Pflichtbeiträge als Grafiker

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Lorea

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Guten Abend,

stöbere schon eine Weile im Forum aber die Frage bleibt:
Bin die ganze Zeit vom FA als Zugehörigkeit "freie Berufe" eingeteilt gewesen und hab Ergo kein Gewerbe angemeldet. Jetzt hab ich öfter auch die Druckabwicklung übernommen und auf die Druckkosten dann eine "Service-Fee" draufgeschlagen. Durch die Diskussionen hier im Forum hab ich erst mal erfahren dass ich das so ja gar nicht darf, und mein Steuerberater, der mich unwissenderweise die ganze Zeit wie enen Gewerbetreibenden abgerechnet hat meinte auf meine Frage hin das sollte ich schleunigst nachholen. Also bin ich heute zum Amt gedackelt und wurde dann so komisch bedacht darauf hingewiesen, ob ich denn wirklich meine E-Mail Adresse angeben möchte, nur ein Tip, es würde nicht jeder machen...

Wozu? Hab ich gefragt. Ja, er müsste das ja jetzt überall melden, IHK, BG usw. und die würden mich natürlich dann anschreiben wollen wg Beitragszahlungen etc. Da haben sich mir erst mal alle Nackenhaare aufgestellt.

Gut, hab ich gesagt. Rechne ich in Zukunft nichts mehr auf die Druckkosten drauf, ist eh kein gewinnbringendes Geschäft, lass ich das mal sein mit der Anmeldung. Nö, hat er gesagt, ich wäre gesetzlich verpflichtet mich zu melden, wie das FA mich dann einstuft ist ne andere Sache. Und hat mir zig Paragrafen vorgelesen, bis ich gottseidank (erst mal ohne Anmeldung) gehen musste.

Jetzt würd ichs gerne ganz genau wissen:
Zu was bin ich verpflichtet?
Was kostet mich der Spass?

BG hab ich schon gelesen, ist blöd für mich, ich hab schon ne Unfallversicherung, die kann man auch nur einmal im Jahr (am Ende) kündigen, dann muss ich ja doppelt zahlen.

Ach, es ist doch immer wieder schön
 
Ok, mittlerweile hatte ich noch mal etwas Zeit zum Stöbern und bin schon etwas schlauer. Ich liste mal auf, wen das Gewerbeamt informiert falls es noch jemanden interessiert:
- FA
- BG (Pflichtversicherung, Kosten?)
- IHK (wie siehts da aus? Zahlt ihr dafür Beiträge? Was nutzt einem die IHK bzw. bekommt man dafür (z.B. Lehrgänge etc.)
- Amtsgericht (Handelsregister)
- Gewerbeaufsichtsamt (ist warscheinlich im Gestaltungsbereich nicht notwendig, die prüfen ob die Arbeitsbedingungen stimmen)
 
Hallo Lorea,
also ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht so ganz wieso du freiwillig vom Freiberufler-Status ins Gewerbe wechselst. Geht es die dabei nur um die Druckabwicklung bzw. Übernahme der Druckkosten?
Mein Steuerberater (der auf unserem Gebiet wirklich fit ist) hat mir gesagt, dass ich auch als Freiberufler die Druckabwicklung übernehmen kann, wenn es sich um die Komplettabwicklung für ein "Gesamtwerk" handelt. Bedeutet: Alles von Gestaltung bis Druck in meiner Hand liegt.

Gewerbesteuer mußt du meines Wissens nur zahlen, wenn du über einem bestimmten Einkommenssatz liegst.

Für die BG zahle ich irgendwas um die 80 Euro im Jahr.

