Mac Mini Lieferzeit 12 Tage... BTO Rückgaberecht??

H

HeXer

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
10.02.2005
Beiträge
25
Reaktionspunkte
0
Hallo allerseits,

am 15.7. hatte ich bestellt und vor wenigen Minuten kam die E-Mail, dass vorraussichtlich doch nicht (wie online angegeben) am 20.7. versendet wird, sondern wahrscheinlich (!) erst am 27.7.

Bahnt sich da doch ein update an (thinksecret bzgl. iBooks (gleiche Hardware)), oder liegt es wirklich, wie von Apple behauptet, an der erhöhten Nachfrage.
Letzteres fällt mir schwer zu glauben, da nach der Intel Switch Ankündigung die Nachfrage doch eher etwas rückläufig sein müsste.. ;-)

Meine eigentliche Frage:
Da es ein BTO Mac Mini ist, kann ich dann trotzdem von meinem 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen? Wie läuft das ab (habe über Visa bestellt)?

Oder würde mir Apple dann gleich den neuen schicken???

Im Voraus vielen Dank für Euere Mühe!!

Frank
 
Meines erachtens hat man bei BTO kein Rückgaberecht. (Da "speziell für dich gebaut") wenn jedoch eine neue Rev. rauskommen sollte, kann das anders sein oder du bekommst gleich die neue Rev.
 
ich glaub das dir apple gleich den neuen schickt - wenn er bis zu diesem datum verfügbar ist - sehr wahrscheinlich.
Zuückschicken kannst du ihn natürlich - die 14 tägige rückgabefrist gilt für alle produkte.
 
HeXer schrieb:
Meine eigentliche Frage:
Da es ein BTO Mac Mini ist, kann ich dann trotzdem von meinem 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen? Wie läuft das ab (habe über Visa bestellt)?

Oder würde mir Apple dann gleich den neuen schicken???

Frank


2 Wochen Rückgaberecht ist unabhängig von BTO.
Diese Frage hatten wir schon bezüglich des iBook.

Ob Apple die gleich einen neuen schickt hängt davon ab, wann es das neue Produkte gibt.
Wenn, dann wird bei dir "Replaced with new Product" oder so was ähnliches stehen...
 
manche firmen schaffen es aber trotzdem, eine rückgabe im rahmen des fernabsatzgesetzes zu verhindern. dell z.b. erlaubt geschäftskunden diese möglichkeit nicht. ob das auch bei apple so oder ähnlich ist, weiß ich allerdings nicht ...

als ich meinen bto-pm ordern wollte, wiesen alle anbieter vorab darauf hin, dass eine rückgabe nicht möglich sei ... das muss allerdings nicht wasserdicht sein, was die gesetzeslage angeht ...
 
Serdarinho schrieb:
2 Wochen Rückgaberecht ist unabhängig von BTO.
Diese Frage hatten wir schon bezüglich des iBook.
Super!
Leider habe ich dann bei der Suche nen Fehler gemacht.. :rolleyes:

Serdarinho schrieb:
2 Ob Apple die gleich einen neuen schickt hängt davon ab, wann es das neue Produkte gibt.
Wenn, dann wird bei dir "Replaced with new Product" oder so was ähnliches stehen...
Mir ging es bei der Bestellung des Minis auch sehr um den Stromverbrauch - von daher bin ich nicht verrückt nach einer Geschwindigkeitssteigerung des Prozis.. Aber ein "kostenloses" DVD-R Update oder mehr Speicher würde ich schon gerne mitholen.. ;-)

Ansonsten nochmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!

EDIT: Jetzt fängt das wieder an. Hatte vorgester und gestern das gleiche Problem: Meine Bestellung existiert nicht mehr ;-)
"We could not locate an order with the information you have entered below, please try again."
Eingegebene Daten sind korrekt (mehrmals versucht und überprüft...)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht:
Originalauszug FernAbsG § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
...
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
...

Inwieweit jetzt "eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse" definiert ist, kann ich leider nicht sagen.

Grüße
 
Zyklotrop schrieb:
Vorsicht:
Originalauszug FernAbsG § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
...
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und
Ja ok, beim Widerrufsrecht... Oben hatte ich aber nach dem Rückgaberecht gefragt :p , obwohl ich glaube, dass es dort genauso oder ähnlich gehalten ist..

