neben dem festen job aufträge annehmen...wie läuft das?

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donsilakis

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hi,

ich arbeite jetzt seid diesem monat fest als mediengestalter und habe ein paar anfragen u.a. für eine homepage und geschäftspapiere usw.

da ich grade in das berufsleben eingestiegen bin, weiß ich erstmal gar nicht wie das rechtlich aussieht. darf ich nebenher solche aufträge übernehmen? muss ich meinen arbeitgeber davon in kenntnis setzen? muss ich ein gewerbe dafür anmelden? kann ich ohne gewerbeschein eine rechnung ausstellen?

ich denke ihr könnt mir da erstmal sicher helfen.

vielen dank schonmal!
 
Du musst den Arbeitgeber bei jeder Nebentätigkeit informieren
 
Hi!
In den meisten Arbeitsverträgen steht drin, daß Du nebenbei nur dann irgend etwas gegen Geld machen darfst, wenn
a) Du das vorher schriftlich genehmigen läßt
b) Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst
c) Deine normale Arbeit darunter nicht leidet.

a) kann man nachholen, wenn b) und c) nicht gegeben sind; der Arbeitgeber kann sich dann kaum dagegen wehren.
Bei Dir liest sich das aber so, daß Du direkte Konkurrenz wärst - und das muss sich der Chef nicht bieten lassen.
Tip: ihn direkt darauf ansprechen und die Sache klären, notfalls fragen ob es Provision gibt, wenn der Kunde das über den Arbeitgeber machen läßt.

Ansonsten kannst Du nebenbei Geld verdienen als Privatmensch, das sind steuerlich dann "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". MWST musst Du dann nicht ausweisen. Wenn Du vorsteuerabzuberechtigt sein willst, dann must Du ein Gewerbe anmelden.
 
falkgottschalk schrieb:
Ansonsten kannst Du nebenbei Geld verdienen als Privatmensch, das sind steuerlich dann "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". MWST musst Du dann nicht ausweisen. Wenn Du vorsteuerabzuberechtigt sein willst, dann must Du ein Gewerbe anmelden.

Vorsicht, das ist aber ganz schön pauschal beschrieben. Sowohl mit der MwSt als auch mit dem Vorsteuerabzug und der Gewerbeanmeldung ist das von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Da sollte der Threadsteller mal für ein paar Euro ein einfach geschriebenes Grundlagenbuch lesen. Da gibt es inzwischen viele Angebote im Buchhandel.
 
also eine direkte konkurrenz zu meinem festen job wäre das nicht, denn ich arbeite in einem verlag, in dem wir eine bestimmte anzahl von zeitschriften/zeitungen erstellen. solche sachen wie geschäftspapiere oder homepage erstellen wird dort überhaupt nicht in frage kommen, da wir uns, wie gesagt, nur um diese zeitschriften kümmern.

ich denke natürlich nicht, dass meine "normale" arbeit darunter leiden wird. aber kann sein, dass mein arbeitgeber das auch anders sieht.

ich werde mich wohl mit einem steuerberater zusammensetzen müssen und mir das ganze erklären lassen. denn wie gesagt, da ich berufsanfänger bin, habe ich noch gar keine ahnung, wie das abläuft. ich weiß z.b. nicht mal was "vorsteuerabzugberechtigt" bedeutet...
ich muss doch auch sicherlich was an das finanzamt abdrücken, wenn ich "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" erhalte?

@flieger
kannst du mir denn so ein einfach geschriebenes grundlagenbuch empfehlen?
 
ich empfehle dir http://www.klicktipps.de/ (nicht hübsch aber viele Informationen) und ein Vortrag eines Steuerberaters der sich mit Freiberuflern auskennt. Eine Stunde solle reichen. Viel Erfolg in Deinem neuen Beruf!
 
auf der seite des wirtschaftsministeriums gibts infomaterial für (freiberufliche) "existenzgründer". da steht genau drin wie das mit der umsatzsteuer zu handhaben ist und unter welchen bedingungen du freiberufler bist und wann nicht. all das geht ach neben einer festanstellung, wenn du nicht gegen punkte in deinem arbeitsvertrag verstösst...
 
nicolas-eric schrieb:
da steht genau drin wie das mit der umsatzsteuer zu handhaben ist
und unter welchen bedingungen du freiberufler bist und wann nicht.
Für das Finanzamt gelten Nebenjobber als Gewerbetreibende oder - bei akademischen Berufen - als Freiberufler.

Siehe http://www.n24.de/wirtschaft/geld_und_recht/index.php/a2004121314291701695

Übrigens ein sehr lesenswerter Arikel, auch was die Steuern angeht.

;)


P.S.: Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist die folgende Seite ein Pflichtklick: http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/
 
BalkonSurfer schrieb:
Du musst den Arbeitgeber bei jeder Nebentätigkeit informieren

Grundsätzlich betrachet: Nein.

Frage: Muss ich meinem Hauptarbeitgeber einen Nebenjob mitteilen oder mir
diesen sogar genehmigen lassen?

Schmidt: In der Regel nein. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf
grundsätzlich nicht der Genehmigung seitens des Hauptarbeitgebers. Nur im
öffentlichen Dienst bestehen insofern Besonderheiten, als dass hier eine
vorherige Zustimmung für eine Nebentätigkeit erforderlich ist. Für das
Betriebsklima ist es aber immer besser, den Arbeitgeber vorher zu fragen.


Frage: Gibt es weitere Grenzen für einen Nebenjob?

Schmidt: Ja, einem Arbeitnehmer ist es verboten, im Rahmen eines
Nebenjobs seinem Hauptarbeitgeber Konkurrenz zu machen. Eine solche
Konkurrenztätigkeit kann sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Darüber hinaus kann der Hauptarbeitgeber Schadensersatzansprüche
geltend machen.

Frau Schmidt ist Anwältin und hat diese Fragen im WISO-Chat
zum Thema "Nebenjob" beantwortet:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2285901,00.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kenne es nur so, dass im Arbeitsvertrag drin steht, dass man den Arbeitgeber bezüglich Nebenjob zu fragen hat. In diesem Fall dürfte Schmidts Interviewaussage eigentlich keine Gültigkeit haben. Oder doch?
 
An Deiner Stelle, gehe bevor Du was machst zu Deinem Chef, ein klärendes und offenes Gespräch ist immer der Beste weg.
 
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