Mehrheitliche einnahmen aus 7% Umsatzsteuer

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arve

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Hallo,
mir ist gesagt worden das ich bei mehrheitlichen Einnahmen aus dem verkürzten Steuersatz (7%) die reguläre Vorsteuer (19%) auf Anschaffungen etc nicht voll geltend machen kann da ich ja sonst einen Gewinn aus der Vorsteuer ziehen könnte. :confused:
Ich find leider im Netz nicht genaues dazu und das Finanzamt ist keine hilfe da der eine ja und der andere nein sagt. :kopfkratz:
 
keiner ne idee dazu?
 
Die Aussage halte ich für falsch.
Einen Gewinn kannst du damit nicht machen, da du ja nur die
Vorsteuer geltend machen kannst, die du bereits bezahlt hast.

Was du abführst, kannst du geltend machen, egal ob 7 oder 19 %.

Du machst ja nicht die % geltend, sondern reale Zahlen.

Vielleicht wollte dich jemand ver-apple-n?
 
Du kannst die 19% voll geltend machen, auch wenn du fast ausschließlich 7% nimmst. Mache ich jedenfalls so, und das Finanzamt hat sich noch nie beschwert
 
Hm, also mal folgendes Rechenbeispiel:
Kunstkarten bedruckt EK 100.- (19%) MwSt. 19.-
Verkauf an Kunden mit lizenz VK 170.- (7%) MwSt. 11,90 # 32.30 bei 19%
Laut Finanzamt mache ich damit Gewinn durch die Vorsteuer da ich ja ÜBERWIEGEND Rechnungen mit 7% ausstelle.
19 - 11,90 = 7,10 plus an MwSt.
Ein Bäcker kauft ja fast überwiegend auch für 7% ein aber ich nicht. Genau da ist keiner mehr richtig sicher. Das Rechenbeispiel ist bitte Sinnbildlich zu verstehen.
 
Stört sich das Finanzamt nicht eher daran, daß die Karten einmal mit dem vollen und das andere Mal mit ermäßigten Satz verkauft werden, d.h. daß die 7% Ust-Satz für Nutzungsrechte auf das Gesamtpaket übertragen werden, obwohl die Kunstkarten u.U. mit 19% zu besteuern sind.

Im Zweifel hilft Dir Dein Steuerberater. ;)
 
Sorry das mit der Vorsteuer ist mir zu hoch :confused:
kannst mir das bitte mal erklären?
Stört sich das Finanzamt nicht eher daran, daß die Karten einmal mit dem vollen und das andere Mal mit ermäßigten Satz verkauft werden, d.h. daß die 7% Ust-Satz für Nutzungsrechte auf das Gesamtpaket übertragen werden, obwohl die Kunstkarten u.U. mit 19% zu besteuern sind.

Im Zweifel hilft Dir Dein Steuerberater. ;)

EK = Einkauspreis; VK = Verkaufspreis
Auf der Rechnung steht natürlich nicht der EK Preis sondern nur der VK mit 7%
 
...Hallo? Firmenaufwand ist immer Absetzbar. Egal welcher Steuersatz. Zum Thema: Ausgaben für Firma heißt Steuer vom Finanzamt an dich zurück, Einnahme heißt Steuer von dir ans Finanzamt...
Ps.: ...es gab da mal ein paar ausländische Mitbürger die sich fiktiv untereinander teure Sachen abgekauft haben und sich die Steuern dann vom Staat wiedergeholt haben. Die Verkäufer haben die Mwst. aber nicht abgeführt. Die Buben sind dann nach dem Eintreffen der vielen Tausis spurlos ins Ausland verschwunden... cooler Sparplan...
 
Hm, also mal folgendes Rechenbeispiel:
Kunstkarten bedruckt EK 100.- (19%) MwSt. 19.-
Verkauf an Kunden mit lizenz VK 170.- (7%) MwSt. 11,90 # 32.30 bei 19%
Laut Finanzamt mache ich damit Gewinn durch die Vorsteuer da ich ja ÜBERWIEGEND Rechnungen mit 7% ausstelle.
19 - 11,90 = 7,10 plus an MwSt.
Ein Bäcker kauft ja fast überwiegend auch für 7% ein aber ich nicht. Genau da ist keiner mehr richtig sicher. Das Rechenbeispiel ist bitte Sinnbildlich zu verstehen.

Nein, du verwechselt da was!

In dem Beispiel führst du 11,90 EUR Ust. ab beim Verkauf der Karten.

Von den 19,00 EUR, die du Vorsteuer bezahlt hast, machst du
die 11,90 EUR geltend, die du abgeführt hast.

Also: 11,90 abgeführt, 11,90 geltend gemacht.

