musicstore allofmp3 : 1MB kostet 1 0,01 $

*g* Das meinte ich eben mit Anachronismus ;) Dank (?) Amazon und der Post/DHL ist das nun sicherlich nicht mehr valide.

Was auch der Buchhandel immer gerne anführt ist, daß durch den fixen VK die Margen kallkulierbar bleiben und somit ein breiteres Sortiment geführt werden kann. Nicht nur Bahnhof-Bestseller Schinken.

Aber gerade da melde ich so meine Zweifel an.

Und neben dem: Hugendubel, eine große und durchaus sympathische Handelskette im Süden hatte vor 3 oder 4 Jahren gerade noch 1% Unsatzrendite.

Habe ich immer gerne eingekauft, mit Sitzecken und Bistro-Ecke und motiviertem und geschultem Personal ein wahrer Segen.

Aber die (müssen?) sich jetzt auch in Verkaufsklos zurückziehen - trotz BPB. *seufz* Nun denn.
 
Musik-Downloads in der Grauzone Legalitäts-Check: Allofmp3 und Weblisten

ct 2005/5 schrieb:
Bei den kostenpflichtigen Portalen handelt es sich scheinbar um attraktive Musik-Download-Angebote. Doch wie sieht es mit ihrer Legalität aus?

Mit seinem flexiblen Preisniveau, das von der individuell wählbaren Kompressionsrate der Titel abhängt, nimmt der russische Anbieter "Allofmp3" eine Vorreiterrolle bei derzeitigen Distributionsmodellen ein. Die spanische Konkurrenz "Weblisten" kann derweil von sich behaupten, mit ihrem Gründungsjahr 1997 der am längsten am Markt befindliche Download-Dienst zu sein. Während es auf der Seite des russischen Anbieters von Allofmp3 schon auf der Homepage unverblümt heißt, man orientiere sich nicht an den Urheberrechtsbestimmungen anderer Staaten, proklamiert der spanische Anbieter von Weblisten seinen Dienst als legal und stützt sich hierfür auf mit den spanischen Verwertungsgesellschaften getroffene Lizenzabkommen, die ihm angeblich eine weltweite legale Musiknutzung erlauben.

Legal oder illegal?
Es gibt zwei Gruppen von Berechtigten, die Ansprüche in Bezug auf einen Musiktitel geltend machen können: Auf der einen Seite die kreativen Schöpfer der Musik, nämlich die Komponisten und Texter der Lieder (Urheber), die in der Regel bei einem Musikverlag unter Vertrag stehen. Auf der anderen Seite stehen die Künstler, die die Noten zum leben erwecken. letztere haben an ihrer Darbietung "Leistungsschutzrechte", die sie üblicherweise Tonträgerfirmen (Plattenlabels) übertragen haben. Die Musikverlage und Tonträgerfirmen haben Teile ihrer Rechte zur Wahrnehmung an Verwertungsgesellschaften übertragen. Diese fungieren als Lizenzagenturen. Für die Urheber ist die GEMA, für die Gruppe der
KünstlerfTonträgerhersteller die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zuständig. Leider verfügen beide gerade im Bereich der Online.Nutzung von Musik nicht über dieselben Rechte. Während die GEMA die Rechte der KomponistenfTexter und Musikverlage für DownloadDienste vergeben darf, haben sich die Tonträgerfirmen dieses Recht zur eigenen Vergabe vor. behalten. Der Betreiber eines deutschen Download-Dienstes kann daher die Rechte der Urheber aller Titel zentral bei der GEMA erwerben; die Rechte der Künstler und Tonträgerfirmen muss er hingegen für jeden einzelnen Titel bei den Tonträgerfirmen abklären. Im Urheberrecht gilt das so genannte Territorialitätsprinzip, nach dem ein Online-Dienst für alle Länder, von denen aus ein Download möglich ist, Lizenzen erwerben muss. Zugleich darf eine deutsche VerwertungsgeseHschaft nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lizenzen vergeben. Um die internationale Lizenzierung zu vereinfachen, haben sich im Jahre 2000 viele nationale Verwertungsgesellschaften im welt. weiten "Santiago"-Abkommen gegenseitig dazu ermächtigt, einem in ihrem eigenen land ansässigen Content-Providerlizenzen für Oownload.Dienste auch für die anderen Mitgliedstaaten zu erteilen. Auf just diese Absprache stützt sich Weblisten und macht geltend, er habe von den spanischen Verwertungsgesellschaften weltweite Lizenzen bis zum Dezember 2008 erworben, Dies mag dem Dienst eventuell zu einer Legalität in Spanien verhelfen; eine Legalisierung in Deutschland liegt damit jedoch nicht vor. Das ist bereits deshalb so, weil die deutsehe GVL die Download-Rechte der Tonträerfirmen schon für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht wahrnimmt sie kann diese üzenzen daher erst recht nicht für andere Länder vergeben. Zuständig hierfür sind allein die jeweiligen Tonträgerfirmen, mit welchen Weblisten nach eigenen Angaben keine Lizenzvereinbarungen abgeschlossen hat. Über das Netz internationaler Abkommen hat Weblisten damit nur die Hälfte der erforderlichen Rechte, nämlich die der Urheber und Verlage, abgeklärt.

