Rechnung in 06 Geld in 07, was nun ?

S-O

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Hi!

Eine kleine Frage: Habe eine Dienstleistung in 2006 (ohne Ausweisung der MwSt, weil Kleinunternehmerregelung) erbracht, die Rechnung in 2006 gestellt und das Geld auf dem Konto im Januar 2007 erhalten.

Muss ich diese Einnahme in der Steuererklärung 2006 oder erst nächstes Jahr 2007 angeben ?

S-O
 
Hi S-O :)
Laut meiner Steuerberaterin muss man das Geld immer in dem Jahr angeben,
in dem mans auch aufs Konto bekommen hat.

Gruß - Melamint
 
Danke !

Hi Melamint,

danke für die Info. Wie sieht es denn mit Dir am nächsten Mittwoch aus (13. Mainz MUT) ?

Was halt ein bisschen komisch ist: Mein Gehalt bekomme ich immer schon am Ende des Vorgängermonats. Mein Januargehalt 2007 habe ich so z.B. schon am 29.Dez.06 bekommen. Trotzdem gehört es für die Einkommenssteuererklärung zum nächsten Jahr (2007).

Grüße aus Mainz nach Wiesbaden
S-O
 
Aha, ein sondergelagerter Fall...
Hab auch mal einen Vorschuss abrechnen müssen. Auch in dem Jahr, in dem ich ihn erhalten hab,
auch wenn die Rechnung und die Rest-Zahlung im Jahr darauf kamen.
Dann einfach mal Deinen Steuerberater fragen?

nächsten Mittwoch weiß ich noch nicht... je nach Auftragslage.
Werd ich also spontan entscheiden :)

Gruß - Melamint
 
Innerhalb eines gewissen Zeitraums um den Jahreswechsel sind u.U. Einkünfte und Ausgaben in das Jahr dem sie wirtschaftlich sachlich zugehörig sind zu buchen.

Als Ausnahme vom Zufluss- und Abflussprinzip bestimmt das Gesetz die Zurechnung von Zu- bzw. Abflüssen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies gilt dann, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt und diese kurz vor oder nach Jahreswechsel fließen. Die Rechtsprechung versteht darunter einen Zeitraum von zehn Tagen und verlangt, dass Fälligkeit und Zu- bzw. Abfluss in diesem Zeitraum liegen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip

Mehr weiß Dein Steuerberater ;)

Gehalt = regelmäßig
Deine Rechnugn = wohl nicht regelmäßig
 
Hi,
bei Kleinunternehmern gilt soweit ich weiß das Datum der Rechnung d.h. wenn Du die Rechnung am 24.12.06 gestellt hast wird dieses Datum als "Geldeingang" gewertet.

Gruß
kaboo_ki
 
Nee, das kann nicht sein, oder?
Was ist, wenn Du das Geld gar nicht bekommst?
 
Will jetzt hier nicht den Teufel an die Wand malen. Wie die anderen schon geschrieben haben um sicher zu gehen Steuerberater fragen. Meine mich aber an eine solche Regelung aus meiner Kleinunternehmerzeit erinnern zu können.

Edit: falls Du keinen Steuerberater hast (was allerdings empfehlenswert ist) einfach mal bei deinem Finanzamt anrufen, die können dir solche Fragen auch beantworten
 
M.W. gilt das Rechnungsdatum nur dann, wenn man Gewinnermittlung über Betriebsvermögensvergleich macht (Bilanz / GuV), dann man die Rechnung dann als Forderung bilanziert.
 
Hallo, meines Wissens nach gilt bei kleinuternehmen das Datum des Geldzuflusses (Bar, Überweisung). Bei doppelter Buchführung gilt das Datum der rechnungserstellung.
 
Das erste was mein Steuerberater gemacht hat:
Er hat's bei mir so umgestellt, dass der Geldeingang auf meinem Konto ausschlaggebend ist (keine Ahnung, wie man das in der "Fachsprache" nennt).

Hatte das vorher auch so abgerechnet, dass das Rechnungsdatum zählt.
Ist aber nicht so praktisch, wie Melamint schon geschrieben hat, wenn man das Geld erst einige Zeit später bekommt.

