Pflichtbeiträge als Grafiker

Lorea schrieb:
Ich hab mich gerade gestern mit jemandem aus der Veranstaltungsbranche unterhalten, der meinte ein befreundeter Komponist würde sich jedesmal die Haare raufen über die Beiträge, die er für seine gebuchten Sänger zu entrichten hätte. Wenn der die Wahl hätte jemanden zu nehmen, der nicht in der KSK wäre, würde er das sicher tun. Deshalb bin ich etwas skeptisch, dass man dann eher "verärgerte" Kunden hat (obwohl diese Beiträge ja berechtigt sind), die dann immer jemand anderen buchen. Wie läuft das mit der KSK? Schickt ihr denen die Rechnung und die stellen dann dem jeweiligen Kunden auch eine Rechnung? Ich würde ja 50% Versicherungsbeitrag zahlen, der Kunde o. die KSK den Rest. Wieveiel berechnen die dann dem Kunden? Kommt das auf die Rechnungssumme oder die Anzahl der Tage Arbeit für den Kunden an?

Ist ein interessanter Thread.

Dazu fällt mir einiges ein:

- Dein Steuerberater (wie viele andere) hat wohl keine Ahnung von freiberuflichen Grafikern und macht sich auch nicht die Mühe, das nachzuholen.
(Ich habe seit langem keinen Steuerberater mehr...;) )

- Ich bin seit Beginn der Selbständigkeit in der KSK. Ansonsten kümmere ich mich nicht darum.
- ich bin weder in der IHK noch bei sonst einer Vereinigung gemeldet.
- Ich übernehme manchmal die Druckaufträge, berechne aber meine Organisations-Kosten extra und die Druckkosten 1:1. Damit hatte ich bisher nie Probleme. Auf Druck-Provision verzichte ich lieber und mach das ganz offen.
Besser ist es eh, den Druck über den Kunden abrechnen zu lassen.

Ich mache das nun 9 Jahre so, bin auch schon geprüft worden vom Finazamt, und die fanden alles o.k.

Ich hoffe, die Gewerkschaft steht nicht eines Tages vor der Tür. Wie war das nochmal mit denen? Was wollen die?
 
Al Terego schrieb:
Ui, das ist mir neu. Gibts das irgendwo auch nachzulesen?

Zum Thema KSK:
Ich füge jedem Angebot in einer Fußnote den Satz „Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Beauftragung meine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.“ bei. Klingt doch gut, oder? :D Ich muss zwar niemanden informieren, soweit ich weiß, liegt die Infopflicht beim beauftragenden Kunden, aber ich finde es so fair und muss mir nichts nachsagen lassen.

Besten Gruß, Al

Habe in diesem Zusammenhang grad was interessanten gelesen.

Die Zahlung von KSK-Beiträgen für Unternehmen ist völlig unabhängig von
der zugehörigkeit des Künstlers in der KSK. Alleine die Innansrpuchnahme Künstlerischer Leistungen verpflichtet ein Unternehemen/Agentur zur Zahlung des Beitrages (momentan ca. 5-6% des Rechnungsbetrages), egal ob der Designer/Fotograf oder was auch immer in der KSK ist.

Das ganze macht auch sinn weil ansonsten niemand mehr Aufträge an KSK mitglieder vergeben und nur nach Nichtmitgliedern Ausschau halten würde.
 
Zurück
Oben Unten