Nie ohne Apple Care!

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Ceekay

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Hier ein kurzer Erfahrungsbericht.

Vor 2 1/2 Jahren kaufte ich mir ein iBook und behandelte es von da an wie ein rohes Ei. Es wurde selten seiner eigentlichen Bestimmung gemäß, nämlich den Einsatz ausserhalb der vier Wände, genutzt, trotzdem fing die Festplatte nach 2 Jahren quasi aus dem nichts an zicken zu machen. Ich hiehlt es zunächst für ein Software Problem und installierte OS X neu. Innerhalb von 3 Monaten verabschiedete sich die HD jedoch komplett und es ging nichts mehr...

Zum Glück hatte ich in Apple Care investiert, so dass Apple die Reperatur anstandslos übernahm. Aus diesem Grund habe ich auch diesen Thread verfasst. Wenn ihr euch ein Apple Gerät zulegt, denkt auch an die möglichen Folgekosten! Kauft immer Apple Care dazu und überlegt euch, ob ihr ggf. nach Ablauf der Garantie die Reperaturen bezahlen könnt. Einfaches austauschen für wenig Geld wie bei einem Win Desktop ist nicht und ein Hardware defekt kann immer aus dem nichts auftreten, egal wie schonend man das Gerät behandelt.

Gruß, CK
 
Zuletzt bearbeitet:
Ceekay schrieb:
Vor 2 1/2 Jahren kaufte ich mir ein iBook und behandelte es von da an wie ein rohes Ei. Es wurde selten seiner eigentlichen Bestimmung gemäß, nämlich den Einsatz ausserhalb der vier Wände, genutzt, trotzdem fing die Festplatte an


fing die Festplatte an... was an - zu reden? tsetse:rolleyes:
 
Ja und?
Ein Festplatte kann immer mal kaputt gehen, egal wie man den Computer behandelt. Ich kaufe mir auch weiterhin aus Protest kein Apple Care. Bisher bin ich damit gut gefahren und hatte nie größere Probleme mit meinen Macs.

Solange man sei Notebook nicht mit in die Sauna nimmt ... von wegen behandeln wie ein rohes Ei ;)
 
Also ich kann nur zu AppleCare raten. Zumindest bei den Apple Notebooks.
Grund:

iBook 2003 - Neu
* Laufwerk nach 2 Wochen defekt (schließt nicht mehr korrekt)
* Nach 2 Jahren Mainboard defekt (Videologik - iBook NICHT im Umtauschprogramm gewesen)
* Nach Mainboardtausch, Audioausgang defekt

PowerBook 2004 - Neu
* Nach 1.5 Jahren Festplatte kaputt

Beim iBook hatte ich glücklicherweise AppleCare, sonst hätte mich die Reparatur 700 Euro gekostet. Beim PowerBook war mir AppleCare zu teuer, nun muss ich mich selbst um die HD kümmern.
 
Fertig :D

@silvercloud:

Ich hab immer gedacht, sowas passiert schon nicht, ist ja schliesslich Apple ;)
 
Mal ne ganz dumme Frage:
Apple Care - eigentlich habe ich doch ohnehin eine Garantie von 2 Jahren auf Neuprodukte oder ?
(hoffentlich werde ich jetzt nicht gesteinigt, wegen eventueller: "Das-steht-im-Forum" Problematik) ;-)
 
@WiWi Student:

Man hat immer 2 Jahre Gewährleistung beim Händler, nicht zu verwechseln mit Garantie. Da sind die Händler verpflichtet zu. Wobei das glaub ich nicht so einfach ist, da die Beweislast beim Kunden liegt. So genau weiss ich das nicht musste es noch nie in Anspruch nehmen.
 
Dradts schrieb:
(...)Beim PowerBook war mir AppleCare zu teuer, nun muss ich mich selbst um die HD kümmern.

Ist AppleCare fürs Powerbook nicht sogar teurer wie
eine neue Festplatte?

Die neue wird auf jeden Fall wesentlich größer und
evtl. sogar schneller sein - das hält den Ärger in
Grenzen. Oder nicht?
 
Soweit ich weiß, muss man bei der Gewährleistung schon nach 6 Monaten ab Kauf beweisen, dass der Mangel des Produkts an einer Fehlerhaftigkeit liegt, die das Gerät schon im Neuzustand hatte.

Beispiel 1: Fehlkonzipiertes Logic-Board geht nach anderthalb Jahren kaputt - wird ersetzt. (theoretisch müsstest du aber einen Beweis erbringen können, dass das Board tatsächlich fehlkonizipiert ist)

Beispiel 2: Festplatte geht nach anderthalb Jahren kaputt - Pech gehabt.

Achtung: Die Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit der 1-Jahres-Garantie, die Apple standardmäßig anbietet!
 
Apple Care kann echt Gold wert sein - eine Investition die sich wirklich lohnt, es sei denn man ist genetisch bedingter Hasardeur.

Grade Laptop Ersatzteile kosten manchmal Unsummen... Nur nicht vom hohen Preis abschrecken lassen. Es gibt keine Garantie dafür, das etwas kaputt geht oder nicht...