Viele Grüße
Nicole
 
Hi Nice,

ich lese immer mehr hier in den Foren (auch über die KSK), und komme immer mehr zu dem Schluss dass mein Steuerberater mich überhaupt nicht beraten hat was es für Möglichkeiten gibt, was man tun muss und was das Beste für mich wäre. Nun, Gewerbe erst mal aus 2 Gründen (und weil der Stb. mich dazu aufgefordert hat):

Druckkosten (das kommt aber wirklich nicht oft vor)
Online-Shop (möchte ich jetzt mit einem Kollegen gründen)

Bei dem Shop stellt sich mir auch die Frage, ob man das vielleicht getrennt laufen lassen kann, z.B. Gewerbe dafür (in einer GbR vielleicht) und mich einzeln als Freiberufler mit KSK Status.

Das mit der KSK hört sich wirklich sehr interessant an. Gerade auch als Frau (habs bis jetzt nur angerissen mit Mutterschaftsgeld und Kind...). Selbst mein Freund hätte damit laut Definition Anspruch auf die KSK, der zahlt sich dumm und dämlich an privaten Beiträgen (gerade das mit der privaten KV macht mir Sorge, dass man da im Alter viel mehr zahlt als jetzt).

Und wenn das alles stimmt, kicke ich zuerst unseren Steuerberater (in einem anderen Tread ging es übrigens darum, dasss der Stb. den Kopf hinhält). Würde mich interessieren ob man ihn dafür belangen kann, jahrelang falsch beraten worden zu sein. Gerade mein Freund musste schon viele Anfangsfehler ausbügeln...

Gruß, Lorea
 
oh, und teilweise arbeite ich noch als Freelancer, aber mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Satz/RZ, Entwurf). Das hat aber glaube ich auch nichts mit dem Gewerbe zu tun, nur ob ich in die KSK komme oder nicht.
 
So, zumindest die BG-Zugehörigkeit habe ich in einem anderen Forum nachlesen können, sollte man prüfen lassen und die können einen sogar zu Nachzahlungen verdonnern.

Damit hab ich eine wichtige Frage:
Weiss einer wie das mit der IHK (Nachzahlung) aussieht?
Eine Freundin von mir ignoriert seit Jahren die IHK-Anschreiben, sie ist allerdings in der Veranstaltungsbranche. Eine Mahnug o.ä. hat sie aber noch nicht bekommen.
 
Noch eine Frage zur KSK: Die Unternehmen (wie z.B. Agenturen) müssen ja dann K-Sozi-Abgabe zahlen. Wie siehts dann beim Mediengestalter/Grafiker aus, wenn er/sie für einen Endkunden arbeitet (z.B. eine CI für ein Transportunternehmen entwirft). Wird der Kunde dann von der KSK angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert oder gilt das nicht für alle Kunden? Da würden sich die Kunden doch mächtig fuchsen und nur noch einem Nicht-KSKler Aufträge erteilen oder?
 
Sorry dass ich hier so viel frage, aber ich möchte ungern dort anrufen und fragen und damit vielleicht schlafende Hunde wecken, bevor ich nicht ganz genau weiss wie der Hase läuft und ich mich zu verhalten habe. ich hoffe ihr versteht das!!! mir reichen auch schon die links zu anderen treads, bin schon dauernd am suchen aber hab leider nicht so viel zeit neben der arbeit, kennt ihr ja bestimmt!
 
Lorea schrieb:
Noch eine Frage zur KSK: Die Unternehmen (wie z.B. Agenturen) müssen ja dann K-Sozi-Abgabe zahlen. Wie siehts dann beim Mediengestalter/Grafiker aus, wenn er/sie für einen Endkunden arbeitet (z.B. eine CI für ein Transportunternehmen entwirft). Wird der Kunde dann von der KSK angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert oder gilt das nicht für alle Kunden? Da würden sich die Kunden doch mächtig fuchsen und nur noch einem Nicht-KSKler Aufträge erteilen oder?

Theoretisch muss jedes unternehmen, dass regelmäßig Aufträge an Werbe- und PR-Agenturen vergibt an die KSK zahlen.
Hier nachzulesen. Aber es ist nicht unserer Aufgabe dies an die Kunden heranzutragen.

