MacBook US Version hier gekauft - Mitnahme in die Staaten!

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FM | Fäää

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Abend!

Hab mal ne Frage! Ich habe im November letzten Jahres hier über das Forum ein US Macbook Unibody 2,4 Late 2008 gekauft! Das Gerät stammt, wie bereits angesprochen aus den Staaten! Ich fliege nächste Woche nach New York und möchte das Notebook mitnehmen. Der Käufer hab mir erzählt das es ein Mitbringsel von seiner Tante war. Von Verzollen hat er nichts erzählt! Das Gerät ist mittlerweile über ein Jahr alt! Wie soll ich mich verhalten? Einfach das Gerät mitnehmen? Ich werds jedenfall beim Zoll angeben wenn ich zurückkomme sowie, die Dinge ich gekauft habe!

Kennt sich jemand mit so einem Fall aus? Was müsste ich jetzt machen damit ich mit dem Zoll keinen Ärger bekomme auf der Rückreise! :confused:
 
ich meine du kannst es bei der Einreise anmelden. Auch mit Seriennummer.

Wenn du dann wiederkommst und Zweifel aufkommen, dann kannst du belegen, dass du es schon vorher hattest
 
Mach ich das beim Abflug? Gehe ich dann vorher ins Zollbüro oder wo mach ich das?
 
Mach ich das beim Abflug? Gehe ich dann vorher ins Zollbüro oder wo mach ich das?

Ja. Aber sehr sehr wahrscheinlich werden die Herren dort einen Eigentumsnachweis deinerseits haben möchten. Sprich: Ohne Rechnung könnte es in dem Moment schon schwierig für dich werden...
 
Ja so ein Mist! Der hat mir damals keine Rechnung mitgeben können. Die Nachfrage bei seiner Tante führte auch zu nichts! Ziemlich verfahrene Geschichte!
 
Diese Formulare sind eine Kunst für sich! Ich werde einfach mal Ende der Woche zum Köln Bonner Flughafen fahren und das Gerät mal vorlegen! Ich spiele dann einfach mit offenen Karten.

Wenn noch jemand etwas dazu weiss würde ich freuen es zu erfahren!
 
Ich würde die Mitnahme tunlichst sein lassen, oder du möchtest unbedingt den Zoll nachträglich entrichten. Falls du schon vor der Abreise zum Zoll gehst kannst du gleich dort deine Börse aufmachen, oder die ziehen sofort dein Gerät ein.

Ob Geschenk von einer Tante oder von wem auch immer ist völlig egal. Fakt ist der Gerätewert liegt über den gesetzlichen Freigrenze und das Macbook wurde bei der Einfuhr nicht versteuert. Auch wenn du dann den Ahnungslosen spielst interessiert es den Zoll wenig.

Steuerrechtlich kann und muss die gekaufte Ware nachversteuert werden (maßgebend damaliger Ladenneupreis). Die Festsetzungsfrist endet lt. § 169 Abgabenordnung nach 5 Jahren bei leichtfertiger Steuerverkürzung und nach 10 Jahren bei Steuerhinterziehung. Dies gilt auch dann, wenn du nicht selbst die Steuern hinterzogen hast.

Grüße Schmerre
 
Meines Wissens nach bekommst Du schon Probleme mit dem Zoll, wenn Du nur schon mit Deinem US MacBook dahin gehst. Weil Du ja quasi Steuer hinterzogen hast. Denen wird egal sein, was Du da von Forum usw. erzählen kannst.

Jedes Gerät was die Zollfreimenge überschreitet muss bei der Einreise verzollt werden. Dazu gibt es dann einen Beleg, den Du immer wieder mitführen musst. Hast Du diesen Beleg nicht, wirds eng. Und das halt auch schon, wenn Du einfach nur hier zum Zoll gehst und fragst.

Wäre da sehr sehr vorsichtig!