Halb legal ist jedoch aus urheberrechtlicher Sicht dennoch illegal, weshalb es sich bei Weblisten und Allofmp3 auf deutschem Boden und nach deutschem Urheberrecht trotz Kostenpflichtigkeit um illegale Dienste handelt.

Die Konsequenz
Speichert der Nutzer die käuflich erworbene Musikdatei auf seiner Festplatte, einem sonstigen (mobilen) Endgerät oder einem Datenträger, so nimmt er aus urheberrechtlicher Sicht eine Vervielfältigungshandlung vor. Für diese benötigt er entweder die Genehmigung des Rechteinhabers oder eine Gestattung von Gesetzes wegen. Da es an der erforderlichen Genehmigung der Tonträgerfirmen, wie oben dargestellt, gerade mangelt, stellt sich die Frage, ob sich der Nutzer auf die gesetzliche Ausnahmebestimmung der zulässigen Privatkopie nach 953 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes berufen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich bei den in den Musikportalen verwendeten Dateien nicht um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Wann dies genau der Fall sein soll, hat der Gesetzgeber im Zuge der Einführung dieser Vorschrift im Jahre 2003 nicht konkretisiert. Durch das Kriterium der Offensichtlichkeit soll insbesondere der gutgläubige Nutzer geschützt werden. Um einen solchen handelt es sich etwa dann nicht, wenn Filme oder Musiktitel vor deren offiziellem Veröffentlichungstermin bereits im Netz kursieren oder kommerzielle Musiktitel kostenlos in Peerto-Peer Tauschbörsen angeboten werden. Genau das ist bei Weblisten und Allofmp3 nicht der Fall. Bei Weblisten zumindest dürfte angesichts der doch recht komplizierten Über1egungen, die die illegalität des Dienstes begründen, nicht von einer Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit auszugehen sein. Dem Nutzer ist es auf jeden Fall nicht zuzumuten, vor der Inanspruchnahme des Dienstes erst einmal einen Anwalt zu kon. sultieren. um die Legalität der, Vorlage überprüfen zu lassen. Gleiches gilt wohl für Allofmp3: Mit deren Disclaimer, die Verant. wortlichkeit der Nutzer hänge von der lokalen Gesetzgebung,.... ab, deren jeweiligen Vorgaben Allofmp3 nicht nachkomme" müssen sich dem aufmerksamen t Nutzer vielleicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Dienstes aufdrängen. Zweifel an der Rech mäßigkeit sind jedoch gerad' nicht mit der offensichtlich~ Rechtswidrigkeit eines Portals gleichzusetzen. Eine Rechtsver. letzung im zivilrechtlichen- oder gar strafrechtlichen Sinn liegt. daher wohl nicht vor. Durch die in Kürze anstehenden Modifizierungen der Privatkopie im ,,2."'1..:. Korb" der Urheberrechtsreform wird die momentan vorliegende" Grauzone bezüglich des Kriteri. ums der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" nicht aufgehellt. Zwar sollen in Zukunft nicht nur offen. sichtlich rechtswidrig "hergestellte", sondern auch "öffentlich zugänglich gemachte", sprich ins Netz gestellte, Quellen eine Privilegierung der Privatkopie zunichte machen. Das Kriterium der "Offensichtlichkeit" wird damit aber beibehalten und harrt einer Klarstellung durch die Gerichte. Solange die Auslegung der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" nicht gerichtlich geklärt ist, bergen die aus Nutzersicht attraktiven Angebote für diesen das geringe Risiko, dass ein Richter bei Zahlangeboten trotz der nach außen bestehenden Seriosität und Professionalität von "offensichtlich" rechtswidrigen Angeboten ausgeht.