Was den Steuerberater angeht, kann ich nur sagen, dass ich auch sehr lange gesucht habe und nun einen SB gefunden habe, der im Grafik-Bereich total fit ist. Allerdings ist er auch 380 km entfernt. Funktioniert aber besser als mit den StB, die ich hier vor Ort hatte. Falls es dich interessiert, kann ich dir per PN gern seine Kontaktdaten weitergeben.

viele Grüße
Nicole
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Nice,
gerne, schick mir die Adresse von deinem STB. Ich werde meinen auf jeden Fall wechseln, ich ärgere mich immer mehr, wurde echt fehlberaten.
 
Und wenn das alles stimmt, kicke ich zuerst unseren Steuerberater (in einem anderen Tread ging es übrigens darum, dasss der Stb. den Kopf hinhält). Würde mich interessieren ob man ihn dafür belangen kann, jahrelang falsch beraten worden zu sein. Gerade mein Freund musste schon viele Anfangsfehler ausbügeln...

Glaube nicht das du deinen Steuerberater irgendwie belangen kannst...
Selbst wenn dein Steuerberater jahrelang dich falsch berät oder deine Steuer falsch macht etc... wenn das Finanzamt mit Restforderungen oder sonstigem auf dich zukommt musst du denn Kopf hinhalten!!!

-> Fähigen Steuerberater suchen!!! ;)
 
Hallo Lorea,

die Mitgliedschaft zur BG Druck und Papier ist Pflicht für alle Grafiker,
aber ich glaube nicht dass Du Nachzahlungen zu befürchten hast.

Wenn Du Dich da jetzt anmeldest, die Beiträge werden auch erst zum Ende jedes beitragspflichtigen Jahres fällig, da kannst Du aber ruhig anrufen. (www.bgdp.de oder unter der Telefonnummer 0611/131-0)

Seit wann bist Du denn selbständig?
Der Freiberufler-Status ist wirklich von Vorteil, aber ob man teils Freiberufler und auch nebenbei Gewerbetreibender sein kann, da
solltest Du Dich beim Steuerberater informieren.
Die Aufnahme in Die KSK solltest Du mal probieren, ist ein ziemlicher Papierkrieg und die Bearbeitungszeit beträgt gute 6 Monate, aber wenns klappt lohnt es sich!
Gruß Axi
 
Nice schrieb:
Mein Steuerberater (der auf unserem Gebiet wirklich fit ist) hat mir gesagt, dass ich auch als Freiberufler die Druckabwicklung übernehmen kann, wenn es sich um die Komplettabwicklung für ein "Gesamtwerk" handelt. Bedeutet: Alles von Gestaltung bis Druck in meiner Hand liegt.
Ui, das ist mir neu. Gibts das irgendwo auch nachzulesen?

Zum Thema KSK:
Ich füge jedem Angebot in einer Fußnote den Satz „Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Beauftragung meine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.“ bei. Klingt doch gut, oder? :D Ich muss zwar niemanden informieren, soweit ich weiß, liegt die Infopflicht beim beauftragenden Kunden, aber ich finde es so fair und muss mir nichts nachsagen lassen.

Besten Gruß, Al
 
Ich hab mich gerade gestern mit jemandem aus der Veranstaltungsbranche unterhalten, der meinte ein befreundeter Komponist würde sich jedesmal die Haare raufen über die Beiträge, die er für seine gebuchten Sänger zu entrichten hätte. Wenn der die Wahl hätte jemanden zu nehmen, der nicht in der KSK wäre, würde er das sicher tun. Deshalb bin ich etwas skeptisch, dass man dann eher "verärgerte" Kunden hat (obwohl diese Beiträge ja berechtigt sind), die dann immer jemand anderen buchen. Wie läuft das mit der KSK? Schickt ihr denen die Rechnung und die stellen dann dem jeweiligen Kunden auch eine Rechnung? Ich würde ja 50% Versicherungsbeitrag zahlen, der Kunde o. die KSK den Rest. Wieveiel berechnen die dann dem Kunden? Kommt das auf die Rechnungssumme oder die Anzahl der Tage Arbeit für den Kunden an?
 
