Persönlichkeitsrechte, wie weit darf man gehen?

F

fib

So,
nachdem wieder aus einem meiner Bilder in der Galerie eine Diskussion wurde, würde ich gern mal hier Meinungen von euch hören.

Ich bin gestern mit dem Bus in die Stadt gefahren... voller interessanter Menschen.

Ein "Gangster"-Pärchen (ja, Schubladendenken, ich weiß) wild knutschend auf der Rückbank.
Zwei Männer um die 50 Jahre, einer mit sicherem Auftreten, der zweite total unsicher, nervös, weit aufgerissene Augen.
Ein blondes Mädchen (ca. 4 Jahre alt) die mit Erstaunen, Aufregung und Interesse ein schwarzes Mädchen in ihrem Alter mustert.

Finde ich sehr schöne Motive, die auch mehr erzählen als nur Bild sind. Warum ist der Mann so nervös. Hat das Mädchen schon eine Schwarze gesehen. Ist das die große Liebe?
Ich hatte meine Kamera dabei, mit 50mm f1.8. Ideal eigentlich, um das festzuhalten. Nur schon das Geräusch des Autofokus hat gereicht, dass sich der halbe Bus zu mir umdreht.

Also, was tun? Ärgern, dass man ein schönes Motiv verpasst hat? AF aus, und einfach draufhalten? Das Auslösegeräusch und alle danach kommende Blicke sind zu spät. Und danach fragen, ob man das Bild behalten darf? Vor dem Foto fragen, ob man ein Foto machen darf (was dann natürlich gestellt ist).

Als ich noch viel Lomographie gemacht habe, hätte ich einfach draufgehalten, aus der Hüfte rausgeschossen. Ein kleiner Räusper überdeckt das Verschlussgeräusch. Aber die Fotos sind dann auch dementsprechend nicht ernst zu nehmen! Wo ich gerade dabei bin: geht mal auf www.lomography.com und forstet mal ein paar Bilder durch. Gerade hier werdet ihr tausende Fotos finden von Leuten, die nicht wissen, dass sie überhaupt fotografiert wurden. Muss man ein schlechtes Gewissen dann haben?

Ich finde, dass ich keine Persönlichkeitsrechte verletze, wenn ich ein glückliches Rentnerpaar beim Apfelessen fotografiere. Sehr wohl aber wenn jemand in der Nase bohrt oder einer anderen, total unpassenden Situation abgelichtet wird. Ich geh da immer von mir aus: Was würde ich sagen, wenn so ein Foto von mir zu sehen wäre. Egal, gut, oder bitte nicht. Und wenn ich so ein Foto von mir nicht sehen will, mache ich es auch nicht.

Was denkt ihr denn?
Grüße
fib
 
Habe ich mich auch schon gefragt.

Vllt zuerst knipsen (wg. Motiv) und danach fragen?
 
Lieber fib,

ohne jetzt firm in Sachen Persönlichkeitsrechte zu sein, würde ich es so machen:
Foto heimlich machen, dann die Betreffenden ansprechen, ob man es veröffentlichen darf.
Wenn man denjenigen nicht mehr ansprechen kann oder der angesprochene das nicht will, dann sich über das Bild freuen und ein wenig trauern, dass man nicht damit angeben kann.
Aber ich glaube, für Dich privat, ohne irgendeine Form von „Verwertung“ darfst Du fotografieren, wie Du lustig bist.

Empfindlich ist eben jeder woanders... die einen beim Nacktfoto, die andren vielleicht schon beim Apfelkauen.

:) abgesehen davon mag ich Deine Fotos
 
Wenn ich solche Bilder mache schalte ich das Auslösegeräusch einfach aus und (fast) niemand merkts...
Allerdings habe ich auch noch nie ein Foto irgendwo veröffentlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, es geht ja nicht ums Fotografieren, sondern ums Veröffentlichen!
 
Wenn ich solche Bilder mache schalte ich das Auslösegeräusch einfach aus und (fast) niemand merkts...
1. Ändert das nichts an der Rechtslage.
2. Wie machst du das bei einer (D)SLR? ;)

ww
 
Ich finde, dass ich keine Persönlichkeitsrechte verletze, wenn ich ein glückliches Rentnerpaar beim Apfelessen fotografiere.
Was du findest ist völlig einerlei. Persönlichkeitsrechte bei Veröffentlichung sind nur dann nicht verletzt, wenn das Rentnerpaar eingewilligt hat oder wenn auf einem öffentlichen Platz eine gewisse Anzahl anderer Menschen auf dem Bild zu erkennen ist, so dass der Fokus nicht auf zwei einzelnen Privatpersonen liegt. Schließlich könnte zum Beispiel auch einer der beiden Rentner gerade fremdgehen und seinen Partner daheim angelogen haben.
 
Tja, gesunder Menschenverstand (werden nicht unvorteilhaft dargestellt, stillschweigendes Einverständnis) bringt dich nur begrenzt weiter.

Fotografieren darfst Du alles, so lange Du nicht in privaten Raum vordringst.

