Mac Mini Intel mehrfache Reklamation!

avalon schrieb:
Wenn dein jetziger Mac läuft, kann es sein das er die bausteine besser verdaut wie die Vorgänger.
Die Minis sind doch alle Baugleich, das kann ich mir nicht vorstellen das einer mehr der andere es anders verdaut...

Dieser Händler trägt den Namen:
Apple Center, Service Provider, Solution Expert Education, Soluton Expert Medizin.
Der Techniker meinte er hätte die Information das einige Minis schon zurückgingen wegen verschiedenen Problemen wie Einschalten, Bluetooth und Airport...
Und er machte auch den Hinweis daß das Einschaltproblem ja auf der Apple Support Seite ganz oben an erster Stelle stehe, dann gehe ich davon aus daß das Problem schon sehr häufig aufgetreten ist und Apple bekannt ist...
 
dat kann doch nicht funktionieren! der mini kommt frisch aus der fabrik und wird das erste mal eingeschaltet... und dann wird sein frisch erkannter speicher sofort durch neue, unbekannte womöglich sogar langweillige speichermodule ersetzt...
klar, dass der kleine sich da sträubt ;)

bei meinem duo-mini war es so, dass er meinen speicher von dsp-memory erst auch nicht richtig fressen wollte...
ständige abstürze waren an der tagesordnung!
dann hab ich mir ein memtest programm aus dem netz gezogen und mal alles auf herz und nieren testen lassen. --> keine fehler...
aber danach ging es :)
der mini funktioniert jetzt seit ca. 3 wochen einwandfrei...
 
Aber in Zukunft werde ich die erst paar Tage mit dem original Speicher laufenlassen..
Aber da ist ja das Risiko das der Händler es bemerkt das es selbst umgetauscht wurde und die Garantie verfliegt.
Deshalb habe ich vom Apple Center sofort einbauen lassen, um nicht wieder durch die ganze Stadt fahren zumüssen...
 
patrykpiper schrieb:
Aber da ist ja das Risiko das der Händler es bemerkt das es selbst umgetauscht wurde und die Garantie verfliegt.
Tut sie aber nicht.
Dein Händler wird dir ja in den meisten Fällen keine Garantie geben, sondern "nur" Apple.
 
performa schrieb:
Tut sie aber nicht.
Dein Händler wird dir ja in den meisten Fällen keine Garantie geben, sondern "nur" Apple.

Hi,

nach deutscher Rechtsprechung ist der Händler Dein Vertragspartner. Mit ihm hast Du einen rechtsgültigen "Kauf"-Vertrag gemacht. Somit ist im Falle der Garantie (Gewährleistung) eigentlich der Händler Dein erster Ansprechpartner. Das man in der Regel die Gewährleistungsansprüche mit dem Hersteller (z. B. Apple) direkt regelt, ist eigentlich ein entgegenkommen des Herstellers. Die Art und den Zeitraum der Garantie/Gewährleistung legt der Gesetztgeber oder, wenn es über die gesetzliche Regelung hinaus geht, der Hersteller fest. Da Apple 2 Jahre Garantie gibt, gilt dieser Zeitraum. Das ist mehr, als der Gesetztgeber vorsieht. Laut Gesetzt hat man nur 6 Monate Garantie und daran anschließend 18 Monate Gewährleistung.

Viele Grüße
Olli
 
OliverM schrieb:
nach deutscher Rechtsprechung ist der Händler Dein Vertragspartner. Mit ihm hast Du einen rechtsgültigen "Kauf"-Vertrag gemacht.
Ja.

OliverM schrieb:
Die Art und den Zeitraum der Garantie/Gewährleistung legt der Gesetztgeber
Nein, Art und Zeitraum der Garantie legt der Gesetzgeber in Deutschland gar nicht fest.

OliverM schrieb:
Da Apple 2 Jahre Garantie gibt, gilt dieser Zeitraum.
Nein, Apple gibt EIN Jahr Garantie.

OliverM schrieb:
Laut Gesetzt hat man nur 6 Monate Garantie
Nein, der Gesetzgeber sieht keinerlei Garantiegewährung verpflichtend vor.

