechnung dazu legt, aber man wird skeptisch, wenn 4 Kopien auftauchen, die man auf keiner Rechnung finden kann!

Das ist auch der Grund dafür, weshalb es zu Spenden stets eine Spendenquittung gibt, statt das Geld einfach nur zu spenden!

Die Anschaffung und Wartung des 21" Cintiq-Tabletts, z.B.) kann ich den Kunden eben einfach NICHT in Rechnung stellen.

Warum sollte man darauf verzichten? Die Anschaffungskosten sämtlicher Betriebsmittel (dazu gehört der Computer ebenso wie ein Grafik-Tablett oder der Mix aus Monitor und Tablett wie beim Wacom Cintiq 21UX) werden – ähnlich dem Abschreibemodell beim Finanzamt – dem Kunden in Rechnung gestellt. Und zwar stets in dem Umfang, in dem die Betriebsmittel zum Einsatz kommen.

Beispiel (nur plakativ, um es zu verdeutlichen!):

Entwurfsvergütung:
Entwurf eines Postkartenmotivs zu Weihnachten
30 Min. = Euro 45,00

Nutzungsvergütung:
Pauschale nach Vereinbarung (Ermessensspielraum)

Vergütung für sonstige Leistungen:
Reinzeichnung / Computer / Photoshop = Euro 45,00
(Beinhaltet die Betriebskosten für Hardware und Software, eben auch die anteiligen Kosten für das Wacom Cintiq 21UX etc.)
Ausgabe einer Druckvorlage gem. PDFX3-Offset = Euro 10,00
Datentransfer per E-Mail Anhang = Euro 5,00
Gesamt (netto) sonstige Leistungen: Euro 60,00

Organisations- und Materialkosten
Pauschale für CD (Sicherheitskopie für Kunden) = Euro 5,00
Luftpolsterumschlag, Etikett, Porto und Versand* = Euro 10,00
(*Verpacken und der Weg zur Post kosten Arbeitszeit!)
Gesamt netto Organisations- und Materialkosten = Euro 15,00

Gesamtvergütung (netto) = Euro 120,00

************************

Sind 120,- Euro zzgl. MwSt. für eine individuelle Postkartengestaltung etwa zu viel verlangt? Es sollte stets erkennbar sein, wie man abrechnet! Wo liegt also das Problem, das Wacom Cintiq 21UX nicht anteilig in Rechnung zu stellen, wie oben geschehen? Druckereien stellen ihre Maschinen auch anteilig in Rechnung, denn wie sollten sie sonst die teuren Maschinen (vor)finanzieren? Was sind dagegen schon die Kosten für ein Wacom Cintiq 21UX, im Vergleich zu einer neuen Buchdruckmaschine?

Erbsenzähler rechnen sogar wie folgt:

+ 30 Min. Stromverbrauch
+ 30 Min. mechanische Abnutzung des Stifts durch Reibung
+ 30 Min. mechanische Abnutzung des Tabletts durch Reibung
+ 30 Min. Betriebsdauer (Computer, Bildschirme, Stift und Tablett)
+ 30 Min. Abnutzung der Fingernägel
+ 30 Min. Nutzung des Augenlichts, Bonbons, Speichel
+ 30 Min. Streicheln des Hamsters (Prävention am Arbeitsplatz)
+ 30 Min. WC-Nutzung (aus Angst, den Abgabetermin nicht zu schaffen)
+ 30 Min. Streit mit den Nachbarn, die einem aus dem "Konzept "bringen
+ 30 Min. Pizza essen (leerer Magen übergibt sich nicht gern)
usw.

Alles und jeder kann verrechnet werden. Ist nur eine Frage der Rechnungspositionen und der Verhältnismäßigkeit! Hauptsache, am Ende sorgt der Rechnungsendbetrag nicht für ein Koma beim Kunden.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Sterling schrieb:
[…]

Alles und jeder kann verrechnet werden. Ist nur eine Frage der Rechnungspositionen und der Verhältnismäßigkeit! Hauptsache, am Ende sorgt der Rechnungsendbetrag nicht für ein Koma beim Kunden.