*EDIT*
Da war einer schneller :(
 
Na gut. Naja ich werde dann einfach nicht mehr nachfragen und das Gerät zuhause lassen! Vielen Dank an alle die sich die Zeit genommen so ausführlich zu antworten! Höchstwahrscheinlich habt ihr mir mein New York Taschengeld gesichert!

Mal eine andere Frage... geht im Prinzip um das Gleiche um ein anderes Produkt! Ich werde auch meine Canon 500D die ich hier im Saturn geholt habe. Da würde es reichen einfach eine Kopie der Rechnung mitzuführen? Des Weiteren frage ich mich ob man überhaupt für hier gekaufte Produkte irgendetwas mitführen sollte?
 
Am besten du fliegts ohne Gepäck und nackig... :rolleyes:

So ein Stuss der hier mal wieder verzapft wird.
 
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Eigentlich musst Du nichts mitführen, bei Sachen die Du in der EU gekauft hast. Für den Fall der Fälle würde ich aber die Kopie mitnehmen. Weil Du dann schneller durch den Zoll kommst, wenn Sie Dich kontrollieren sollten.
 
Am besten du fliegts ohne Gepäck und nackig... :rolleyes:

So ein Stuss der hier mal wieder verzapft wird.

Stuss hin oder her... bevor man so einen unnötigen Kommentar da lässt, sollte man sich lieber ne andere Beschäftigung suchen!
Es gibt Leute die fliegen nicht jede Woche von Kontinent zu Kontinent! Ich hab genug abenteuerliche Zollgeschichten gehört!
 
Soweit ich weiß kann der Zoll anhand der Seriennummer in einer Datenbank nachschauen ob es sich um ein deutsches Gerät handelt.
Die Rechnung/Kopie würde ich nicht mitführen.
 
Hast du nichn Kontoauszug auf dem steht wann du das Teil in D gekauft hast? Sieht man überhaupt von aussen ausser der Tastatur das das ein US Teil ist und selbst wenn das kann man doch hier auch so bestellen oder? Kann doch auch aus UK sein da wäre es Zollfrei gewesen. Und keiner kann dir vorwerfen einen US Stecker zu besitzen (du willst ja da auch hin). Ich glaube ich würde da unverbindlich beim Zoll fragen und nicht erst alles am Flughafen klären.
 
Also am Gerät sieht man dass es US-Notebook ist und es lässt sich ganz locker nachweisen, dass es aus den Staaten kommt! Besser ist es, keine schlafenden Hunde zu wecken!

Ich denk für mich sind alle Fragen soweit geklärt!

Danke!
 
Also am Gerät sieht man dass es US-Notebook ist und es lässt sich ganz locker nachweisen, dass es aus den Staaten kommt!

Wo und wie?

US Tastaturlayout kriegst du auch in DE zu kaufen, Stromstecker wie gesagt kein Argument, die Software eh nicht, da multilingual. Die könnten die SN bei Apple prüfen, ich bezweifle jedoch, dass beim Check irgendeine Info bezüglich des Verkaufslandes auftaucht. Und hergestellt werden die alle in Asien.
 
Am Tastatur Layout.. (ok könnte auch UK sein) und in dem ganz einfach in wenigen Schritten die Seriennummer Online überprüft in Kombination mit der Ländereingabe, bis ein Treffer kommt!
 
Im deutschen Apple Store kann man „international English” und „US” Layout auswählen… Das ist also wie gesagt kein Argument.
Das Gerät wurde nachgewiesener Weise nur bis Juni 2009 produziert, somit können die dir garnicht nachweisen, dass du es entweder aus DE nach USA ausführen willst oder damals von USA nach DE eingeführt hast…
 
Aber letztendlich wäre ich in der Beweispflicht! Und darauf ankommen lassen, muss ich es ja nicht! Ich lasse es einfach zuhause und packe stattdessen das traurige Windows Netbook ein.. :rolleyes:
 
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