[MacBook Pro] Garantiezeit und Upgrade-Möglichkeiten

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pippolino

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Hallo, hab ich jetz mal ne Stunde durchs Forum gelesen und bin nicht so recht schlau geworden. Zum einen gehts mir um die Garantiezeit, die von Apple mit 1 Jahr beziffert wird. Das Gesetz schreibt aber 2 Jahre vor, wo liegt nun der Hund begraben?

Zum anderen gehts mir um die Upgrade-Möglichkeiten des Prozessors. Bisher haben ja bereits ziemlich viele Notebook-Hersteller bekannt gegeben, dass man nach einem einfachen Biosupdate einen Yonah durch einen Merom ersetzen kann. Gibts irgendwelche Informationen, ob das bei Apple auch möglich sein wird?

Konnte bei Apple leider keine Infohotline finden!
 
1 Jahr Garantie
2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich)
 
Aber nicht vergessen, dass Garantie und Gewährleistung zwei grundsätzlich voneinander verschiedene Dinge sind. Die Bedingungen der Gewährleistung findest du im BGB. Du kannst durch Apple Care oder halt durch eine Garantieerweiterung bei Gravis etc. deine Garantie auf 3 Jahre gegen einen Aufpreis erweitern.
 
Prozessor-upgrade wird beim MacBook Pro nicht möglich sein, da der Prozessor fest verlötet ist.
Das ist m. M. nach nur beim iMac und Mac mini möglich! MacBook weiß ich nicht :(
 
Das mit den 3 Jahren hab ich gesehen, ja. Aber da ich noch nie ein Notebook länger als 2 Jahre hatte, kommt das für mich nicht in Frage. Das ist natürlich doof, wenn der Prozessor fest verlötet ist. Bis zum Merom kann ich fast nicht mehr warten, dann wirds wohl doch kein MacBook Pro werden
 
Gewährleistung: Händler.
Garantie: Apple
 
Wie ist das dann zu verstehen? Wenn nach 1,5 Jahren ein Defekt auftritt, muss dann der Händler die Reperaturkosten von Apple tragen?
 
Wenn nach 6 Monaten (!) ein defekt auftritt, musst Du dem Händler beweisen, das Du den Fehler nicht verursacht hast. Das Gesetz sieht zwar 24 Monate Gewähleistung vor, aber nach 6 Moneten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Du kannst nach den 6 Monaten genausowenig rechtssicher beweisen das der Fehler nicht Deine Schuld ist, wie der Händler es Dir nicht innerhalb den ersten Monaten kann.

Ergo: 6Monate Gewährleistung, weitere 6 Monate Garantie von Apple. Was danach kommt is Glückssache!

Gerade einen mobilen Mac ohne Apple Care oder sonst einen Erweiterten Garantieplan zu kaufen ist fahrlässig!

Charlie
 
pippolino schrieb:
Wie ist das dann zu verstehen?
Ganz einfach:
Die Garantieleistung ist eine Leistung von Apple.
Die sind dein Ansprechpartner (auch wenn sie es oft über Händler abwickeln), rechtlich gesehen.

Und für die Gewährleistung ist allein der Händler (rechtlich) verantwortlich.

Und wenn nach 1,5 Jahren ein Defekt auftritt, der nicht durch einen von Anfang (Kauf) vorhandenen Mangel zurückzuführen ist. dann hast du ohnehin keine Gewährleistungsansprüche. "Praktisch" heißt das in den aller-allermeisten Fällen: Wenn nach 1,5 Jahren was kaputt geht, dann hast du als Käufer Pech gehabt. Immer dran denken: Die Gewährleistung gilt nur (!) für Mängel, die "beim Kauf" (Gefahrübergang) vorhanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Charlie_D schrieb:
Ergo: 6Monate Gewährleistung, weitere 6 Monate Garantie von Apple. Was danach kommt is Glückssache!
Man kann natürlich auch von vornherein in den ersten 6 Monaten Garantieleistungen von Apple in Anspruch nehmen (sie schließen es ja nicht aus, oder?)
 
Charlie_D schrieb:
Wenn nach 6 Monaten (!) ein defekt auftritt, musst Du dem Händler beweisen, das Du den Fehler nicht verursacht hast. Das Gesetz sieht zwar 24 Monate Gewähleistung vor, aber nach 6 Moneten tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Eben nicht.
Die Beweislastumkehr wird nach 6 Monaten "ausgehebelt".
Die normale beweislast liegt immer bei dem der Fordert. Nur in den ersten 6 Monaten halt nicht....
 
