No Cd

T

testpilot76

Neues Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
17.02.2004
Beiträge
19
Reaktionspunkte
0
Hi Leute,

ich weiss, ich weiss, wir macer sind ehrlicher Halunken, aber im vorliegende Fall brauche ich euere Hilfe.
Weiß jemand ob es einen NOCD Patch für Ghost Recon Island Thunder (müsste V1.4 sein) gibt? Wenn ja, wo?

Wäre sehr dankbar für die Info.

Testpilot
 
so viel Ehrlichkeit tut weh. Ehre vor dem Herrn!

knietief im Matsch mit einem Lächeln auf den Lippen

Testpilot
 
Original geschrieben von testpilot76
so viel Ehrlichkeit tut weh.
 

Nö. Weh tut sie nicht, aber sie schützt vor weiteren Abmahnungen und unnötigen Zahlungen aus eigener privater Tasche, zu denen wir keine Lust mehr haben.

Dylan
 
da gebe ich dir recht. ich sehe das auch eher gespalten. würde zum beispiel niemals software mit der ich arbeite unrechtmäßig nutzen. bei add-ons und updates sehe ich das ein wenig anders. vor allem, wenn die so teuer wie die urfassung sind. war wohl zu lange auf windows seite tätig um durch und durch korrekt zu sein.

sprichst du abmahnungsmäsig aus erfahrung? hörte sich so an
 
Solange man das Programm rechtmäßig erworben hat spricht nichts gegen den Einsatz eines No-CD Cracks...
 
Original geschrieben von etienne
Solange man das Programm rechtmäßig erworben hat spricht nichts gegen den Einsatz eines No-CD Cracks...
 

NEIN, es ist nicht OK bzw. sprechen die meisten Lizenzbedingungen genau dagegen. Stichwort: Reverse Engeneering, Deassemblieren.

Das liest sich dann so:

The Software also contains the trade secrets of Morrison SoftDesign and third parties, and you may not decompile, reverse engineer, disassemble, or otherwise reduce the Software to human-perceivable form or disclose such trade secrets.

Damit wir uns da nicht Missverstehen, was und was nicht erlaubt ist.

Gruss
-=IceHouse=-
 
Und wann habe ich mit dem Softwarehersteller einen Vertrag abgeschlossen, der mich zur Einhaltung der Lizenzbedingungen verpflichtet?
 
Original geschrieben von etienne
Und wann habe ich mit dem Softwarehersteller einen Vertrag abgeschlossen, der mich zur Einhaltung der Lizenzbedingungen verpflichtet?

in dem Augenblick, in dem Du die SW installiert hast... wenn Du nicht einverstanden bist mit den Lizenzbedingungen, darfst Du die Installation nicht starten!!! Steht in den meisten Bedingungen!
 
Meist wirst du das bei der Installation gefragt ansonsten mit dem Kauf.
 
Wenn ich in einen Laden einer Handelskette gehe und dort eine Software mitnehme kommt ein Kaufvertrag über ein Vervielfältigungsstück eines Programms zustande, das ich dann auch uneingeschränkt nutzen darf. Wenn die Nutzung eingeschränkt werden soll bedarf es dazu entweder einer gesetzlichen Regelung oder eines Individualvertrags. In dem Laden wird ein solcher Vertrag üblicherweise nicht abgeschlossen. (Zu so einem Vertrag kommt es z.B. wenn man direkt mit dem Hersteller kontrahiert und beispielsweise speziell für die eigenen Bedürfnisse programmiert wird...)

Was bei der Installation in irgendwelchen "Lizenzbedingungen" steht ist regelmäßig unwirksam (Stichworte: überraschende Klauseln in Verträgen mit AGB).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Original geschrieben von etienne
Was bei der Installation in irgendwelchen "Lizenzbedingungen" steht ist regelmäßig unwirksam (Stichworte: überraschende Klauseln in Verträgen mit AGB).

tja, damit wirst Du aber im Ernstfall schön auf die Nase fallen! Wo wir schon beim Haarspalten sind: wenn Du das geistige Eigentum von jemandem verändern willst (und das Recht dazu hast du nicht erworben!), mußt Du diesen jemand um Erlaubnis fragen... geschieht dies nicht, verstößt Du gegen geltendes Recht (was Du wenn Du gewollt hättest, alles nachlesen kannst in den Lizenzbestimmungen)!
 
Original geschrieben von [MN]n0b0dy
tja, damit wirst Du aber im Ernstfall schön auf die Nase fallen! Wo wir schon beim Haarspalten sind: wenn Du das geistige Eigentum von jemandem verändern willst (und das Recht dazu hast du nicht erworben!), mußt Du diesen jemand um Erlaubnis fragen... geschieht dies nicht, verstößt Du gegen geltendes Recht (was Du wenn Du gewollt hättest, alles nachlesen kannst in den Lizenzbestimmungen)!
 

What? Wer will hier geistiges Eigentum verändern?
Ich habe ein Vervielfältigungsstück einer Software legal erworben, darf dieses nutzen und darf davon sogar Sicherheitskopien herstellen. Mit dem Verkauf des Vervielfältigungsstücks hat der Urheberrechtsinhaber sein Einverständnis in die Nutzung der Software gegeben. Der Urheber wird ja zum Verkauf nicht gezwungen. Wollte er die Nutzung einschränken verbliebe für ihn die Möglichkeit eines Individualvertrags.

Gegen welches geltende Recht verstoße ich denn nun?
Der Lizenzvertrag kann es nicht sein, da ich nie einen Lizenzvertrag wirksam abgeschlossen habe. Und einseitig kann mir üblicherweise niemand einen Vertrag aufdrücken...
 