Gewinn machst du in keinem Fall.
 
Du kannst die 19% voll geltend machen, auch wenn du fast ausschließlich 7% nimmst. Mache ich jedenfalls so, und das Finanzamt hat sich noch nie beschwert

Du führst nur 7% Mehrwertsteuer ab, (z.B. 700 EUR)

und machst dann 19% geltend? (z.B. 1900 EUR)

Da bescheißt du das Finanzamt aber gewaltig. Du Batzi!
 
Meine Einnahmen sind mehrheitlich aus Exporten: 0% Mehrwertsteuer.

Trotzdem kann ich die Vorsteuer voll abziehen.

Alex
 
Der Steuersatz hat nichts zu sagen. Du führst den Satz ab, den du in Rechnung gestellt hast und ziehst den ab, den du gezahlt hast. Fertig.
 
Das ich 11,90 abführe ist mir schon klar, aber es geht um die differenz die zwischen 19% und 7% entsteht. Hab mit nem spezialisten telefoniert und folgendes gesagt.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15.html
(2) 1. Steuerfreie Umsätze, dazu zählt auch der ermäßigte Steuersatz! Das sieht aber das Finanzamt aber NUR bei einer Betriebsprüfung und da haun ses einem raus und man darf binnen 14 Tagen das nachzahlen.
 
@arve: Das hat mit deinem Problem aber nichts zu tun. In deinem genannten Artikel geht es um Vorsteuer zum ermäßigten Satz. Beir dir geht es doch aber um die Umsatzsteuer zum ermäßigten Satz.
Also die Steuer, die du von deinem Kunden verlangst und an das Finanzamt abzugeben hast und nicht die, die du im Einkauf zahlen musst.

Und zu deinem Artikel: Es kann nicht sein, dass der ermäßigte Steuersatz zu den steuerfreien Umsätzen zählt, da er 1. nicht steuerfrei ist (7%) und zweitens könntest du dann z. B. Fachliteratur, etc. nicht abziehen, für die bezahlst du auch nur 7%.
 
Das Vorsteuerabzugsrecht des Unternehmers aus Leistungsbezügen hängt grundsätzlich von der Besteuerung der damit ausgeführten Umsätze ab (vgl. Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG: "Soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden...").

ich glaub ich geh nach Indien
http://www.computerwoche.de/treffpunkt/themen_und_trends/576378/
 
Ah, okay, du meinst, wenn es verursachungsgerecht zuordenbar ist.
Aber das ist ja nicht immer der Fall. Sobald du gemischte Umsatzsteuerangaben hast, dürfte das dann doch wegfallen?
 
Umsatzsteuer ist getrennt zu behandeln!
Umsatzsteuer aus dem Einkauf wird nicht mit dem Verkauf verrechnet.
sondern:
Umsatzsteuer Verkauf: 10 EUR, 20 EUR
Umsatzsteuer Einkauf: 10 EUR, 25 EUR
---
Finanzamt zahlt an dich: 5 EUR

Du machst mit der Umsatzsteuer kein Gewinn, da du dir nur das Geld zurückholst, welches der Verkäufer ans Finanzamt abgeführt hatte und du nicht hättest bezahlen müssen! Der Verkäufer hätte die Rechnung ja auch netto stellen können.

Allerdings warum verlangst du für den Verkauf deiner Karten nur 7%, dies halte ich nicht für richtig(oder Verlagsprodukt).
 
Meine Einnahmen sind mehrheitlich aus Exporten: 0% Mehrwertsteuer.

Trotzdem kann ich die Vorsteuer voll abziehen.

Alex

Arbeitest du mit einem Steuerberater ?

Bei der Abzugsfähigkeit der Vorsteeuer wird selbstverständlich geschaut, in welchem Verhältnis volle und ermäßigte USt. eingenommern werden. Werden Einnnahmen erwirtschaftet, die nicht überwiegend dem vollen USt.-Satz unterliegen, wird die USt. anteilig verrechnet.

Z.B. 90% Umsatz mit 0% USt, 10% Umsatz mit 19% USt., gezahlte Vorsteuer 10.000 Euro. Dann können nur 10% davon (1.000 Euro) mit der USt verrechnet werden (Direktabzug). Die übrigen 9.000 Euro sind Betriebsausgabe und hier erfolgt die Erstattung nur anteilig, nämlich in Höhe der gespartren Einkommenssteuer.

Ansonsten sind Bescheide vom Finanzamt vorläufig. Viele Sachbearbeiter prüfen nicht das o.g. ABER der Betriebsprüfer weis, wo er zulangen kann, d.h. wegen der Betriebsprüfung wird dann neu gerechnet und du darfst kräftig nachzahlen.
 
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