Meine Uhr ist kaputt, Händler kann keine Garantie leisten!

whitepalms

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Also. Vor einem guten Jahr habe ich mir eine Uhr gekauft. Kostenpunkt 305 Euro. Jetzt ist diese vor einer Woche kaputt gegangen. Eigentlich alles klar, Garantiefall. Sagt auch der Händler (babyblau.com). Aber: babyblau hat Probleme mit Nixon bekommen, weil sie die Uhren irgendwie aus den USA importiert und dann günstig verkauft haben. Also kann ich eine Ersatzlieferung vergessen. Mir wurde angeboten, eine 450 Euro teure Uhr mit 200 Euro Rabatt zu bekommen. Aber 250 Euro will ich zur Zeit nicht ausgeben, weil ich kurz davor bin, das Geld für ein MacBook zusammen zu haben. Außerdem gefällt mir die Uhr nicht so wirklich.
Jetzt meine Frage: kann ich das Geld "einklagen"? Sollte da doch eigentlich einen passenden Paragraphen geben. Habe bisher aber noch nichts gefunden... Hoffe es gibt hier jemanden, der sich da auskennt...!
Gruss und Danke!
 
Die Garantie hast du doch dem Händler gegenüber da sind die Problem mit dem Hersteller oder Importeur völlig irrelevant.
 
Wie lange ist die Garantie denn?
 
1 Jahr Garantie plus 1 Jahr gewährleistung. Wenn das 1. Jahr rum ist, mußt Du nachweisen, dass der Fehler quasi konstruktionsbedingt ist. Da ist es nicht mehr ganz so leicht die Kiste umsonst repariert zu bekommen.
 
wenn der verkäufer mit der herstellergarantie geworben hat,diese jetzt aber nicht gegeben ist, dann sollen sie dir die 305 euro zurückzahlen. und du kaufts dir dann eine uhr für 20 und hast 285 fürs macbook übrig ;-)
 
Da dies kein Gewährleistungsfall ist, sondern ein Garaniefall, kommt es darauf an, ob der Händler Dir eine Händlergarantie oder eine Herstellergarantie gewährt hat.
Wenn es eine Händlergarantie ist, ist er in der Pflicht.
Wenn es eine Herstellergarantie ist, musst Du Dich selbst darum kümmern. Alles was der Händler dann anbietet, läuft unter Kulanz.

Pingu
 
Wenn keine gesonderten Vereinbarungen ueber Garantie getroffen sind gilt die gesetzliche Geaehrleistung. Es gibt keinen Garantieanspruch sondern eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.

Der Gesetzgeber sagt, dass ein Hersteller 2 Jahre die Gewaehr ueber die einwandfreie Funktion einer Ware uebernimmt. In den ersten 6 Monaten liegt die Beiweispflicht, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf bestanden hat, beim Hersteller. Danach dreht sich die Beweislast um.

Ansprechpartner fuer den Kunden ist der Haendler. Wenn eine zusaetzliche Garantie vereinbart wurde ist es dem Kunden ueberlassen ob er die Garantie oder die Gewaehleistung in Anspruch nimmt.
 
Erstmal danke für die Antworten!
Habe in den AGB was gefunden...
6.3
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist babyblau zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die babyblau zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Damit ist doch eigentlich alles klar oder?
 
nein - es kommt darauf an ob das innerhalb des Zeitraumes passiert ist, der in diesen AGBs oder einer Garantievereinbarung spezifiert ist.
 
lundehundt schrieb:
nein - es kommt darauf an ob das innerhalb des Zeitraumes passiert ist, der in diesen AGBs oder einer Garantievereinbarung spezifiert ist.

Es klang im Eingangspost so, als habe der Händler schon eingeräumt, dass er in der Pflicht ist. Dann wäre dein Punkt schon überholt. Auf den kommt es ja nur an, wenn der Verkäufer sich weigert, Gewährleistungsrechte anzuerkennen.

Wobei - vielleicht erkennt der Händler einen Gewährleistungsfall nur für den Fall an, dass der Hersteller die Sache an der Backe hat *gg*

Whitepalms: Prinzipiell ist es das Problem des Verkäufers, wenn er mit seinem Händler Stress hat, nicht deines. Nach dem was du sagst lässt sich die Rechtslage aber nicht erkennen.
 
So, habe jetzt nach endlosen Telefonaten einen Deal. 200Euro Gutschein, 250Euro Mindestbestellwert. Aber ich brauche nicht wirklich etwas von den Artikeln, die angeboten. Deswegen mein Angebot: will mir jemand den Gutschein abkaufen? Vielleicht findet ihr ja etwas, das ihr unbedingt haben wollt. Wenn ja, meldet euch bei mir und schlagt einen Preis vor. Ich verlange natürlich nicht die vollen 200 Euro, logisch.:)
www.babyblau.com
(Das hier ist sicherlich keine Werbung! Aber ich kann mit dem Gutschein einfach nichts anfangen:))
 
:faint: Du willst jetzt nicht erzählen, dass das Ganze bis jetzt gedauert hat?
 
whitepalms schrieb:
So, habe jetzt nach endlosen Telefonaten einen Deal. 200Euro Gutschein, 250Euro Mindestbestellwert. Aber ich brauche nicht wirklich etwas von den Artikeln, die angeboten.
Mit anderen Worten:
Du hast Dich über den Tisch ziehen lassen. :(
 
die haben ja wirklich gar nichts vernünftiges im angebot. viel freude mit dem gutschein.
 
Ja mm.. wäre es rechtlich legal, wenn ich einfach etwas bei denen Kaufe und dann direkt zurückschicke (12tägiges Rückgaberecht) und das Geld zurück verlange?:)
 
Jain. Du hast per Gutschein bezahlt, also kannste nen Gutschein "im Falle eines Falles" zurückfordern.

Auch, wenn es sicher nicht das ist, was Du hören willst: Ich sehe das ziemlich gleich wie Al Terego.

Kauf Dir 2x Artikel 899 (2x 6 Monate Schokoladenlieferung) und nimms wie ein Mann ;)

Charlie
 
Naja so schokoladensüchtig bin ich dann auch wieder nicht...:) Dann kauf ich halt die für mich und die für meine Freundin.. Ist ja bald Weihnachten:)
 
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