Dr. Kerstin Bäcker promovierte, Musikrecht und ist auf musik- undverlags rechtliche Fragen spezialisierte Partnerin in der Urheberund Medienrechtskanzlei Lausen Rechtsanwälte.

Dr. Matthias Lausen ist neben seiner Anwaltstätigkeit Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München.

Mein Fazit: Wer sein Geld an allofmp3 überweist ist selber schuld.
 
morten schrieb:
Mein Fazit: Wer sein Geld an allofmp3 überweist ist selber schuld.
Interessant wird, ob die Musikindustrie wie in den P2P-Fällen eine Herausgabe der Nutzer-/Kundendaten durchsetzen kann... Rechtlich sehr spannend, für die (deutschen) Kunden wohl weniger.
 
22.02.2005, 14:24


AllOfMP3: Polizei ermittelt gegen Musik-Portal
Die Abteilung Computerkriminalität der russischen Polizei ermittelt gegen den Musik-Bezahldienst AllOfMP3 wegen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil. Wie der Verband der deutschen Phonoindustrie in Berlin mitteilte, prüft die Staatsanwaltschaft Moskau derzeit, ob Klage gegen den Betreiber des Internet-Angebots erhoben wird.

AllOFMP3 wird vorgeworfen, keine Lizenzen für den Internet-Vertrieb von Musik in Russland und auf dem Weltmarkt zu besitzen. Das Verfahren geht auch auf eine Eingabe des internationalen Musikindustrie-Verbandes IFPI in London zurück. Die Repräsentanten von mehr als 1.450 Plattenfirmen hoffen auf ein zügiges Verfahren und die Einstellung des Dienstes.

Nach Angaben der deutschen Phonoverbände besitzt AllOfMP3 als russischer Anbieter nicht die Online-Vetriebsrechte für Musikdateien in Deutschland. Der Dienst ist damit den Angaben zufolge illegal. (smk)
 
Also ich ziehe XXXX oder sonstige p2p-Clients einem Service wie allofmp3 vor. Für Labels und Künstler macht es, nüchtern betrachtet, keinen Unterschied, ob offensichtlich illegal oder irgendwie legal, weil noch nicht nachgewiesenermaßen illegal. Für mich aber schon. p2p ist umsonst. Bei allofmp3 landet mein Geld bei absolut zweifelhaften Adressen.
 
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groover schrieb:
Für mich aber schon. p2p ist umsonst.
Mal sehen, ob sich die Staatsanwaltschaft an MU wendet, um Deine Nutzerdaten zu bekommen.
Faszinierend, wie sich hier Leute selbst in die Sch... reiten. Was Du da machst und "öffentlich" verkündest wird in Deutschland auf Anzeige straf- (und anschliessend zivil-)rechtlich verfolgt.
 
