MacBook: startet nicht, kein Garantiefall? Abzocke?

die Beweispflicht liegt in dieser Zeit beim Händler, d.h., ist er der Meinung, daß das nicht so war und erst der Kunde das Gerät kaputt gemacht hat, muß er dies Beweisen.
Umgekehrt: Der Käufer muß beweisen, dass der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist (also auf eine Abweichung der Beschaffenheit der Sache vom Vereinbarten oder erwartbaren)
 
Mich interessiert mal etwas ganz anderes... wo liegt das Problem, den Namen des Haendler zu nennen?

Sicherlich ist das ganze in Verbindung mit Worten wie Betrug, oder Abzocke gefaehlich und sollte nicht getan werden. Allerdings in normalem Tonfall, ohne Anschuldigungen?
Ich meine... wenn jemand solch ein Problem hat und einfach eine Situation schildert, ohne dabei die falschen Worte zu waehlen, kann er doch ruhig den Haendlernamen nennen, oder nicht?

Man kann doch wohl frei sprechen und seine Erfahrungen kund tun. Bei guten darf man das schliesslich auch...

völlig richtig deine einschätzung. als juristischer laie ist es aber recht schwer einzuschätzen was denn noch als legitime meinungsäußerung gilt und wo der "strafbare" bereich beginnt.... daher besser den namen nicht erwähnen. wer gemeint ist wissen wohl alle die es interessiert auch so. die worte betrug und abzocke sollte man erst nach einem rechtskräftigen urteil in den mund nehmen, auch wenn der sachverhalt noch so klar scheint!

zum thema gewährleistung ein kleiner auszug (quelle www.wikipedia.de):

"Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen."
 
Übrigens: Wortwörtlich gesagt wurde der Name hier nirgendwo!

Lediglich verändert dargestellt!! Aber das kann ja in manchen Fällen schon reichen ...
 
Servus,

mal eine ganz bescheiden Frage...Warum nennt Ihr nicht öffentlich den namen dieses ominösen Händlers? Angst vor einer Anzeige? Braucht Ihr nicht zu haben, solange Ihr Beweise in der Hand habt, die sein Vorgehen belegen!

Wäre ja recht hilfreich für alle potentiellen Kunden dieses ominösen Händlers, oder? Warum tut Apple nichts gegen solche Machenschaften? Sollte doch eigentlich auch in deren Interesse liegen, weiterhin ienen guten Ruf zu geniessen, oder nicht?!

Aber ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen in Kiel mit der Firma MAC-Freestyle gemacht! Super nette Typen, sehr hilfreich und immer für eine Beratung gut :)
Auf diesem Wege noch mal danke :) Auch wenn ich nur den iMac 20" bei Euch gekauft habe und das MBP bei Apple gekauft habe, aber das hatten wir ja schon besprochen :)

Nagut, wie gesagt, solange Ihr Beweise in der Hand habt, das der Händler tatsächlich so mit Euch umgesprungen ist und Euch abgezockt hat, Namen hier rein :) Dann kann nichts schief gehen...
Nur keine Beleidigungen und Unterstellungen...

LG, Copter

PS: der Artikel stellt keine verbindlich Rechtsberatung dar...
 
Warum nennt Ihr nicht öffentlich den namen dieses ominösen Händlers? Angst vor einer Anzeige? Braucht Ihr nicht zu haben, solange Ihr Beweise in der Hand habt, die sein Vorgehen belegen!
Doch, denn das Forum kriegt die Abmahnung. Der Forenbetreiber kann leider für den Inhalt verantwortlich gemacht werden. Threads dazu gibts im Feedbackbereich.

MfG, juniorclub.
 
zum thema gewährleistung ein kleiner auszug (quelle www.wikipedia.de):

"Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen."
Ja, das ist schon richtig.
Aber bezieht sich auch nur auf den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels.
Den Sachmangel muß man als Käufer schon beweisen.
Es sind ja auch andere Gründe für einen Ausfall des Geräts denkbar.

mal eine ganz bescheiden Frage...Warum nennt Ihr nicht öffentlich den namen dieses ominösen Händlers? Angst vor einer Anzeige? Braucht Ihr nicht zu haben, solange Ihr Beweise in der Hand habt, die sein Vorgehen belegen!
...und das ist das Problem.
Zunächst mal sollte man mit Ausdrücken wie "Betrug" vorsichtig sein.
Solange man dann Beweise für das Vorgehen des Händlers hat, ist die (hier) öffentliche Darstellung der Sache völlig unproblematisch.
Auch sehe ich nicht, wo das Forum bzw. dessen Betreiber hier etwas zu befürchten hätte.