Kommerziell Nutzen ist dann wieder was anderes, da reicht eventuell schon ein eindeutig zu identifizierendes Muttermal aus, um Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Ich würde fotografieren und dann fragen und natürlich bei solchen Bildern keinen Autofokus oder Belichtungsautomatik oder solchen bremsenden und auffälligen Schnickschnack benutzen.
 
Guter Vorschlag Lukas. Mit der digitalen ja auch kein Problem.

Allerdings.. Zwei Probleme seh ich doch:

1. Manchen Leuten ist es nicht angenehm, fotografiert zu werden. Meine Freundin würde dir glatt ein paar in die Zähne hauen. ;) Nicht weil sie so häßlich ist, sie mag es nur einfach nicht. :D
2. Irgendwie ist ja auch der Gedanke dabei, dass du mit mir als Motiv eventuell reich und berühmt wirst. Du erlangst also möglicherweise einen Vorteil auf meine Kosten. Ist auch nicht jedem recht.

Das alleine würde IMHO schon reichen, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Aber ich will gar nicht dagegen wettern, mir wäre es wahrscheinlich grundsätzlich recht, fotografiert zu werden, wenn du mir wie die Kneipenknipser ne Karte in die Hand drückst, auf der die Adresse steht wo ich die Bilder bewundern kann.

Ob ich allerdings knutschende Pärchen ablichten würde.. ;) Das geht dann vielleicht doch nen Schritt zu weit.
 
Ich fotografiere (fast) alles, was mir auf meinen Reisen über den Weg läuft. Auf meine Homepage wandert aber nur das, wo entweder keine (fremden) Personen drauf sind, oder diese nicht zu erkennen (weil abgewandt oder zu weit weg). Und zur Not wird das Wasserzeichen mit meiner Mailadresse quer über das Gesicht gelegt, um es unkenntlich zu machen ;)
 
Ich persönlich wäre wirklich sauer, wenn jemand einfach so ein Bild von mir macht.
 
§ 22 KUG lautet wörtlich:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
 

Da müssen wir aber noch warten, bis das genannte Blog bei 3. angelangt ist. ;)
Im Moment geht es dort ja ums Recht am gemachten Bild, nicht um die Rechte der abgebildeten Personen.

MSchmidt2 hat es recht treffend dargestellt - Sobald einzelne Personen deutlich zu erkennen sind, muss deren Einverständnis für eine Veröffentlichung vorlegen, Menschenansammlungen bei Veranstaltungen, an Sehenswürdigkeiten etc. sind davon nicht betroffen, da
1. Der zentrale Fokus nicht auf einzelnen Personen liegt und
2. Man an soclhen Orten damit rechnen MUSS, fotografiert zu werden und irgendwo publiziert zu werden.
IMHO gehört aber das Pärchen im bus oder die Rentner im Klettergarten nicht dazu.


Und zum lauten Auslösegeräusch: Kauf dir eine Leica M6. :hehehe:


animalchin, der für die Schulhomepage immer Gesichter von Schülern unkenntlich machen muss, da Einwilligung der Erzeihungsberechtigten nicht vorliegt.
 
animalchin schrieb:
Da müssen wir aber noch warten, bis das genannte Blog bei 3. angelangt ist.
Hab ich auch erst zu spät gesehn :shame:
 
@macro(zu dem Kommentar aus der Galerie)
mir ging es schlicht und einfach darum darauf hinzuweisen, dass hier mehr oder weniger das Persönlichkeitsrecht verletzt wird und da ich schon mal einen Bildprozess vor Gericht miterleben durfte kann ich gleich sagen, dass das Forum hier den kürzen zieht wenn es denn ärger gibt und dann vielleicht eine Schließung erzwungen wird und wir unser Forum los sind !
 
immer ein satz in der fototasche und gut is. :cool:

Ob das die Leute überzeugt, dir das Foto zu überlassen?
Wenn mich so einer auf der Straße anquatscht, so von wegen er hätte ein Foto von mir gemacht und möchte meine Unterschrift haben, da würd ich mich einfach um drehen und weggehen.
 
Auf meinen Reisen habe ich Menschen fotografiert. Und es war in der Regel ein leichtes, ihnen mit meiner Art und auch ohne mit ihnen reden zu müssen, zu ergründen, ob sie ein Problem damit haben. Auch ohne die Sprache zu beherrschen geht dies.
Es ist in jedem Fall eine Gratwanderung. Wenn ich nicht fotografiert werden will, so spürt der Fotografierende das sehr schnell. Und damit muss ich als Fotograf auch rechnen.

Und Deine Frage impliziert ja auch noch dieses Problem mit dem Auslösegeräusch. Zumeist ist es nicht einmal dies, was die Menschen stört. Sondern die Größe dieser Kameras sind auch für mich persönlich "abschreckend". Man ist sofort nicht mehr ungezwungen...
Dafür nutze ich inzwischen ausschließlich die Messsucherkameras eines bestimmten Herstellers. Die Kameras sind diskret im Auslösegeräusch, sind unauffällig klein und auch ohne Blitz kann ich mit hochlichtstarken Gläsern mit dem verfügbaren Licht Bilder machen...
 
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