@Madcat
Das, was Du hier verzapft, ist einfach Quatsch. Apple macht diese Unterscheidungen nicht. Ein paar Auszüge aus den Garantiebedingungen:
Die einjährige eingeschränkte Apple Garantie ist eine freiwillige Garantie des Herstellers. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Verbraucher haben das Wahlrecht, ob sie die Leistung gemäß der einjährigen eingeschränkten Apple Garantie oder gemäß ihrer gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.
WAS IST VON DIESER GARANTIE ERFASST?
Apple Distribution International in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, oder ihr Rechtsnachfolger ("Apple") garantiert, dass das mit der Marke Apple versehene Hardwareprodukt und das in der Originalverpackung enthaltene Zubehör ("Apple Produkt") frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wenn die Benutzung entsprechend den Benutzerhandbüchern von Apple (siehe https://www.apple.com/support/country) erfolgt. Die Garantie gilt EIN (1) JAHR lang ab dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Endbenutzer und Käufer ("Garantiezeitraum"). Gemäß dieser Garantie können Sie Ihre Ansprüche gegenüber Apple auch dann geltend machen, wenn Sie das Apple Produkt von einem Dritten erworben haben.
Diese Garantie gilt nicht: (a) für Verschleißteile wie Batterien, es sei denn, es liegt ein Material- oder Herstellungsfehler vor; (b) bei kosmetischen Beschädigungen, insbesondere Kratzern, Dellen und gebrochenem Plastik an Anschlüssen; (c) bei Schäden, die durch die Nutzung mit einem anderen Produkt verursacht wurden; (d) bei Schäden, die durch einen Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Kontakt mit Flüssigkeit, Feuer, Erdbeben oder sonstige äußeren Einwirkungen verursacht wurden; (e) bei Schäden, die durch die Verwendung des Apple-Produkts entgegen der Hinweise im Benutzerhandbuch (https://www.apple.com/support/country) verursacht wurden; (f) bei Schäden, die durch Services (einschließlich Upgrades und Erweiterungen) verursacht wurden, die nicht von Vertretern von Apple oder einem Autorisierten Apple Service Provider ("AASP") erbracht wurden; (g) für ein Apple-Produkt, das ohne schriftliche Erlaubnis von Apple im Hinblick auf Funktionalität oder Tauglichkeit verändert wurde; (h) bei Mängeln, die auf normale Abnutzung oder in sonstiger Weise auf den normalen Verschleiß des Apple-Produkts zurückzuführen sind; (i) wenn die Seriennummer auf dem Apple-Produkt entfernt oder unkenntlich gemacht wurde oder (j) wenn es sich um ein gestohlenes Produkt handelt oder wenn Apple anhand der von Strafverfolgungsbehörden bereitgestellten Informationen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass es sich um ein gestohlenes Produkt handelt.
Das ist Prinzip alles Entscheidende mit den relevanten Auszügen zusammen kopiert.
Und jetzt BITTE sieh ein, dass
1. Die von Dir zusammengesponnene Reihenfolge (Gewährleistung vor Garantie) falsch ist und auch Apple das so nicht sieht
2. Apple in diesem Fall (siehe Threadbeginn) falsch reagiert hat oder wir hier nicht alles wissen