- Sterling

You’re getting into very deep water now, Sterling; auf jeden Fall sorgt eine solche Rechnung, wie Du sie aufgestellt hast, für ein Glücksgefühl bei der Steuerbehörde, zumindest dann, wenn sie von einem "Künstler" ausgestellt wird…

Zur Erinnerung: "Künstler" ist man, wenn man vom Übertragen von Nutzungsrechten an selbstgeschaffenen Werken lebt; der aufzuführende Mehrwertsteuersatz für Nutzungsrechtsübertragung beträgt derzeit 7%.
Stellt man vieleviele Rechnungen mit Posten, die mit 16% abgerechnet werden (die Erstellung einer Illustration gehört eigentlich dazu, wird aber, da sie unmittelbar zur Übertragung der Nutzungsrechte daran nötig ist, nicht mit 16, sondern ebenfalls mit 7% berechnet), reibt sich das Finanzamt die Händchen und verlangt, dass man endlich mal ein Gewerbe anmeldet.
Folge: Gewerbesteuer und Rausschmiss aus der Künstlersozialkasse.

Im Falle von Illustration (das wäre mein Metier) ist das ganz klar nicht so, anders allerdings sieht es in der Grafik aus.
Vor ca. 1o Jahren schon hatte der Bund Deutscher Grafiker (der damals noch recht aktiv war, und nicht, wie später, ein "finanzielles Versorgungswerk" älterer Herren, die den Vorstand besetzten) in einem "Brandbrief" von einem Grafiker berichtet, der, sich ganz als "Künstler" sehend, ALLE Posten auf seinen Rechnungen mit 7% abrechnete.

Das Finanzamt sah das allerdings anders, und verdonnerte ihn zur Nachzahlung auf die fehlende Summe, die sich ergab, wenn er 16% genommen hätte - RÜCKWIRKEND AUF 5 JAHRE.
Man riet den BDG-Mitglieder damals, alle Posten genauestens mit den Prozentzahlen abzurechnen, die für die Leistungen in Frage kämen, und, falls jemand seinen "Künstler"-Status beibehalten wolle, dass die 16%-Leistungen auf jeden Fall eine bestimmte Grenze (ich glaube mich zu erinnern, dass es 1o% der Gesamtleistungen waren) nicht überschreite, sonst drohe der Entzug des "Künstler"-Status.
Des weiteren empfahl man schon damals, sich bei diesbezüglichen Fragen NICHT an die zuständige Finanzbehörde zu wenden - man könne dadurch "schlafende Hunde wecken".

Wie es heute geregelt wird, kann ich nicht sagen, da es mich auch nie besonders interessiert hat - wie gesagt, ich bin KEIN Grafiker.
 
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Folge: Gewerbesteuer und Rausschmiss aus der Künstlersozialkasse.

Einspruch, Euer Ehren!

Niemand muss einen Rausschmiss aus der Künstlersozialkasse befürchten, wenn eine Kombination aus einer künstlerisch/gewerbliche Tätigkeit vorliegt und Rechnungen mit 16% MwSt. ausgewiesen sind. Dazu gibt es u. a. folgende Urteile vom BFH (Bundesfinanzhof):

Industrie-Designer; auch im Bereich zwischen Kunst und Gewerbe kann gewerblicher Verwendungszweck eine künstlerische Tätigkeit nicht ausschließen.
(BFH vom 14.12.1976, BStBl 1977 II S. 474),

Werbung; Tätigkeit eines Künstlers im Bereich der Werbung kann künstlerisch sein, wenn sie als eigenschöpferische Leistung zu werten ist.
(BFH vom 11.7.1991, BStBl 1992 II S. 353)

Nach dem Studium (u. a. Kommunikationsdesign) war ich für 2 Jahre Mitglied bei der Künstlersozialkasse und die einzige Bedingung war der Nachweis meines Diploms sowie Rechnungen aufgrund bisheriger Aktivitäten. Meine damalige Tätigkeit lag zu 100% im Bereich technischer 3D-Visualisierung und Computeranimation und die Auftraggeber waren Kunden aus der Industrie (Werkzeuge und Maschinen) und das Fernsehen. Zu keiner Zeit hatte ich Probleme mit der Einhaltung der Voraussetzungen für eine weiterführende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, denn selbst Teaser, die im Auftrag des Fernsehens entstanden sind, sind laut BFH eigenschöpferische Leistungen, obwohl sie einer gewerblichen Sache dienen.

