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YellowFrog
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Hallo und guten Tag,
folgendes Problem hat sich bei mir ergeben. Als freier mitarbeite bin ich von einer Werbeagentur eingestellt wurden. Da es ein führere Kollege von mir und halber Freund war sollte alles fai abgehen. Geplant war auch, das ich später als Gesellschafter in eine GbR mit einsteige. wir wollten nur meine Förderung, die ich vom Arbeitsamt erhalte auslaufen lassen. Es wurde bis dahin natürlich ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Im Vertrag steht, das projektbezogen abgerechnet wird. Die Bezahlung erfolgt unbar nach Zahlung des Kunden. angestrebt wird ein monatliches Honorar von 1200 Euro. Vertrag auf unbegrenzte Zeit, Kündigungsfrist 3 Monate.
Jetzt die wichtigste Klausel.
Die Gewinne werden durch 3 geteilt.
(Firmeninhaber, ich und noch ein anderer freier Mitarbeiter, der auch später als Gesellschafter mit in die dann neu zu gründende GbR einsteigen sollte)
Klingt komisch, aber war von uns Dreien halt so geplant.
Nach 4 Monaten wurde es mir dann doch zu wurstelig und ich habe gekündigt. Geld bis dahin noch keins gesehen. (z. Glück hatte ich mein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt).
Nach meiner Kündigung hatte ich ja meine Forderungen aufgelistet. Schließlich gehört mir ja laut vertrag ein Drittel des Gewinns.
Das Geld sollte ich auch bekommen.
Jetzt das Problem.
Gewinn = Einnahmen - Kosten
Als Kosten hat er zum Beispiel die Büromiete mit eingerechnet.
Das Büro war ein Provisorium in seiner Privatwohnung.
Da hat er auch Strom, Wasser und so weiter mit abgezogen.
Weiterhin seine Steuerberaterkosten und Neuanschaffung von Technischen geräten und Arbeitsmaterialien, welche wir für die Projekte benötigten.
Was kann er alles mit in seine Kosten bei projektbezogener Abrechnung reirechnen und was nicht. Gibt es da Gesetze. Wo kann ich mich schlau machen. Im Vertrag ist zu Kosten und Fixkosten leider nichts geregelt.
Naja. Ist wohl alles ziemlich Konfus.
Bin Dankbar für jede Antwort.
Grüße alle
YF
folgendes Problem hat sich bei mir ergeben. Als freier mitarbeite bin ich von einer Werbeagentur eingestellt wurden. Da es ein führere Kollege von mir und halber Freund war sollte alles fai abgehen. Geplant war auch, das ich später als Gesellschafter in eine GbR mit einsteige. wir wollten nur meine Förderung, die ich vom Arbeitsamt erhalte auslaufen lassen. Es wurde bis dahin natürlich ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Im Vertrag steht, das projektbezogen abgerechnet wird. Die Bezahlung erfolgt unbar nach Zahlung des Kunden. angestrebt wird ein monatliches Honorar von 1200 Euro. Vertrag auf unbegrenzte Zeit, Kündigungsfrist 3 Monate.
Jetzt die wichtigste Klausel.
Die Gewinne werden durch 3 geteilt.
(Firmeninhaber, ich und noch ein anderer freier Mitarbeiter, der auch später als Gesellschafter mit in die dann neu zu gründende GbR einsteigen sollte)
Klingt komisch, aber war von uns Dreien halt so geplant.
Nach 4 Monaten wurde es mir dann doch zu wurstelig und ich habe gekündigt. Geld bis dahin noch keins gesehen. (z. Glück hatte ich mein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt).
Nach meiner Kündigung hatte ich ja meine Forderungen aufgelistet. Schließlich gehört mir ja laut vertrag ein Drittel des Gewinns.
Das Geld sollte ich auch bekommen.
Jetzt das Problem.
Gewinn = Einnahmen - Kosten
Als Kosten hat er zum Beispiel die Büromiete mit eingerechnet.
Das Büro war ein Provisorium in seiner Privatwohnung.
Da hat er auch Strom, Wasser und so weiter mit abgezogen.
Weiterhin seine Steuerberaterkosten und Neuanschaffung von Technischen geräten und Arbeitsmaterialien, welche wir für die Projekte benötigten.
Was kann er alles mit in seine Kosten bei projektbezogener Abrechnung reirechnen und was nicht. Gibt es da Gesetze. Wo kann ich mich schlau machen. Im Vertrag ist zu Kosten und Fixkosten leider nichts geregelt.
Naja. Ist wohl alles ziemlich Konfus.
Bin Dankbar für jede Antwort.
Grüße alle
YF