Stell dir vor, du schreibst im Dezember eine Rechnung über 5.000 Euro.
Die Rechnung wird aber erst in 6 Monaten bezahlt.
Das Finanzamt will aber trotzdem schonmal Kohle von dir. ;)
 
NetNic schrieb:
keine Ahnung, wie man das in der "Fachsprache" nennt

Im Umsatzsteuerbereich unterscheidet man Soll- und Istbesteuerung. Bei der Sollbesteuerung (der Standardfall) wird die Steuer dann fällig, wenn die Leistung erbracht ist (normalerweise mit Rechnungsstellung!).
Als Kleinunternehmer kann man aber die Istbesteuerung beantragen. Dann werden Steuern erst fällig, wenn das Geld auch eingegangen ist.

Im Bereich der Einkommensssteuer gilt das Zuflussprinzip - wie schon oben genannt. D.h. die Zahlung in 2007 wird für Dich auch erst in 2007 steuerpflichtig.

--- more info ---
 
melamint schrieb:
Nee, das kann nicht sein, oder?
Was ist, wenn Du das Geld gar nicht bekommst?

Da gibt es so doofe Begriffe wie "Soll-Versteuerung" und "Ist-Versteuerung".
Meistens, aber nicht immer: Kleine Firma => Ist, große Firma => Soll.
Bedeutet bei großen Firmen: Mit Schreiben der Rechnung wird diese umsatzwirksam, geht ggf. in die G+V/Bilanz und die MWST wird ans FinAmt abgeführt. "Platzt" eine Rechnung, kann man das ... sagen wir "rückwirkend" wieder rausnehmen, notfalls auch im nächsten Jahr. (Ausbuchen von Forderungen).

Ein Bekannter hat einen Optiker-Laden, bei dem gilt auch das Datum des Geldeinganges auf dem Konto, z.B. bei Kartenzahlung.

Dennoch ist im Zweifelsfall der Steuerfuzzi zu befragen.
 
melamint schrieb:
Aha, ein sondergelagerter Fall...
Gruß - Melamint

Achtung: Off topic!

Korrekt muss es heißen:
"ein spezial gelagerter Sonderfall"
(Justus Jonas in "Die Drei ??? und der Super-Papagei", Folge 1)
:p
 
Kleinunternehmer dürfen eine Einnahmen-/ Überschussrechnung machen (EÜR) und müssen keine Bilanz erstellen, dürfen aber eine Bilanz erstellen.

Nur bei einer EÜR ist die IST-Versteuerung (ertragswirksam ist der Geldeingang) möglich, wenn bestimmte Umsatz- / Gewinn- und Betriebsvermögensgrößen in einem gewissen Rahmen liegen.

Aufgrund ihres geringen Einkommens liegen Kleinstunternehmer unterhalb dieser Grenzen. Da sie in der Regel nicht auf eine Bilanzierung optieren, und eine EÜR durchführen gilt: IST-Versteuerung, also Einnahme in 2007.
 
So wie Meeregrund sehe ich dies auch!

Aber es reicht ja ein Anruf bei seinem
Finanzamt und er bekommt erschöpfende
und (noch) kostenfreie Auskunft.

Gruss Jürgen
 
Kleinunternehmen/Freiberufler ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) mittels Vordruck (Anlage EÜR).

Bis zu einer Grenze von 17.500 Euro reicht sogar eine "formlose Gewinnermittlung" und man kann sich den EÜR-Vordruck ersparen.

Kleinunternehmen/Freiberufler wenden die IST-Versteuerung an.

Das bedeutet im Klartext: der Zeitpunkt des Geld-Zuflusses ist entscheidend, also das Datum der tatsäclichen Gutschrift auf dem Konto.
 
Wie sieht es im Umgekehrten fall aus?

Rechnung wurde in 06 gestellt, Geld in 07 abgebucht.
Muss ich das dann auf die 06er Ein/Ausgaben Tabelle schreiben?
 
asylum schrieb:
Wie sieht es im Umgekehrten fall aus?

Rechnung wurde in 06 gestellt, Geld in 07 abgebucht.
Muss ich das dann auf die 06er Ein/Ausgaben Tabelle schreiben?

Es gibt keinen umgekehrten Fall bei der Gewinnermittlung. Wenn du der Ist-Versteuerung unterliegst, ist das Datum der Rechnung unerheblich, es zählt das Datum des Geldflusses.
 
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