nur mal so neben der schiene:
mich hat weder groß- noch kleinkunde bisher abgelehnt, weil ich in der ksk war.

grokunden rechnen eh damit, kleinkunden kann man aufkären durch solche sätze auf meinem angeboten (s.o.), meistens werden diese auch gar nicht erst durch die ksk als verwerterfirmen behelligt und zu abgaben herangezogen.

wenn ich einen guten job mache, ist es meinem auftraggeber erfahrungsgemäß ziemlich latte, ob noch zusätzliche kosten im kommastellenbereich auf ihn zukommen. ich kann natürlich nur für mich sprechen.

besten gruß, al
 
Al Terego schrieb:
Ui, das ist mir neu. Gibts das irgendwo auch nachzulesen?

Er hat mir dazu auch Paragraphen genannt, die ich allerdings nicht mehr im Kopf habe. Ich frage aber gern nochmal nach und schreib es dann auf.

Al Terego schrieb:
Zum Thema KSK:
Ich füge jedem Angebot in einer Fußnote den Satz „Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Beauftragung meine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.“ bei. Klingt doch gut, oder?

Hm, na ich weiß nicht. Übrigens bin ich noch im Golfclub im Kaninchenzüchterverein und im örtlichen Gesangsverein. :rolleyes:

Im Übrigen: Der Auftraggeber muss bei Einkauf von Kreativleistungen IMMER an die KSK zahlen! Unabhängig davon ob der Auftragnehmer in der KSK versichert ist oder nicht! Das müßte auch irgendwo auf www.kunstrecht.de nachzulesen sein.

Viele Grüße
Nicole
 
@nice
jo, über die info würde ich mich freuen.

und natürlich muss der auftraggeber in jedem fall zahlen, wenn er einen künstler/publizisten/etc. bucht. unabhängig von der mitgliedschaft. klar. leider.

ich könnte genauso gut schreiben (oder es lassen):
„achtung achtung, ich bin angehöriger einer freien eventuell für sie kostenintensivierenden berufsgruppe!“
ersterer satz ist zwar, wie du schon richtig siehst, weder nötig noch bis ins letzte schlüssig, aber aus diesem lässt sich bei etwaigen nachfragen am leichtesten der sachverhalt ableiten und in zwei kurzen sätzen erklären.

*seufz* na ja, aber wenn du mich schon so mit der nase darauf stößt: vielleicht fasse ich ihn in zukunft doch noch ein bisschen anders ab. :)

und zum golfclubsatz: nö, ich find mein addendum gar nicht so provinziell. ich komme einfach dem kunden informationsmäßig entgegen. er kann doch vom ansehen her gar nicht erkennen, ob ich gewerbetreibender oder freiberuflicher künstler bin.

besten gruß, al
 
Hi Al,
naja, dein von mir zitierter Satz oben hört sich halt so an, als ob der Kunde, wenn er DICH beauftragt zusätzliche Kosten (KSK) zu erwarten hat und diese Kosten einsparen könnte, wenn er jemand anderen beauftragt.
Jetzt nach deiner Erläuterung verstehe ich aber wie es gemeint ist/war. Finde es allerdings nicht eindeutig formuliert.

Die Kunden darüber zu informieren ist aber vielleicht gar nicht so falsch und einfach ein netter Zug. Vielleicht könnte man in etwa so formulieren: "Bitte berücksichtigen Sie, dass beim Einkauf von Kreativleistungen eine gesetzlich verpflichtete Abgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten ist."
Perfekt wäre es mit Angabe des entsprechenden Paragraphen.

Viele Grüße
Nicole
 
genau das war und ist meine absicht.
und deine formulierung ist auch schon ziemlich nah dran, finde ich.
ich tüftel in kürze auch nochmal dran rum. und möchte es im grunde möglichst knapp halten.

besten gruß, al
 
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