Quittungen in der Buchhaltung

Kirzz

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Ich teste gerade Umsatz Pro 2013. Da ich kein Kaufmann bin, eine Frage an die Kaufleute:

Rechnungen lassen sich per "Neuer Posten" manuell ins Programm für die Umsatzsteuer übernehmen. Wie wird in der Buchhaltung mit Quittungen, einfachen Kassenbons, umgegangen? Werden diese auch als Posten ohne Rechnungs-Nr., wie normale Rechnungen, in die Buchhaltung eingepflegt?
 
Normalerweise werden die direkt gegen Kasse gebucht.

Also Quittung über € 100,00.

Buchung: Kosten/VSt an Kasse
 
Normalerweise werden die direkt gegen Kasse gebucht.

Also Quittung über € 100,00.

Buchung: Kosten/VSt an Kasse

Was ist mit Quittungen unter € 100? Eine Tankquittung kann auch darunter liegen.

F 1600 Konto: Kasse
Das konnte ich in der Suche unter Kasse nicht finden, wäre es korrekt dieses Konto dafür zu nutzen?
 
Die Höhe der Quittung/Barzahlung ist unerheblich, € 100,00 waren nur ein Beispiel., das "über" war wohl mißverständlich.

Das Konto "Kasse" ist richtig.
 
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Müssen alle Posten einem Konto zugeordnet werden?

Was ist z.B. mit Rechnungen von Kleingewerblern die umsatzsteuerbefreit sind? Wie werden diese verbucht?
In der Liste ist '(AM 4120) Steuerfrei Umsätze § 4 Nr. 11 UStG' enthalten, wäre das korrekt für Buchungen die ich als Rechnung von Kleingewerblern erhalte?

Wie sieht es mit einer Kleingewerbler-Rechnung aus Österreich aus, welchem Konto wird diese Rechnung zugeordnet. In Österreich ist es Steuerbefreiung lt. Kleinunternehmergesetz gem. §6 Abs. 1Z27 UStG - das darf ich wahrscheinlich nicht dem Konto 'AM 4120' verbuchen, oder?
 
Du hast immer Konto und Gegenkonto.

Also Tankquittung = Kfz.-Kosten an Kasse
Oder Quittung über Büromaterial = Büromaterial an Kasse

Bei Quittungen von Kleingewerblern darfst du halt keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Mit deinen Kontonummern (1600,4120 etc.) kann ich nicht soviel anfangen, da es verschiedene Kontenpläne gibt.

Hier ist z.Bsp. Kasse=1000.


Was für ein Gewerbe hast du überhaupt?
 
Was für ein Gewerbe hast du überhaupt?
Ich habe kein Kleingewerbe, beauftrage aber ab und zu Programmierer im europ. Ausland die Kleingewerbler sind. Ich bekomme deren steuerbefreite Rechnungen, und frage mich nun, wohin damit in meiner Buchhaltung?

In Umsatz Pro ist eine umfangreiche Kontenliste, da ich aber kein Kaufmann bin, bin ich überfragt, welchen Konten was zugeordnet werden muss? Kleingewerbler im Ausland wäre ein Posten den ich nicht zuordnen kann.
 
Die gehören ganz normal in deine Kosten, du darfst nur keine Vorsteuer in Abzug bringen.
 
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