@ performa
Zu deutsch, wenn der Mangel selbst verschuldet ist, hab ich keine Gewährleistungsansprüche, das ist schon klar.

Bei mir ist es zur Zeit so, dass das DVD-Laufwerk nach 1,5 Jahren zum 3. mal defekt ist und der Händler sich weigert, mir das Geld zurückzugeben. Nun ist es so, dass mein Anwalt sehr gute Chancen sieht, das Verfahren zu gewinnen
 
Charlie_D schrieb:
Wenn nach 6 Monaten (!) ein defekt auftritt, musst Du dem Händler beweisen, das Du den Fehler nicht verursacht hast.
So wie ich das verstehe (bin kein Jurist) eben nicht.
Selbst wenn man den Fehler nicht verursacht hat: Man hat dennoch keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag.
 
pippolino schrieb:
Das mit den 3 Jahren hab ich gesehen, ja. Aber da ich noch nie ein Notebook länger als 2 Jahre hatte, kommt das für mich nicht in Frage. Das ist natürlich doof, wenn der Prozessor fest verlötet ist. Bis zum Merom kann ich fast nicht mehr warten, dann wirds wohl doch kein MacBook Pro werden
Was spricht gegen Verkaufen statt Aufrüsten, wenn Du gerne immer die neuesten Maschinen willst?
Nach einem Jahr kannst Du noch hohe Gebrauchtpreise erzielen - vor allem, wenn Du noch eine Garantieverlängerung mit dabei hast.
 
@Performa: Ja, Du hast völlig recht. Nur Musst nach 6 Monaten Du Beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag. Und das kannste nicht! AUsser, Du lässt ein Gutachten anfertigen...

@MACXi: Ja, das meinte ich ja, habs nur falsch ausgesdrückt ;)

Charlie
 
Dann lass ich halt ein Gutachten anfertigen, wo ist das Problem? Normalerweise lenken die Händler ja sowieso ein, da sie genau wissen, dass die meisten Fehler nicht selbst verschuldet sind und sie dadurch nur unnötig Ärger und Ausgaben haben

@ tau
Da ist mir der Verlust zu groß. Ich geb da jetzt nicht 2500+ € aus, um ein halbes Jahr später nur noch 2000€ zu bekommen.
 
MACxi schrieb:
Die normale beweislast liegt immer bei dem der Fordert. Nur in den ersten 6 Monaten halt nicht....
Wobei man - und das ist interessant - auch in den ersten 6 Monaten als Käufer das Vorliegen eines Sachmangels beweisen muß.
Und das ist natürlich nicht so einfach, wenn es auch Anzeichen gibt, die für einen Bedienungsfehler sprechen.
Ein aufgetretener "Defekt" wird nämlich - auch innerhalb der ersten 6 Monate NICHT "automatisch" als Sachmangel vermutet.

Sprich: Um auf diese berüchtigte Sache mit den 6 Monaten Beweislastumkehr zurückgreifen zu können, muß man (meines Wissens) erstmal das Vorliegen eines Sachmangels beweisen...
 
Zuletzt bearbeitet:
pippolino schrieb:
Dann lass ich halt ein Gutachten anfertigen, wo ist das Problem? Normalerweise lenken die Händler ja sowieso ein, da sie genau wissen, dass die meisten Fehler nicht selbst verschuldet sind und sie dadurch nur unnötig Ärger und Ausgaben haben

@ tau
Da ist mir der Verlust zu groß. Ich geb da jetzt nicht 2500+ € aus, um ein halbes Jahr später nur noch 2000€ zu bekommen.

Dir ist aber schon Ansatzweise klar, was so ein Gutachten kosten kann? Und dass der Ausgang eines solchen Verfahrens mehr als ungewiss ist, ist leider auch kein EInzelfall...
Da bleibste halt dann mal schnell auf zigtausenden Euros hocken!

Im Übrigen, für ein MBP, das vor ca. 8-10 Wochen >2500 Öhr gekostet hat, bekommste JETZT auf EBay gerade mal so noch um die 2000.-- Also an Gebrauchtpreise in 6 Monaten will ich gar ned denken...

Charlie
 
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