Mit einer überzeugenden Dokumentation der eigenen Tätigkeit, wird es selbst für den nicht einschlägigen Sachbearbeiter des Versicherungswesens nachvollziehbar sein, den Erfordernissen gerecht zu werden. Selbst die Kooperationspartner unseres Studios, die u. a. Großbildprojektionen für Messepräsentationen realisieren, sind Mitglieder bei der Künstlersozialkasse und es gibt keine Rechnung von ihnen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer in Höhe von 16%. Eine mögliche Einzelfallentscheidung schließt sich damit aus.

Wenn ich weit zurück blicke, dann gab es noch nie eine Rechnung von mir mit 7% oder anderen Angaben und was wurde ich nicht schon vom Finanzamt beleuchtet, weil es die Sachbearbeiter nur schwer nachvollziehen konnten, das ich für eine "künstlerisch/gewerbliche" Tätigkeit für 6 Wochen ans andere Ende der Welt reiste, um nicht nur als Designer sondern auch als Tontechniker tätig zu sein (vormittags als Techniker bei Dreharbeiten, in den Abendstunden AD bei der Postproduktion). Es gibt Vorschriften und Voraussetzungen und es gibt Urteile und Anwälte. Und selten passen alle Komponenten zusammen, wie es von Beamten für Bundesbürger zwar gern gesehen wird, aber nur in den seltenen Fällen zutrifft. Wer potentiellen Fallen vom Tag X aus dem Weg gehen möchte, macht es von Beginn an wie die großen Unternehmen. Ein Mix aus allen Bereichen, denn wo bleibt die soziale Gerechtigkeit, wenn ein Schmuckdesigner (Objektdesign) bei der Anfertigung einer Kollektion zur Gewerbesteuer verdonnert wird, während ein Industriedesigner bei Audi davon befreit sein könnte, falls dieser seine schöpferischen Leistungen laut BFH richtig dokumentiert und die Wege der Gerichtsbarkeit für sich in Anspruch nimmt – und Recht erhält? Beide Studiengänge führen zum gleichwertigen akademischen Grad und zur identischen Berufsbezeichnung Diplom-Designer (FH). Unterschiede liegen nur in den jeweiligen Fachbereichen und Schwerpunkten.

"Künstler" sind alle Menschen - auch Lebenskünstler. Aber Tätigkeiten aus eigenschöpferischen Leistungen zu dokumentieren, ist eine völlig andere Sache. Und exakt da liegen die Unterschiede, ob als Freiberufler oder als Aktiengesellschaft spielt dabei keine Rolle. Es geht immer nur um die Nachvollziehbarkeit für Dritte. Wäre es nicht so, dann würde unser Studio nicht existieren, die Auftraggeber auch nicht. Für Sachbearbeiter des Finanzamtes sind doch alle "Künstler" Mitbürger, die in der Fußgängerzone "schöne Bildchen malen". Heute kann ich das nachvollziehen, denn auch ich war mal Landesbeamter und dachte nur von 8.00 bis 16.00 Uhr.

- Sterling
 
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verstehe.
bzw, falls ich es richtig verstehe, müsste ich dann mein pauschalangebot
aufdröseln, z.b: 1000,- pauschal: beinhaltet 25,- Datenträger + brennen, 50,- für 15 x Mail-Versand + anhang, 100,- für 5 telefonbesprechungen a 1h, arbeitsaufwand....++++

ja oder nein?
 
Ja, was das Aufdröseln der Positionen und Zuordnungen betrifft.
Ja, wenn es die Transparenz betrifft (gilt für Anbieter und Abnehmer).
Ja, damit Betriebskosten und Fremdkosten eindeutig ersichtlich sind.
Ja, im Sinne des Wettbewerbes.*

*... sonst kommt König Kunde bei einem Preisvergleich mit Angeboten von Mitbewerbern auf die Idee, Deinen Pauschalsatz als reinen Stundensatz zu bewerten und das stimmt ja nicht, wenn sich darin auch Selbstkosten und Fremdkosten befinden, an dem man sich nicht bereichern kann - ganz im Gegenteil.