Allerdings hoffe ich mal, dass die Rückgabe von Mini und iBook identisch gehandhabt wird ;-)
 
Es ist egal welchen Mac du bestellst. Du hast immer 14 Tage Rückgaberecht. Egal ob du die Standard Ausstattung nimmst oder BTO. Du kannst den Rechner auf jeden Fall innerhalb 14 Tage zurücksenden.
 
maxxio schrieb:
Meines erachtens hat man bei BTO kein Rückgaberecht. (Da "speziell für dich gebaut") wenn jedoch eine neue Rev. rauskommen sollte, kann das anders sein oder du bekommst gleich die neue Rev.
Apple beitet kein BTO im eigentlichen Sinn an, sondern CTO (Configure to Order) aus einer Auswahl vordefinierter Komponenten. Daher hat jeder Käufer auch ein Rückgaberecht, da es sich gerade nicht um eine individuelle Fertigung nach Kundenwunsch handelt. Schließlich lassen sich Speichermodule, Steckkarten o.ä. problemlos wieder entfernen.
IIRC gab es hier im Forum auch schon einige Threads dazu, die auch auf entsprechende Gerichtsurteile verweisen. Ansonsten einfach mal googeln. :cool:
 
HeXer schrieb:
Ja ok, beim Widerrufsrecht... Oben hatte ich aber nach dem Rückgaberecht gefragt :p , obwohl ich glaube, dass es dort genauso oder ähnlich gehalten ist..

Allerdings hoffe ich mal, dass die Rückgabe von Mini und iBook identisch gehandhabt wird ;-)
Ups, überlesen ... ja, ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil ... :)

Grüße
 
Zitat c't 9/03, Seite 47:

Bei Fernabsatzverträgen besteht Widerrufsrecht auch dann, wenn zu einem Notebook individuell Zusatzkomponenten bestellt wurden, entschied der Bundesgerichtshof.

Wer etwas aus der Ferne - etwa per Internet - bestellt, hat noch nach Lieferung eine Zeit lang das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Waren "nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind". So stand es im Fernabsatzgesetz (§ 3), das zum 1. Januar vorigen Jahres ins Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde (§ 312d BGB).

Auch wenn zusätzliche Ausstattung mit bestellt wurde, besteht Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Unter Berufung auf diese Ausschlussklausel hatte ein Computerversender aus Frankfurt am Main abgelehnt, den Kaufpreis eines zurückgegebenen Notebooks zu erstatten. Der Käufer hatte als zusätzliche Hardware eine externe Festplatte, einen Auto-Adapter, einen zweiten Akku sowie eine ISDN-Karte bestellt. Dass durch diese individuelle Ausstattung das bei Fernabsatz vorgesehene Widerrufsrecht per se entfallen könnte, hatte bereits die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Frankfurt/M., verneint.

Es komme darauf an, ob der Versender in der Lage ist, "eine andere wirtschaftlich tragbare Verwendung finden zu können beziehungsweise nach Rückgabe des Notebooks dieses auch ohne die Gewährung unzumutbarer Preisnachlässe weiterveräußern zu können". Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Auffassung nun in seinem Anfang April verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 295/01) bestätigt. Zumutbar sei die Rücknahme, "wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können", so der BGH.

Im vorliegenden Fall sahen die OLG-Richter einen Arbeitsaufwand von drei Stunden zu je 75 Euro bei einem Gesamtbestellwert von zirka 5000 Euro als verhältnismäßig gering an. Inwieweit das vorliegende Grundsatzurteil auch für individuell zusammengestellte Komplett-PCs Wirkung entfaltet, hängt somit vom jeweiligen Einzellfall ab. Dabei obliegt es dem Versender, anhand der genannten Kriterien darzulegen, dass ihn eine Rücknahme unverhältnismäßig belasten würde. (tig)

Zitat Ende

google-Suche nach "VIII ZR 295/01" bringt noch mehr zum Thema
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal den Spekulationen vorzubeugen lohnt sich ein Blick auf die Homepage von Apple

http://promo.euro.apple.com/promo/help/de/consumer/PostPurchase.html

Auszug:

"Produktrückgabe und Erstattungen
Wenn Sie es sich anders überlegen, können Sie Ihre standardmäßige oder entsprechend Ihren Wünschen konfigurierte (CTO) Hardware innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Lieferung zurückgeben. Software kann ebenfalls innerhalb des genannten Zeitraums zurückgegeben werden, vorausgesetzt, die Packung wurde noch nicht geöffnet. Wenn Sie Ihre Bestellung oder einzelne Artikel der Bestellung zurückgeben möchten, kontaktieren Sie uns per E-Mail mithilfe des nachstehnden Formulars. Achten Sie darauf, dass Sie die folgenden Angaben bereitstellen:

