Offizielle Inhalte eines Briefbogens

peppermint

peppermint

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darf ich das thema nochmal aufrollen bitte:

laut Finanzamt 2004 gab es ein paar änderungen, welche inhalte
alle auf einen geschäftlichen Briefbogen "müssen":
sagen wir mal als Beispiel eine Dienstleistung wie "Erstellung eines neuen CI", (oder einer Reinzeichnung, einer PR-Beratung, diverese Marketingmassnahmen oder sonst was)



..... allgemeine Bestandteile eines Geschäftsbriefbogens:

- Anschrift Empfänger
- Firmenbezeichnung Absender
- exakte Adresse + Tel. des Absenders
- Gerichtsstand (?)
- UST-IDnr. oder Steuernummer

.... Bestandteile eines Rechnungsbriefs:

- Steuernummer Absender oder USt-IdNr.
- fortlaufende Rechnungsnummer zb 001-2006
- Artikelbezeichnung / Art der Dienstleistung
- Ort & Datum der erbrachten Dienstleistung
- Menge der Lieferung
- Einzelpreis der Lieferung, netto
- Summe davon, Netto
- Mwst extra ausweisen, 7% oder 16%
- Endsumme inkl. Mwst
- Bankverbindung, Name Institut, KN + BLZ
- Zahlungsziel: zb. "zahlbar bis zum 15.03.2006"






danke :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre praktisch, wenn da auch draufstehen würde, WAS berechnet worden ist. :)
Wenn die Rechnung woanders hingeschickt wird als die Ware bzw. wo die Dienstleistung erbracht worden ist, dann muss der Leistungserfüllungsort mit draufstehen.
Wenn der Kunde am Jahresende einen Bonus bekommt, dann muss ein Hinweis auf die spätere Entgeltminderung auf die Rechnung.
Wenn es eine Rechnung ist, dann muss das ein Zahlungsziel drauf, z.B. "zahlbar bis zum 15.03.2006". (Nebenbei reicht es NICHT, da hinzuschreiben "innerhalb von 30 Tagen" - es muss ein exaktes Datum draufstehen, damit die Rechnung fällig wird.)
 
Hi, vergiß nich tdas Kleingedruckte!
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Aufbewahrungsfrist für Privatkunden, " Die gelieferte Ware bleibt bis zur ..."
Die Bankverbindung soll schon drauf sein, denn sonst kann der Kunde Dir kein Geld überweisen.
 
Meinst Du den Briefbogen oder die Rechnung?
 
Sorry, ich meine natürlich die Rechnung.
 
Von:
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp
Anforderungen an die Eingangsrechnung:
Die Eingangsrechnung hat gemäß § 14 Abs. 4 in Verbindung mit § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten (teilweise galt bis zum 1. Juli 2004 eine Nichtbeanstandungsfrist; siehe hierzu Ziffer 3 unten):

-Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
-Finanzamtsbezogene Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
-Ausstellungsdatum der Rechnung
-Fortlaufende Rechnungsnummer
-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
-Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag
-Im Falle einer Steuerbefreiung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich (z.B. “Innergemeinschaftliche Lieferung“)
-Ggf. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren), beispielsweise bei Bauleistungen sowie bei Werklieferungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Einzelheiten siehe § 13 b UStG).
 
Puuuhh.
Hab auch grad einen Schreck bekommen - hier ist wohl der Inhalt einer Rechnung
gesucht und nicht die allgemeine Angaben auf einem Briefkopf. Bin ja ein Freund
vom "weniger ist mehr"-Prinzip ;) Und viel mehr, als die Komm-Daten, kommen bei
mir nicht rauf - alles Weitere wird dann (wenn es nötig ist) eingedruckt ...

Gruß
 
danke für die tips, hab das oben mal ergänzt, damit neulinge auch bescheid wissen.

kemor, ich hab auf meinem briefbogen auch nur ein symbol drauf. der rest steht in quark, wenn ich ne Rechnung versende, dann kommt eben noch ein kästchen hinzu mit daten/infos...

die allgemeinen angaben überschneiden sich vielleicht. ich könnte die ganz oben auflisten..dann nen absatz machen
 
peppermint schrieb:
danke für die tips, hab das oben mal ergänzt, damit neulinge auch bescheid wissen.

Bei der Angabe der Umsatzsteuer bitte auch beachten, den geltenden Umsatzsteuersatz, also 16% oder 7%, zu vermerken!
 
Weber's Patrick schrieb:
Bei der Angabe der Umsatzsteuer bitte auch beachten, den geltenden Umsatzsteuersatz, also 16% oder 7%, zu vermerken!

in welcher form machst du das , also konkret zb "USt-IDnr: XXXXXXX zu 16%" ? und welche art von firma hast du? bin mir nicht sicher ob das in der Werbung/Design/PR/Komm.branche so erforderlich ist laut Fi.amt...


