MBP und das Touchpad

Ja und du hast immer noch nicht erklärt, was so ein "GewährleistungsfalL" denn überhaupt sein soll. Sowas gibt es nämlich gar nicht.
Ich habe bereits geschrieben, dass ich in diesem Fall nicht so firm bin zu sagen dass Fall a ein Gewährleistungsfall ist und Fall b eine Garantiefall.
Diesen Punkt gibt es nicht mal. Da steht lediglich, dass die Garantie keine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ersetzt.
Ich habe es bereits zitiert (in #25). In den Garantiebestimmungen steht, sie finden keine Anwendung für Ansprüche aus gesetzlichen Mängelrechten. Ein Gewährleistungsanspruch ist aber eben ein Anspruch aus den gesetzlichen Mängelrechten.
Ich hab den Verdacht, dass hier einige meinen, dass Garantie heißt, dass das Gewährleistung plus zusätzliche Ansprüche beinhaltet. Das ist auch häufig so, muss aber nicht so sein. Gewährleistung muss keine Teilmenge einer Garantie sein.
 
Ich habe bereits geschrieben, dass ich in diesem Fall nicht so firm bin zu sagen dass Fall a ein Gewährleistungsfall ist und Fall b eine Garantiefall.


Dann lass es dir doch nochmal von Leuten sagen die firm sind: diese Unterscheidung gibt es so schlicht nicht.

Gewährleistung muss keine Teilmenge einer Garantie sein.

Das kann es gar nicht sein, die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie kann nur davon unabhängig bestehen. Es ist ein eigener Vertrag, der mit der Gewährleistung nichts zu tun hat.
 
Dann lass es dir doch nochmal von Leuten sagen die firm sind: diese Unterscheidung gibt es so schlicht nicht.
Du bist anscheinend nicht firm. Ich kann in meine Garantie schreiben, dass ich garantiere, dass ein Akku zum Beispiel 5 Jahre lang nicht unter 90% seiner Grundkapazität fällt. Wenn dann ein Kunde kommt und sagt, dass das Display nicht mehr funktioniert wie erwartet ist dies definitiv kein Garantiefall sondern ein Gewährleistungsfall und wenn der Kunde das Gerät nicht bei mir gekauft hat habe ich schlicht und ergreifend nichts mit dem Schaden zu schaffen. Dann habe ich sehr wohl das Recht den Kunden zum Verkäufer zu schicken.
Es ist ein eigener Vertrag, der mit der Gewährleistung nichts zu tun hat.
Das sehe ich ja auch so. Und anscheinend sieht Apple hier auch einen Gewährleistungsfall und sagt, dass es kein Garantiefall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Madcat
Das, was Du hier verzapft, ist einfach Quatsch. Apple macht diese Unterscheidungen nicht. Ein paar Auszüge aus den Garantiebedingungen:

Die einjährige eingeschränkte Apple Garantie ist eine freiwillige Garantie des Herstellers. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Verbraucher haben das Wahlrecht, ob sie die Leistung gemäß der einjährigen eingeschränkten Apple Garantie oder gemäß ihrer gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.


WAS IST VON DIESER GARANTIE ERFASST?

Apple Distribution International in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, oder ihr Rechtsnachfolger ("Apple") garantiert, dass das mit der Marke Apple versehene Hardwareprodukt und das in der Originalverpackung enthaltene Zubehör ("Apple Produkt") frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wenn die Benutzung entsprechend den Benutzerhandbüchern von Apple (siehe https://www.apple.com/support/country) erfolgt. Die Garantie gilt EIN (1) JAHR lang ab dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Endbenutzer und Käufer ("Garantiezeitraum"). Gemäß dieser Garantie können Sie Ihre Ansprüche gegenüber Apple auch dann geltend machen, wenn Sie das Apple Produkt von einem Dritten erworben haben.

Diese Garantie gilt nicht: (a) für Verschleißteile wie Batterien, es sei denn, es liegt ein Material- oder Herstellungsfehler vor; (b) bei kosmetischen Beschädigungen, insbesondere Kratzern, Dellen und gebrochenem Plastik an Anschlüssen; (c) bei Schäden, die durch die Nutzung mit einem anderen Produkt verursacht wurden; (d) bei Schäden, die durch einen Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Kontakt mit Flüssigkeit, Feuer, Erdbeben oder sonstige äußeren Einwirkungen verursacht wurden; (e) bei Schäden, die durch die Verwendung des Apple-Produkts entgegen der Hinweise im Benutzerhandbuch (https://www.apple.com/support/country) verursacht wurden; (f) bei Schäden, die durch Services (einschließlich Upgrades und Erweiterungen) verursacht wurden, die nicht von Vertretern von Apple oder einem Autorisierten Apple Service Provider ("AASP") erbracht wurden; (g) für ein Apple-Produkt, das ohne schriftliche Erlaubnis von Apple im Hinblick auf Funktionalität oder Tauglichkeit verändert wurde; (h) bei Mängeln, die auf normale Abnutzung oder in sonstiger Weise auf den normalen Verschleiß des Apple-Produkts zurückzuführen sind; (i) wenn die Seriennummer auf dem Apple-Produkt entfernt oder unkenntlich gemacht wurde oder (j) wenn es sich um ein gestohlenes Produkt handelt oder wenn Apple anhand der von Strafverfolgungsbehörden bereitgestellten Informationen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass es sich um ein gestohlenes Produkt handelt.

