Mieterbund hat Beiträge vergessen einzuziehen, nach 4 Jahren jetzt Forderung

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Macmolle

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Hallo,
meine 75 jährige Nachbarin hat eine Zahlungsaufforderung vom Mieterbund bekommen, in dem steht das Sie seit 2012 keine Beiträge mehr gezahlt hat. Durch sehr schwere Krankheiten (Krebs), Tod des Ehemannes scheint es wohl untergegangen zu sein das Sie da wohl Mitglied ist. Ich gehe mal davon aus das der Ehemann diese und andere Angelegenheiten erledigt hat.
Kosten für eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt soll Sie auch zahlen, obwohl Sie nicht umgezogen ist.
Eine Mahnung etc wurde auch nicht zugestellt.
Kann der MB ab 2012 noch Forderungen stellen?
 
4 Jahre rückwirkend sind schon legitim –
andererseits, wenn sie als Person keinen Vertrag mit dem Mieterbund hat,
dann ist bzw. wäre es imho fragwürdig.

edit:
… je nachdem, wie dieser Vertrag mit dem Mieterbung ausschaut, mal sagen.
Betreff "Einwohnermeldeamt" – da hat der Mieterbund wohl den "verfügbaren Vertragspartner" ermittelt.
Würde ich so nicht akzeptieren.
 
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nettes gebaren was dieser "Verein" an den Tag legt.

Ich würde einfach mal die Presse einschalten (im Lokalteil ist das bestimmt interessant) und dann die Frage stellen ob sie den toten Vertragspartner zusammen mit der 75zig jährigen Witwe ausgraben wollen.

Andererseits könnte ich mir vorstellen, das die sehr genau wissen was geht und was nicht.

Wie hoch sind denn die Kosten?
 
Evtl. ganz interessant am Beispiel der Satzung mieterverein-braunschweig.de:

§ 3 Mitgliedschaft
3. a) Auf Antrag können Partnermitgliedschaften eingeräumt werden, wenn und solange das Partnermitglied als Ehepartner/in, Lebenspartner/in oder in sonstiger Form in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand mit einem Mitglied lebt.

§ 4 Aufnahme und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung. Das Mitglied erhält bei seiner Aufnahme einen Mitgliedsausweis und eine Satzung.
2. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres. Die Kündigung muß bis spätestens 30. September durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt sein. Der Austritt kann frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Eintrittsjahr erfolgen.
b) durch den Tod,
c) durch Ausschluss.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft enden auch alle Vereinsämter.
3. Beendigung von Partner- und Probemitgliedschaften sind in § 3 Ziffer 3. b) und Ziffer 4. b) geregelt.
 
nettes gebaren was dieser "Verein" an den Tag legt.

Ich würde einfach mal die Presse einschalten (im Lokalteil ist das bestimmt interessant) und dann die Frage stellen ob sie den toten Vertragspartner zusammen mit der 75zig jährigen Witwe ausgraben wollen.
So wie es der TS erklärt, ist die 75jährige Witwe doch noch am Leben, wenngleich es ihr gesundheitlich arg dreckig geht. Ausgraben ließe sich, wenn überhaupt, somit nur der verstorbene Gatte, welcher außerdem nicht der Vertragspartner war, sondern die Witwe weiterhin ist.

Allerdings müsste aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist zumindest die Forderung aus 2012 mit Ablauf des Jahrs 2015 verjährt sein.

EDIT:
Eine Mahnung etc wurde auch nicht zugestellt.
Selbst wenn eine "normale" Mahnung zugestellt worden wäre, hätte dies meines Wissens keine aufschiebende oder hemmende Wirkung auf die Verjährung.
Dafür bedarf schon etwas schwererer Geschütze, wie etwa einer Klage oder eines gerichtlichen Mahnbescheids.
 
Wir werden erstmal den Vertrag suchen und ich denke mal, es wird das beste sein die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Es scheint doch komplexer zu sein als gedacht.
Ich werde mich auf jeden Fall melden wenn es was neues gibt.
 
Irgendwie erinnert mich das langsam an die GEZ Schergen:)
 
Dass es keine Mahnungen gegeben hat, bezweifle ich mal stark. Immerhin sind ja scheinbar auch die Rechnungen der Mitgliedschaft "untergegangen"
 
Irgendwie erinnert mich das langsam an die GEZ Schergen:)
unpassender Vergleich.
Die Dame hat sich doch irgendwann einmal freiwillig dazu entschieden, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Mieterbund einzugehen. Anders als bei der GEZ hatte sie die Wahl.
Dass der Verein irgendwann einmal kommt und seine berechtigten Forderungen sehen möchte, ist doch ganz normal.