Eine solche Provokation war in diesem Thread angesichts all der zweifelhaften Rechtfertigungen von allofmp3 vonnöten. Meine Nutzerdaten würde ich der Staatsanwaltschaft sogar unaufgefordert übermitteln.

1) Ich gehöre zu der altmodischen Spezies von Menschen, die Sammler sind (was ich vom schnöden Gigabyte-Horten abgrenzen würde). Mir liegt viel am Erwerb von Originalausgaben oder limitierten Editionen, vorzugsweise auf Vinyl.

2) Ich besitze 3.000 legal erworbene CDs (übrigens nur 3 mit Kopierschutz - man kann ihm tatsächlich ausweichen!) und 10.000 LPs/Singles/12" Singles.

3) Ich höre am Computer keine Musik - außer Radio-Streams.
 
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groover: Durchaus :D Läßt man die rechtlichen Rahmenbedingungen außer acht beschreibst du rationales Verhalten. Nur daß man die Rahmenbedingungen natrülich nicht ausblenden darf, damit da ein Schuh draus wird.

morten: Urheberrechtl. geschützten Avatar - tztztz. Und für ein 'Zitat' ist der heise-Artikel wohl zu Umfangreich (außerdem wurde der link schon gepostet - von mir :D).

alllofmp3.com - das ist ein wenig so als ob man Eigentum an Diebesgut beim Hehler
erlangen könnte, weil schließlich gezahlt wurde ;)
 
groover schrieb:
Eine solche Provokation war in diesem Thread angesichts all der zweifelhaften Rechtfertigungen von allofmp3 vonnöten.
Verstanden. Ich habe doch brav mitgespielt, oder? :D
 
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dannycool schrieb:
Das liegt daran, dass von allen Seiten suggeriert wird, dass Geiz geil ist.
Leute, überlegt mal ernsthaft was Ihr Euch heutzutage alles leisten könnt! Das ist nicht zu teuer, Ihr wollt nur zuviel; Musik ist Luxus und nicht lebensnotwendig!

Es ist ja nichtmal so dass es keine Alternativen gäbe! Es existieren genug Portale bei denen kleinere, unbekanntere Künstler ihre Musik umsonst anbieten. Warum nehmt Ihr nicht die? Keiner kann mir erzählen dass er ernsthaft fünfhundert neue Songs im Monat hören muss.

Für Bücher gilt ähnliches. Wer sich keine neuen leisten kann, könnte durchaus auch mal die alten lesen. Projekt Gutenberg lässt grüßen, dort gibt es gigabyteweise Bücher umsonst. Wer einfach nur gern liest dem reicht das, der mag u.U. sogar die Klassiker lieber als manchen modernen Roman.

Ich stehe zu meiner Behauptung dass mit dem Unrechtsbewusstsein bei weiten Teilen der Bevölkerung etwas sehr im Argen ist. Dieses gesellschaftliche Problem ist der einzige Grund hinter aggresiven Kampagnen wie Hart aber Gerecht, bei denen die geneigten Geizhälse dann gleich von "Kriminalisierung der Massen" reden. Hier existiert ein Denkfehler - niemand wird kriminalisiert wenn er nichts illegales macht. Wer illegales macht, ist aber schon kriminell und muss nicht mehr kriminalisiert werden.

Ich wuerde Buecher hier mal ausnehmen, denn sie dienen (oftmals) der Bildung und generell sind daher meiner Meinung nach andere Faktoren ausschlaggebend. Das Argument, wer sich keine neuen Buecher kaufen kann, soll gefaelligst nur Klassiker lesen, halte ich nicht fuer richtig.

Und zum Thema Unrechtsbewusstsein: Ja, das stimmt. Trotzdem geht es mir auf den Keks - als ich das letzte Mal in Deutschland im Kino war, gab es vor dem Film 5 (!!) Erziehungs-Werbespots, einmal GEZ, einmal Musikklauen ist illegal, einmal Filme mitschneiden ist illegal und dann noch etwas gegen das Rauchen und einmal gegen AIDS - Hallo??

