MS Office SSL Edition ...

Rate mal, warum ich den Text hervorgehoben habe. Diese Lizenzen gelten für den Erstverkauf. Danach gilt deutsches Recht, nicht Microsofts Willen.

Warum gibt es wohl extra Vereinbarungen, mit denen dir ein Weiterverkauf verboten wird? Und denen du aktiv zustimmen, die du also unterschreiben mußt, sonst sind sie für den Orkus.

Gruß, Gerhard
 
Die SSL Version ist übrigens nicht updatefähig. Jemand müsste also ziemlich blöd sein, dies mit einer normalen Vollversion zu vergleichen.
 
OFJ schrieb:
Sagt jetzt aber nichts über SSL Versionen aus.

Sehe ich genauso.

Dazu auch:
Auszug aus der ct' (22/2004, S.212, 'Lizenzgestrüpp - Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit Standardsoftware':

Doch Vorsicht! Dieser "Erschöpfungsgrundsatz" verleiht niemandem ein
Recht, das gar nicht erworben wurde. Er gestattet es einem Käufer
eines Programmexemplars also weder , die Software zu vervielfältigen
noch sie zu vermieten (sofern der Urheber sie nicht ausdrücklich als
Verleihversion vorgesehen hat). Die so genannten dinglichen
Beschränkungen, die der Urheber seiner Software mit auf den Weg
gegeben hat, bleiben bestehen - eine Einzelplatzversion wird also
durch die Erschöpfung von Urheberbestimmungsrechten im Zuge eines
Weiterverkaufs nicht irgendwann zur Netzversion, eine verbilligte
Schulversion mutiert nicht irgendwann zur allgemein nutzbaren
Version.
Nach dem Urhebergesetz lassen sich für ein Werk bestimmte
Nutzungsarten allgemein verbindlich vorgeben oder ausschließen,
sofern es sich dabei um eine "übliche, technisch und wirtschaftlich
eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsform" handelt[5].
[5]So schon der BHG in einem Urteil vom 21.11.1958, Az. I ZR 98/57
(seither ständige Rechtsprechung)
 
Also wenn du das kommerziell nutzen willst, kauf dir die Office-Version im Original. Dann kannst du immer wieder updaten und bist glücklich und erleichtert, weil du Microsoft geholfen hast, nicht pleite zu gehen. ;)
 
Ok, ich habe eine MSDN Version von Windows XP Prof, Windows 2003 Server Standart und Enterprise Edition, eine englische XP Version mit Mutlilanguage Support, Windows 2000 Server, Windows 2000 Prof und .net....

Nach dem Urteil könnte ich sie ALLE bei ebay verscheuern????

Ich bin reich :D
(Kann dich nicht sein)

Mit MSDN meine ich MSDN AA...
 
HäckMäc schrieb:
Die Tatsachen:
Der Weiterverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Verschenken ist auch nicht verboten.


Hamsterbacke schrieb:
Reicht ein Urteil des Höchsten deutschen Gerichts dazu?

"Das Verbreitungsrecht eines Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf."

Würdet ihr eure Behauptungen in diesen nicht unwichtigen Dingen bitte mit Quellen belegen? In dem zitierten Urteil wird nicht auf die Sonderform der
Schullizenzen eingegangen.

Danke.
 
stadtkind schrieb:
Die SSL Version ist übrigens nicht updatefähig. Jemand müsste also ziemlich blöd sein, dies mit einer normalen Vollversion zu vergleichen.

Nicht updatefähig im Sinne von Security updates ect. oder nicht updatefähig im Sinne von späteren Updates, zb. von 2004 auf 2006 oder so?
Denn security updates ect. bekomme ich mit meiner SSL version.

Selbst wenn ich später nicht günstiger auf ein neues office updaten könnte, habe ich immer noch knapp 350 Euro gespart und ich glaube nicht das ein späteres office ein killerfeature enthält, ohne welches die menschheit sterben würde :cool:
 
Das mit dem Weiterverkauf kann m.E. nicht so sein, dass dann die Nutzungsbeschränkung entfällt. Denn dann bräuchte ich ja bloß mit einem Studenten oder Lehrer aus meinem Bekanntenkreis in den Geiz ist Geil Laden gehen, wo die Office SSL Version manchmal gleich palettenweise gestapelt ist. Er kauft dann ein Exemplar und verkauft es anschließend an mich weiter.

Wer sollte dann als Privatanwender noch die Normalversion kaufen? Das kann doch nicht sein, oder?

(Wobei ich mich angesichts der erwähnten Paletten sowieso frage, wieviele Leute das unberechtigt laufen haben.)

Viele Grüße,
Thomas
 
sikomat schrieb:
Würdet ihr eure Behauptungen in diesen nicht unwichtigen Dingen bitte mit Quellen belegen? In dem zitierten Urteil wird nicht auf die Sonderform der Schullizenzen eingegangen.

Danke.
  1. Es handelt sich hier nicht um eine "Schullizenz"
  2. In D ist alles erlaubt. Es sei denn, es wird explizit verboten.
    Die einzige Ausnahme hiervon ist das Wasserrecht. Hier ist alles verboten, es sei denn, es wird explizit erlaubt.
    D.h. suche Du bitte die Rechtsgrundlage, die den Weiterverkauf oder gar das Verschenken untersagt.
    AGBs usw. genügen hierbei nicht, es gibt schließlich genügend viele unwirksame Klauseln, die von deutschen Gerichten schon gekippt worden sind.
  3. Nun zu den Lizenzbestimmungen.
    Auf der Verpackung steht, daß man den "beiliegenden Lizenzbestimmungen zustimmen muss, bevor man das Produkt benutzen kann".
    Ich habe aber leider keine beiliegenden Lizenzbstimmungen gefunden. Weder gedruckt, noch auf der CD.
    Abgesehen davon kann man das Produkt sehr wohl benutzen, auch wenn man den Lizenzbedingungen nicht zustimmt.
    Ich hab's probiert. Ich habe laut gesagt, daß ich den Bestimmungen widerspreche und habe dann das Programm gestartet.
    Es hat alles normal funktioniert. ;)
Sie müssen den Bestimmungen des beiliegenden Lizenzvertrages zustimmen, bevor Sie dieses Produkt benutzen können.
Das Produkt darf auf bis zu drei Computern in einem Haushalt ausschließlich zu nicht kommerziellen Zwecken durch Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, verwendet werden.
 
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