PowerBook 15" ALU ständig defekt - was tun?

Original geschrieben von grizzlychris


Laut c't hat Apple noch mit am besten abgeschnitten, es muss wohl noch schlechteren Service bei anderen Hardwareherstellern geben!
Unglaublich, aber wahr!:(

Chris

Was meinste warum es Acer, Toshiba und !Gericom! sooo günstig gibt... es muss gespart werden und WO? ----> Am Service... ist leider so...

Apple verdient was an seinen Produkten - und das ist gut so! Weil den Service den Apple mir jetzt geboten hat, dafür sehe ich es ein paar Euro mehr zu zahlen... Und das sagt jemand der im Media Markt Service tätig war *ggg* Von Sony bis hin zu Canon und und und und und... keiner war bzw. ist so gut/schneeeeell/nett/zuverlässig wie Apple...

Da zahle ich gerne mehr...
 
Die unendliche Geschichte endet?

*Fredrauskram*

Ich war gerade bei meinem Applehändler.
Mein PowerBook ist wieder mal defekt. Siehe bei Interesse hier & hier

Das Bluetooth Modul ist wohl defekt. Das wäre die 4. Reparatur!

Da ich APLA habe, warte ich nun auf ein Leihgerät, wenn es da ist gebe ich mein PB ab *heul* und warte darauf, daß ich ein Neues bekomme.

Mein Händler hat freundlicherweise Wandlung beantragt. ;)
 
001.gif


Dann warte ich mal ab, ob Apple mir tatsächlich ein neues Book gibt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aida_w schrieb:
Sagt mal, ist das Alu-oder Titanium PB wirklich so ein Sch...-teil?
Nein - wobei ich beim meinen Geräten sagen kann, dass das "alte" Titanium eine bessere Verarbeitungsqualität hat.

Das ist z.B. an der Tastatur und am Displayverschluss zu bemerken. Diese Dinge funktionieren nach 1,5 Jahren teilweise besser als an meinem neuen ALU PB.
 
käuferrechte!

nun mal ein kleiner exkurs für alle problemgeplagten, da ich merke, dass es immer wieder verwirrung gibt:
kauft ihr euer book beim händler dann habt ihr mit diesem einen vertrag. ER muss euch auch die rechte gewähren die ihr habt:

1. das erste nennt sich nacherfüllung, also beseitigung des mangel oder lieferung eines mangelfreien gerätes (der händler hat aber ein wahlrecht und kann somit zunächst reparieren);

2. ein weiteres recht heisst rücktritt (früher wandelung), das habt ihr aber erst wenn eine angemessene frist zur nacherfüllung erfolglos abbelaufen ist (ALSO BITTE EINE FRIST SETZEN! das versteht euer händler meist nicht und verweist auf apple, das ist wurscht denn ihr habt einen vertrag mit dem händler und nicht mit apple! das ganze einfach auf den reparaturauftrag drauf schreiben; was angemessen ist hängt vom einzelfall ab, 3 wochen darf es eigentlich nicht dauern),
diese frist benötigt ihr nicht wenn ein zweiter nachbesserungsversuch fehl geschlagen ist (ausser es liegen besondere umstände vor, das ist ein sehr seltener fall);

3. schadensersatz (ausfallschaden oder andere schadensposten) könnt ihr ebenso erst nach dem erfolglosen ablauf einer angemessenen nacherfüllungsfrist verlangen.

EDIT
4. ausserdem habt ihr noch das recht zu mindern, auch dies gibt es erst nach ablauf der angemessenen nacherfüllungspflicht, die minderung ist entsprechend dem minderwert des gerätes zu berechnen (danke ocj)
ENDE

ein kleines problem gibt es bei der feststellung von mängeln; nur in den ersten 6 monaten muss der verkäufer beweisen, dass sie bereits bei übergabe des gerätes vorhanden waren danach ihr; bei streit und großen schäden kann sich aber durchaus ein gutachter lohnen.

ganz unabhängig davon habt ihr beim fernabsatzkauf (telefon oder internet) ein 14tägiges rückgaberecht. das ist unabhängig davon ob ein defekt vorliegt oder nicht und kann grundlos erfolgen; es gilt vermutlich auch für BTO (die bgh entscheidung muss man da nochmal ganz genau ansehen)

wenn ihr das gerät bei apple kauft habt ihr ganz genau die rechte auch gegenüber apple; diese rechte sind innerhalb der EU übrigens sehr ähnlich da die meisten vorschriften auf einer EU richtlinie beruhen.