Und zum Thema Kriminalisieren - es kann meiner Meinung nach NICHT angehen, dass heutige Studenten keine Buecher in der Bibliothek mehr kopieren sollen, ohne Gefahr laufen, straf-verfolgt zu werden. Ausserdem kann es nicht angehen, dass ich mit einer CD nur das Nutzungsrecht an diesem speziellen Tontraeger in Kombination mir bestimmten Abspielmechanismen erwerbe. Das ist, wie wenn ich ein Buch nur bei mir zuhause lesen darf, fuer die Nutzung im Flugzeug das gleiche Buch aber noch einmal erwerben soll. Humbug! Und wenn mir jemand verbieten will, mein Lieblingsbuch einem Freund auszuleihen.... Und das alles nur, damit verhindert wird, dass eine grosse Anzahl von Leuten im grossen Mass raubkopiert. Das verstehe ich unter Kriminalisierung einer breiten Masse der Bevoelkerung.

Ciao,

nio
 
nio schrieb:
Und zum Thema Kriminalisieren - es kann meiner Meinung nach NICHT angehen, dass heutige Studenten keine Buecher in der Bibliothek mehr kopieren sollen, ohne Gefahr laufen, straf-verfolgt zu werden. Ausserdem kann es nicht angehen, dass ich mit einer CD nur das Nutzungsrecht an diesem speziellen Tontraeger in Kombination mir bestimmten Abspielmechanismen erwerbe. Das ist, wie wenn ich ein Buch nur bei mir zuhause lesen darf, fuer die Nutzung im Flugzeug das gleiche Buch aber noch einmal erwerben soll. Humbug! Und wenn mir jemand verbieten will, mein Lieblingsbuch einem Freund auszuleihen.... Und das alles nur, damit verhindert wird, dass eine grosse Anzahl von Leuten im grossen Mass raubkopiert. Das verstehe ich unter Kriminalisierung einer breiten Masse der Bevoelkerung.

clap

Sehr gut...
 
nio schrieb:
Und wenn mir jemand verbieten will, mein Lieblingsbuch einem Freund auszuleihen.... Und das alles nur, damit verhindert wird, dass eine grosse Anzahl von Leuten im grossen Mass raubkopiert. Das verstehe ich unter Kriminalisierung einer breiten Masse der Bevoelkerung.

Ciao,

nio

das ist heuchelei, finde ich. a) ist ein unterschied zwischen buch verleihen und musik kopieren, also vervielfältigen und b) geht es um einen kriminellen Akt durch breite Massen. Es wird nicht dadurch legal, dass es viele machen.
 
nio schrieb:
Und zum Thema Kriminalisieren - es kann meiner Meinung nach NICHT angehen, dass heutige Studenten keine Buecher in der Bibliothek mehr kopieren sollen, ohne Gefahr laufen, straf-verfolgt zu werden.

Das war noch nie so, das wird so schnell nicht kommen.
Speziell im Lehrbereich wird da versucht, die Restriktionen für digitale Medien zu lockern - sehr zum Mißfallen der Verlage. Da der Staat aber noch klammer ist ;) werden wir sehen, welche Intressensvertretung gewinnt.

nio schrieb:
Ausserdem kann es nicht angehen, dass ich mit einer CD nur das Nutzungsrecht an diesem speziellen Tontraeger in Kombination mir bestimmten Abspielmechanismen erwerbe.

Wenn der Verbraucher das so will, dann wird sich das durchsetzen. Wenn nicht, verschwindet es wieder vom Markt. Das Apple-DRM ist mir kundenfreundlich genug, und marktweisend in meinen Augen. Daß man dafür einen iPod benötigt? Nun, ich kann CDs auch nicht mehr auf einem Plattenspieler wiedergeben. That's Life.

nio schrieb:
Das verstehe ich unter Kriminalisierung einer breiten Masse der Bevoelkerung.

