Neuer PowerMac G5 & BTO

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juggler

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Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat: ich bin an einem PM G5 1.8 Dual interssiert und habe mir mal folgende Konfiguration im Apple-Store zusammengeklickt:

PM 1.8 Dual
- 256 MB Ram
- 80 GB HD
- ComboDrive statt Superdrive (-110€)
- Geforce 5200
- kein Modem (-30€)
- Airport Extreme (+89€)
- Kombi: Bluetooth + Apple Wireless Desktop (+110€)

Macht zusammen 2218€

- RAM wird woanders gekauft da günstiger
- DVD Brenner brauche ich derzeit nicht, und wenn, dann lieber gleich Dual Layer
- Modem brauche ich ebensowenig
- das Kombiangebot BT-Modul + KB + Mouse ist sehr günstig

Was meint ihr zu meiner Wahl? Würdet ihr was ändern?

Es spricht wohl einiges für BTO. Dagegen spricht, dass man bei Apple dann ja angeblich kein Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz hat. Stimmt das? Gibt es große Shops, die ebenfalls BTO zu evtl. besseren Konditionen anbieten?

Gruß, Juggler
 
juggler schrieb:
Es spricht wohl einiges für BTO. Dagegen spricht, dass man bei Apple dann ja angeblich kein Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz hat. Stimmt das? Gibt es große Shops, die ebenfalls BTO zu evtl. besseren Konditionen anbieten?

Hier etwas zum Widerrufsrecht:

BGH, Urt. v. 02.04.2003 - VIII ZR 295/01

Wird die von einem Unternehmer zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers hin aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengesetzt (BTO-Verfahren), die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können, besteht weiterhin ein Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Der vom Gesetzgeber in § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausdrücklich vorgesehene Ausschluss für Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, greift hier nicht ein.
 
xkeek schrieb:
Hier etwas zum Widerrufsrecht:

BGH, Urt. v. 02.04.2003 - VIII ZR 295/01

Wird die von einem Unternehmer zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers hin aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengesetzt (BTO-Verfahren), die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können, besteht weiterhin ein Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Der vom Gesetzgeber in § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausdrücklich vorgesehene Ausschluss für Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, greift hier nicht ein.

Ok, das trifft dann wohl in diesem Fall auch auf Apple BTO Geräte zu. Hat jemand schon Erfhrungen bei einer evtl. Rückgabe gemacht?

Gruß, Juggler
 
juggler schrieb:
Was meint ihr zu meiner Wahl? Würdet ihr was ändern?

Gruß, Juggler

Also ich finde das Modell Klasse, kannst mir direkt einen mitbestellen :D
 
ow ich idiot hab mir MODEM bestellt obwohl ich es nie brauchen werde :'(
 
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