Das ist Prinzip alles Entscheidende mit den relevanten Auszügen zusammen kopiert.

Und jetzt BITTE sieh ein, dass

1. Die von Dir zusammengesponnene Reihenfolge (Gewährleistung vor Garantie) falsch ist und auch Apple das so nicht sieht
2. Apple in diesem Fall (siehe Threadbeginn) falsch reagiert hat oder wir hier nicht alles wissen
 
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Geh doch in einen Apple Store. Insbesondere da du laut eigener Aussage noch bis 09/2015 in der Garantie bist.
 
@Madcat
Das, was Du hier verzapft, ist einfach Quatsch. Apple macht diese Unterscheidungen nicht. Ein paar Auszüge aus den Garantiebedingungen:

Die einjährige eingeschränkte Apple Garantie ist eine freiwillige Garantie des Herstellers. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Verbraucher haben das Wahlrecht, ob sie die Leistung gemäß der einjährigen eingeschränkten Apple Garantie oder gemäß ihrer gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.


WAS IST VON DIESER GARANTIE ERFASST?

Apple Distribution International in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, oder ihr Rechtsnachfolger ("Apple") garantiert, dass das mit der Marke Apple versehene Hardwareprodukt und das in der Originalverpackung enthaltene Zubehör ("Apple Produkt") frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wenn die Benutzung entsprechend den Benutzerhandbüchern von Apple (siehe https://www.apple.com/support/country) erfolgt. Die Garantie gilt EIN (1) JAHR lang ab dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Endbenutzer und Käufer ("Garantiezeitraum"). Gemäß dieser Garantie können Sie Ihre Ansprüche gegenüber Apple auch dann geltend machen, wenn Sie das Apple Produkt von einem Dritten erworben haben.

Diese Garantie gilt nicht: (a) für Verschleißteile wie Batterien, es sei denn, es liegt ein Material- oder Herstellungsfehler vor; (b) bei kosmetischen Beschädigungen, insbesondere Kratzern, Dellen und gebrochenem Plastik an Anschlüssen; (c) bei Schäden, die durch die Nutzung mit einem anderen Produkt verursacht wurden; (d) bei Schäden, die durch einen Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Kontakt mit Flüssigkeit, Feuer, Erdbeben oder sonstige äußeren Einwirkungen verursacht wurden; (e) bei Schäden, die durch die Verwendung des Apple-Produkts entgegen der Hinweise im Benutzerhandbuch (https://www.apple.com/support/country) verursacht wurden; (f) bei Schäden, die durch Services (einschließlich Upgrades und Erweiterungen) verursacht wurden, die nicht von Vertretern von Apple oder einem Autorisierten Apple Service Provider ("AASP") erbracht wurden; (g) für ein Apple-Produkt, das ohne schriftliche Erlaubnis von Apple im Hinblick auf Funktionalität oder Tauglichkeit verändert wurde; (h) bei Mängeln, die auf normale Abnutzung oder in sonstiger Weise auf den normalen Verschleiß des Apple-Produkts zurückzuführen sind; (i) wenn die Seriennummer auf dem Apple-Produkt entfernt oder unkenntlich gemacht wurde oder (j) wenn es sich um ein gestohlenes Produkt handelt oder wenn Apple anhand der von Strafverfolgungsbehörden bereitgestellten Informationen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass es sich um ein gestohlenes Produkt handelt.

Das ist Prinzip alles Entscheidende mit den relevanten Auszügen zusammen kopiert.

Und jetzt BITTE sieh ein, dass

1. Die von Dir zusammengesponnene Reihenfolge (Gewährleistung vor Garantie) falsch ist und auch Apple das so nicht sieht
2. Apple in diesem Fall (siehe Threadbeginn) falsch reagiert hat oder wir hier nicht alles wissen
Da du ja bescheid weißt: Wie ist dann folgendes, was auch in den Bedingungen steht, zu werten?
Wichtig: Die Bestimmungen der einjährigen eingeschränkten Apple Garantie finden für Ansprüche aus gesetzlichen Mängelrechten keine Anwendung.
Das hast du ja gezielt raus gelassen bei deinen Zitaten.
Und 2. spinne ich mir nicht zusammen Gewährleistung vor Garantie sondern habe bisher nur gesagt, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass Apple hier durchaus das Recht hat auf den Verkäufer zu verweisen eben aufgrund dieses Passus.
 