Laß mal die Butter bei die Fische. Vor zwei Jahren war der O-Ton eines Offiziellen mir gegenüber: "Wir haben nichts gegen Privatkopien, aber bitte im Rahmen des Gesetzes." Das bedeutet zum einen, daß nicht 60 GB Musik und Videos an einem Abend den Besitzer wechseln und zum anderen, daß Hinz seine Musiksammlung nicht der ganzen Welt zum Kopieren zur Verfügung stellt. Schließlich sind noch ein paar Cent (!) UrhR-Vergütung abzudrücken. So what?

Also: Schön brav sich an der Privatkopie erfreuen, Sozialkontakte pflegen und nicht wie ein Napster Krüppel die Welt vor lauter Internet vergessen.
 
Da ich einer seriösen Tageszeitung bei dieser Thematik mehr vertraue, als einer Computer-Zeitschrift, dieser Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung.
Leider kann ich es nicht verlinken, da die e-paper-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung inzwischen kostenpflichtig ist. Daher ein kurzer Textauszug aus der heutigen SZ-Ausgabe, Seite 12 (Wissen):

… Denn die Russen führen in ihrem Land Urheberrechtsgebühren ab, die freilich niedriger sind als im Westen. Damit gilt das Angebot dort bisher als rechtmäßig …
…Selbst die Gema als scharfer Hüter von Urheberrechten sieht beim Klick auf die Ost-Seiten keine Rechtsverletzung. "Wenn es dort legal ist, dann kann es nicht illegal sein", sagt Gema-Sprecher Hans-Herwig Geyer …
… Beim Herunterladen kommt ein Vertrag nach russischem Recht zu Stande", sagt Richard Dussmann, Spezialist für Urheberrecht bei der internationalen Kanzlei Bird & Bird …
… Doch selbst wenn die russischen Musikverkäufer das Urheberrecht verletzen sollten, hat die Musikindustrie ein Problem: Strafbar macht sich nach den Gesetzen hierzulande nur, wer ein "offensichtlich" widerrechtliches Angebot annimmt. Bei diesen seriös daherkommenden Bezahl-Seiten gibt es dafür aber keine Anhaltspunkte …
 
bömpfmactobi schrieb:
… Beim Herunterladen kommt ein Vertrag nach russischem Recht zu Stande", sagt Richard Dussmann, Spezialist für Urheberrecht bei der internationalen Kanzlei Bird & Bird …[/I] [/COLOR]

Und wo gilt dieser Vertrag dann? Weltweit? Oder nur in Russland?

Ich denke mal, selbst die Herren Anwälte wissen in diesem fall nicht so 100%ig was Sache ist.

Warten wir es einfach ab...
 
nio schrieb:
Und zum Thema Unrechtsbewusstsein: Ja, das stimmt. Trotzdem geht es mir auf den Keks - als ich das letzte Mal in Deutschland im Kino war, gab es vor dem Film 5 (!!) Erziehungs-Werbespots, einmal GEZ, einmal Musikklauen ist illegal, einmal Filme mitschneiden ist illegal und dann noch etwas gegen das Rauchen und einmal gegen AIDS - Hallo??

Ich finde zuerst einmal die Hart-aber-Gerecht-Spots ziemlich gut gemacht. Die sind wenigstens lustig. Wieso soll ich mich über die aufregen, wenn ich ohne die nur irgendwelche langweilige Werbung für ein Getränk oder für eine Massage-aber-ohne-Sex zu Sehen bekomme?

Die beiden gegen Rauchen und gegen AIDS waren vermutlich die von der BZgA, oder? Ehrlich gesagt finde ich die sehr wichtig. Die sind ja nicht an erwachsene Menschen gerichtet, denen klar ist dass man sich nicht irgendwelchen Müll in Papier einwickelt, ihn anzündet und dann den Rauch einatmet. Die Marktzahlen zeigen dass solche Aufklärung notwendig ist.