Das Problem ist allerdings folgendes:
Die Firma könnte sich "angepisst" fühlen, und aktiv werden (Abmahnung, etc...).
Völlig unabhängig davon, wie der Sachverhalt sich tatsächlich darstellt:
Den rechtlichen "Händel" hat man damit.
Und das kostet Zeit, Nerven - und zumindest ersteinmal - auch Geld.

Zumal es dann nebenbei auch noch erstaunliche Rechtsprechungen wie diese gibt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

(Der dort geschilderte Fall ist im Grunde exakt derselbe wie hier)
 
Um niemanden direkt anzusprechen, trotzdem aber einige schwarze Schaafe heraus zu filtern könnten wir doch eine Art Umfrage/Abstimmung über die Zufriedenheit der Händler machen. Das zeigt zumindest gewisse Trends an... Vielleicht einfach dem Notensystem 1-6.
 
Um niemanden direkt anzusprechen, trotzdem aber einige schwarze Schaafe heraus zu filtern könnten wir doch eine Art Umfrage/Abstimmung über die Zufriedenheit der Händler machen. Das zeigt zumindest gewisse Trends an... Vielleicht einfach dem Notensystem 1-6.

Wird nichts werden. Einfach schon aus dem Grunde, weil ein Händler nie die Chance bekommen würde, sich zu ändern.

Abgesehen davon wäre es Rufschädigung, wie willst Du feststellen, ob die Aussage des Users auch der Wahrheit entspricht?

Lasst lieber die Finger davon, es sei denn, ihr habt verdammt gute Rechtsanwälte, die von Euch leben können...
 
Denen würde ich was husten. ich würde, allein schon, weil ich eine narzistische Ader habe, sofort mit allen Geschützen auffahren und denen ordentlich ans Bein zu pi**** versuchen.

dasich

Du bist aber böse :D



Würd ich aber auch so machen
 
@Alster: Wir brauchten die Daten auf dem Gerät für Termingeschäfte, jeder Tag kostet richtig viel Geld. Dummerweise hatten wir das bei Ablieferung gesagt. :mad:

Ähm, es gibt auch sowas wie Express Reperatur und so kann es durchaus vorkommen, dass die Techniker alles stehen und liegen lassen und dein Gerät zuerst nehmen, das kostet dann selbstverständlich etwas!
 
Ich habe das mit der Eiligkeit nur erwähnt, weil die aussahen als wollten sie erstmal nen Mittagschlaf machen (und ich von weiter her kam).
Außerdem hat das nichts mit dem Rechnungsinhalt und der doppelten Abrechnung zu tun.
 
Ich geb euch den Rat euch an Apple zu wenden falls ihr mit einem ASP unzufrieden seid oder euch gar betrogen fühlt. Das wird zwar unmittelbar nichts ausrichten, aber zumindest an der AppleCare Hotline war man schon interessiert warum ich mit diesem oder jenem ASP nicht zufrieden war und um welchen ASP es sich genau handelt.

Wie sagt man so schön: "Steter Tropfen höhlt den Stein." Auch Apple kann es sich nicht leisten schwarze Schafe durchzufüttern die dem eigenen Ruf derart massiv schaden.


CU
Ghettomaster
 
Ist es denn rechtens wenn ein Händler die Ware, in dem Fall ein Notebook, bis zur Bezahlung behält?
Wo gibts da was zum nachlesen? Bzw. unter was/wo muss ich suchen?

Wenn z.B. die Rechnung "ungenau" ist (wie hier), oder gar die Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde.

Muss man, wenn man Zweifel an der Rechnung/Arbeit hat, wirklich Bar oder per Karte zahlen?
Besonders wenn man nicht vorher darauf hingewiesen wurde.
Beispielsweise auf dem Auftrag, den man Unterschreibt, stehen.
(Bei Abholung nur Barzahlung)

:eek:
 
Ist es denn rechtens wenn ein Händler die Ware, in dem Fall ein Notebook, bis zur Bezahlung behält?
Deine Formulierung finde ich sehr "unglücklich" und missverständlich:
Es geht hier ja nicht um "Ware" eines Händlers, sondern um einen Gegenstand aus dem persönlichen Eigentum des Threaderstellers.