Cheers
SC
 
2 Jahre Gewährleistung auf Sachmängelfreiheit ist seit 1.1.2002 geltendes EU-Recht. Das kann keiner aushebeln. Eine Garantie (oft verwechselt), wie Apple sie gibt, innerhalb der zwei Jahre ist nur das Papier wert auf dem sie steht,wenn darin Leistungen zugesagt werden die ÜBER die geltende Gewährleistung hinnausgehen. Tut Apple das ? (Ich weiss es nicht)

Gruß Peter
 
Und es gibt ja auch - ohne eine Pro & Contra-Diskussion auslösen zu wollen - die 3 jährige Gravis-Garantie, die sich ja auch für ein Gerät abschließen lässt, das bspw. im Apple-Store gekauft wurde und nur in etwa die Hälfte kostet (kenn die aktuellen Preise jetzt nicht so genau).

Die würde ich mir auf jeden Fall holen. Wie schon gesagt wurde, Reparaturen sind teilweise extrem teuer.

@greasy pete: Klar, die 1-Jahres Garantie greift zum Beispiel, wenn dir am 364. Tag die Platte abraucht. Die Gewährleistung nicht.
 
Dradts schrieb:
PowerBook 2004 - Neu
* Nach 1.5 Jahren Festplatte kaputt

Also jetzt mal ganz blöde gerechnet: Apple Care-Verlängerung für 300nochwas EUR oder neue Platte für ca. 80 EUR ... Hm! :rolleyes:
Apple Care lohnt imho nur falls ein Display- oder Boardschaden auftritt. Dann aber richtig. Muss jeder selbst abwägen ob es das Risiko wert ist.
 
Wenn mein PB kaputt gehen sollte, werde ich zu Gravis gehen, denn da nett und höflich auf die EG Gesetzeslinie verweisen die besagt, dass man eine Ware, die man als Vertriebpartner einer Firma in Deutschland verkauft, mit mindestens 2 jahren voller Garantie verkaufen muss, da man sich sonst nicht mehr im legalen bereich bewegt. 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Pseudogewährleistung sind in Deutschland gesetzeswidrig und werden bestraft.
Jedoch würde der Apple Store damit durchgehen, weil er die Firma so zu sagen ais 1. hand vertritt und die nur ein Jahr Garantie geben kann, so sie will. Was sagt uns das?

Kaufe nicht im Apple Store, sondern bei Gravis o.a., freu Dich über deine
Rechtschutz und über 2 Jahre volle Garantie und im Falle einer Weigerung, berufe Dich auf die Gesetzeslage in Deutschlandund mache den Jungs klar, wie gut Dein Anwalt ist. :cool:

Apple und all die Halsabschneider mit einem Jahr G. sind schon freche Säue, nach meiner Meinung. Aber erkundigt man sich, kommt man gut klar, deswegen werde ich mir nie wieder einen Apple Care Plan kaufen.


Frank T.
 
Garantie kann gar nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, da es sich um eine freiwillige, vertraglich festgelegte Leistung des Herstellers/Händlers handelt.
Seit dem 01.01.2002 gibt es eine verlängerte gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wobei sich die Beweislast nach 6 Monaten umdreht.

Durch eine Garantie wird aber die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgehebelt oder ersetzt, das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Man hat also seitens Apple ein Jahr Garantie ab Kaufdatum, und gleichzeitig zwei Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum gegen den Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
dasich schrieb:
Wenn mein PB kaputt gehen sollte, werde ich zu Gravis gehen, denn da nett und höflich auf die EG Gesetzeslinie verweisen die besagt, dass man eine Ware, die man als Vertriebpartner einer Firma in Deutschland verkauft, mit mindestens 2 jahren voller Garantie verkaufen muss, da man sich sonst nicht mehr im legalen bereich bewegt. 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Pseudogewährleistung sind in Deutschland gesetzeswidrig und werden bestraft.

Hast du irgendwo einen Link zu dieser EG-Richtlinie?
 
Dazu würde ich gerne mal den Gesetzestext sehen. Habe noch nie was von 2 Jahren gesetzmäßiger Garantie gehört. Nur von Gewährleistung.

EDIT: Zur EG-Richtlinie:


Mit der Schuldrechtsmodernisierung wurde in Deutschland die EG Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf (1994/44/EG) umgesetzt. Für die privaten Konsumenten bedeutet dies seit dem 1. Januar 2002 eine Verbesserung ihrer Gewährleistungsrechte beim Kauf von Verbrauchsgütern in mehreren Punkten. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Bislang galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft gewesen ist.

Quelle

Damit kommt die 2-jährige Gewährleistung im weitesten Sinne einer 6-Monatigen Garantie gleich, wobei man dann auch noch Lügen können muss, ohne rot zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Applecare lohnt sich auch bei einem Defekt des optischen Laufwerks. Habe gerade in den USA einen Mac Mini zum AppleStore zur Reparatur gebracht. SuperDrive Austausch = 400$, zum Glück noch Garantie drauf gewesen. Ich werde mir jetzt wohl für mein MacBook AppleCare oder GravisGarantie noch nachträglich kaufen.
 
Beispiel 1: Fehlkonzipiertes Logic-Board geht nach anderthalb Jahren kaputt - wird ersetzt. (theoretisch müsstest du aber einen Beweis erbringen können, dass das Board tatsächlich fehlkonizipiert ist)

Ein Mainboard (also eine Komponente ohne mechanische Komponenten) geht auch nach einem Jahr nur dann kaputt, wenn sie schon zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft war. Der Anscheinsbeweis (zur neuerlichen Beweislastumkehr) dürfte einfach zu erbringen sein. Es seie dann, man war damit Baden ;-)

Bei einer Platte ist das natürlich was anderes. Aber die zu wechseln, kostet 60-80 Euro.
 
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