"Not for resale"-Software legal?

@HAL: ich bin auch keine Freund von "petzen", aber wenn mir ein Händler per mail und telefonisch falsche Aussagen macht (Software ist legal), dann ist das wohl in Ordnung wenn ich den "anschwärze".

PS: hab´ schon verstanden, dass das eher ironisch gemeint war, aber die Frage, ob petzen ok ist oder nicht, ist schon berechtigt.
 
Schaut euch das hier mal an:

http://www.legamedia.net/legapractice/pwc/rsp/9810_rsp_pwc_update-als-vollversion.php

Wenn man den Rechtsgedanken aus dem Fall auf das vorliegende Problem anwendet kommt man zu folgendem Ergebnis: Beim Kauf einer Software von einem Händler erwirbt man ein ausschließliches Recht an dem erworbenen Vervielfältigungsstück, ohne dass Rechte davon beim Verkäufer oder gar Softwarehersteller zurückbleiben. Insbesondere eine Edu-Version könnte man also auch als Vollversion weiterverkaufen oder aber nutzen wie man will. Auch OEM Versionen kann man verkaufen wie man lustig ist.

Probleme entstehen erst dann, wenn man einen Vertrag mit dem Softwarehersteller hat und wenn in dem Vertrag drinsteht, dass man nicht weiterverkaufen oder -nutzen darf. Wenn man aber bei einem Händler kauft, gibt es einen solchen Vertrag nicht.
(Jaja, wir hatten das schon in einem anderen Thread und ich werde das jetzt nicht wieder vertiefen - es gibt auch Leute, die halten den Mist vom Hersteller aka Lizenvereinbarung auf der Packung für einen wirksamen Vertrag.)
 
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Ach ja: Adobe, Macromedia, Microsoft und alle anderen Softwarehersteller werden natürlich aus rein wirtschaftlichen Gründen immer wollen, dass man die teuerste Vollversion erwirbt. Die werden niemals zugeben, dass es legal ist für 15 Euro eine OEM-Version oder ähnliches bei eBay zu kaufen und dann auch noch gewerblich einzusetzen.

Aber: Die Softwarehersteller können nur im Wege der Privatautonomie Recht setzen - in Form von Verträgen. Das Strafnormen oder zivilrechtliche Haftungsregelungen können sie jedoch nicht wirksam werden lassen. Sie können sich nur solche Dinge ausdenken (z.B. Software-Diebstahl - völliger Blödsinn, weil Software keine Sache ist und deshalb nicht weggenommen werden kann), rechtliche Bedeutung erlangen die Worte dadurch jedoch nicht.
 
es gibt auch Leute, die halten den Mist vom Hersteller aka Lizenvereinbarung auf der Packung für einen wirksamen Vertrag.

Ich denke, Du solltest Dich mit derlei Halbwissen zurückhalten. Denn mit
Installation der Software akzeptierst Du eben diese Lizenzvereinbarung...

:rolleyes:
 
Original geschrieben von HAL9500
Ich denke, Du solltest Dich mit derlei Halbwissen zurückhalten. Denn mit
Installation der Software akzeptierst Du eben diese Lizenzvereinbarung...
 

Das ist sehr umstritten. Deine Ansicht ist demnach genauso Halbwissen. Diese Thematik ist nicht endgültig rechtlich geklärt...

Hmm, nach genauerer Überlegung: Eigentlich ist es relativ klar. Damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt müssen Angebot und Annahme abgegeben werden und zugehen. Angebot ist die Lizenzvereinbarung, die mit der Ausgabe auf dem Bildschirm abgegeben wird und dann beim Lesen zugeht. Abgabe der Annahme ist das Klicken des Ja-Buttons. Aber wann erfährt der Hersteller von der Annahme? Niemals! Kein Zugang! Folglich kein wirksamer Lizenzvertrag.
Und einseitig aufgedrückte Verträge gibt es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
GermanUKs Posting trifft's auf den Punkt. Noch ne Portion gesunder Menschenverstand hinzu und die Antwort auf die Frage ist hinreichend beantwortet.

Martin
 
Denn mit
Installation der Software akzeptierst Du eben diese Lizenzvereinbarung...

Ja und nein. Ich stimme etienne zu, da fehlt eine definitive Rechtsprechung. Wenn ein Vertrag – und das kann auch eine Lizenzvereinbarung sein – nicht mit dem deutschen Recht einher geht, kann dieser Vertrag ungültig sein, bzw. Bestandteile dieser Vereinbarung sind in Deutschland nicht (wohl aber z. B. in den USA oder anderswo) rechtswirksam.
Ich würde eine offizielle Beratung bei einem Anwalt einholen und wenn der sagt, kauf es und nutze es gewerblich, dann bis du auf der sicheren Seite (komme jetzt nicht auf den Namen, wie dieses Rechtsprinzip heißt …) – aber ich glaube nicht, dass ein Anwalt dies in diesem Fall (da bekannt ist "not-for-resale") sagen wird.
Übrigens sollte das neue Urheberrechtsgesetz auch dieses Problem lösen, hat es aber nicht ;)
 
Original geschrieben von HAL9500
Worauf willst Du eigentlich hinaus ?
 

Ich versuche zu zeigen, dass die Meinung eines Softwareherstellers die gültige Rechtslage nicht verändert.
 