OliverM schrieb:
und daran anschließend 18 Monate Gewährleistung.
Nein, in Deutschland gelten verpflichtend 2 Jahre Gewährleistung durch den Händler.


Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unabhängige Sachen.
2 Jahre Gewährleistung durch den Händler ist (zumindest gegenüber Verbrauchern) gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler mag natürlich zur Abwicklung derselben Verträge mit dem Hersteller haben...
Garantie ist eine freiwillige Leistung, entweder des Händlers, oder des Herstellers, der diese an Bedingungen knüpfen kann.

Ein Apple-Produkt, das in Deutschland beim Händler gekauft wird, unterliegt 2 Jahren Gewährleistung und 1 Jahr Garantie - ab dem Kauf!
 
Genau: Apple gibt unabhängig vom eigentlichen Verkäufer keine 2 jährige sondern nur eine 1 jährige GARANTIE !!!!!
Auf Grund dieses Garantieversprechens kann man sich nach §443 BGB während eines Jahres direkt an Apple wenden!
Wenn also vom jeweiligen Verkäufer keine weitere umfassendere GARANTIE gewährt wird, müssen alle Ansprüche danach über die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG des Verkäufers -aber nach 6 Monaten mit entsprechender Beweislastumkehr!! - geregelt werden, es wird eben dann nicht mehr (verbraucherfreundlich) vermutet, daß ein Fehler schon beim Kauf bzw. Gefahrübergang vorhanden war. Für die restlichen 18 Monate hat nun also der Käufer die Beweislast dafür, daß der Fehler schon beim Kauf vorhanden war!
Kann schwierig werden, immerhin gibt es hier oft Kulanz.
Kauft man im Apple Store laufen Garantie und Gewährleistung parallel.
 
Der Gesetzgeber gewährt keine Garantie. Es ist eine so genannte Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wobei die Beweislast sich nach 6 Monaten umkehrt zu deinen Ungunsten.

Apple gibt auf alle Produkte 1 Jahr Garantie.
 
Mein Asus Notebook ist seit 8 Wochen weg und von Ausgleich oder sonstigem habe ich noch nix gesehen.

Auf e-Mails reagiert da ja auch keiner...

Ich empfehle den RAM von DSP Memory, oder gleich mehr Geld hinlegen und die von Apple...
 
Im meinem ersten Mac Mini vor ca.2 Jahren habe ich ihn bei Apple bestellt und es war ein Speicher Modul von MDT eingebaut
 
vor zwei Jahren gabs noch keinen MacMini...
 
performa schrieb:
Nein, Art und Zeitraum der Garantie legt der Gesetzgeber in Deutschland gar nicht fest.

Nein, Apple gibt EIN Jahr Garantie.

Nein, der Gesetzgeber sieht keinerlei Garantiegewährung verpflichtend vor.

Nein, in Deutschland gelten verpflichtend 2 Jahre Gewährleistung durch den Händler.


Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unabhängige Sachen.
2 Jahre Gewährleistung durch den Händler ist (zumindest gegenüber Verbrauchern) gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler mag natürlich zur Abwicklung derselben Verträge mit dem Hersteller haben...
Garantie ist eine freiwillige Leistung, entweder des Händlers, oder des Herstellers, der diese an Bedingungen knüpfen kann.

Ein Apple-Produkt, das in Deutschland beim Händler gekauft wird, unterliegt 2 Jahren Gewährleistung und 1 Jahr Garantie - ab dem Kauf!

Moin, moin,

ich habe mich vielleicht Mißverständlich ausgedrückt. Es ist natürlich korrekt, das der Gesetztgeber 24 Monate Gewährleistung vorschreibt. Allerdings sind die ersten 6 Monate absolut vergleichbar mit der Definition "Garantie"! Zusätzlich gilt für diesen Zeitraum die Beweislastumkehr.