Und den kann der Händler nicht einfach behalten!
Ich bin kein Jurist, aber mir verdammt sicher, dass er das auch nicht zur Sicherung einer Forderung darf.
Das Eigentumsrecht des Kunden dürfte hier klar Vorrang haben.
Um seine Forderung für die Dienstleistung muß sich der Händler (hier eigentlich: Dienstleister) anderweitig kümmern.

Insofern würde ich in so einem Fall gleich - zumal, wenn es sich es sich zeitkritische Daten von Wert auf der Festplatte handelt - laut und deutlich noch im Laden mein Handy zücken, und mal mit einem Anwalt oder sonstwie rechtskundigen sprechen, oder zur Polizei latschen...



Man könnte auch einen krasseren Fall konstruieren:
Du läßt bringst deinen teuren BMW zur Autowäsche in die Waschanlage, wo du dem netten Käufer den Schlüssel gibst, und in der Zwischenzeit zum Friseur oder einkaufen gehst.
Du kommst zurück, und bist mit Preis, Leistung oder Rechnungsstellung nicht einverstanden, und zahlst nicht.
Meinst du, die dürfen dein Auto einfach behalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
huii..ich hab mir mal den Thread durchgelesen. Sehr krasse Story. Vielleicht sollte man mal so ne schwarze Liste erstellen, von Läden, wo man nicht hingehen sollte, obwohl das könnte böse enden.
Dann vielleicht lieber ne Liste, von Läden, die sehr zu empfehlen sind. Leider hab ich absolut keine Erfahrung mit "Appleservicedings" Läden.
 
Ich bin kein Jurist, aber mir verdammt sicher
Entweder JA oder NEIN. Mit was anderem brauchst nicht kommen ;)
Na, einer wirds hier bestimmt noch besser (bzw. genau) wissen.

Man könnte auch einen krasseren Fall konstruieren:
Du läßt bringst deinen teuren BMW...
Hier ein Fall:
Besagter BWM kam in die Werkstatt um am Motor "etwas" zu richten. (Rauch aus dem Auspuff)
- Es wurde etwas gemacht. (Was auch immer)
- Auto abgeholt (Rechnung aber noch nicht bezahlt)
- Motor raucht wieder und noch stärker. (Der Auspuff)
- Wieder Werkstatt
- Diagnose: Zylinderkopf gerissen

Der Eigentümer des Wagens stritt sich mit der Werkstatt und wollte das Auto in eine andere bringen.
Der BMW wird trotz größeren Aufstandes nicht herausgegeben.
Es sei denn, die Rechnung über 800 Euro wird sofort beglichen.

Wahre Geschichte.
Na?
 
huii..ich hab mir mal den Thread durchgelesen. Sehr krasse Story. Vielleicht sollte man mal so ne schwarze Liste erstellen, von Läden, wo man nicht hingehen sollte, obwohl das könnte böse enden.
Dann vielleicht lieber ne Liste, von Läden, die sehr zu empfehlen sind. Leider hab ich absolut keine Erfahrung mit "Appleservicedings" Läden.

Das Problem ist aber, dass Du in diesem Bereich aktuell keine "Auswahl" hast. Wenn ich demnächst mit meinem iMac ein Problem habe, fahre ich nicht mit dem Zug nach Düsseldorf. In Mönchengladbach gibt es (aktuell) nun mal nur einen AASP ...
 
Entweder JA oder NEIN. Mit was anderem brauchst nicht kommen
OK, OK, so einfach ist es nicht.
Stichwort Unternehmerpfandrecht.
Insofern: Ja, dämliches Beispiel mit dem Auto (und ich habe auch noch nie ein Auto reparieren lassen).

Aber besteht das hier?
Meines Erachtens nicht.
Denn ich frage ich mich, wie und ob da überhaupt ein Vertrag zustande kommt.
Für Garantie ist ja nicht der Händler Vertragspartner, sondern sie sind doch eine von Apple zugesicherte Leistung...
Und die Reparatur der Dateistruktur wurde auch nicht vom Kunden beauftragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gravis an der Herzogstraße Nähe Kö ist es aber wert!
Du kannst auch bei Apple direkt anrufen und ihn abholen lassen, oder dir aber ne Empfehlung zu Gravis anhören.

Mein Fall ist nicht der erste dubiose bei diesem anderen Laden.
Und bei mir war es zudem noch ganz sicher ernsthafte Boshaftigkeit und Nicht-mögen dem Kunden gegenüber, über die im Nachhinein ohne meine Anwesenheit mit jemand anderem gesprochen wurde.
Doof auch vom Kunden, dass er möchte, dass sein Gerät läuft.
 
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