Original geschrieben von etienne
 
Aber wann erfährt der Hersteller von der Annahme? Niemals! Kein Zugang! Folglich kein wirksamer Lizenzvertrag.
Und einseitig aufgedrückte Verträge gibt es nicht.
 

(Auch wenn ich im Bereich Lizenzbestimmungen (noch) kein Fachmann bin:) Wenn der Nutzer das Produkt nicht zurueckschickt, nimmt er die Lizenzbestimmungen an. Wird einem ja oft auch erklaert. Somit kann der Hersteller konkludent davon ausgehen, dass das Angebot angenommen wurde. Wer "Nein" klickt, soll das Produkt wieder einpacken und zurueckschicken fuer eine Rueckerstattung.

GermanUKs Posting trifft's auf den Punkt. Noch ne Portion gesunder Menschenverstand hinzu und die Antwort auf die Frage ist hinreichend beantwortet.

Martin

Gesunden Menschenverstand hatte ich auch schon ein bisschen angewendet. ;)

der GermanUK
 
Original geschrieben von bömpfmactobi
Ich würde eine offizielle Beratung bei einem Anwalt einholen und wenn der sagt, kauf es und nutze es gewerblich, dann bis du auf der sicheren Seite (komme jetzt nicht auf den Namen, wie dieses Rechtsprinzip heißt …)
 

Anwaltshaftung :D

Für Beweiszwecke immer alles schriftlich geben lassen!
 
...so kompliziert sollte es eigentlich gar nicht werden...:confused:
 
Original geschrieben von GermanUK
 

(Auch wenn ich im Bereich Lizenzbestimmungen (noch) kein Fachmann bin:) Wenn der Nutzer das Produkt nicht zurueckschickt, nimmt er die Lizenzbestimmungen an. Wird einem ja oft auch erklaert. Somit kann der Hersteller konkludent davon ausgehen, dass das Angebot angenommen wurde. Wer "Nein" klickt, soll das Produkt wieder einpacken und zurueckschicken fuer eine Rueckerstattung.
 

Das ist eine Frage des allgemeinen Schuldrechts - wie kommen Verträge zustande.
Genauso ist es eine Frage des allgemeinen Schuldrechts inwiefern völlig unbeteiligte Dritte bei einem Kaufvertrag mitmischen können. Der Softwarehersteller, mit dem du keinen Vertrag hast (die Software wurde beim Händler gekauft) kann dir nämlich überhaupt kein Rücktrittsrecht bezüglich des Kaufvertrags mit dem Händler einräumen - auch wenn es 50 Mal auf der Packung steht.

Im übrigen sind die konkludente Abgabe einer Willenserklärung und der Zugang selbiger rechtlich völlig unterschiedliche Dinge. Einen konkludenten Zugang gibt es nicht - es gibt nur nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen. Eine solche liegt hier aber nicht vor.
 
Original geschrieben von etienne
 
Das ist eine Frage des allgemeinen Schuldrechts - wie kommen Verträge zustande.
 

Ach nee. ;)

Original geschrieben von etienne
 
Im übrigen sind die konkludente Abgabe einer Willenserklärung und der Zugang selbiger rechtlich völlig unterschiedliche Dinge. Einen konkludenten Zugang gibt es nicht - es gibt nur nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen. Eine solche liegt hier aber nicht vor.
 

Hach, ich fuehl mich wieder wie im Studium. ;) :D

Das mit der Rueckgabe und Rueckerstattung funktioniert uebrigens tatsaechlich.


Nichts fuer ungut.

Einen schoenen Abend wuenscht,

der GermanUK
 
Original geschrieben von etienne
 
Wo?
 

Also ich weiss von zwei Faellen:

Eine mir persoenlich bekannte Person hat Software gekauft, war mit der EULA nicht einverstanden, alles wieder eingepackt, zurueck zum Laden (simply.co.uk), die haben das Geld zurueckerstattet und dann wohl ihrerseits die geoeffnete Packung zurueck an den Hersteller geschickt.

Eine mir persoenlich unbekannte Person hat eine aehnliche Aktion in einem kleineren Laden durchgezogen.

Beide Male ging es um die EULA, beide Male war die Packung geoeffnet und die CD-ROM im Laufwerk. Beide Male gab die Software an, dass man bei Nichtzustimmung das Produkt zum Laden zurueckbringen soll.

In bezug auf Amazon nehme ich mal an, dass das Ganze im eCommerce anders gehandhabt wird (aus Kostengruenden).*

Gruss,

der GermanUK


*) Wobei simply.co.uk ja auch ueber's Internet vertreiben... :rolleyes:
 
Nur interessehalber UK: In Germany oder UK? Kann ein großer Unterschied sein …
 
Original geschrieben von bömpfmactobi
Nur interessehalber UK: In Germany oder UK? Kann ein großer Unterschied sein …
 

Im UK. Waere aber wohl in Deutschland genauso abgelaufen, da die EULA in dem besagten Punkt fuer die EU-Staaten gleich war. (Dass es trotz des Europaeischen Rechts noch krasse Unterschiede in bestimmten Bereichen gibt, ist mir bewusst und wurde auch von mir bei meiner frueheren Antwort bedacht.)
 
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