Mietvertrag Tontechnik

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demark

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Hallo!

Ich möchte einer Schülerband etwas Tontechnik vermieten.
Worauf sollte man bei einem fairen Mietvertrag achten?
Wie ist eine Versicherung zu handhaben?
Wie sollte man das Vermieten anpacken, daß es kein böses Erwachen geben kann (z.B. Steuer)?

Die Miete soll sehr niedrig sein (Ich will die Schüler unterstützen).
Ich möchte jedoch sicherstellen, daß ich mein Zeug oder gleichwertiges wiederbekomme, falls doch mal was kaputtgehen oder geklaut werden sollte. Auch möchte ich vermeiden, daß mir irgendwelche Kosten entstehen, die von der Miete nicht gedeckt sind (z.B. weil irgendeine Institution meint, daß es eine gewerbliche Vermietung sei und dafür mindestens xxxx Euro abzudrücken seien.)

Ich habe ein Gewerbe. Diese Vermietung ist jedoch privat gedacht.
 
An deiner Stelle würde ich ihnen einfach sagen dass du einen riesen Radau machst wenn irgendetwas mutwillig kaut geht. Zahlen müssen sie es dann sowieso.
Ich würds auf der Mentschlichen ebene versuchen
 
wenn du genau hinschaust...mach doch den vertrag den du sonst auch machst und schreibe als leihgebühr xx euronen rein.... was du willst ist möglich wenn du den menschen vertraust denen du helfen willst.
 
mit schülern darfst du gar keinen vertrag machen. ist nicht rechtskräftig.

es sei denn, es ist einer volljährig!
 
abend,
ich kann mich nicht erinnern, als veranstalter von konzerten einen vertrag bei der anmietung von bühnentechnik unterschrieben zu haben. preise und dauer der anmietung wurden mündlich ausgehandelt, ansonsten wurde nur der empfang bzw. die abgabe quittiert.
vlt brauchen die einen techniker, dann hast du auch eine gute kontrolle was mit deinem equipment passiert.
lg
 
Danke für die ersten Hinweise!

Die Schüler wollen die Technik längere Zeit nutzen können, nicht nur für ein Konzert. Schäden werden nicht mutwillig entstehen. Doch die Schüler würden Schäden nicht schnell beheben können, sie haben ja kein eigenes Einkommen, deshalb denke ich auch an eine Versicherung.

Die Jungs nutzen die Technik bereits. Unterschrift ginge auch klar.

Es kann also niemand kommen, daß für meine Vermietung nach Paragraph irgendwie Geld abzudrücken sei (Steuer oder weiß der Geier)?
 
Du solltest einfach eine private Abmachung treffen in der du die befristete Überlassung schriftlich vereinbarst und dafür eine Nutzungs- bzw. Aufwandsentschädigung (Verwaltung, Transport, Stromkosten und was dir sonst noch so einfällt an Kosten, die dir entstehen könnten) bekommst. Bei der Versicherung ist es so, dass du eine private Geräteversicherung abschliessen kannst, aber klarstellen musst, dass du die Geräte nicht (kommerziell) verleihst, die Versicherung (eigentlich jede mit der ich bisher zu tun hatte) stellt sich sonst stur. Am besten ist es natürlich wenn die Schüler, zumindest einer mit dem du die Vereinbarung triffst, eine private Haftpflichtversicherung hat. Liegen keine mutwilligen oder grob fahrlässig entstandenen Schäden vor sind "normale" Beträge gedeckt. Als nicht "normal" meine ich hier Tontechnik im Wert von mehreren 10 000€, dass kommt aber heute schon bei Amateuren vor! Bauen die Jungs etwa einen Verkehrsunfall (ist meinem Bruder passiert, er unschuldig - die Versicherung hat trotzdem rumgezickt) und alles ist hin sollte der Wert noch im "Amateurbereich" liegen, auch damit die private Überlassung glaubwürdig bleibt.
 
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