- Gerichtsstand? is das für GBRs oder GmbHs? sowas hab ich nicht. is das ne vorschrift oder eine option?
hab das noch nie draufstehen gehabt und das FI.amt oder mein steuerberater hat auch nie gemeckert :)
 
peppermint schrieb:
in welcher form machst du das , also konkret zb "USt-IDnr: XXXXXXX zu 16%" ? und welche art von firma hast du? bin mir nicht sicher ob das in der Werbung/Design/PR/Komm.branche so erforderlich ist laut Fi.amt...


Ich bin Steuerberater, habe also mit deiner Branche nur indirekt zu tun. :)

Grundsätzlich sollte es nämlich sein, daß hinter jedem Rechnungsposten auch der zutreffende Mehrwertsteuersatz ausgewiesen sein sollte. Und am Ende der Rechnung sollte es es dann ein Sammelfeld für die aufgelaufenen Werte für die 7%ige und die 16%ige Umsatzsteuer geben.

Ungefähr so:

Summe NETTO =
Summe UST 7% =
Summe UST 16% =
Summe BRUTTO =

Eventuell könnte man sogar die Bruttosummen aufteilen in "Brutto 7%" und Brutto 16%", wenn dann man dann ganz konsequent vorgehen will.

Diese strikte Trennung der Umsatzsteuerwerte hat nicht nur Vorteile, wenn mal eine Steuerprüfung ins Haus steht, sondern erleichtert auch die korrekte Verbuchung der Rechnungen im Vorfeld.
 
falkgottschalk schrieb:
Es wäre praktisch, wenn da auch draufstehen würde, WAS berechnet worden ist. :)
Wenn die Rechnung woanders hingeschickt wird als die Ware bzw. wo die Dienstleistung erbracht worden ist, dann muss der Leistungserfüllungsort mit draufstehen.
Wenn der Kunde am Jahresende einen Bonus bekommt, dann muss ein Hinweis auf die spätere Entgeltminderung auf die Rechnung.
Wenn es eine Rechnung ist, dann muss das ein Zahlungsziel drauf, z.B. "zahlbar bis zum 15.03.2006". (Nebenbei reicht es NICHT, da hinzuschreiben "innerhalb von 30 Tagen" - es muss ein exaktes Datum draufstehen, damit die Rechnung fällig wird.)
Sicher? Wenn das Rechnungsdatum und "Zahlbar innerhalb 30 Tage" drauf steht, geht das doch okay
 
BalkonSurfer schrieb:
Sicher? Wenn das Rechnungsdatum und "Zahlbar innerhalb 30 Tage" drauf steht, geht das doch okay

Die Formulierung "innerhalb von X Tagen" ist rechtlich nicht haltbar.

Rechnungsdatum + Zustellungfrist (3 Tage) + Zahlungsfrist = Fälligkeitsdatum
 
darf ich mal was einwerfen, das geht ja jetzt sehr allgemein zu. passend für bäcker, berater, sportler oder Feinmechaniker.

ich bin zB grafik-Designer und zu 99% steht auf meiner Rechnung nur 1 Artikel:
zb: "Retusche 10 Bilder", je Bild xx,- (netto) +16%Mwst > Summe YY,- (brutto)

nur mal als Beispiel...denke das mache ich richtig so wie gezeigt
 
Zwecks Gerichtsstand:
man soll den Gerichtsstand vermerken damit im Falle eines Prozesses das Gericht zuständig ist welches Du auf der Rechnung angegeben hast (Firmennähe). Ansonnsten kann es vorkommen das Du zig Kilometer zur Verhandlung anreisen musst.
 
jokumaxx schrieb:
Zwecks Gerichtsstand:
man soll den Gerichtsstand vermerken damit im Falle eines Prozesses das Gericht zuständig ist welches Du auf der Rechnung angegeben hast (Firmennähe). Ansonnsten kann es vorkommen das Du zig Kilometer zur Verhandlung anreisen musst.

auch als freiberufler?
 
zum thema "Rechnung" noch eine Frage bitte:

Muss der Wortlaut im Betreff "Rechnung" sein? oder kann ich auch "Honorar" schreiben als Betreff?

danke
 
Ja, ich meine schon, denn als Freiberufler kann es zu Prozessen kommen.
 
Weber's Patrick schrieb:
Die Formulierung "innerhalb von X Tagen" ist rechtlich nicht haltbar.

Rechnungsdatum + Zustellungfrist (3 Tage) + Zahlungsfrist = Fälligkeitsdatum
Das heißt (theoretisch), jemand könnte bei "Zahlbar innerhalb 30 Tagen" nach 35 Tagen zahlen und wäre nicht in Verzug? Moment - nach 30 ist er doch eh in Verzug (vom Gesetz her)
Also "zahlbar innerhalb 14 Tagen" - wenn dann die Zahlung nach 20 Tagen kommt, kein Verzug?
 
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