Das eine Jahr Garantie von Apple gilt ab Kauf, gleichzeitig auf die gesetzliche Gewährleistung. Da die Apple-Garantie schwerer wiegt als die gesetzliche Gewährleistung, hat der Kunde nach dem Jahr von Apple noch ein Gewährleistung. Nach Deinem letzten Satz könnte man glauben, es wären in Summe 3 Jahre!

Weitere Infos findet man auch hier: http://149.219.195.60/sendung/beitrag/rs2002092901.html

Viele Grüße
Olli
 
OliverM schrieb:
Allerdings sind die ersten 6 Monate absolut vergleichbar mit der Definition "Garantie"! Zusätzlich gilt für diesen Zeitraum die Beweislastumkehr.
Yep, aufgrund der Beweislastumkehr wird es in vielen Fällen darauf hinauslaufen, dass Gewährleistung und Garantie in der ersten 6 Monaten nach Kauf "effektiv" aus dasselbe hinauslaufen.

Allerdings schwirren schon soviele Unklarheiten und Unsicherheiten/Gerüchte bei der Unterscheidung zwischen Gewährleistung (Sachmangel) und Garantie herum, dass ich mal ein bißchen Haare gespalten habe ;)

OliverM schrieb:
Nach Deinem letzten Satz könnte man glauben, es wären in Summe 3 Jahre!
Interessant, dass du das sagst. Ich habe das "ab Kauf" eigentlich extra hinzugefügt, um das klarzustellen. Offensichtlich war es nicht klar genug.
 
Unklarheiten und vor allen Falschannahmen von Seiten der Verbraucher - da ist: Ich Kunde - ich König - Du Verkäufer -Du darfst gar nichts - Denken sehr häufig verbreitet...

Das viele Händler einfach aus Kulanz oder um Streitereien / Schwierigkeiten aus dem Weg gehen und einen "kundenfreundlichen" Weg einschlagen, sehen leider viele Kunden als eine Art Freibrief... so jetzt aber nicht schlagen, ich bin (derzeit) kein Händler oder verkaufe (ausser meinen geistigen Dienstleistungen) sondern eher eine Kunde / Käufer, habe aber lange genug auf der "anderen" Seite zu tun gehabt und kenne mich da etwas aus... Solche Fälle wie mehrfach einen PC geholt, dran rumgebastelt und dann wieder dem Händler zurückgegeben, weil das eigen Teil XYZ nicht ging / harmonierte und dabei noch dem Händler (wie es in diesem Fall aber nicht passiert ist) die Schuld gegeben habe ich schon oft genug erlebt.
 
OliverM schrieb:
Moin, moin,

ich habe mich vielleicht Mißverständlich ausgedrückt. Es ist natürlich korrekt, das der Gesetztgeber 24 Monate Gewährleistung vorschreibt. Allerdings sind die ersten 6 Monate absolut vergleichbar mit der Definition "Garantie"! Zusätzlich gilt für diesen Zeitraum die Beweislastumkehr.

Das eine Jahr Garantie von Apple gilt ab Kauf, gleichzeitig auf die gesetzliche Gewährleistung. Da die Apple-Garantie schwerer wiegt als die gesetzliche Gewährleistung, hat der Kunde nach dem Jahr von Apple noch ein Gewährleistung. Nach Deinem letzten Satz könnte man glauben, es wären in Summe 3 Jahre!

Weitere Infos findet man auch hier: http://149.219.195.60/sendung/beitrag/rs2002092901.html

Viele Grüße
Olli

Naja, also die 1 Jahresgarantie vergleichbar im 1. Jahr mit der Gewährleistung, das würde ich nicht ganz so sagen.
Ein paar kleine Unterschiede gibt es doch noch.
Zum einem, dass die Apple Garantie weltweit gilt, Gewährleistung gilt nur in Deutschland.
Gewährleistung gilt ausserdem nur gegenüber dem Händler, der dir den Mac verkauft hat, mal angenommen, du hast den bei einem kleinen Händler gekauft, der geht in Insolvenz, dann hast du keine Gewährleistung mehr, da der Händer der gegenüber dir diese Verpflichtung hat, nicht mehr existiert.
 
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