Apple stand in der Vergangenheit oft in der Kritik, die nationalen Verbraucherrechte durch Ihre nur einjährige Garantie mit kostenpflichtigen Erweiterungen zu verschleiern. Es gab dadurch massivst Druck durch Verbraucherschützer, deshalb weist Apple jetzt an jeder Ecke darauf hin, dass beides unabhängig voneinander ist. Ruf zB mal die Apple Hotline an, ist direkt der erste Satz vom Band.

In diesem Kontext ist Dein zitierter Passus zu verstehen, den ich nicht gezielt weg gelassen habe, sondern schlicht nicht wichtig, da selbstverständlich fand.

Wenn Apple zB schreibt "Die Garantie läuft nur ein Jahr", dann weisen sie mit dem zitierten Satz nur darauf hin, dass das nicht für die Gewährleistung gilt, denn die läuft ja bekanntlich zwei Jahre. Auch das eine Jahr "bedingungslose" (=verschuldensabängige) Reparatur über die Garantie gilt zB nicht für die Gewährleistung, da es dort Beweislastumkehr gibt. Mehr steckt da nicht hinter.

Dennoch gibt es das von mir aus den Bedingungen zitierte Wahlrecht und damit muss Apple im ersten Jahr über Garantie nachbessern, auch wenn parallel die Gewährleistung läuft.
 
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nur gesagt, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass Apple hier durchaus das Recht hat auf den Verkäufer zu verweisen

Ja, haben sie nicht. Fertig.

Und anscheinend sieht Apple hier auch einen Gewährleistungsfall und sagt, dass es kein Garantiefall ist.

ARGH. Zum tausendsten Mal:

Es gibt keinen "Gewährleistungsfall". Fertig aus.

Was du hier redest ist vollkommener Unsinn und das hier sit jetzt wirklich der letzte Beitrag mit dem ich diesen Schwachsinn noch würdige.

Das ist ja noch schlimmer als Leute, die glauben, sie hätten grundsätzlich überall ein 14-tägiges Rückgaberecht.
 
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In diesem Kontext ist Dein zitierter Passus zu verstehen, den ich nicht gezielt weg gelassen habe, sondern schlicht nicht wichtig, da selbstverständlich fand.
Den finde ich dann leider nicht verständlich. Denn da steht ja wortwörtlich, dass die Bedingungen der Garantie keine Anwendung finden bei Ansprüchen aus den gesetzlichen Mängelrechten.
Es gibt keinen "Gewährleistungsfall". Fertig aus.
Na dann brauchen wir ja nicht weiter über die Gewährleistung reden wenn es dazu keine Fall gibt. :rolleyes:
 
@Madcat

Es haben jetzt hier wirklich viele lieb und nett und ausführlich probiert, Dir Deine schlicht falschen Vermutungen auszureden. Leider bist Du völlig beratungsresistent. Die Motivation dafür erschließt sich mir allerdings nicht so recht. Vielleicht magst Du einfach nicht akzeptieren, dass Apple hier rechtswidrig gehandelt hat. Vielleicht ist es auch pure Langeweile. Keine Ahnung. Aber jetzt reicht es auch mir und ich bin raus.
Du liegst hier wirklich völlig neben der Spur. Die Gründe stehen ausführlich im Verlauf dieses Themas.
 
Vielleicht magst Du einfach nicht akzeptieren, dass Apple hier rechtswidrig gehandelt hat.
Genau das können wir nicht sagen da wir Apples Gründe für die Ablehnung nicht kennen und das sage ich schon die ganze Zeit. Da frag ich mich, wer hier beratungsresistent ist. Mal ganz davon ab, beraten wurde hier gar nix, ich hab ja auch schon ein paar mal um Aufklärung gebeten aber da kommt ja mal nix rüber. Du bist ja nicht mal in der Lage, trotz Nachfrage, mir den entsprechenden Passus zu erklären/erläutern.
 
Sämtliche von Dir verlangen Erklärungen/Ausführungen wurden schon gemacht, siehe oben. Diese siehst Du aber nicht bzw. willst sie nicht sehen. Es ist alles zu genüge beantwortet.

Ich schrieb ja bereits oben:
Entweder hat Apple hier rechtswidrig abgelehnt oder wir wissen in diesem Fall nicht alles.

Es hat jedenfalls nichts mit irgendwelchen misteriösen Einschränkungen der Garantie bei Gewährleistungsfällen zu tun. Die gibt es nämlich nicht.
 
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Hallo zusammen,
kurze Ergebnis zum Garantiefall oder nicht seitens Apple.
nach dem ich zwei Dienste von Apple angeboten bekommen habe "Regenersis und CompuStore" hab ich mich für CompuStore in der nächsten Stadt entschieden.
Regenersis hätte Ich das MBP einschicken müssen.
CompuStore, das MBP kurz hingebracht, Problem geschildert, Aufgenommen, Fertig.
Wurde bei jedem Bearbeitungsgang per Mail benachrichtigt. "MBP wurde an Apple Versand, MBP ist bei Apple eingetroffen, etc"

MBP wurde Repariert und es dauerte alles 1 Woche.

Ich musste nichts Bezahlen nichts. Ganz Grosses Kino. Sehr zu empfehlen...
 
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