Sicher willst Du auf Deine Art auch die Bürokratie abbauen, aber bei Rechnungen sollte das besser nicht stattfinden, denn würden alle Unternehmer die "elegante Schlichtheit" ihrer Produkte auf die Abrechnung übertragen, dann stünde beim nächsten Autokauf folgender Hinweis auf der Rechnung:

"1 x Auto. 36.000 Euro. Danke."

Stimmt zwar und spielt für König Kunde keine Rolle, solange man das erhält, wofür man bezahlt, aber das Finanzamt verfügt nicht über die imaginäre Vorstellungskraft, sich Details auszumalen. Ist das Auto nur ein seltenes Sammlerstück (z. B. Modell für den Schaukasten im Büro) oder tatsächlich ein (Nutz)Fahrzeug für das Unternehmen? Im ersten Fall wären es keine Betriebskosten, im zweiten Fall eventuell schon.

Bereit, wenn Sie es sind!

- Sterling
 
verstehe. ich dachte nur bisher dass v.a. nach der abgabe eines pauschalangebots von meiner seite die details eben nicht wichtig sind, da ich nicht auf stundenlohn arbeite. aber ich bin für transparenz. wie kann ich nun rausfinden, welcher preis(e) realisitsch sind für solche kleinen dinge wie cd brennen, email verkehr usw.. mir sind noch ein paar preise im kopf von früher, aber nur von agenturseite, mit 10 mitarbeitern und 20 macs etc....

danke
 
wie kann ich nun rausfinden, welcher preis(e) realisitsch sind für solche kleinen dinge wie cd brennen, email verkehr usw..

Das und vieles mehr, mein lieber Peppermint, ist und bleibt die 1.000.000 Euro Frage in allen Berufen und Branchen, denn es gibt zwar viele Empfehlungen und Erfahrungen, aber keine Verbindlichkeiten darüber, welche exakte Leistung welchen exakten Wert besitzt. Auch ich betreibe als Teilnehmer keine aktive Sterbehilfe für den Wettbewerb und halte mich in Preisfragen stets bedeckt, denn wenn ich z. B. 10 Euro für das CD-Brennen ausrufe, steht jemand hinter mir, der es für 5 oder 2 Euro macht – zur Freude der Kunden, aber sicher nicht zur Freude der Anbieter. Getreu meiner Vorgehensweise bei Auktionen, lasse ich mir vor der Eröffnung der Versteigerung eine Nummer zuteilen und gebe ein Höchstgebot ab. Das Limit wird aber erst bekannt, wenn ich ein prachtvolles Stück als Eigentümer entgegen nehme – auf keinen Fall früher. Denn wer möchte schon Sorge dafür tragen, dass man überboten wird? Im Fall einer Dienstleitung verlaufen dagegen alle Gebote stets nach unten.

Nur bei Amateuren stehen Preise auf der Speisekarte.

- Sterling
 
Sterling schrieb:
(..)Es geht immer nur um die Nachvollziehbarkeit für Dritte.(..)
so wie ich die vielen postings hier gesehen habe, es müsste auch um die auslegung gehen, da es offensichtlich keine eindeutigen richtlinien gibt (geben kann?) -> korrigiere mich wer, sollte ich falsch liegen.

und wenn es tatsächlich um die auslegung geht, dann ist jede ungereimtheit (sprich: erbsenzählerei der 16% und 7% ust-sätze) im besten falle eine zusätzliche überzeugungsarbeit. schlimmstenfalls bedeutet das einen rauskick aus der kasse.

die frage wäre, ob sich die künstler diese arbeit antun, sei es aus psychologischen oder einfachen zeitgründen. nicht jeder ist so redegewandt wie du, sterling ;) besonders die bildenden künstler haben da oft ihre probleme mit der sprache.
rob
 
Nun, Rob, ich fürchte, andersrum wird ein Schuh draus:

Sprachbegabung und Erfolg in der (bildenden wie angewandten, auftragsgebundenen) Kunst hängen oft unmittelbar voneinander ab - ich kenne keinen erfolgreichen bildenden Künstler, der ein Problem mit der Sprache hat.

Wobei ein "Solotalent" bei der Sprachbegabung nicht unbedingt einen automatisch einsetzenden Erfolg zur Folge hat; ein wenig Talent in der Ausübung der Kunst muss dabei auch noch in’s Spiel kommen.
 
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