Ich würde in dem Fall stark vermuten, dass die Beiträge bis zum Tod des Mannes jährlich per Überweisung oder Einzahlung bezahlt wurden.
Doch falls dem Verein eine Einzugsberechtigung vorliegt und dieser tatsächlich regelmäßig vergessen haben sollte, die Beiträge einzuziehen, läge in meinen Augen die Schuld natürlich beim Verein.
Aber wie gesagt, ich vermute, dass keine Einzugsberechtigung vorlag und die Beiträge ganz normal überwiesen wurden.
Und in dem Fall lässt sich dem Mieterbund schwerlich vorwerfen, vergessen zu haben, die Beiträge einzuziehen.

Dass die Dame eine schwere Erkrankung hat, ist natürlich sehr bedauerlich, aber dem Mieterbund vorzuwerfen, von einer mittlerweile verwitweten alten kranken Frau Geld zu fordern, ist in dem Fall auch nicht fair, da dieser vermutlich überhaupt keine Kenntnis der Situation hat.

Dass es keine Mahnungen gegeben hat, bezweifle ich mal stark. Immerhin sind ja scheinbar auch die Rechnungen der Mitgliedschaft "untergegangen"
Selbst wenn es welche gegeben hat, hätte es, wie gesagt, keinen Einfluß auf eventuelle Verjährungen.

Warum jetzt aber eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stattgefunden hat, kann ich mir höchstens so erklären, dass evtl. doch etliche Mahnschreiben verschickt wurden, auf die nie reagiert wurde.
Da kann man als Gläubiger natürlich auch schon mal auf die Idee kommen, dass sich der Schuldner aus dem Staub gemacht hat.
Inwieweit es jedoch rechtens ist, dass das Einwohnermeldeamt die Adresse auch rausrückt, kann ich nicht beurteilen.
 
unpassender Vergleich.
Die Dame hat sich doch irgendwann einmal freiwillig dazu entschieden, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Mieterbund einzugehen. Anders als bei der GEZ hatte sie die Wahl.
Hat Sie eben nicht, wie so oft kümmert sich der Ehemann um solche Sachen.
Ich war auch mal in dem Verein und meine Frau musste auch nicht unterschreiben.
 
Ich würde mal vorsichtig vermuten dass, wenn wirklich der Ehemann "Mitglied" gewesen ist, seine Mitgliedschaft mit seinem Tode automatisch endete. Im Zweifelsfall sollte also, so makaber es klingen mag, das Vorlegen der Sterbeurkunde die Sache beenden
 
Ich würde mal vorsichtig vermuten dass, wenn wirklich der Ehemann "Mitglied" gewesen ist, seine Mitgliedschaft mit seinem Tode automatisch endete. Im Zweifelsfall sollte also, so makaber es klingen mag, das Vorlegen der Sterbeurkunde die Sache beenden
Joh, je nach vorliegender Satzung des ganzen.
 
Hat Sie eben nicht, wie so oft kümmert sich der Ehemann um solche Sachen.
Ich war auch mal in dem Verein und meine Frau musste auch nicht unterschreiben.
Wenn Du im Verein warst und Deine Frau nichts (mit-)unterschrieben hatte, dann war sie auch kein Mitglied.

Und im konkreten Fall schreibst du doch selber: "... scheint es wohl untergegangen zu sein das Sie da wohl Mitglied ist".
Also muss sie irgendwann einmal eine Mitgliedschaft eingegangen sein. Möglicherweise hat sie ja zu Lebzeiten des Mannes öfter mal irgendwelche Schriftstücke vorgelegt bekommen, mit dem Hinweis: "Unterschreib das mal!", ohne darauf zu achten, was sie da unterschreibt...:kopfkratz:

Ansonsten mutmaße ich ja nur anhand der von Dir gegebenen Informationen im Eingangspost, wie sich die Lage für mich darstellt und dass ich es in dem Fall als nicht fair gegenüber dem Mieterbund erachte, wenn man ihm vorwirft, er wolle sich ungerechtfertigt (und wie manche Beiträge anklingen lassen, auch bösartig) an einer alten kranken Frau bereichern.

Die Tatsache, dass das Mahnschreiben an die Frau adressiert ist und nicht an den verstorbenen (ein Umstand, der dem Verein vermutlich noch nicht mal bekannt sein dürfte) Mann, deutet für mich ebenfalls darauf hin, dass in der Tat die Frau seinerzeit den Vertrag eingegangen ist.

Sollte die Situation alledings ganz anders sein und der Mieterbund miese Spielchen spielen, wäre dies natürlich eine große Sauerei.

Im Zweifelsfall sollte also, so makaber es klingen mag, das Vorlegen der Sterbeurkunde die Sache beenden
Das ist nichts Makaberes, sondern ein normaler Vorgang.
 
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