Neue Garantie bei neuem (Austausch-) Gerät?

Die Gewährleistung bzw. Gewährleistung ist nicht Vertragsgebunden, sondern auf den Gegenstand gebunden. D.h. da du bei Wandlung ein neues Gerät erhälst, beginnt automatisch eine neue Gewährleistung auf das neue Gerät, unabhängig vom abgeschlossenen Vertrag. Das nennt man auch Abstraktions- und Trennungsprinzip.

Also Fazit, wenn bei einer Wandlung ein neues Gerät geliefert wird (also keine Kaufpreiserstattung was auch möglich wäre) so beginnt die Frist von neuem... also 2 Jahre. Auf jedes Gerät, bei Apple allerdings nur 1 Jahr Garantie was eine erweiterte Gewährleistung ist.
 
@wikipedia

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)
Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
 
na da hast dus nochmal.. unpolar ich glaub wir sind uns einig
 
für die wandlung gibts es ja keine frist, oder? wenn also kurz vor ablauf der drei jahre mit apple care das gerät 2mal an der selben stelle repariert wird, kann ich es wandeln und stehe wieder mit einem vollen jahr garantie dar?
 
Wandlung ist nur innerhalb der Garantie bzw. Gewährleistung möglich. Die Wandlung ist nur dann möglich wenn, das Gerät zum 3. mal einen Garantieanspruch hat, welcher ähnliche Ursachen hat. (Dies liegt allerdings oft auch am Hersteller, viele Hersteller Wandeln auch schon nach dam 3. Garantieanspruch, auch wenn es unterschiedliche sachen sind.)
Findet eine Wandlung statt, so beginnt auf jedenfall ein neuer 2 jähriger Gewährleistungsanspruch. Garantiebestimmungen, werden hier wiederum vom Hersteller geregelt, bei Apple also 1 Jahr. Wie das in Apple Care geregelt ist weis ich nicht.
 
also falls es wen interessiert, ich bekomme jetzt auch ein austauschmacbook pro... hoffe das ist dann besser von der qualität her...
 
gut, ich hab auch ein neues gekriegt. cd zu c2d

Wie ist apple care geregelt?
 
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