1. Ihre Web-Bestellnummer
2. die vollständige Adresse, von der wir die Waren abholen können
3. eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können
4. eine bevorzugte Zeit für die Abholung durch unsere Spediteure
5. die Teilenummern der Artikel, die Sie zurückgeben möchten
6. Ihre Bankangaben, falls Sie per Überweisung oder Scheck bezahlt haben


Nach Empfang Ihrer E-Mail erhalten Sie von uns eine RMA-Nummer (Return Material Authorisation) für die Rückgabe. Geben Sie diese Nummer deutlich auf der Verpackung der zurückgegebenen Artikel an. So helfen Sie dabei, dass Ihre Rückgabe so schnell wie möglich bearbeitet werden kann."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:D Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu :D

Grüße
 
autolycus schrieb:
Es ist egal welchen Mac du bestellst. Du hast immer 14 Tage Rückgaberecht. Egal ob du die Standard Ausstattung nimmst oder BTO. Du kannst den Rechner auf jeden Fall innerhalb 14 Tage zurücksenden.
Also, ich habe vor einer Woche von mac@campus noch die Information bekommen, dass ich BTOs nicht innerhalb den 14 Tagen zurückgeben kann. Auf meine Frage, ob das Widerrufsrecht dafür nicht gilt, kam die Antwort: "Leider natürlich nicht."

Dürfen die das....? :cool:

Und kann jemand sonst noch was über den Laden und besonders über seine Garantieverängerung sagen: In meinem alten Thread ist noch Platz...... ;)
 
Poldibert schrieb:
Also, ich habe vor einer Woche von mac@campus noch die Information bekommen, dass ich BTOs nicht innerhalb den 14 Tagen zurückgeben kann. Auf meine Frage, ob das Widerrufsrecht dafür nicht gilt, kam die Antwort: "Leider natürlich nicht."

Dürfen die das....? :cool:
Musst es drauf ankommen lassen. D.h. verklagen und einen Richter klären lassen ob das was Mac@Campus, bzw. JessenLenz, mit denen kommt der Kaufvertrag zustande, so individuell ist, dass es für den Händler unzumutbar ist, das Gerät zurückzunehmen.

Apple schließt jedenfalls gegenüber gewerblichen Kunden, also JessenLenz, jegliches Rückgabe-/Widerrufsrecht aus. Allerdings darf das nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden.

Trotzdem muss im Zweifelfall wohl ein Richter klären, ob das Bestücken mit 2x1GB Ram Riegeln (in meinem Fall beim PowerMac) den Rechner so individuell macht, das JessenLenz den auf keinen Fall zurücknehmen kann.

Ich denke aber, die Erfolgsaussichten sind sehr gut für den Käufer, da JL den Rechner ja schon als CTO von Apple bekommt, die eigene Leistung von JL ist ja sehr gering (im Fall mehr Ram).

AGB JessenLenz: (Auszug)
"Dem Verbraucher (BGB § 13) steht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht (BGB § 355) zu. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch grundsätzlich nicht bei: Software, Softwarelizenzen und DVDs, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. individuell gefertigte Personal Computer, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen."

Ich glaube kaum, dass mehr Ram dem BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 295/01) standhalten wird.

Aber versuchen kann man's ja den dummen Verbraucher einzuschüchtern ;)

BTW: ich bin kein Jurist, das ist BWL-Jura.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich als Jurist wie SuperFloh. Andernfalls könnten die Händler das Gesetz leicht umgehen, in dem sie eine so magere Grundausstattung anbieten, daß fast alle Verbraucher eine andere Konfiguration wählen.
Der Mac mini ist ein gutes Beispiel. Da nimmt fast jeder eine Speichererweiterung.
 
Katana schrieb:
dell z.b. erlaubt geschäftskunden diese möglichkeit nicht....

Müssen sie auch nicht, das Widerrufsrecht im FAG bezieht sich ausdrücklich nur auf Privatpersonen als Käufer!
 
maconaut schrieb:
Müssen sie auch nicht, das Widerrufsrecht im FAG bezieht sich ausdrücklich nur auf Privatpersonen als Käufer!
Noch eine kleine nitpicker-Korrektur: das FAG (Fernabsatzgesetz) gibt es nicht mehr, die entsprechenden Regelungen sind inzwischen ins BGB gewandert.

Snoop
 
Zurück
Oben Unten