Pixelfehler bei iBooks?

Sicher? Hier steht das so:

VII. Kosten der Rücksendung
Wird ein Vertrag über eine bereits gelieferte Sache fristgerecht widerrufen, so ist der Verbraucher verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Wichtig: Der Unternehmer kann vertraglich mit dem Verbraucher vereinbaren, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Wert der zurückzusendenden Sache nicht mehr als € 40.- beträgt oder der Verbraucher die Gegenleistung ( Bezahlung ) oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat und es sich nicht um eine Falschlieferung handelt. Bei dem Wert i.H.v. € 40.- handelt es sich nicht um den Gesamtwert der Bestellung, sondern um den Wert des einzelnen Artikels.
 
Trey schrieb:
Sicher? Hier steht das so:
Komisch. Ich hätte das Gegenteil schwören können.
Bei Garantieleistungen ist das aber nicht so, oder?
 
§ 357 BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) [...]

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Wieso AGBs bemühen, wenn uns schon das BGB weiterhilft. ;-)
 
kann es sein das es nur in Deutschland so ist?

Auf der Österreichischen Applestore Seite findet sich nämlich so ein Text nicht. Also kein Absatz mit "Wiederrufungsfolgen"
 
fabs schrieb:
kann es sein das es nur in Deutschland so ist?

Auf der Österreichischen Applestore Seite findet sich nämlich so ein Text nicht. Also kein Absatz mit "Wiederrufungsfolgen"
Gibts denn auch in Österreich eine Art Fernabsatzgesetz und ein BGB?

Grüße
 
Da die von mir zitierte Regelung letztlich nur eine Umsetzung von EG Richtlinien (primär 97/7/EG und 2002/65/EG) in nationales Recht ist, gehe ich davon aus, dass es eine entsprechende Regelung auch in Österreich gibt, oder zumindest eine solche in Vorbereitung ist.

EDIT: Bin mir allerdings nicht sicher, ob die 40 Euro-Regelung nicht doch eine deutsche Eigenheit zum Verbraucherschutz ist. Also, Österreicher mit BGB/FernAG vor!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 40€-Regelung ist Deutsch und auch noch gar nicht so alt!
Hab das letzt mal gemacht, v.a. günstige Onlineshops mit aberwitzigen AGBs darauf hingewiesen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen und ihre AGGs somit nicht durchsetzbar sind! Kamen teils ganz interessante Antworten zurück.
Da die Zahl derer, die Ahnung vom Fernabsatzgesetz haben nämlich verdammt gering ist, würde ich als Firma auch Geld für den Rückversand nehmen! Leute die ihre Rechte nicht kennen, sind selbst Schuld!
Auch beim Kauf unseres neuen BOSCH-Ceranfeldes übers Internet (Statt autark wurde ein Zubehörgerät für einen vorhandenen Backofen bestellt - Fehler also bei mir!) verlangte der Händler eiskalt 10% Umtauschgebühr...Vater angemotzt dass der Händer das gar nicht darf...wieder angerufen, kostenloser Umtausch!
Die Händer machen NIE Zicken wenn man ihnen die fehlende gesetzl Grundlage nachweist! Das is meine Erfahrung...
Undwissende werden aber genauso problemlos eiskalt abgezockt!
 
Zuletzt bearbeitet:
heldausberlin schrieb:
Eben doch. Früher durfte man sogar alles kostenfrei zurücksenden. Dem hat der Gesetzgeber nen Riegel vorgeschoben und die Händler zu "schützen" vor den notorischen Zurücksendern.
 
linuX|mic schrieb:
Eben doch. Früher durfte man sogar alles kostenfrei zurücksenden. Dem hat der Gesetzgeber nen Riegel vorgeschoben und die Händler zu "schützen" vor den notorischen Zurücksendern.
das es jetzt nicht mehr so ist, ist mir inzwischen auch aufgefallen. ;)
 
SGAbi2007 schrieb:
Die 40€-Regelung ist Deutsch und auch noch gar nicht so alt!
Hab das letzt mal gemacht, v.a. günstige Onlineshops mit aberwitzigen AGBs darauf hingewiesen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen und ihre AGGs somit nicht durchsetzbar sind! Kamen teils ganz interessante Antworten zurück.
Da die Zahl derer, die Ahnung vom Fernabsatzgesetz haben nämlich verdammt gering ist, würde ich als Firma auch Geld für den Rückversand nehmen! Leute die ihre Rechte nicht kennen, sind selbst Schuld!
Stimmt. Und die Händler selbst schützen sich durch etwaige Eintragungen in den AGB's die darauf hinweisen dass bei Regelungen die unzulässig sind herausfallen oder durch den entsprechend dem Gesetz korrekt lautenden Text ersetzt werden.
Auch beim Kauf unseres neuen BOSCH-Ceranfeldes übers Internet (Statt autark wurde ein Zubehörgerät für einen vorhandenen Backofen bestellt - Fehler also bei mir!) verlangte der Händler eiskalt 10% Umtauschgebühr...Vater angemotzt dass der Händer das gar nicht darf...wieder angerufen, kostenloser Umtausch!
Die Händer machen NIE Zicken wenn man ihnen die fehlende gesetzl Grundlage nachweist! Das is meine Erfahrung...
Undwissende werden aber genauso problemlos eiskalt abgezockt!
Das mit dem Ceranfeld klingt aber auch nach einer Falschlieferung (oder war eine Falschbestellung?). Hier sieht es ja wieder anders aus: Bei Falschlieferung / defekt (sprich Gewährleistung in der EU immer 24 Monate) oder ähnlichem muss grunsätzlich der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen unabhängig vom Warenwert.

Kann nur jedem empfehlen sich etwas mit der Materie auseinanderzusetzen wenn man im Versandhandel (worunter ja auch Online-Bestellungen fallen) befasst.

Ach so, das obige bezieht sich übrigens nur auf Privatpersonen, bei Gewerbetreibenden sieht das alles anders aus.
 
Hab neulich einen Artikel gelesen (irgendwo im Netz, weiß leider nicht mehr wo), in dem folgendes stand:
Sollte die Gegenleistung des Käufers (Zahlung) noch nicht erfolgt sein, so ist der Verkäufer berechtigt, auch bei einem Warenwert über 40 Euro die Versandkosten dem Käufer aufzuerlegen.

Das wurde zum Schutz der Verkäufer so geändert, damit man nicht etwas auf Rechnung bestellt, kostenlos testet bzw benützt, falls man es z.b. für 1 oder 2 Wochen braucht, und anschließend wieder zurückschickt.

Da das aber auf den Apple Store nicht zutrifft (Vorauszahlung), muss man hier definitiv keine Versandkosten zahlen.
 
Zurück
Oben Unten