Naja und drittens, die GEZ geht wahrscheinlich jedem auf den Sack, zumal ich kein einziges gebührenpflichtiges Gerät besitze (noch...)
 
morten schrieb:
Und wo gilt dieser Vertrag dann? Weltweit? Oder nur in Russland?

Für in Deutschland abgeschlossene Verträge (wie beim Onlinekauf aus Deutschland) gilt zuallererst auch mal für den Käufer deutsches Recht. Das heisst, während ein russischer, hier illegaler Anbieter nicht in Deutschland belangt werden kann, hat ein Deutscher Kunde diesen Schutz nicht.

(IA trotzdem NAL).
 
dannycool schrieb:
Für in Deutschland abgeschlossene Verträge (wie beim Onlinekauf aus Deutschland) gilt zuallererst auch mal für den Käufer deutsches Recht. Das heisst, während ein russischer, hier illegaler Anbieter nicht in Deutschland belangt werden kann, hat ein Deutscher Kunde diesen Schutz nicht.

(IA trotzdem NAL).

Einspruch. Ich unterwerfe mich bei diesem online-Kauf in erster Linie den Geschäftsbedingungen von allofmp3.com, Gerichtstand Russland (Moskau nehme ich an) und schließe keinen Vertrag in Deutschland ab, sondern wenn nicht "in" Russland, dann im www.
Nicht vergessen: Es muss OFFENSICHTLICH illegal sein, damit ich in Deutschland belangt werden kann … wenn überhaupt.
Ich hätte vielleicht noch einen anderen Satz aus der SZ zitieren sollen:


… Im weltweiten Netz müsse die Musikindustrie ihre Angebote deshalb wohl weltweit koordinieren, sagt er (Bird) …
 
Ich denke auch nicht das man dafür rechtlich belangt werden kann, da es eben auch keine "offensichtlich illegale Quelle" ist. Aber ich bleibe dabei das ein Kauf bei allofmp3 für einen deutschen Kunden eigentlich nichts bringt.

Man bezahlt im Endeffekt nur für den Traffic aus Russland, für den Inhalt der Songs hat man im Prinzip kein Nutzungsrecht hier in Deutschland. Man kann dafür dann zwar nicht belangt werden, aber richtig gekauft hat man diese Songs eigentlich auch nicht. Also macht es eigentlich keinen Sinn dafür Geld auszugeben.
 
Heute habe ich wieder etwas zu dem Thema im Internet entdeckt:
http://yro.slashdot.org/yro/05/03/07/1137212.shtml?tid=141&tid=17

Anscheinend ist es so das allofmp3 in Russland rein rechtlich keine Musik verkauft. Wie eine Bibliothek stellt allofmp3 die Musik nur zum anhören zur Verfügung, es ist der Kunde selbst der die Kopie macht.
Im russischen Urheberrecht gibt es wohl eine Lücke, da sich das Urheberrecht in Russland nur auf physikalische Datenträger bezieht, nicht aber auf die datenträgerlose Verbreitung im Internet. Deshalb kann allofmp3 nicht belangt werden, da allofmp3 dem Kunden selbst keine physikalische CD zur Verfügung stellt.

Zumindest verstehe ich das ganze so. Für einen deutschen Kunden sind diese Songs also keinesfalls "gekauft", wie sie es z.B. beim Kauf in iTunes sind. Rein rechtlich macht es für einen deutschen Kunden also keinen Unterschied ob er die CDs in irgendeiner Bibliothek ausleiht und kopiert oder bei allofmp3 kauft.

Das russische Urheberrecht schreibt wohl ausdrücklich vor für welche Medien welche Urheberrechte gelten. mp3 und ähnliche reine Datenformen sind da wohl nicht aufgeführt, was dazu führt das man zum Onlineverkauf von Songs in Russland überhaupt keine Lizenz benötigt.
 
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