MacBook Pro verliehen, nun leider defekt...

Haftpflicht scheint noch die für Dich am wenigsten umständliche Lösung. Das Kind ist über die Haftpflicht der Eltern i.d.R. versichert.
zum einen gibt es da auch eine Altersgrenze, soweit ich mich erinnere: wenn das Kind UNTER 7 - oder 8 Jahre alt ist, dann zahlt die Versicherung NICHT!
zum anderen ist, wie hier schon geschrieben wurde, bei ver/geliehenen Dingen, für die Versicherung die Sachlage auch schon fragwürdig, @TE verkaufe es der Person, der Du es geliehen hast, alles andere sind schlechte Optionen. ;)
 
Mal ne kurze Frage: War das Pepsi oder Coca-Cola?

Was hast Du erwartet? Verleihen eines Macbook (Elektronik) an eine Frau (kettenrauchender Natur, nix am Konto und auch noch Brüllaffen die damit rumspielen)
Das war doch von vornherein klar, dass das nicht mehr so zurück kommt wie Du es über Jahre gepflegt hast.
Kauf Dir ein neues, sag denen sie können den Scheiß behalten und lerne daraus für die Zukunft.

Gruß
lazzeri

Das wäre der andere konstruktive Weg, vermutlich sogar stressfreier ;-))
 
Daß Versicherungen nicht zahlen bei verliehenen Gegenständen stimmt natürlich nur eingeschränkt. Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn derjenige Schaden verursacht, der das Teil geliehen hat. Wenn ein Dritter den Schaden verursacht, springt dessen Haftpflicht aber ein. Inwieweit das bei nahen Verwandten gilt, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, weiß ich nicht - könnte mir aber denken, daß das ebenfalls ausgeschlossen ist.
 
Daß Versicherungen nicht zahlen bei verliehenen Gegenständen stimmt natürlich nur eingeschränkt. Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn derjenige Schaden verursacht, der das Teil geliehen hat. Wenn ein Dritter den Schaden verursacht, springt dessen Haftpflicht aber ein. Inwieweit das bei nahen Verwandten gilt, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, weiß ich nicht - könnte mir aber denken, daß das ebenfalls ausgeschlossen ist.

Eine Haftpflichtversicherung für Kinder die Sachen bezahlt die die Kinder zu Hause kaputt machen ... die lohnt sich bestimmt in vielen Haushalten ;)
 
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Versicherungstechnisch sind 3 Dinge entscheidend:
- §823 (1) BGB
- §828 BGB
- AHB des Haftpflichtversicherers
 
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