Nur Probleme mit MacBook

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symbi0se

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Hallo Leute,
seit 4 Monaten bin ich nun Besitzer eines MacBooks,
anfangs hat auch alles super geklappt, das Gerät lief einwandfrei.
Vor einem Monat gingen dann die Probleme los...
Macbook war 3 wochen lang beim Gravis in Reperatur ( dauernde systemabstürze -> logicboard getauscht).
Als ich das mb abgab habe ich extra auf den akku hingewiesen ( laut coconutbattery nur noch 96% der ursprünglichen kapazität ). Die Gravismitarbeiter meinten das dieser Wert noch innerhalb des toleranz bereiches liegt.
Heute hat das mb nur noch 94% der kapazität (weiter fallend).
Außerdem fängt es an sich an den handauflageflächen zu verfärben...

Irgendwo hab ich mal was von der möglichkeit gehört ein apple gerät nach 2 (oder waren es 3) Reperaturen zurückgeben zu können und entweder das Geld zurückzubekommen oder ein neues Gerät zu kriegen.
Sofern das überhaupt der Fall ist würde mich interessieren ob diese Garantie auch beim Gravis dabei ist.
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Gruß
symbi0se
 
Es handelt sich dann um einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der ist per Gesetz (§ 323 BGB) geregelt - da muss sich auch Gravis dran halten...

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Meines Wissens kannst du vom Kaufvertrag nach zwei Reparaturen zurück treten. Eine Reparatur fehlt dir allerdings noch...

Um das Ganze wasserdicht zu machen, solltest du aber nur bei berechtigten Schäden eine Reparatur beantragen. Akku 94 statt 96 Prozent bei einen Fremd-Tool? Das halte ich etwa für einen fraglichen Grund...
 
akku ist normal nach 3 monaten ..
 
Meines Wissens müssen sich die Reparaturen auch immer auf den gleichen Mangel beziehen.
Handballenauflage ist ein neuer Mangel, Akku ist nach dieser Zeit eigentlich normal. Habe laut Coconut nach 4 Monaten und 83 Zyklen 93%.
 
Wo steht das genau, dass ich mich nach 2 (oder 3) Reperaturen (erfolgreich oder nicht erfolgreich?) vom Kaufvertrag zurückziehen kann?
 
Hallo

wollte gerade mein eine CD in mein Macbook Laufwerk legen und es konnte sie nicht mehr lesen. Macht nur komische laute Geräusche und wirft sie danach wieder raus. Dachte es liegt an der cd aber es passiert bei jeder cd dvd.

Ich habe das Book über unimall.de im Apple Store gekauft. Kann ich es auch in einem normalen Service Partner wie Gravis reparieren lassen? Garantie ist ja noch drauf habe das Book ja erst seit Mitte August.

Wie läuft so etwas von statten...hätte es am liebsten gern sofort repariert brauche das book halt für die uni.
 
BGB § 440

Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__440.html
 
alexanderroland schrieb:
Wo steht das genau, dass ich mich nach 2 (oder 3) Reperaturen (erfolgreich oder nicht erfolgreich?) vom Kaufvertrag zurückziehen kann?

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch.

Der dritte erfolglose Reparaturversuch des gleichen Mangels berechtigt zur Wandlung. Es besteht kein Anspruch, den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen, da das Gerät im Regelfall ja genutzt wurde.
 
oneoftheasphalt schrieb:
Wie läuft so etwas von statten...hätte es am liebsten gern sofort repariert brauche das book halt für die uni.

Du rufst bei Apple an. Die geben dir die Möglichkeit das abzuholen und dir anschließend nach Reparatur wieder zuzustellen, oder nennen dir einen Apple Service-Point (wie z.B. Gravis) in deiner Nähe. Wie die das handhaben ist ihr Bier. Einfach anrufen und fragen.
 
ChrisDenver schrieb:
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch.

Der dritte erfolglose Reparaturversuch des gleichen Mangels berechtigt zur Wandlung. Es besteht kein Anspruch, den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen, da das Gerät im Regelfall ja genutzt wurde.

Im BGB §440 steht:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Rick42 schrieb:
Im BGB §440 steht:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Ja, die Betonung liegt aber ja auf nach. Das heißt, du kannst auf Rücktritt vom Kaufvertrag pochen, wenn die dritte Reparatur wegen des gleichen Mangels ansteht.
 
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