Original geschrieben von etienne
Mit dem Verkauf des Vervielfältigungsstücks hat der Urheberrechtsinhaber sein Einverständnis in die Nutzung der Software gegeben.
 

Da du das Urheberrecht ansprichst: durch das Nutzungsrecht erlaubt dir der Urheber die Software auf Grund der dir übertragenen Nutzungsrechte zu nutzen (toller Satz, gell?). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder (jetzt kommt's: ) inhaltlich beschränkt eingeräumt werden, was er wohl mit dem Softwarelizenzvertrag macht.

Das erlaubt dir allerdings noch lange nicht eine Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden - allgemein hin als Entstellung des Werkes geregelt.

Nachzulesen in 30. UrhG § 31 (Nutzungsrechte) und § 14 (Entstellung des Werkes).

Soviel zum Urheberrecht.
 
Original geschrieben von dylan
 
Da du das Urheberrecht ansprichst: durch das Nutzungsrecht erlaubt dir der Urheber die Software auf Grund der dir übertragenen Nutzungsrechte zu nutzen (toller Satz, gell?). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder (jetzt kommt's: ) inhaltlich beschränkt eingeräumt werden, was er wohl mit dem Softwarelizenzvertrag macht.
 

Der Softwarelizenzvertrag, dem ich niemals zugestimmt habe und der mir nach dem Kauf des Produkts nicht mehr einseitig aufgedrängt werden kann? Nein, dieser "Softwarelizenzvertrag" ist für mich nicht verbindlich...
(Es sei denn, ich habe die Software direkt beim Hersteller gekauft und dort auch gleich einen solchen Lizenzvertrag abgeschlossen - aber darum geht es hier ja nicht.)

 
Das erlaubt dir allerdings noch lange nicht eine Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden - allgemein hin als Entstellung des Werkes geregelt.
 

Und welche "berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk" (§ 14 UrhG) gefährde ich durch den Einsatz eines No-CD Cracks?

Hinzuweisen sei noch auf § 31 V S. 1 UrhG:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt

Üblicherweise wird wohl mit dem Laden nicht ausgehandelt, auf welche Art genau das gekaufte Programm genutzt werden darf. Und es dürfte wohl der Geschäftsstelle auch egal sein, ob ich einen No-CD Crack einsetze oder nicht, Hauptsache ich habe das Vervielfältigungsstück legal erworben.
Und einen Vertrag, der die Nutzung einschränken könnte, habe weder ich noch die Geschäftsstelle mit dem Softwarehersteller abgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Original geschrieben von etienne
Hinzuweisen sei noch auf § 31 V S. 1 UrhG:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt
 

Na also, da haben wir es ja schon. Einzeln bezeichnet werden sie durch die entsprechenden Absätze im Softwarelizenzvertrag, wie sie von IceHouse weiter oben beschrieben worden sind.

Sei es wie es will: Im Falle eines Gerichtsstreits säßest du wohl auf der anderen Seite des Saales wie ich...

:D

Dylan
 
jetzt bleibt mal auf dem teppich! ein NO-CD-file ist nichts weiter als eine
kleine praktische hilfe. ich habe mehrere spiele auf meiner kiste installiert
und entscheide dann spontan in gameranger was ich gerade daddeln
moechte... dann jedesmal die original-CD rauskramen und einlegen nervt
einfach! zumal ich damit auch mein CD-laufwerk blockiere.

copyright hin oder her! ich denke ihr schiesst hier gerade mit kanonen auf
spatzen! wegen einem no-cd-kit kommt niemand hinter gitter!

und hier der langersehnte link fuer das ghost-recon-no-cd-kit:

http://www.fileplanet.com/dl.aspx?planetrainbowsix/damnr6/grnocdimage.sea

nette mods und tools fuer ghost recon gibts hier:
http://dynamic.gamespy.com/~damnr6/macmods/index.shtml

:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Original geschrieben von dylan
 

Na also, da haben wir es ja schon. Einzeln bezeichnet werden sie durch die entsprechenden Absätze im Softwarelizenzvertrag, wie sie von IceHouse weiter oben beschrieben worden sind.
 

Erklär mir bitte, warum der "Softwarelizenzvertrag" für mich wirksam sein sollte!
 
ach noch was... wenn man kein no-cd-file hat kann
man ja immernoch ein image der original-cd erstellen
und bei bedarf mounten. kostet zwar etwas platz auf
der platte aber duerfte voellig legal sein!

:D
 
Die Erklärung nennt sich Abstraktionsprinzip. Also die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Verfügung von Eigentum).

Das Verpflichtungsgeschäft (hier § 433 BGB) entsteht aus dem Kaufvertrag, in dem du dich verpflichtest, den Kaufpreis zu zahlen und die andere Partei sich verpflichtet, das Eigentum unbedingt und unmittelbar nach § 929 S. 1 BGB zu übertragen.

Das Verfügungsgeschäft (völlig losgelöst vom Verpflichtungsgeschäft) sieht nun die Übertragung, hier Verfügung über die Sache, vor. Auf Grundlage der Lizenzbestimmungen, die Bestandteil des Verfügungsgeschäftes sind, wird dir das Eigentum durch Einigung und Übergabe übertragen.

Soweit die Vertragslage.

Nun kommen wir zur Lizenzvereinbarung, die, wie wir bereits festgestellt haben, Bestandteil des Verfügungsgeschäftes ist. Hier ist genau unt unmissverständlich geregelt, welche Nutzung dir auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes gestellt wird (Einzelplatz, Netzversion, etc.). Wenn in diesen Bestimmungen ein Vorbehalt für so einen No-CD Crack enthalten ist, musst du dich leider daran halten.

Ich hoffe, etwas Licht in die Sache gebracht zu haben.

Gruß, Robdus
 
Zurück
Oben Unten