QuickTime Pro verkaufen möglich?

Horror

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Hallo Gemeinde. Ich habe grade mal im Netz gestöbert, aber diesbezüglich nichts gefunden (auch in der Eula nicht, oder ich war blind :D). Vor einiger Zeit habe ich mir QuickTime Pro und die MPEG2-Wiedergabekomponente gekauft. Nur wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass der Kauf von DVD Studio Pro 3 bevorsteht ;) Naja, nun habe ich die beiden Sachen quasi vergeblich gekauft, da diese ja auch in DVD SP enthalten sind. Nun meine Frage: ist es erlaubt, die Lizenz weiter zu verkaufen? Wie sieht es mit der MPEG2-Wiedergabekomponente aus? Wo gibt es eventuelle Formulare zum Übertragen der Lizenz?

Danke für eure Hilfe :)

Horror
 
*schieb* ;)

Horror
 
Gibt es das EULA irgendwo zu lesen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Apple dass nicht geregelt hat. Sonst mal schnell per PN, aber ich habe nur die Zeit, einmal kurz darüber zu fliegen.
 
Hi. Mist, habe grade nochmal Google angeschmissen und der erste Hit brachte eine Seite, wo unter anderem das hier stand:

Inappropriate Use
End Users MAY NOT resell, rent, lease, sublicense or lend the Software.

Oder ich sehe das im falschen Zusammenhang. Kannst ja selber mal (netterweise ;) ) gucken: Klick

Horror
 
Wenn nichts weiter angegeben ist, dann gehe doch nach dem alten Schema vor: Ware gegen Geld.
Dem Käufer gibst du die Seriennummer und den Datenträger oder was auch immer und löscht das dann nach erfolgreichem Verkauf von deinem Mac. Somit hast du das Recht an der Nutzung der Software weiterverkauft. Apple schreibt da wohl nichts vor, das eine Weitergabe verbietet. Höchstens bei einem OS X out of the box, das mit einem Mac im Bundle kam, könnte da rausfallen.
 
Tja, eben noch einmal nachgelesen. Der genannte Text des License Agreement ("resell") ist in der Tat eindeutig. Dir wird bei Weiterverkauf üblicherweise nichts Böses passieren, aber ein Käufer hätte dann keine Lizenz erworben :(
 
ich habe jetzt auch nicht wirklich den plan, aber meines wissens darfst du die schon weiter verkaufen, denn was apple da schreibt ist glaube ich nicht 100% gültig, denn laut anderen gesetzen darfst du als privatperson alles weiterverkaufen. (solange es jetzt keine kopie oä ist) auch bei adobe, macromedia steht das immer dabei, wird aber dennoch fleißig über ebay verkauft. aber wie gesagt, die genau gesetzeslage kenne ich nicht.
 
Hallo

Sehr interessantes Thema habe in der Sache grade mal einen Freund gefragt der Studiert Jura und macht seinen Fachanwalt für Vertrags und Medien Recht .

Und der hat mir eine klare aussage zu dem Thema gegeben :

Alles was man legal erworben hat darf man auch weiter Verkaufen einzige Ausnahme sind Bundle Versionen bei allen anderen Programm kann völlig legal weiterverkaufen unabhängig von dem was der Hersteller sagt.
Man darf nur eben das entsprechende Programm nicht weiterhin auf dem Rechner belassen oder noch Sicherheitskopien besitzen.
Allerdings sollte man beim verkauf von Software alles schriftlich festhalten.




Gruß
Aus Hamburg
Marco
 
Hallo. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

@Marco: ist es denn auch gestattet, wenn es ausdrücklich verboten ist wie im oben genannten Fall? In meinem Fall wäre ja für die gebundlete Version von QT6 Pro / MPEG2 aus dem DVD SP 3-Paket der Verkauf untersagt. Die vorher gekauften Versionen (bzw. der Download aus dem Apple Store) wäre demzufolge erlaubt. Mich würde halt nur das Verfahren entgegen der EULA ein wenig stören...

Horror
 
Die EULA hat hier wohl wie AGB auch oft ungültige Passagen.
 
Genau, wech mit EULA und AGB, wer braucht die denn heutzutage noch...

@horror: Ich würd mir da nicht so viele Gedanken machen, ab damit in den
nächsten Kleinanzeiger oder bei eBay oder im nächsten Supermarkt an die
Pinnwand.
 
@HAL9500: so bin ich halt ;) Wollte das nur vorher genau abklären, damit weder Käufer noch Verkäufer auf der sicheren Seite sind.

Nagut, dann werde ich das mal in den Kleinanzeigenmarkt stellen ;)

Horror
 
Ok, einmal rufe ich noch in der Wüste ;): Probleme *können* auftauchen, wenn man bei Apple dafür Support anfordern oder sich mit Namen registrieren möchte/muss.

@marco312: Seit wann kann man während des Studiums einen Fachanwalt machen? Und von dieser Fachanwaltsausrichtung habe ich auch noch nie etwas gehört, obwohl ich damit täglich zu tun habe (bin studierter Jurist, arbeite aber nicht als Anwalt)... Sorry, kurz OT, weil mich das wirklich interessiert. Es gibt folgende Fachanwälte: Arbeits-, Familien-, Insolvenz-, Sozial-, Steuer-, Straf- und Verwaltungsrecht. Kannst Du ihn noch mal fragen, und dann per PN? Besten Dank. Oder will er das vielleicht *später* als anwaltlicher *Tätigkeitsschwerpunkt* machen? Anyway, bin nur etwas verwundert, aber es kann sich ja vieles verändert haben, seit ich meine Ausbildung beendet habe ;)
 
@songliner: na toll :D Jetzt habe ich mal direkt ne Mail an Apple geschickt und die Anzeige wieder entfernt. Habe dich btw. schon verstanden, deine Beiträge gingen bei weitem nicht ungehört unter ;) Ach ist das alles ein OberDoppelRiesenMist (um es mit den Worten von Bernd dem Brot zu sagen) ;)

Horror
 
Nachtrag: habe einfach nochmal Quicktime installiert und da kam ja vorher das Lizenzabkommen und was stand da ;) (wen es interessiert):



3. Übertragung. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Apple Software zu vermieten, verleasen, verleihen oder Unterlizenzen für die Apple Software zu vergeben. Sie sind jedoch berechtigt, eine einmalige, permanente Übertragung aller Ihrer Lizenzrechte an der Apple Software an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt: (a) die Übertragung umfaßt die komplette Apple Software, einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten Materialien und diesen Lizenzvertrag; (b) Sie behalten keine Kopie der Apple Software oder von Teilen der Apple Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden; und (c) die Partei, die die Apple Software erhält, liest und akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.

Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien: Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder Ihnen auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte Apple Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die Übertragung dieser Software ist nicht zulässig.

Horror
 
Klasse, so gehört sich das eigentlich auch für Standard-Software! Dann ist ja alles klar, viel Glück beim Verkauf ;)
 
Hehe, thx ;) Schon im Anzeigenmarkt *G*

Horror
 
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