nun zur apple garantie: diese steht NEBEN euren oben stehenden rechten. es ist quasi ein garantievertrag mit apple. ihr könnt euch innerhalb dieser garantie direkt an apple wenden, müsst aber, wenn ihr das gerät nicht direkt bei apple gekauft habt damit rechnen, dass euch die garantiebedingungen von apple aufgedrückt werden, also die angebliche 3 malige nachbesserung usw und ein erschwerter rücktritt.

so, das war einmal ein kleiner exkurs. bei all den vielen guten techniktips sollte sich auch ein anwalt nicht lumpen lassen und ein paar tips geben. mein neues pb 15 ist übrigens gerade bei der nachbesserung. mal sehen ob gravis (das gerät wurde natürlich zu apple eingeschickt) die 3 wochenfrist (die sie natürlich nicht verstanden haben) einhält.

so long

andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@verplAn:

Du hast die Minderung vergessen. Ansonsten schön zusammengefasst :).

Ich sehe gerade noch:

(der händler hat aber ein wahlrecht und kann somit zunächst reparieren)

Das ist -na ja- mindestens umstritten und zwar wegen des Gesetzeswortlautes:

§ 439 BGB: Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Hier (in Hessen und R.-Pf.) entscheiden die Gerichte nach dem Gesetzeswortlaut: Der Käufer kann zunächst zwischen Neulieferung und Beseitigung wählen, sofern nicht die weiteren Absätze des § 439 BGB greifen (die sehr restriktiv ausgelegt werden). Ich habe aber schon mitbekommen, dass dies in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.
 
avalon schrieb:
Soviel ich weiß ist nach dreimaligem Reparaturversuch Schluß.

Das kann ich bestätigen! War ein Gerät dreimal in der Reparatur dann ist der Hersteller verflichtet per Gesätz Dir ein neues Gerät zu geben.

Gruss Gilberto
 
@ocj

in der tat die minderung fehlt, danke; es schien aber, als wäre der wunsch meist eher eine rückgabe, auch ist die berechnung bei einem defekten rechner meist nicht so einfach.

dein hinweis auf § 439 stimmt zwar auch, aber das wahlrecht des käufers, kann ja nach § 439 Abs. 2 BGB vom verkäufer verweigert werden wenn die gewählte art nur mit unverhältnismäßigen aufwand für ihn möglich ist; das ist bei einer reparatur eines teuren gerätes aber meist der fall, ausser der fehler ist erheblich; mich würde es auch sehr wundern wenn die rechtsprechung hierzu bei einem computer nicht erst einmal eine nachbesserung zulassen würde, ausser es ist ein kapitaler schaden.

aber natürlich danke für die anregungen.
 
gilbi schrieb:
Das kann ich bestätigen! War ein Gerät dreimal in der Reparatur dann ist der Hersteller verflichtet per Gesätz Dir ein neues Gerät zu geben.
Es kann sein, daß das "Gesätz" den Hersteller dazu verpflichtet. Das Gesetz tut dies aber nicht, weil der Hersteller allenfalls im Rahmen seiner Garantiebedingungen haftet. Zum Verhältnis Verkäufer-Käufer siehe oben.
 
@ocj
i agree

ich weis nur nicht wozu man sich mühe gibt einen relativ ausführlichen tip zu geben wenn ihn niemand liest? und wie gesagt das ist kein halbwissen, ich habe damit zu tun!
 
@verplAn:

Vielleicht gibt es auch stille Leser...?
Ich denke, nein ich hoffe!, dass die meisten Leser hier "gefährliches Halbwissen (tm)" von echtem Wissen unterscheiden können. Sonst wird es bitter...
 
Unendliche Geschichte endet endgültig!

Habe soeben mit großer Freude folgende Info wahr genommen:

Es liegt ein neues PowerBook für mich zur Abholung bereit!
pepp

Meins ist nun fast ein Jahr alt, dementsprechend freue ich mich über das Neue! Der Proz ist schneller, der Akku neu, endlich legal Panther benutzen ;), neuere Graka, mein lädiertes Netzteil wird auch neu :D

Allerdings hat mich mein erstes PB auch dermaßen viele Nerven gekostet, daß ich es mir wohlverdient habe. ;)

So, und nun hoffe ich nie wieder in diesem Fred posten zu müssen.
 
Ohhh man, dat Ding würd ich dem Verkäufer solange um die Ohren hauen, bis sein Kopf und das dämliche Teil eins wären. Dann hätt er nen Powerkopp.
scherzle am Rande, is echt nich schön, ich würd das Ding tauschen lassen wenn möglich, ansonsten Kohle zurück.

Viel Glück

Dasich
 
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